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Urheberrecht, Creative Commons, freie Software, freies Wissen, Bildung, Informationsfreiheit.

  • : Morgen ist zweite Abstimmung zum Urheberrecht in Frankreich
    Morgen ist zweite Abstimmung zum Urheberrecht in Frankreich

    Nach dem überraschenden Votum in der ersten Lesung zur Urheberrechtsmodernisierung in Frankreich steht morgen die zweite und entscheidende Abstimmung an. Erwartungsgemäss werden diesmal mehr als die 58 Abgeordneten beim ersten Wahlgang dabei sein. Bei der Futurezone gibt es einen AFP-Artikel zu den aktuellen Entwicklungen: Urheberrechtsdebatte vor dem Showdown.

    Auf Druck des französischen Premierministers Dominique de Villepin soll die Gesetzesvorlage nun deutlich entschärft sein. Geldstrafen in Höhe bis 300000 Euro sollen nur bei Filesharing mit kommerziellem Hintergrund drohen.

    Weiters wurde das Recht auf Privatkopien von CDs, DVDs und digitalem Content herausgehoben, die Zahl solle bei fünf Kopien liegen. Der neue Vorschlag sieht auch ein „Verbot“ von Kopierschutztechnologien vor. Im vorausgegangenen Entwurf war die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen noch illegal gewesen. Es bliebe jedoch weiterhin nicht erlaubt, das Umgehen des Kopierschutzs kommerziell anzubieten oder Anleitungen dafür zu verbreiten.

    Ich bin mir gerade nicht sicher, ob sich ein Fehler in die Agenturmeldung eingeschlichen hat. Denn ein Verbot von Kopierschutztechnologien würde gleichzeitig ein Verbot für DRM bedeuten. Klingt sympathsich, kann aber wohl leider nicht ernst gemeint sein, oder doch?

    Einen weiteren Fokus bei den Änderungen gibt es in Fragen der Kompatibilität. Hier scheinen tatsächlich ganz interessante Vorschläge auf dem Tisch zu liegen, wie z.B. dieser:

    Eine weitere Anpassung der Vorlage betrifft die Kompatibilität der einzelnen Services und Geräte. Demnach müsse etwa der iTunes Music Store Downloads für alle Musikplayer anbieten, was derzeit nicht der Fall ist. Sollte sich Apple diesem Punkt nicht beugen, könnte der Fall vor dem Kartellrichter landen.

    Das würde ganz klar ein Statement für Offene Standards sein und den Druck auf die Hersteller erhöhen, endlich mal konsequent offene Standards, wie beispielsweise MP3 in ihren Online-Stores anzubieten.

    Mehr dazu gibt es morgen, ich bin sehr gespannt. Wer noch Artikel zum Showdown in Frankreich findet, bitte in den Kommentaren posten.

    Mehr zum Thema:

    7. Dezember 2005: Frankreich plant digitale Katastrophe
    22. Dezember 2005: Frankreich und Urheberrecht – Franzosen sind cool!
    6. Januar 2006: Chirac äussert sich zum Urheberrecht

    16. Januar 2006 5
  • : Klaue aus Wikipedia, verliere deinen Job
    Klaue aus Wikipedia, verliere deinen Job

    Urheberrecht ist ein zweischneidiges Schwert für Wikipedia. Zum einen muss auf illegal eingestellte Texte geachtet werden, zum anderen gibt es Zeitgenossen, die es so eilig haben, daß sie Texte aus der Wikipedia nicht mehr als solches deklarieren.

    15. Januar 2006 4
  • : Gesetzgebung (auch) gegen digitale Kreativität
    Gesetzgebung (auch) gegen digitale Kreativität

    Etwas außerhalb der europäischen Aufmerksamkeit liegt die derzeit heiß diskutierte (und absurde) Sensenbrenner Bill H.R. 4569, auch „Digital Transition Content Security Act of 2005“ genannt (PDF, 35 Seiten). Was einstmals ein Slogan für die Broadcast Flag war, „plugging the analog hole“, bei dem einem das Lachen in Hals steckblieb, würde damit technische wie rechtliche Wirklichkeit, plus Kreativitätsverhinderung. Die Broadcast Flag ist gescheitert, und auch diese Initiative im Dreierpack wird verhindert werden.

    Über Importverbote für hardwareseitig kopierschutztechnologie-freie Geräte (siehe heise) und qualitätsbeschränkte analoge Ausgänge hinaus würde ein feuchter Traum der Rechteinhaber wahr. Bizarr und realitätsfern wie nur was, und bereits überholt.

