Überwachung

Staatliche Überwachung, Innenpolitik, Cybermilitär und Geheimdienste.

  • Interne Dokumente zur Weltraumtheorie: Wie sich BND und Kanzleramt vor der Öffentlichkeit fürchteten
    Wenn es nach dem BND geht, gelten Grundrechte nicht im Weltall.
    Interne Dokumente zur Weltraumtheorie Wie sich BND und Kanzleramt vor der Öffentlichkeit fürchteten

    Im August 2013 erfand der BND die Weltraumtheorie, das Kanzleramt akzeptierte sie. Dabei wusste man von Beginn an, dass man sich auf dünnem Eis bewegt. Interne Kommunikation zeigt, wie sehr man sich vor der „kaum zu bestehenden intensiven öffentlichen Diskussion“ fürchtete – zu Recht.

    23. Mai 2016 27
  • : „Terroristisches Material“ im Internet: Noch mehr Löschanträge von Europol erfolgreich
    „Terroristisches Material“ im Internet: Noch mehr Löschanträge von Europol erfolgreich

    Die „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol ist aktiver als bisher bekannt. Die Partnerschaft mit der „Internetbranche“ soll nun weiter ausgebaut werden. Ziel ist die Einrichtung einer gemeinsamen, polizeilich-privaten Meldeplattform und die Entwicklung von „Gegendiskursen“.

    23. Mai 2016 4
  • : Parlamentarische Kontrolle deutscher Geheimdienste: „Lizenz zur Märchenstunde“
    Prof. Dr. Christoph Gusy, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte der Universität Bielefeld (Bildquelle: Humanistische Union)
    Parlamentarische Kontrolle deutscher Geheimdienste: „Lizenz zur Märchenstunde“

    „Verfassungsrechtliche Zweifel“, „riesige Kontrollfreiräume“, „Ausstieg aus den Grundrechten“ – Experten mahnen dringenden Handlungsbedarf bei der Reform des BND an. Ein Vorschlag der Bundesregierung könnte noch vor der Sommerpause vorliegen. Ob er grundrechtliche Anforderungen erfüllt, scheint fraglich.

    20. Mai 2016 3
  • : EU prüft Erweiterung des Prüm-Verfahrens auf Gesichtsbilder
    BMBF-Projekt "FeGeb - Fälschungserkennung für die Gesichtsbiometrie". (Bild: Broschüre)
    Wie umgehen mit immer mehr Gesichtserkennungssystemen? Das BMBF-Projekt "FeGeb" erforscht bereits die "Fälschungserkennung". (Bild: BMBF-Broschüre)
    EU prüft Erweiterung des Prüm-Verfahrens auf Gesichtsbilder

    Der „Lichtbildvergleich“ in Polizeidatenbanken nimmt stetig zu. Wegen immer besserer Algorithmen soll die Bildersuche nun grenzüberschreitend möglich werden. In Deutschland könnte dies die INPOL-Datei betreffen.

    19. Mai 2016 28
  • : Zugang zu Snowden-Dokumenten: Interner Newsletter der NSA veröffentlicht
    Screenshot: <a href="https://theintercept.com/snowden-sidtoday/">The Intercept_</a>
    Zugang zu Snowden-Dokumenten: Interner Newsletter der NSA veröffentlicht

    The Intercept öffnet den Zugang zu SIDToday, einem internen Newsletter der NSA. Dieser gibt nicht nur Einblicke in die Spionageaktivitäten des Geheimdienstes, sondern auch in die interne Kommunikationsstrategie der Behörde.

    17. Mai 2016 1
  • : Kurt Graulich im Interview über NSA-Selektoren und den „kleinsten Auslandsnachrichtendienst der deutschen Geschichte“
    Kurt Graulich im Interview über NSA-Selektoren und den „kleinsten Auslandsnachrichtendienst der deutschen Geschichte“

    Der Jurist Kurt Graulich hatte im November letzten Jahres seinen Bericht über die NSA-Selektoren abgegeben, der klarstellen sollte, ob und wie die NSA mit Hilfe des BND europäische Unternehmen, Institutionen und Politiker ausgeforscht hat. Der Zeitschrift „vorgänge“ gab er nun ein Interview, in dem er über seine Arbeit, den politischen Streit darum und die Ergebnisse des Berichts spricht.

    Im Rahmen der geheimdienstlichen Kooperation wurden die NSA-Selektoren in einem automatisierten Verfahren in das technische System des BND in Bad Aibling eingespeist. Der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht hatte für seine Untersuchung Excel-Listen der Selektoren einsehen dürfen. Diese Ablehnungslisten mit rund 39.000 NSA-Suchbegriffen waren im Zeitraum von 2005 bis 2015 entstanden.

    Seine Berichte an das Kanzleramt, an den Bundestag und in gekürzter Version an die Öffentlichkeit führten auch dazu, dass die Bundesregierung in einer Pressemitteilung „technische und organisatorische Defizite“ beim Bundesnachrichtendienst (BND) einräumen musste, die aber inhaltlich nicht spezifiziert wurden. Technische Mängel und auch Rechtsbrüche ließen sich jedenfalls nicht mehr gänzlich vom Tisch wischen.

    Graulichs Einsetzung war von politischem Streit begleitet. Er sei „von der Regierung durchgesetzt“ worden, die Große Koalition hätte seine Einsetzung mit ihrer großen Mehrheit im NSA-BND-Ausschuss einfach beschlossen. Im Interview weist er diesen Vorwurf zurück und erklärt, warum er trotz des politischen Streits den Auftrag angenommen habe:

    „Die Grundannahme der Frage ist unzutreffend: ‚von der Regierung durchgesetzt‘ stimmt nicht. Ich habe erläutert, dass Verfahren und Auswahl der Sachverständigen Vertrauensperson [Graulich] dem Willen der Ausschussmehrheit folgten; ohne dieses Votum hätte die Bundesregierung anders vorgehen müssen. Im Übrigen gab es keinen von der Opposition benannten Gegenkandidaten. Streit ist im politischen Prozess normal und sollte einen Demokraten nicht irritieren. Auch Gesetze sind zu befolgen, wenn sie nicht einstimmig, sondern nur von einer parlamentarischen Mehrheit beschlossen werden. Fehlende Einstimmigkeit kann deshalb auch für die Übernahme einer solchen Funktion kein beachtlicher Einwand sein. Eher wäre es umgekehrt schwer zu begründen gewesen, wenn dem Beschluss der überwältigenden Mehrheit der Abgeordneten im Untersuchungsausschuss nicht gefolgt worden wäre.“