    Auch die EFF berichtete über die Sache, teils schon im Dezember. Immer betrifft es auch die ganz gewöhnlichen Möglichkeiten von Technik ‚von der Stange’, die für alle zugänglich ist und großartige Möglichkeiten eröffnet. Techdirt berichtet so:

    We’ve talked, repeatedly, about how the power of internet has often been in how it has enabled anyone to become a content creator. It’s no longer about „professionals“ or „amateurs“ because that distinction no longer matters. Unfortunately, this bill tries to bring back that distinction in a major way – and then put up huge barriers for the amateurs.

    Die geplanten Verhinderungsmaßnahmen im Klartext: digitale Wasserzeichen (als Platzhalter-Technologie mit Patent: VEIL, bisher u.a. für Spielzeug eingesetzt) und andere Kopierschutztechnologien (broadcast flag-ähnlich: CGMS‑A) müssen von allen Geräten respektiert und die eingebauten Restriktionen eingehalten werden. Analoge Videorekorder können dann keinen geschützen Film mehr abspielen oder aufnehmen. Wenn sie es können sind sie illegal.
    Die Ausnahme bilden „professionelle Geräte“. Nur solche dürfen in der Herstellungskette für Inhalte eingesetzt werden. Es müssen ebenfalls alle professionellen Geräte so gekennzeichnet, beworben, verkauft, und ausschließlich mit ihnen professionelle Inhalte hergestellt, bearbeitet und übertragen werden. Und dieses Schema wird auch auf die Nutzer angewendet: „professionelle Geräte“ dürfen nur von authorisierten Personen bedient und verwendet werden.

    Mindestens einen Haken hat die Sache: die technischen Spezifikationen für die verwendete Kopierschutztechnologie, durch die Patent and Trademark Office (PTO) zu erstellen und einzufordern, gelten nicht für professionelle Geräte. Mit anderen Worten, mit diesen werden immer die betreffenden Inhalte vervielfältigt werden können. Wenn Amateure solche durchaus bezahlbaren Maschinen zu Hauf kaufen, ist dieselbe Technik laut Definition plötzlich nicht mehr durch die Definition gedeckt. Dann darf dieselbe Hardware nicht mehr das tun, wofür sie gebaut und eingesetzt wurde.

    Ed Felten von Freedom to Tinker führt weiter aus:

    The really interesting thing about the professional device hole is that it makes one provision of the bill utterly impossible to put into practice. For those reading along at home, I’m referring to the robustness rulemaking of section 202(1), which requires the Patent and Trademark Office (PTO) to establish technical requirements that (among other things) “can only with difficulty be defeated or circumvented by use of professional tools or equipment”. But there’s a small problem: professional tools are exempt from the technical requirements.

    The robustness requirements, in other words, have to stop professional tools from copying content — and they have to do that, somehow, without regulating what professional tools can do. That, as they say, is a tall order.

    Next to impossible, aber mindestens ein Schlag ins Gesicht der Kreativen, die dieser Tage bezahlbares Equipment kaufen können, um ordentliche Qualität herzustellen, mit freien Lizenzen weiterverwerten dürfen was nur irgend geht, und ihre Werke frei verbreiten. Nur professionelle Auftragsarbeiter dürften das dann noch. Mike von Techdirt:

    In other words, perhaps the point of this bill isn’t so much to „plug the analog hole“ when it comes to copying unauthorized content (not that it would work anyway), but to try to slow down the somewhat rapid growth of amateur content successfully competing with professional broadcast content.

    15. Januar 2006 1
  • : Zensur in China und DRM in der EU
    Zensur in China und DRM in der EU

    Unsere EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, war in China und beklagte laut dpa/Heise die Zensur dort. Dies ist ja erstmal ein erfreuliches Signal, dass die EU das Thema Zensur Ernst nimmt. Verwundert bin ich nur über die Zitate, die das Statement untermauern:

    „Sie schämen sich nicht für die Zensur.“ Während sich die Europäische Union darum sorge, dass ihre Bürger vor Kontrolle im Internet geschützt werden müssten, gehe es in China um den Schutz der Regierung vor dem Internet. „Wir sprechen nicht die gleiche Sprache“, sagte Reding. „Für sie ist es eine ganz normale Verhaltenweise.“

    Was die Zukunft des Internet angehe, stehe die EU „nicht auf der Seite Pekings“. Aus europäischer Sicht solle das Internet niemandem gehören. „Niemand kontrolliert den Inhalt bislang, außer die Diktatoren dieser Welt“, sagte Reding. „Unser Ziel ist der freie Zugang zu Informationen in der Welt.“

    Die Statements klingen ein wenig merkwürdig und wenig glaubwürdig, wenn man sich die Betrebungen der EU anschaut, Digital Restriction Management – Systeme zur Kontrolle der Inhalte zu fördern, in einen rechtlichen Gesetzesrahmen zu bringen (EU-Copyright-Directive) und ebenfalls die Durchsetzung der monopolisierten Inhalte durch entsprechende Richtlinien zu begleiten.

    Was bleibt vom „Free Flow of informations“ übrig, wenn erstmal eine Trusted DRM-Infrastruktur der Rechteinhaber neue Oligopole schafft und das freie Internet zur Seite drängt?

    13. Januar 2006
  • : Freibier und Freisinn
    Freibier und Freisinn

    Auf Börsenblatt.net findet sich ein PDF-Dokument mit der Rede eines CDU-MdB:

    Bundestagsabgeordneter Günter Krings (CDU) hat sich gestern auf der Jahrestagung der AG Publikumsverlage gegen die Freibiermentalität im Umgang mit geistigem Eigentum ausgesprochen.

    Krings geht dort in einigen Punkten auf das ein, was er unter Open Source versteht. Auf einigen Thesenpunkten wird aus dem Mittelalter ein Urheberrecht hergeleitet, das Konzept von Open Source in eine Art Gegensatz dazu gestellt und dann die Verstärkung des Bewußtseins für Geistiges Eigentum gefordert. Grob gefasst, Krings macht das etwas ausführlicher und eleganter.

    Es macht meist auch wenig Sinn, ein belletristisches Buch zu „verbessern“. Es kann allenfalls den Anstoß für eigene, geistige Schöpfungen Dritter bilden – von der Rezension bis hin zum eigenen Roman als Antwort auf das Gelesene. Und diese stehen in jedem Falle als eigenständige Werke neben dem ursprünglichen.

    Man beachte die Beschränkung auf die Belletristik. Doch auch hier gibt es ein gewisses Problem, denn die Freiheit, einen Text ändern zu dürften muss ja nicht zwingend mit dem Anspruch verbunden sein, ihn verbessern zu wollen. Welcher deutsche Verlag hat selbst genügend Mittel, ein mäßig erfolgreiches Schmökerchen auf Urdu zu übersetzen, wenn es keine pakistanische Kulturförderung gibt, die hier Gelder dafür bereitstellen kann? Auch schon eine einfache CC-nc-Lizenz (Evil yadda yadda) reichte hier bereits aus, daß jemand den Text auf eine hör-mp3-taugliche Form herunterbrechen könnte oder den Text so glätten könnte, daß die kleine 5 jährige Susanne es mag. Nur so eine Idee.

    Solange es noch keine Patente auf Handlungen gibt (ich bin zu alt), hat Krings natürlich noch eine Tür offengelassen: Ein neues Buch schreiben. So wird aus Harry Potter dann Tanja Grotter. Und alle sind glücklich, weil sie 5 Monate lang über einen Plagiatsprozess mit ungewissem Ausgang berichten können.

    Wenn es an harte Texte geht (Software-Handbücher), so wird die Sache noch ein wenig klarer, denn hier bringt O’Reilly schon seit einigen Jahren vernünftige Bücher unter freien Lizenzen heraus.

    Golem.de hat die Rede ein wenig auf die skandalträchtigen Teile gekürzt und flugs daraus ein „Krings: Open-Source-Idee für Bücher ungeeignet“ gemacht.

    In Krings Postkasten findet sich seit einigen Stunden folgende Email:

    Sehr geehrter Herr Krings,

    auf den Seiten des Börsenblattes habe ich heute einen recht
    interessanten Text von ihnen gelesen. Ich habe die URL dazu auf die
    Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia weitergeleitet und bin
    einmal gespannt, wie dort die Reaktionen ausfallen werden.

    Wikipedia ist ein mehrsprachiges internationales Projekt zur
    Erstellung einer Enzyklopädie. Die Texte sind urheberrechtlich
    geschützt, von den Autoren jedoch unter eine freie Lizenz, die GNU FDL
    gestellt, die den freien Einsatz der Texte auch zu kommerziellen
    Zwecken erlaubt.