    Im Ergebnis seines Berichts bleibt festzustellen, dass zahlreiche und systematische Verstöße gegen das Memorandum of Agreement (MoA) nun aktenkundig sind. Die NSA versuchte also entgegen dieser Vereinbarung den deutschen Geheimdienstlern Selektoren unterzuschieben. Graulich fasst sein Ergebnis nochmal zusammen, nämlich dass…

    „…4.971 Internet-Selektoren deutscher Grundrechtsträger in Deutschland und 3.269 Internet-Selektoren deutscher Grundrechtsträger im außereuropäischen Ausland herausgenommen wurden. Diese durften von vornherein nicht eingesetzt werden. […] Ein wichtiger Teil der abgelehnten Selektoren war […] systematisch auf allgemeine Bereiche europäischer Politik und Verwaltung gerichtet, welche niemals die Ausnahmevoraussetzungen erfüllten. Das politische Problem dieses Vorgehens liegt darin, dass hier gleichsam aus der Deckung einer Kooperation Aufklärung in befreundetem Gebiet betrieben wird. Darin liegt ein schwerwiegender Verstoß. Aus diesem Grund sind 22.024 Internet-Selektoren herausgenommen worden, die gegen Regierungseinrichtungen und staatliche Stellen von EU-Staaten gerichtet waren.“

    Aber noch andere Gründe sprechen laut Graulich für die Rechtswidrigkeit des Vorgehens bei den Selektoren:

    „Der BND konnte die Begründungen für gelieferten Selektoren bei der größten Datenbank der NSA nicht lesen. Das war kein Problem der NSA, sondern der unzulänglichen deutschen Software. Unter diesen Umständen war keine Entscheidung über den rechtsförmigen Charakter dieser Selektoren möglich, ihr Einsatz hätte unterbleiben müssen.“

    Befragt zum nachfolgenden politischen Streit über sein Gutachten und dessen Inhalte, verweist Graulich darauf, dass die Regierungsfraktionen seinen Bericht ja „begrüßt“ hätten. Kritik aus der Opposition und aus den Medien hätten nur „taktische Bedeutung“, sie hätten auch nur „analytisch geringe Tiefe“. Angesichts der Eikonal-Lücke sowie der Vorwürfe gegen Graulich, als Gutachter direkt vom Bundesnachrichtendienst abgeschrieben zu haben, sind Bemerkungen über analytische Tiefe wohl eher deplaziert.

    Zuletzt wiederholt Graulich noch diese erstaunliche geschichtliche Anleihe, die einhergeht mit dem Kosten-Argument:

    „Solche [geheimdienstlichen] Kooperationen bestehen aber auch aus finanziellen Gründen, weil sie Kosten sparen. Die Bundesrepublik hat den mit Abstand kleinsten Auslandsnachrichtendienst der deutschen Geschichte. Ohne Kooperationen müsste dafür viel mehr eigenes Geld und Personal aufgewendet werden.“

    Noch billiger wäre es allerdings, wenn man auf den Ausbau technisierter Überwachung durch Geheimdienste verzichten würde.

    17. Mai 2016 7
  • : Berlin nutzt noch keinen Staatstrojaner, aber dankt dem BKA schonmal für die Entwicklung
    Staatstrojaner.
    Berlin nutzt noch keinen Staatstrojaner, aber dankt dem BKA schonmal für die Entwicklung

    Anfang Mai hat der Berliner Senat die Mitglieder des Abgeordnetenhauses darüber informiert, dass man im Jahr 2015 weder Maßnahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung, Online-Durchsuchungen von Computern noch Quellen-Telekommunikationsüberwachungen durchgeführt habe. Das reiht sich in die Tradition der letzten Jahre ein, denn laut dem Berliner Senat habe die Berliner Polizei noch nie Software zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung eingesetzt. Zuletzt mit der Begründung, die Software sei „für einen Einsatz noch nicht freigeben.“

    In diesem Februar hat das Bundesinnenministerium jedoch die Freigabe für den Staatstrojaner erteilt wenngleich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im April schwere Grundrechtsprobleme bei dessen Einsatz angesprochen hat. So genügen die Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben.

    In der Antwort des Senats klingt es zunächst so, als wolle man den Staatstrojaner per se nicht einsetzen, weil er gesetzeswidrig ist:

    Die Polizei Berlin betreibt ermittlungsunterstützende Technik ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und plant daher keinen Einsatz von ‚Spionagesoftware’.

    Ganz so klar ist die Situation aber leider nicht, denn hinter der Formulierung steckt die Weigerung, den Staatstrojaner beim Namen zu nennen und als Spionagesoftware zu bezeichnen. Später heißt es, die „vom BKA entwickelte Software“ könne in Betracht kommen. Zu den Schwächen des Trojaners will man „aus einsatztaktischen Gründen“ keine Stellung nehmen. Aber auf die Frage, was noch hinzuzufügen sei, dankt man dem BKA schonmal:

    Der Senat ist dem Bundeskriminalamt dafür dankbar, dass es im Rahmen von Absprachen innerhalb der Gremien der Innenministerkonferenz eine Software entwickelt hat, die im Einzelfall bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität zum Einsatz kommen kann.

    Angesichts dieses unaufgeforderten Dankeskommentar bleibt sehr genau zu beobachten, ob die Polizei Berlin nun nachzieht und sich ebenfalls mit Späh-Software bereit für Online-Durchsuchungen und Co. macht. Oder ob sie sich an die gesetzlichen Regelungen halten wird und einsieht, dass ein grundrechtskonformer Einsatz des Staatstrojaners nicht möglich ist.

    17. Mai 2016 2
  • : CCC-Stellungnahme zum Staatstrojaner in Österreich: „Überwachung von festgehaltenen Gedanken“
    CCC-Stellungnahme zum Staatstrojaner in Österreich: „Überwachung von festgehaltenen Gedanken“

    In Österreich wird über den Staatstrojaner diskutiert. Der Chaos Computer Club Wien (C3W) hat jetzt zusammen mit dem Chaos Computer Club e. V. (CCC) eine Stellungnahme zu Technik und rechtlichen Aspekten abgegeben.