    Obwohl das Projekt gerade erst 5 Jahr alt ist (am 15. Januar wird
    gefeiert), hat es doch in den letzten Jahren schon einiges auf die
    Beine gestellt. Wikipedia gehört derzeit zu den am 20
    häufigstbesuchten Webseiten weltweit, will man einmal den Zahlen von
    alexa.com glauben. 2 von 1000 Webseitenbesuchen gehen auf Wikipedia.

    In Berlin hat ein Verlag (Zenodot) gerade die ersten drei Bände einer
    Taschenbuchreihe herausgebracht, deren Texte aus der Wikipedia stammen
    und die lizenzkonform eingesetzt werden. Wer will, kann die
    Taschenbücher für etwa 10 Euro im Buchhandel erwerben. Darüber hinaus
    gibt es sie als PDF zum Download auf den Seiten der Wikipedia und bei
    www.wikipress.de, wo auch die Arbeiten an weiteren Bänden stattfinden.

    Directmedia und Zenodot sind damit aber nicht die Ersten. O’Reilly und
    andere Verlage pubizieren schon seit einigen Jahren Bücher, die
    ebenfalls unter einer freien Lizenz stehen. Der heise-Verlag / dpunkt
    haben 2004 einige Werke unter die Creative-Commons-Lizenz gestellt.

    In Ihrem Text hatte ich zwischenzeitlich den Eindruck, als seien hier
    die freie Lizenzierung und die Befürwortung des geistigen Eigentums
    ein Widerspruch. Aus meiner Arbeit in der Wikipedia kann ich Ihnen
    versichern, daß dies mitnichten der Fall ist.

    Damit die Texte der Wikipedia frei einsetzbar sind und frei bleiben,
    sind auch wir gezwungen, Urheberrechtsverletzungen entgegenzuwirken.
    Dies fängt dann bei Zeitungen an, die ohne die Befolgung der
    Lizenzbedingungen und sogar ohne Quellenangabe lange Passagen
    übernehmen, sei es nun die Süddeutsche Zeitung oder Spiegel Online.

    Ich würde mich freuen, mit Ihnen über das Thema freier Textlizenzen in
    einen Austausch treten zu können und Ihnen die Anwendungsmöglichkeiten
    freier Textsammlungen zu zeigen.

    Herzliche Grüße,
    Mathias Schindler

    13. Januar 2006 2
  • : Saatgut: Wo bleibt die Vielfalt?
    Saatgut: Wo bleibt die Vielfalt?

    Zum morgigen Start der Grünen Woche (Motto: Sind sie bereit für die Vielfalt?) greift die Berliner Zeitung im Feuilleton-Leitartikel (Was gibts zu essen?) heute das Thema Schutzrechte auf Pflanzen und Saatgut auf. Sehr lesenswert.

    Zu Beginn wird der Streit um die Kartoffelsorte Linda angesprochen: Als die Schutzfrist für die populäre Sorte auslief, zog die Schutzinhaberin, die Firma Europlant, die Anmeldung zurück, um die Sorte nicht Gemeineigentum werden zu lassen, für das keine Lizenzgebühren fällig wären. Nach Antrag beim Bundessortenamt durch den Freundeskreis „Rettet die Linda“, dem auch die Interessengemeinschaft gegen Nachbaugebühren und ‑gesetze und Greenpeace angehören, wurde vorläufig der lizenzfreie Anbau bis Mitte 2007 genehmigt. Allerdings unter starken Auflagen, die die Firma Europlant auf richterlichem Wege erzwang und sie wieder als Defacto-Monopolistin auftreten lässt. Weiteres ist auf der Seite des Freundeskreises nachzulesen.

    Auch wird in dem Artikel der Rückgang der Artenvielfalt von Nutzpflanzen mit seinen ökologischen, wie ökonomischen Folgen thematisiert. Der zweite große Aspekt des Artikel behandelt die Repressionen der USA hinsichtlich der Bauern im Irak: Die Neuaussaat der letzten Ernten steht dort nunmehr unter Strafe. Stattdessen muss gebührenpflichtiges Saatgut aus den Vereinigten Staaten gekauft und angebaut werden.

    Und wenn wir noch gegen DRM kämpfen werden, wird ungeachtet unser Essen monopolisiert sein.

    12. Januar 2006 3
  • : Consumers Digital Rights – jetzt auch in deutsch
    Consumers Digital Rights – jetzt auch in deutsch

    Die Consumer Digital Rights Kampagne von BEUC, dem Dachverband der europäischen Verbraucherschützer, ist jetzt auch endlich zwei Monate nach dem Start in die deutsche Sprache übersetzt worden. Consumer Digital Rights klärt über Verbraucherrechte in der Urhebergesetzgebung auf und fordert mehr Verbraucherrechte und weniger DRM.

    12. Januar 2006 1
  • : DRM killed the video star
    DRM killed the video star

    Der neue Steven Spielberg-Film Munich wurde für die Bafta awards (British Academy of Film and Television Arts), einem britischen Filmwettbewerb, nominiert. Allerdings können die Jury-Mitglieder sich den Film nicht anschauen. Die Kopien wurden mit dem DVD Regionalcode 1 ausgeliefert und können nur mit US-Playern abgespielt werden. Donnerstag schliesst die zweite Wählrunde, ein Datum was kaum noch für die Auslieferung von neuen „europa-kompatible“-DVDs zu schaffen ist. Pech gehabt, passend dazu ist die Überschrift bei „The Register“: DRM killed the video star.

    11. Januar 2006 2
  • : Erstes Berliner FSFE – Fellowship Treffen
    Erstes Berliner FSFE – Fellowship Treffen

    Am Donnerstag, den 19. Januar findet ab 19:00 Uhr bei uns im newthinking Store in der Tucholskystr. 48, das erste Berliner Fellowship Treffen der Free Software Foundation Europe statt.

    Verschiedene Mitglieder der FSFE werden für Fragen und Diskussionen rund um das Fellowship und die FSFE bereitstehen. Die Einladung richtet sich an alle Freunde Freier Software, die den Kontakt mit Gleichgesinnten suchen und nicht nur an diejenigen, die bereits Mitglied des Fellowship-Programmes sind.

    11. Januar 2006
  • : Stehen Kochrezepte unter dem Copyright?
    Stehen Kochrezepte unter dem Copyright?

    In der Washington Post war letzte Woche ein Artikel, welcher der Frage nachging, ob und inwiefern Kochrezepte unter dem Copyright stehen: Can a Recipe Be Stolen?

    „We all know about plagiarism, copyright and intellectual property rights issues, but we hadn’t given them a thought when it came to the cookbook,“ said Simms, a junior at Walter Johnson High School in Bethesda. When a potential contributor fretted about handing over a recipe for Toll House cookies that appears online, in many cookbooks – and on bags of semisweet chocolate chips – „we did begin to worry a little,“ she said.

    The girls knew the legal concepts from high school, and copyright and intellectual property issues were being drummed into them because of lawsuits on downloading music into MP3 players and iPods. But here were similar issues in the kitchen.

    10. Januar 2006 3
  • : LinuxTag 2006: Call for Papers läuft Sonntag aus
    LinuxTag 2006: Call for Papers läuft Sonntag aus

    Der Call for Papers für den LinuxTag 2006 läuft am kommenden Sonntag, den 15. Januar 2006 aus. Eine lange Liste mit möglichen Beiträgen findet sich auf der Webseite des LinuxTages. Einer der Schwerpunkte wird dieses Jahr Wissensmanagement und Wissensverwaltung sein:

    Im Web der Informationen: Die Technologien zur Wissensverwaltung überschlagen sich. Daten werden in Content-Management-Systemen verwaltet, mit Blogs und Wikis sind völlig neue Formen der Informationserzeugung entstanden: Doch welche Werkzeuge sind nötig, damit aus Daten auch Informationen werden und beim Empfänger ankommen?

    Hier zählt natürlich auch alles dazu, was im Moment unter „Web 2.0“ zusammen gefasst wird. Wer interessante Projekte oder Themen hat in diesem oder anderen Bereichen hat, ist hiermit eingeladen, ein kurzes Abstract bis zum Sonntag einzuschicken. Ich selbst werde im Webpublishing-Team Beiträge für diesen Bereich auswählen. Mehr Informationen finden sich hier.

    Der LinuxTag 2006 wird vom 3. – 6. Mai in den Rhein-Main-Hallen in Wiesbaden veranstaltet.

    10. Januar 2006
  • : Tucholskys Werke sind gemeinfrei
    Tucholskys Werke sind gemeinfrei

    Der Journalist und Schriftsteller Kurt Tucholsky starb am 21. Dezember 1935. Da die Schutzfrist des deutschen Urheberrechts 70 Jahre nach dem Todesjahr des Urhebers abläuft, sind Tucholskys Werke seit dem 1. Januar 2006 gemeinfrei und damit endgültig in das frei verfügbare Kulturerbe übergegangen.