    13. Mai 2016 4
  • : Uganda sperrt erneut Social-Media-Dienste
    Gähnende Leere hatte sich die Regierung wohl auch online gewünscht | <a href="https://twitter.com/ntvuganda/status/702405495517216768" >NTV UGANDA</a>
    Uganda sperrt erneut Social-Media-Dienste

    Zum zweiten Mal innerhalb von nur drei Monaten hat die ugandische Regierung Facebook, WhatsApp und Twitter blockiert.

    12. Mai 2016 4
  • : #rpTEN: „1684 statt 1984: Des Königs NSA“ – Ein Blick in die Geschichte der Überwachung
    Tom Hillenbrand (Quelle: Webseite)
    #rpTEN: „1684 statt 1984: Des Königs NSA“ – Ein Blick in die Geschichte der Überwachung

    Lange vor der Überwachung durch NSA, BND und Co. entwickelten die Monarchen Europas Systeme zur Kontrolle ihrer Untertanen. Die Reise in die Vergangenheit zeigt viele Parallelen der damaligen Zeit zu heutigen Formen der Überwachung.

    12. Mai 2016
  • : EU-Parlament beschließt erweiterte Europol-Befugnisse und Meldestelle für Internetinhalte
    Der Europol-Chef Rob Wainwright kann sich über neue Befugnisse seiner Behörde freuen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via Wikipedia/<a href="https://en.wikipedia.org/wiki/Rob_Wainwright_(civil_servant)#/media/File:Director_Wainwright_at_the_World_Economic_Forum.jpg">Heinz Tesarek</a>
    EU-Parlament beschließt erweiterte Europol-Befugnisse und Meldestelle für Internetinhalte

    Die europäische Polizeiagentur soll nun besser auf grenzüberschreitende Kriminalität und Terror reagieren können. Kritiker warnen jedoch vor einer „Blackbox Europol“.

    12. Mai 2016 2
  • : An Bahnhöfen lieber nicht rennen oder herumlungern: Bundespolizei erprobt Videoüberwachung mit Mustererkennung
    Möglicherweise Vorbild: Projekt "Automatisierte Detektion interventionsbedürftiger Situationen durch Klassifizierung visueller Muster" zur freiwilligen Überwachung in bestimmten Zonen.
    Möglicherweise Vorbild: Projekt "Automatisierte Detektion interventionsbedürftiger Situationen durch Klassifizierung visueller Muster" zur freiwilligen Überwachung in bestimmten Zonen.
    An Bahnhöfen lieber nicht rennen oder herumlungern: Bundespolizei erprobt Videoüberwachung mit Mustererkennung

    Die Bundespolizei will auch auf einem Berliner Bahnhof „intelligente Videotechnik“ erproben. Dies berichtet die Berliner Zeitung im Zusammenhang mit dem Ausbau der Videoüberwachung in Berlin und dem Umland durch die Deutsche Bahn AG. Es soll sich dabei um ein Pilotprojekt handeln. Welche Station mit der Technik ausgestattet wird stehe aber noch nicht fest, allerdings sei der S- und Fernbahnhof Südkreuz mit seinen großzügigen Bahnsteigen „eine Möglichkeit“. Das Projekt startet noch in diesem Jahr.

    Dem Bericht zufolge kommt eine Software zur Mustererkennung zum Einsatz. Auf diese Weise können verdächtige Bewegungen von Personen aufgespürt werden, ohne dass die anfallenden Videoströme permanent von menschlichen BedienerInnen beobachtet werden müssen. Als Beispiele nennt die Zeitung Personen, die sich auffällig lange auf einem Bahnsteig aufhalten und immer wieder dieselbe Strecke gehen. Möglich ist auch die Beobachtung von Gegenständen. Laut dem Vizepräsidenten der Bundespolizeidirektion löse die Anlage einen Alarm aus, „wenn sie feststellt, dass ein Koffer seit längerem nicht bewegt worden ist“.

    Den Ausbau der Videoüberwachung mit „guter Auswertung der Bilder“ hatte der frühere Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) nach den Anschlägen beim Marathon in Boston/ USA vor drei Jahren angekündigt. Das Bundesinnenministerium hat sich hierzu mit der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt (BKA) sowie Landeskriminalämtern bereits an mehreren Forschungsprojekten beteiligt. Von Interesse war unter anderem die Suche nach Personen über den Abgleich von Lichtbildern mit Echtzeit-Videodaten.

    „Rückwärts- und vorwärtsgerichtete“ Überwachung

    Eines der Projekte trug den Namen „Analyse von Personenbewegungen an Flughäfen mittels zeitlich rückwärts- und vorwärtsgerichteter Videodatenströme“ (APFeL) und wurde an Flughäfen getestet. „Auffällig erscheinende Personen“ können auf Bildschirmen markiert und auf diese Weise automatisch verfolgt werden. Das Verfahren funktioniert in Echtzeit, aber auch für die Rückverfolgung in archivierten Videodaten. Ähnlich forschten die Beteiligten des Vorhabens „Automatische Situationseinschätzung für ereignisgesteuerte Videoüberwachung“ (ASEV) an einer Plattform, die einen Alarm auslöst wenn „Personen, Gegenstände, Flugzeuge oder Fahrzeuge sich außerhalb des ihnen erlaubten Bereiches aufhalten“. Genutzt wurden „Übersichtsaufnahmen mit herkömmlichen Videokameras“. Die Erkennung „potenzieller Gefährdungssituationen“ wurden zudem im Projekt „Verteilte, vernetzte Kamerasysteme zur in situ-Erkennung personeninduzierter Gefahrensituationen“ (CAMINSENS) erprobt.

    Nicht zufriedenstellend verlief bislang die Erkennung einer „sich anbahnenden Situation mit Bedrohungspotential“, wie es im Projekt „Mustererkennung und Video Tracking: sozialpsychologische, soziologische, ethische und rechtswissenschaftliche Analysen“ (MuViT) untersucht wurde. Die ForscherInnen wollten die „Detektion von aggressiven Akten“ möglichst in Echtzeit automatisieren. Unklar blieb, welches Verhalten als „aggressiv“ definiert wurde. Bis 2014 forschte das Bundespolizeipräsidium mit der Polizei Hamburg zur „Multi-Biometriebasierten Forensischen Personensuche in Lichtbild- und Videomassendaten“ (MisPel). Getestet wurden Verfahren der „Bildinhaltsanalyse“ zum Auffinden von Personen in Daten aus der öffentlichen Videoüberwachung. Das Verfahren wird inzwischen zum Lichtbildvergleich in Polizeidatenbanken genutzt.