    Die „taz“ hat das natürlich sofort gemerkt und zitiert Tucholskys Forderung „Macht die Bücher billiger!“. Den jetzigen Preis kann man dann wohl nicht mehr unterbieten: Beim Projekt Gutenberg sind seit dem 1. Januar sein Roman „Schloß Gripsholm“, 16 Essays, neun Gedichte und 60 „kleine Geschichten“ für genau 0 Euro zu haben.

    Vielleicht sollte man einfach mal in der Berliner Tucholskystraße, wo ja auch die meisten Inhalte dieses Blogs entstehen, irgendwie darauf hinweisen, dass der olle Kurt jetzt für jedermann druck- und remixbar ist.

    9. Januar 2006 4
  • : Neuer Kabinettsentwurf zum Urheberrecht ist fertig
    Neuer Kabinettsentwurf zum Urheberrecht ist fertig

    Heise berichtet, dass das Justizministerium einen Entwurf der Kabinettsvorlage für den „2. Korb der Urheberrechtsnovellierung“ verschickt hat: Bundesjustizministerium macht neuen Anlauf zur Urheberrechtsreform.

    Nach wie vor besonders umstritten sind die Regelungen zum Umgang mit Tauschbörsen-Nutzern, die Ausgestaltung von Vergütungspauschalen fürs private Kopieren sowie die Möglichkeiten von Bibliotheken zur Versorgung der Fachwelt und der Bevölkerung mit Wissen. Zur Eindämmung der Selbstbedienung der Surfer in Peer-2-Peer-Netzen sieht der Kabinettsentwurf aus dem Justizministerium vor, Downloads „rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen“ aus dem Internet zu kriminalisieren. Im nicht-gewerblichen Umfeld drohen demnach Haftstrafen bis zu drei Jahren. Eine Anfertigung von Privatkopien unter Umgehung von Kopierschutztechniken soll zudem verboten bleiben. Um eine „Kriminalisierung der Schulhöfe zu verhindern“, hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries jedoch vorgeschlagen, dass „in geringer Zahl“ für den privaten Gebrauch erstellte Kopien straffrei bleiben sollen. Diese „Bagatellklausel“ erweiterte ihr Haus vor einem Jahr um die Versorgung des „persönlich verbundenen“ Bekanntenkreises sowie „Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken“.

    Am 26. Januar soll es in Berlin eine Anhörung dazu geben, die ich mir anschauen werde, wenn nichts dazwischen kommt.

    6. Januar 2006 2
  • : Chirac äussert sich zum Urheberrecht
    Chirac äussert sich zum Urheberrecht

    Die Futurezone berichtet über eine Neujahrsansprache von Jacques Chirac, wo dieser zur Urheberrechtsreform Stellung bezogen hat: „Privatkopie in Frankreich Bürgerrecht“. Allerdings sehe ich nicht in dem Artikel, dass Chirac von der Privatkopie als Bürgerrecht gesprochen hat und finde leider auch keine Originalquellen. Stattdessen spricht er davon, dass das „das Recht der Bürger auf eine Kopie zu privaten Zwecken“ gewährleistet werden müsse. Da werden die Rechteinhaber sicherlich sofort auf ihre DRM-Stores verweisen, die ja bis zu drei verkrüppelte Kopien zulassen. Beim nächsten Punkt weiss ich nicht so genau, was ich davon halten soll. Chirac kritisiert zwar unterschwellig die Kriminalisierung von Filesharing-Nutzern, fordert aber gleichzeitig die Kriminialisierung von Filesharing- und Kopiersoftware:

    „Man muss sich aus der Logik der systematischen strafrechtliche Verfolgung der Internet-Surfer befreien, indem man viel mehr die Computerprogramme bekämpft, welche die Raubkopien fördern“, sagte Chirac.

    Update:

    Hier scheint die Originalquelle zu sein. [Danke an Daniel]

    6. Januar 2006 1
  • : Daily Rootkit: Weitere Entschuldigung und weitere Klagen
    Daily Rootkit: Weitere Entschuldigung und weitere Klagen

    Der Sony-Chef Howard Stringer, hat sich laut Heise für den aggressiven Kopierschutz des Musiklabels Sony BMG entschuldigt: „Sony BMG hatte nicht die Absicht, den Konsumenten zu bestrafen“.