    Bleiben überwachungsfreie Räume?

    Die nun in Berlin erprobte „intelligente Videotechnik“ könnte auf dem Projekt „Automatisierte Detektion interventionsbedürftiger Situationen durch Klassifizierung visueller Muster“ (ADIS) basieren. Es wurde speziell für den Einsatz an Bahnhöfen entwickelt. Vorgesehen war die Einrichtung spezieller Zonen für die Überwachung, während gleichzeitig nicht überwachte Räume beibehalten und speziell gekennzeichnet würden. Indem Reisende also selbst entscheiden können, ob sie von einer Kamera beobachtet werden wollen, soll die Akzeptanz der teilautomatisierten Überwachung gesteigert werden.

    Viele der Forschungen wurden von Universitäten mit Instituten des Fraunhofer-Verbunds durchgeführt. Das Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung (IOSB) ist beispielsweise auf „Videoauswertesysteme“ spezialisiert. Das Institut für Graphische Datenverarbeitung (IGD) ist mit Forschungen zu „Visual Analytics“ befasst, etwa um biometrische Gesichtsbilder zur Identifikation oder Verifizierung von Personen zu nutzen. Nach den Anschlägen in Paris hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit der französischen nationalen Forschungsagentur ein Programm „Zukünftige Sicherheit in Urbanen Räumen“ gestartet. Von den Forschungen sollten auch Verkehrsbetriebe profitieren.

    12. Mai 2016 33
  • : BND-Zentrale: Blick in die Waben des Überwachungsstaates
    Wo der V-Mann die Selektoren lesen darf: BND-Neubau in Berlin. Bild: <a href="https://secure.flickr.com/photos/georgkroemer/">Georg Kroemer</a>. LIzenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-ND 2.0</a>.
    BND-Zentrale: Blick in die Waben des Überwachungsstaates

    Der Bundesnachrichtendienst hat ein letztes Mal dazu eingeladen, seine Zentrale zu besichtigen. Doch die Betrachtenden waren eingeschüchtert. Eine kleine Presseschau.

    12. Mai 2016 24
  • : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Verfassungsschutz hat keine Verdachtsfälle für technische Überwachung“
    Europasaal vor Beginn der Sitzung.
    Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Verfassungsschutz hat keine Verdachtsfälle für technische Überwachung“

    Das für Spionageabwehr zuständige Bundesamt für Verfassungsschutz kennt keine Verdachtsfälle, dass Geheimdienste der Five Eyes seit 2001 technische Spionage in Deutschland betreiben. Das sagte Frank Wingerath, Leiter einer Sonderarbeitsgruppe zu den Snowden-Enthüllungen, in der 98. Sitzung des Untersuchungsausschusses.

    12. Mai 2016 23
  • : Britisches Gericht: Hacktivist muss seine Passwörter nicht herausgeben
    Die National Crime Agency bei der Arbeit. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/ncauk/16733391312">The National Crime Agency</a>
    Britisches Gericht: Hacktivist muss seine Passwörter nicht herausgeben

    Die National Crime Agency wollte mit einem juristischen Trick an die Passwörter des Hacktivisten Lauri Love gelangen. Ein Gericht hat die Forderung nun zurückgewiesen.

    11. Mai 2016
  • : „Ernste Konsequenzen“: Twitter dreht den Geheimdiensten den Datenhahn zu
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/notionscapital/19763431084/">Cord Cutters</a>
    „Ernste Konsequenzen“: Twitter dreht den Geheimdiensten den Datenhahn zu

    Gestern ging die Meldung rum, dass Twitter den US-amerikanischen Geheimdiensten den Datenhahn abgedreht haben soll. Das Wall Street Journal behauptet, das hätten die wie üblich namenlosen „senior U.S. intelligence officials“ bestätigt. Postwendend wurde seitens geheimdienstnaher Kreise von „ernsten Konsequenzen“ gesprochen, die diese Entscheidung haben würde.

    Von Twitter selbst ist seit der Veröffentlichung durch das Wall Street Journal kein Kommentar verlautbart, aber das Unternehmen neigt auch in anderen Fällen geheimdienstlicher Aktivitäten dazu, Auskünfte zu verweigern.

    Das Unternehmen Twitter Inc. mit Aktien im Allzeit-Tief, einem Zwei-Milliarden-Dollar-Verlust seit 2011 und derzeit etwa 310 Millionen aktiven Nutzern pro Monat erreicht etwa ein Fünftel der Reichweite von Facebook, ist aber wegen der Nachrichtenlastigkeit und wegen der Schnelligkeit der Reaktionen bei aktuellen Ereignissen für die Geheimdienste interessant.

    Strategischer Partner des Unternehmens ist die New Yorker Firma Dataminr, das von Beratern, Investoren und Ex-Google-Leuten mit finanzieller Unterstützung von Credit Suisse und Goldman Sachs gegründet wurde und Echtzeitzugriff auf die „Twitter Firehose“ hat, die alle öffentlichen Tweets umfassen. Natürlich sind diese Tweets genau das, nämlich öffentlich und damit für jedermann auswertbar. Dennoch ist die Zusammenarbeit mit Twitter für Dataminr zum einen ein technologischer Vorteil für die Auswertung, zum anderen dürfen die Analysen exklusiv vermarktet werden.

    Dataminr gibt als hauptsächliche Kunden die Finanzbranche, den Nachrichtensektor und den „Public Sector“ an, was Strafverfolger und auch Geheimdienste umfassen dürfte. Die Kommentierung der US-Presse interpretiert den Schritt daher als weitere Eskalation zwischen dem kommerziellen Technologiesektor und der US-Administration in Sachen geheimdienstlichen Zugriffen. Im Wall Street Journal (Subscriber only) sagt der Jurist und ehemalige Regierungsberater Peter Swire:

    Post-Snowden, American-based information technology companies don’t want to be seen as an arm of the US intelligence community.