    Währenddessen berichten BoingBoing und Michael Geist über weitere Verbraucherschutz-Klagen, diesmal in Kanada:

    The Merchant Law Firm, based in Calgary, launched class action suits in both the Ontario and B.C. courts yesterday (Ontario brief, B.C. brief). This follows a less-publicized class action launched in Quebec against Sony last November. All of these cases arise from the rootkit issue. The briefs make for interesting reading as the Canadian cases raise a long list of legal issues including the violation of Canadian privacy law, breach of contract, violation of the Competition Act, and a host of tort claims.

    Mehr zum Thema „SonyBMG Rootkit“ gibts in unserem Überblick über die Rootkit-Markteinführungskampagne.

    6. Januar 2006 2
  • : Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert Urheberrechts-Reform
    Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert Urheberrechts-Reform

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gestern eine lange und sehr kritische Pressemitteilung zum Urheberrecht veröffentlicht, welche ich sehr sympathisch finde: „Schulen und Wissenschaft werden von digitalem Wissen abgeschnitten“. Hier gibt es ein paar Auszüge:

    Der vzbv kritisiert, dass die geplante Urheberrechtsnovelle das Recht, digitale Kopien zu privaten Zwecken anzufertigen, nahezu vollständig aushöhlt. „Der Käufer einer Musik-CD wird keinen Anspruch haben, die Stücke auch auf seinen MP3 Player zu übertragen, um sie unterwegs zu hören, oder eine Sicherungskopie anzufertigen, um die Musik noch zu hören, wenn die gekaufte CD einen Kratzer hat,“ so von Braunmühl.

    Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken sollen in Zukunft verboten sein, wenn eine „offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wurde“. Gemeint ist vor allem der Download von Werken aus dem Internet. Die Formulierung kann zu gefährlichen Konsequenzen für den Nutzer führen. Vor dem Download einer Datei müsste der Nutzer in Zukunft prüfen, ob die Datei im Internet legal angeboten wird. Ist dies „offensichtlich“ nicht der Fall, ist der Download strafbar oder zumindest rechtswidrig. Wie der Nutzer beurteilen soll, welche Angebote „offensichtlich rechtswidrig“ sind, bleibt schleierhaft. „Es findet hier eine Verlagerung der Verantwortlichkeit für die Beachtung von Urheberrechten vom Anbieter zum Nutzer statt, die völlig inakzeptabel ist“, sagte von Braunmühl. Bleibt der Gesetzentwurf unverändert, müsste dem Nutzer in Zukunft empfohlen werden, deutlich vorsichtiger mit dem Medium Internet umzugehen. „Ob dies mit den Zielen der Bundesregierung vereinbar ist, die Informations- und Wissensgesellschaft zu fördern und Deutschland zu einem Vorreiter bei der Nutzung des Internet zu machen, darf bezweifelt werden“, so von Braunmühl.

    Zu DRM:

    Der vzbv befürchtet durch die DRM-Systeme eine Einschränkung des Zugangs breiter Bevölkerungsschichten zu Informationen und Kultur. Wenn für jeden Informationsabruf, das Hören eines Musikstückes oder das Sehen eines Dokumentarfilms Geld verlangt werden kann, ohne dass eine Aufzeichnung gestattet wird, besteht die Gefahr einer Verknappung und Verteuerung von Informationen, Kulturwerken und Beiträgen der Wissenschaft. Dies kann nicht im Interesse des Allgemeinwohls liegen. DRM-Systeme können auch genutzt werden, um das Verhalten der Nutzer am PC oder anderen Endgeräten aufzuzeichnen und zu kontrollieren. Dies ermöglicht die Bildung von Nutzerprofilen und bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre.

    Filesharing und Musikindustrie:

    Die Musikindustrie hat es über viele Jahre nicht geschafft, ein attraktives legales Angebot zum Musikdownload im Internet bereitzustellen. Damit hat sie ihre Kunden selbst in die Arme illegaler Tauschbörsen im Internet getrieben. Anschließend ist sie dazu übergegangen, Kunden und solche die es werden könnten, zu verklagen. „Anstatt Kunden weiter zu vergraulen sollte die Musikindustrie endlich dazu übergehen, die legalen Angebote attraktiver zu gestalten“, so von Braunmühl. Es gibt Beispiele von Musikdownload-Diensten, die Nutzerrechte durch DRM sogar noch nach Kauf eines Musikstücks zum Nachteil der Kunden eingeschränkt haben.