    Es gibt übrigens von Dataminr ein Video, das ein wenig deren Arbeitsweise erklärt:

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

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    9. Mai 2016 13
  • : EU erweitert polizeiliche Datenbanken mit Fähigkeiten zur Gesichtserkennung
    Forschungsprojekt GES-3D von BKA und BSI mit Herstellern biometrischer Software.
    Forschungsprojekt GES-3D von BKA und BSI mit Herstellern biometrischer Software.
    EU erweitert polizeiliche Datenbanken mit Fähigkeiten zur Gesichtserkennung

    Die EU plant erhöhte Speicherfristen, die Erweiterung von Datenkategorien und Abgleichsfähigkeiten sowie einen Zwang zur erkennungsdienstlichen Behandlung.

    5. Mai 2016 35
  • : Repressionswelle in Ägypten – Bundesinnenministerium hilft mit Ausbildung und „Sicherheitsabkommen“
    Transparent zu den jüngsten Festnahmen in Ägypten am 1. Mai in Berlin.
    Transparent zu den jüngsten Festnahmen in Ägypten am 1. Mai in Berlin.
    Repressionswelle in Ägypten – Bundesinnenministerium hilft mit Ausbildung und „Sicherheitsabkommen“

    In Ägypten häufen sich abermals Razzien und Festnahmen von regierungskritischen AktivistInnen, nun drohen harte Strafen und weitere Repressalien. Viele Gruppen und Organisationen riefen für den 25. April zu einem Aktionstag auf. Eigentlich sollte gegen einen Deal zur Überlassung zweier Inseln an Saudi-Arabiens Regierung demonstriert werden. Der Protest verbreiterte sich jedoch schnell und richtete sich schließlich allgemein gegen die diktatorische Politik des früheren Armeechefs und jetzigen Präsidenten Abdel Fattah al-Sisi.

    Wie gewohnt überzog al-Sisi das Land vor dem Aktionstag mit einer Repressionswelle. Die Nichtregierungsorganisation Front zur Verteidigung ägyptischer Demonstranten zählte in zwölf Tagen 1.277 Verhaftungen, gegen 577 Personen leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren ein. Die Verhandlungen gegen 86 Betroffene sollen bald beginnen, ein ägyptisches Gericht unterbindet die Berichterstattung mit einer Nachrichtensperre.

    Das Committee to Protect Journalists platziert Ägypten auf dem zweiten Rang der Negativliste von inhaftierten JournalistInnen. Die aktuellen Ereignisse bestätigen das: Am Sonntag, einen Tag vor dem Internationalen Tag der Pressefreiheit, hat die ägyptische Polizei mit 50 Beamten die Räume der unabhängigen Journalistengewerkschaft gestürmt und zwei Personen festgenommen. Die Journalisten Amr Bader und Mahmoud al-Sakka sollen die Proteste im April durch kritische Berichte angestachelt und „Chaos“ verursacht haben.

    Regierung bekämpft Gewerkschaftsfreiheit

    Inzwischen hat das Innenministerium angeblich versehentlich ein Dokument zur Medienstrategie für die Festnahme der Beiden veröffentlicht. Behauptet wurde etwa, Bader und al-Sakka hätten sich der Festnahme durch die Flucht in die Gewerkschaftsräume entziehen wollen. Tatsächlich hatte die Polizei den Zugang zu dem Gebäude mit einem Großaufgebot und zahlreichen Zivilbeamten behindert, da die Gewerkschaft eine öffentliche Konferenz zur Gewerkschaftsfreiheit abhalten wollte.

    ahmed_abdallahVon der Repressionswelle sind auch Angehörige von Menschenrechtsorganisationen betroffen. Einer der am 25. April Verhafteten ist der landesweit bekannte Aktivist und Vorsitzende der „Egyptian Commission for Rights and Freedom“ (ECRF), Ahmed Abdallah. Zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen gehören die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und die Unterstützung terroristischer Straftaten mithilfe des Internets. Beweise dafür gibt es nicht, weshalb die ECRF und auch die Verlobte von Abdallah eine Rufmordkampagne vermuten.

    Die ECRF engagiert sich gegen Polizeigewalt, Folter und Verschwindenlassen und ist deshalb bei den Behörden unbeliebt. Einer der spektakulären von Abdallah übernommenen Fälle betrifft den Italiener Giulio Regeni, der im Januar zusammen mit zwei weiteren Aktivisten verschleppt und einige Tage später mit bestialischen Folterspuren ermordet aufgefunden wurde.

    Unterstützung für die Fälle von Giulio Regeni und Ahmed Said

    Der Student hatte unter Pseudonym in der italienischen linken Tageszeitung Il Manifesto zu Arbeitskämpfen und Gewerkschaftsfreiheit publiziert. Sein Tod sorgte für eine tiefe Krise zwischen den Regierungen Ägyptens und Italiens, denn nach Zeugenaussagen wurde er von Uniformierten verschleppt. Als angebliche Mörder präsentierte al-Sisi kurz darauf vier Verdächtige aus dem Milieu der organisierten Kriminalität, die bei der Festnahme jedoch allesamt erschossen wurden.

    Eine italienische Untersuchungskommission zum Fall Giulio Regeni beklagte anschließend, ägyptische Behörden hielten wichtige Dokumente und Beweismittel zurück. Italienische Staatsangehörige dürfen nur in engen Grenzen in Ägypten tätig werden. Die nun verfolgte Menschenrechtsorganisation ECRF hat die Familie des ermordeten Studenten in Ägypten deshalb anwaltlich vertreten.

    free_ahmed_saidZu den bekannteren Fällen der ECRF gehört auch der eigentlich in Deutschland lebende Aktivist Ahmed Said, der im November wegen Teilnahme an einer nicht genehmigten Versammlung festgenommen wurde. Said wurde dafür zu zwei Jahren Haft verurteilt, die er nun in einem Hochsicherheitstrakt absitzen muss.

    Noch vor dem Urteil und der verlorenen Berufung hatte der Menschenrechtsausschuss des Bundestages den Aktivisten in ein Schutzprogramm aufgenommen. Alle nach Ägypten reisenden deutschen Abgeordneten und Regierungsangehörigen sollen sich nun nach der Situation von Ahmed Said erkundigen oder ihn sogar besuchen. Zuletzt waren Claudia Roth (Grüne) und der Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) auf Besuch in Ägypten und trafen sich unter anderem mit dem Innenminister. Im Gefängnis schauten die beiden nicht vorbei, Gabriel bauchpinselte den Präsidenten al-Sisi stattdessen als „beeindruckenden Präsidenten“.

    Ungewöhnlich: Erweitertes „Sicherheitsabkommen“ auch mit Geheimdienst

    Die Bundesregierung bestätigt in der Antwort auf Kleine Anfrage, dass „Repressionen gegen die Zivilgesellschaft“ in der vergangenen Zeit zugenommen haben und die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen „eng überwacht“ wird. Freiräume seien in den vergangenen Jahren „kontinuierlich kleiner geworden“. Dies gelte auch für Projekte und Organisationen, in denen deutsche Staatsangehörige mitarbeiten, diese würden mitunter von Sicherheitsbehörden beobachtet.

    Dessen ungeachtet will das Bundesinnenministerium ein erweitertes „Sicherheitsabkommen“ mit Ägypten abschließen. Ein entsprechender Text wird seit einiger Zeit verhandelt. Details zu Inhalt und Ausgestaltung sind geheim, um die Verhandlungen nicht zu gefährden. „Sicherheitsabkommen“ unterstützen die sogenannte Vorverlagerungsstrategie der Bundesregierung und sollen die „Auswirkungen von Kriminalität und Terrorismus auf Deutschland“ reduzieren.

    Normalerweise werden solche Verträge nur mit Polizeibehörden geschlossen, im Falle Ägyptens ist jedoch der für seine Verhörmethoden berüchtigte Inlandsgeheimdienst NSS beteiligt. Das wiederum erzwingt in Deutschland die Einbeziehung des parlamentarischen Kontrollgremiums, denn es handelt sich um die geheimdienstliche Zusammenarbeit. Eine Einbindung des Gremiums erfolgte jedoch nicht.

    Die Überprüfung der Einhaltung der Menschenrechte oder der Rechtsstaatlichkeit ist von „Sicherheitsabkommen“ nicht erfasst. Sie seien aber so ausgestaltet, dass Maßnahmen im Rahmen ihrer Umsetzung „keinen Menschenrechtsverletzungen Vorschub leisten können“. Das kann bezweifelt werden, denn die Bundespolizei hat bereits die für ihre brutale und tödliche Gewalt bekannte Stadionpolizei ausgebildet. Die weitere „bundespolizeiliche Maßnahmenplanung“ zur Ausbildungs- und Ausstattungshilfe wird derzeit verhandelt.

    Ein- und Ausreisesperren

    Zu den Projekten gehört unter anderem die Sicherheit an Flughäfen. Zusammen mit dem Luftfahrtbundesamt und der Bundespolizei hatten Angehörige des Bundeskriminalamtes die ägyptischen Luftsicherheitsstandards evaluiert, nun sollen Ausbildungsmaßnahmen folgen. Dies betrifft unter anderem die Kontrolle von Passagieren und den Abgleich ihrer Ausweisdokumente mit internationalen Datenbanken. Auf Basis einer Risikoanalyse können die Behörden daraufhin bestimmten Personen den Grenzübertritt verweigern.

    So erging es auch dem deutschen Staatsangehörigen Atef Botros, dem eine Forschungsreise untersagt wurde. Der ägyptischstämmige Literaturwissenschaftler forscht zu den Aufständen des arabischen Frühlings. Laut einem Onlinemagazin für Afrika steht sein Name auf einer „No fly“-Liste. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) berichtete im Herbst 2015 über ähnliche Fälle, in denen Sicherheitspersonal die Papiere politischer AktivistInnen und Angehöriger von Nichtregierungsorganisationen konfiszierte.

    Ägypten behindere HRW zufolge auch unrechtmäßig und ohne Vorliegen richterlicher Beschlüsse die Ausreise von AktivistInnen. Dies sei nach Artikel 62 der Verfassung aber rechtswidrig. Die Angaben werden von der Bundesregierung bestätigt. Ein Fall betraf eine Gruppe von Frauen, die einer Organisation gegen sexuelle Gewalt gegenüber Frauen angehören. Die Aktivistinnen wurden am Flughafen in Kairo verhört und schließlich an der Ausreise zu einer in Deutschland abgehaltenen Konferenz gegen sexuelle Gewalt gehindert.

    3. Mai 2016 8
  • : #rpTEN: Julia Reda über Geoblocking: „Chance für Abschaffung besteht“
    public domain
    Die Piratenpolitikerin Julia Reda
    #rpTEN: Julia Reda über Geoblocking: „Chance für Abschaffung besteht“

    Das Urheberrecht mitsamt seinen Problemen ist wohl schon seit Anbeginn Thema auf der re:publica. Die Piratenpolitikerin Julia Reda hat am ersten Tag der re:publica 2016 über Geoblocking gesprochen. Es schwächt ihrer Meinung nach die Sprachenvielfalt und begünstigt vor allem Hollywood. Wir haben sie nach ihrem Vortrag abgepasst und fünf Fragen gestellt.

    Die Absurdität hinter Geoblocking hat zuletzt der Zusammenschluss der europäischen Verbraucherschutzentralen BEUC in einem Video erklärt. Welche Debatten es noch über Geoblocking auf der re:publica gab, ist bei Heise Online nachzulesen.

    Julia Reda wurde 2014 als deutsche Abgeordnete der Piratenpartei ins Europäische Parlament gewählt. Sie ist Mitglied der Fraktion Die Grünen/Europäische Freie Allianz und beschäftigt sich vorrangig mit der Reform des Urheberrechts.

    Wie ist der aktuelle Stand beim Geoblocking in Europa?

    Julia Reda: Es gibt jede Menge unterschiedliche Arten von Geoblocking. Manchmal ist ein Video zum Beispiel gegeoblockt, weil der Rechteinhaber das Werk exklusiv verwerten will. Das heißt, in jedem Land gibt es jemand anderes, der exklusiv dieses Video zeigen darf. Das hat man zuletzt bei der vierten Staffel von House of Cards gesehen. Die kann man in Deutschland nicht auf Netflix gucken, weil dort Sky die Exklusivrechte erworben hat.

    Ein anderer Fall sind Livestreams. Davon sind viele in Deutschland geblockt, weil man gleich als Rundfunkanbieter gilt, wenn man nach dem Rundfunkstaatsvertrag zu viele Leute mit seinen Livestreams erreicht und ein journalistisches Angebot hat. Es wollen aber nicht gleich alle eine Rundfunklizenz erwerben, nur weil sie einen Livestream in Deutschland zeigen.