    6. Januar 2006
  • : De-Bug: Netlabel des Jahres 2005
    De-Bug: Netlabel des Jahres 2005

    Die De-Bug hat die Ergebnisse der Leserwahl zum Netlabel des Jahres 2005 veröffentlicht:

    1. Thinner
    2. Textone
    3. Interdisco
    4. Unfoundsound
    5. Ideology
    6. Intoxik
    7. 1Bit Wonder
    8. Tokyo Dawn
    9. Autoplate
    10. Clever Music

    6. Januar 2006 1
  • : DRM-Pizza
    DRM-Pizza

    Bei Growlaw gibt es eine nette Parodie zum Thema „DRM-Lizenzen“, wie beispielsweise die zur aktuellen Coldplay-CD, worüber ich hier schonmal berichtet habe. Übertragen auf eine Pizza würde die Lizenz folgendes bedeuten:

    This FOOD PRODUCT has been manufactured for usage only in specific FOOD PRODUCT cooking devices and storage containers and might not be usable with the following devices:

    * Some FOOD PRODUCT reheaters that have the capability of reheating competing products
    * Some microwave heating devices with pre-defined „Pizza“ or „Sandwich“ buttons
    * Any FOOD PRODUCT cookers which operate utilizing Celsius temperature scale
    * Some FOOD PRODUCT cookers or reheaters with convection capability
    * Some FOOD PRODUCT (FP‑R/RW) reheaters designed for use in dormitory settings
    * Some portable FOOD PRODUCT carrying containers
    * Some serving and/or warming trays
    * Some FOOD PRODUCT cleaning devices, such as generic napkins, paper towels or wet wipes-style products
    * Some denture products, including partial bridges and unapproved full ceramic teeth replacements

    Ein weiterer Artikel bei Grolaw zum Thema von Montag ist auch interessant: More DRM Follies – The Coldplay Edition.

    5. Januar 2006
  • : Creative Commons Fundraising: 250 000 $ geschafft!
    Creative Commons Fundraising: 250 000 $ geschafft!

    In einer beispielhaften Aktion hatte Mitbegründer Lawrence Lessig mit seinem Projekt Creative Commons (CC) zum „Last Call for 2005“ aufgerufen: Da das Creative Commons Projekt mit knappen Mitteln zu kämpfen hat und neue Projekte auf dem Spiel stehen, wandte er sich im Oktober mit einer groß angelegten, jährlichen Spendenkampagne an die Internetnutzer weltweit. Bis zum 31. Dezember 2005 sollten 225 000 $ gesammelt werden. Erfreulicherweise ist das Creative Commons auch gelungen: Über 250.000 $ kamen für die Weiterentwicklung des Creative Commons Projektes durch Unterstützer auf der ganzen Welt zusammen! Viele Firmen, wie die freie Foto-Sammlung flickr oder RedHat beteiligten sich mit einer eigenen Spende. Die letzte Hürde wurde am letzten Tag des vergangenen Jahres durch eine Spende von Microsoft geschafft.

    Creative Commons hat sich zu einer wahren Bewegung gemausert: In den letzten zweieinhalb Jahren wurden über 50 Millionen Werke unter den Lizenzen der Creative Commons geschützt. Unersetzlich für die Remix Kultur, dürfen unter einem bestimmten CC-Modell lizenzierte Musikstücke oder Filme frei geremixt, neu zusammengesetzt, erweitert oder anderweitig kreativ verarbeitet werden.

    CreativeCommons.org setzt sich für mehr Transparenz beim Urheberrecht ein. Die wichtigste Aktion war bislang die Veröffentlichung eines individuell zugeschnittenen Lizenz-Sets im Dezember 2002. Diese wurden im Sommer 2004 auch in einer deutschen Variante veröffentlicht. Rechtsprofessor Lawrence Lessig entwickelte bereits vor vier Jahren einen Lizenzkatalog für Autoren von Musik- und Filmdateien oder Texten, die unter anderem ihre Werke teilweise oder ganz der Allgemeinheit, für die „public domain“ freigeben möchten. Bei den verschiedenen CC-Modellen wird festgelegt, ob ein Werk weiter gegeben und kopiert werden darf, ob es verändert werden darf und vor allem, ob das kommerziell oder nicht-kommerziell geschieht.

    3. Januar 2006 1