    Die EU hat nun die Schwierigkeit, dass aufgrund starken Lobbydrucks niemand sich einfach durchdringen kann, Geoblocking komplett abzuschaffen. Stattdessen wird an verschiedenen Stellen angesetzt und versucht, verschiedene Arten von Geoblocking zu verhindern.

    Hollywood als alleiniger Nutznießer

    Wer YouTube benutzt oder auch im Urlaub auf Netflix Filme schauen möchte, kennt Geoblocking und regt sich wahrscheinlich schon seit Jahren darüber auf. Warum gibt es die Regelung trotzdem noch? Wer hat ein Interesse daran, an Geoblocking festzuhalten?

    Julia Reda: Vor allem die Filmindustrie sträubt sich extrem dagegen Geoblocking abzuschaffen. Oftmals hört man da das Argument, dass Geoblocking benötigt wird, um die kulturelle Vielfalt zu schützen. Soll heißen: Wenn wir kein Geoblocking hätten, gebe es nur noch amerikanische Inhalte zu sehen. Das halte ich für absoluten Quatsch, weil es eben gerade Hollywood-Studios sind, die Geoblocking ganz massiv nutzen.

    Letzten Endes ist ja auch die Sprache eine Art natürliche Grenze. Wenn jetzt zum Beispiel ein estnisches Video-on-Demand-Angebot nicht gegeoblockt ist, dann wird die Zahl der Leute, die darauf zugreifen, ohnehin gering sein. Die meisten, die von Geoblocking profitieren, sind Anbieter von großen englischsprachigen Blockbustern. Die wollen lieber 28 Exklusivlizenzen verkaufen als eine europäische.

    Es gibt aber auch Stimmen von Independent-Filmern, welche sich für Geoblocking aussprechen. Was entgegnest du denen?

    Julia Reda: Es gibt erstaunlich viele Indie-Film-Hersteller, welche gegen eine Abschaffung von Geoblocking sind. Die sagen, dass sie ihre Filme überhaupt nicht finanzieren können, ohne im Vorfeld der Filmproduktion Exklusivdeals mit Filmverbreitern abzuschließen. Zum Beispiel bekommt dann ein Verbreiter eine Exklusivlizenz für die Vermarktung dieses Filmes in Deutschland. Allerdings verhindert die Abschaffung von Geoblocking nicht unterschiedliche Kinostarts in den Ländern und einen späteren Start von Video-on-Demand (VoD). Man verhindert eben auch nicht, dass es unterschiedliche VoD-Plattformen geben kann, die miteinander konkurrieren.

    Wir diskutieren auf EU-Ebene nicht, dass man mit einer Lizenz einen Film überall in Europa verkaufen und vermarkten kann, sondern nur, dass man keine Kunden aktiv ausgrenzt. Das heißt, wenn ich ein deutscher VoD-Anbieter bin, darf ich mein Angebot nicht auf Spanisch in Spanien vermarkten. Aber wenn zufällig jemand ein Abo abschließen will, der in Spanien wohnt, darf ich den nicht abweisen.

    Netflix im Urlaub und alles wird gut?

    Günther Oettinger möchte auch gerne im Urlaub Netflix schauen und hat eine Reform von Geoblocking vorgeschlagen. Was ist dran an seinen Plänen?

    Julia Reda: Bei der Portabilitätsverordnung, die Oettinger präsentiert hat, handelt es sich um eine Art Roaming für Netflix. Wenn ich schon ein Abo legal besitze und temporär ins Ausland fahre, könnte ich das weiterhin nutzen. Aber wenn ich das Pech habe, in einem Land zu leben, wo ein bestimmtes Videoangebot nicht existiert, dann hilft mir die Portabilität auch nicht. Es fehlt schlussendlich eine Lösung für diejenigen, die sich permanent auf der falschen Seite der Grenze befinden.

    Wir haben aber viele, die Inhalte aus einem anderen Land anschauen wollen, weil sie deren Sprachgemeinschaft angehören. Zum Beispiel möchte die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein gerne dänischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk schauen. Da geht es erstmal überhaupt nicht um ein Abo, sondern um gebührenfinanzierte Inhalte. Die haben keine Möglichkeit, dafür über Steuern zu bezahlen, weil sie halt in Deutschland wohnen. Es würde aber überhaupt kein Schaden entstehen, wenn das nicht mehr gegeoblockt würde.

    Genauso gibt es Migranten, die langfristig in ein anderes Land ziehen. Die profitieren von der Portabilität auch nicht. Für die braucht es Ansätze wie „passive sales“ und das „country of origin“-Prinzip. Dass man also sagt: Solange nicht in einem anderen Land geworben wird, ist der Exklusivität Genüge getan, und wir müssen nicht aktiv Grenzen im Internet aufziehen.

    Pessimismus unangebracht

    Du hast im Vortrag noch die neue Kampagne „End Geoblocking“ erwähnt. Worum geht es dabei?

    Julia Reda: Bei endgeoblocking.eu stellen wir das Problem Geoblocking von unterschiedlichen Perspektiven dar. Wir zeigen, dass es eine breite gesellschaftliche Notwendigkeit gibt, Geoblocking abzuschaffen. Gerade die Gruppen, von denen Hollywood sagt, dass sie angeblich die Nutznießer von Geoblocking wären, beispielsweise die kulturellen Minderheiten, haben dazu ganz andere Meinungen. Die sagen, dass Geoblocking ein Problem ist.

    Wir haben jede Menge Studien gesammelt, die Geoblocking von unterschiedlicher Seite beleuchten und letzten Endes die ganzen ökonomischen Ängste adressieren. Ich denke, viele Menschen sind von Geoblocking genervt, aber es fehlt ihnen der Glaube daran, dass die EU daran wirklich etwas ändern könnte. Deshalb ist es wichtig, darüber zu informieren, dass die Chance besteht, wenn wir uns jetzt einmischen.

    Vielen Dank an Julia Reda für das Interview.

    3. Mai 2016 3
  • : Niederlande: Neues Geheimdienstgesetz verschärft Massenüberwachung
    Das Hauptquartier des niederländischen Geheimdienstes AIVD: Vermutlich Sitz der "operativen Plattform" europäischer Inlandsgeheimdienste und ihrer gemeinsamen Datenbank. (Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/gerardstolk/">Gerard Stolk unter </a><a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0 Lizenz</a>)
    Niederlande: Neues Geheimdienstgesetz verschärft Massenüberwachung

    Die Niederlande planen eine Verschärfung der Massenüberwachung von Internet und Kommunikation durch ihre Geheimdienste. Dies geht aus dem gestern geleakten finalen Text des neuen niederländischen Geheimdienstgesetzes hervor. Zukünftig soll es den Geheimdiensten erlaubt sein, jeglichen Internetverkehr abzuhören, Computer und Handys zu hacken und Rohdaten ungefiltert an befreundete Dienste weiterzugeben.

    Worum es geht: Das Geheimdienstgesetz

    Das Gesetz regelt die Befugnisse der zwei niederländischen Geheimdienste AIVD (Inlands- und Auslandgeheimdienst) und MIVD (Militärischer Geheimdienst) und war seit 2002 unverändert. Wie auch in Deutschland wird die nun angestrengte Reform mit der gestiegenen Gefahr von „Cyberkriminalität“ und Terroranschlägen begründet. Die niederländische Zeitung de Volkskrant hat den finalen Gesetzestext nun auf ihrer Seite veröffentlicht (pdf). Er wäre normalerweise erst in einem halben Jahr an die Öffentlichkeit gelangt.

    Seit Bekanntwerden der Reformpläne im Jahr 2013 gibt es eine Debatte um Funktionsweise und Reichweite der geplanten Rasterfahndung. Nach Veröffentlichung des ersten Gesetzentwurfes im Sommer 2015 hagelte es Kritik von hunderten Einzelpersonen, Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Gruppen, unter ihnen die großen niederländischen Telekommunikationsbetreiber, Amnesty International und die Bürgerrechtsorganisation Bits of Freedom. Allerdings blieb der Entwurf über das Ausmaß der Überwachung äußerst vage, kritisiert Ton Siedsma von Bits of Freedom: „Wir waren nicht die einzigen, die deutliche Kritik am Entwurf geäußert haben. Schließlich muss die Regierung Klarheit über ihre Pläne und deren Tragweite schaffen.“

    Überwachung des Internetverkehrs

    Der nun vorliegende Gesetzestext macht deutlich, wie weitgehend die Befugnisse der Geheimdienste in Zukunft reichen werden. Vorgesehen ist, dass die Geheimdienste jeglichen Internetverkehr überwachen dürfen, solange er in Verbindung mit einer Ermittlung steht. Die genauen Definitionen und Einschränkungen für die „ermittlungsgerichtete“ Überwachung bleibt das Gesetz aber schuldig.

    Konkret heißt das, dass die beiden Geheimdienste jegliche VoIP‑, Chat- oder E‑Mail-Kommunikation und den Internetverkehr zwischen den Niederlanden und einem anderen Land abhören dürfen. Die so gewonnenen Inhalte und Metadaten dürfen für drei Jahre gespeichert werden. So wäre es laut Siedsma den Diensten beispielsweise erlaubt, die gesamte Kommunikation, die über WhatsApp zwischen Rotterdam und Frankreich läuft, abzuhören. Die Abhörerlaubnis kann bis zu einem Jahr reichen und mehrmals verlängert werden. „Die Anzahl von unschuldigen Bürger*innen, deren Kommunikation abgehört werden würde, ist überwältigend“, kommentiert Siedsma die weitreichenden Befugnisse.

    Staatliches Hacken – alles und jeden

    Weiterhin plant die Regierung, den Geheimdiensten zu erlauben, die elektronischen Geräte von unschuldigen Dritten zu hacken, um an die Zielperson zu gelangen. Gehackt werden dürfen neben Handys und Computern aber auch Smart Devices aufgrund der ungenauen Definitionen. Den Geheimdiensten ist es bereits seit 2002 erlaubt, in fremde IT-Systeme einzubrechen. Bislang war dies aber auf die zu überwachende Person beschränkt. Künftig dürfen sie auch den Umweg über dritte Personen gehen, die mit der Zielperson in irgendeiner Form verbunden sind, und sei es nur auf einer technischen Ebene, etwa wenn beide Personen Daten auf dem gleichen Server gespeichert haben. Die Betroffenen müssen nicht informiert werden, wenn in ihre Geräte eingebrochen wird.

    Weder die Kritik aus der Beratungsphase noch von Seiten einer eigens beauftragten Privatsphären-Kommission an den Hacking-Plänen habe die Regierung von ihrem Vorhaben abgebracht, erläutert Siedsma. Dabei gestehe sie im geleakten Gesetzestext selber ein, welche Risiken entstehen, wenn zum Beispiel Sicherheitslücken in Software zum Hacken genutzt werden. Nationale Sicherheit gehe aber in Zeiten von terroristischen Gefahren vor, heißt es im Gesetzestext. Ein Argument, welches auch vom deutschen Innenminister Thomas de Maizière stammen könnte.

    Wer kontrollierts?

    An einem Punkt hat die Kritik am Gesetzesentwurf zumindest gefruchtet: Eine unabhängige Kommission, bestehend aus langjährigen (ehemaligen) Richtern, soll einige der Überwachungsmaßnahmen prüfen. Doch wenn es schnell gehen muss, darf die Erlaubnis auch erst im Nachhinein oder bei bereits laufender Operation eingeholt werden. Die gewonnenen Informationen müssten dann nachträglich gelöscht werden.

    Bürgerrechtler Siedsma erläutert: „Auffällig ist, dass eine Reihe von Maßnahmen nicht von der Kommission geprüft werden muss, bemerkenswerterweise die Beschlagnahmung von Internetverkehrsdaten. Das ist angesichts vorheriger Gerichtsurteile auf europäischer und niederländischer Ebene unvertretbar.“

    Ungehört blieb die Kritik an der Datenweitergabe: Die Geheimdienste dürfen die erfassten Rohdaten mit „befreundeten“ ausländischen Diensten ohne Einschränkungen teilen. Falls sich darunter Daten von niederländischen Bürger*innen befinden, können diese ausgefiltert werden, müssen sie aber nicht.

    Das Gesetz ist bereits von der Regierung verabschiedet und liegt nun dem Raad van State vor. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Beratungsgremium, welches alle Gesetze begutachtet, bevor sie dem Parlament vorgelegt werden. Dort könnte es noch im Sommer zur Abstimmung kommen.

    30. April 2016 8