Das Landeskriminalamt von Mecklenburg-Vorpommern plant, die Abfragen von Funkzellendaten in einer neuen Richtlinie zu regeln. Datenschützer kritisieren die Pläne und bemängeln den massiven Eingriff in die Grundrechte tausender Unbeteiligter. Bekannt geworden sind die LKA-Pläne durch Recherchen des NDR.
Was sind Funkzellenabfragen?
Telekommunikationsunternehmen speichern vor allem zu Abrechnungszwecken, in welche Mobilfunkzellen sich ein Handy einloggt. Dadurch sind auch Verkehrsdaten ersichtlich, also wer wo und mit wem telefoniert hat. Durch eine Funkzellenabfrage kann die Polizei diese Informationen anfordern. Dem Gesetz nach ausschließlich dann, wenn es der Aufklärung von sogenannten schweren Straftaten dient. In der Praxis sieht das oftmals anders aus.
Mittels der nicht-individualisierten Funkzellenabfrage wird festgestellt, welche Mobiltelefone sich in einer bestimmten Funkzelle in einem bestimmten Zeitraum befunden haben. Dadurch können mitunter zehntausende Anschlüsse erfasst werden, wie unsere Recherchen zu Funkzellenabfragen anlässlich der Autobrandstiftungen in Berlin gezeigt haben. Im Gegensatz dazu wird bei einer individualisierten Verkehrsdatenabfrage ermittelt, in welchen Funkzellen ein bestimmtes Mobiltelefon war.
Statistiken werden nicht geführt
Konkrete Zahlen über Funkzellenabfragen werden meist nur bekannt, weil sie von Abgeordneten erfragt worden sind. Statistiken, welche den Erfolg der Funkzellenabfragen belegen, gibt es nicht. Doch nicht nur die Öffentlichkeit wird mangelhaft informiert. Betroffene, deren Mobiltelefon in eine Funkzellenabfrage geraten ist, werden von den Staatsanwaltschaften nicht über die Erfassung informiert. Dabei ist im Gesetz eine Benachrichtigung sogar vorgeschrieben. Begründung der Staatsanwaltschaften: Die Betroffenen hätten kein Interesse an einer Benachrichtigung.
Mecklenburg-Vorpommern: Funkzellenabfragen entlang ganzer Straßen geplant
Mecklenburg-Vorpommern plant nun als erstes Bundesland, das genaue Vorgehen bei Funkzellenabfragen mittels einer Verwaltungsvorschrift zu präzisieren. Dies ist erst einmal zu begrüßen, fehlen doch genauere Vorgaben abseits des Paragraphen 100g aus der Strafprozessordnung. An den wichtigen Stellen bleibt die Richtlinie aber unklar.
Als Beispiel für einen Fall von Funkzellenabfrage wird laut NDR-Recherche im Entwurf die „vermutete Fahrstrecke“ von Tatverdächtigen genannt. Demnach könnte der Mobilfunk entlang ganzer Straßen- und Autobahnabschnitte überwacht werden. Die Mobilfunkdaten von zehntausenden Unbeteiligten würden so erfasst werden. Der grüne Landtagsabgeordnete Johannes Saalfeld kommentierte gegenüber netzpolitik.org: „Hier werden schwammige Rechtsbegriffe eingeführt, welche Funkzellenabfragen nicht präzise genug eingrenzen.“ Er befürchtet einen starken Anstieg der Abfragen in Folge der neuen Richtlinie.
Auch der Datenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Reinhard Dankert, kritisiert den Richtlinienentwurf. In seinem Tätigkeitsbericht (pdf) befasste er sich mit den Plänen. Dort heißt es:
Eine vermutete Fahrstrecke als Kriterium für eine Funkzellenabfrage zu werten, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht mit den in der Richtlinie angeführten Verhältnismäßigkeitserwägungen zu vereinbaren. Es bestünde die Gefahr, dass – je nachdem, wie viele Kilometer eine Fahrstrecke beträgt – unter Umständen mehrere Funkzellen großflächig abgefragt und hinsichtlich der Verkehrsdaten ausgewertet werden
In einem weiteren Punkt bleibt die Richtlinie unklar. Sie sieht vor, dass zur Vorbereitung einer Funkzellenabfrage eine vorherige Funkzellenbestimmung stattfindet. Damit sollen die abzufragenden Funkzellen eingegrenzt werden, um möglichst wenig Unbeteiligte zu treffen. Allerdings kann diese Funkzellenbestimmung laut Informationen von netzpolitik.org unterbleiben, wenn eine Löschung der Daten aus der Funkzelle droht oder aus „anderen Gründen der Ermittlungserfolg gefährdet ist.“ Vor allem der letzte Abschnitt der Öffnungsklausel bietet viel Interpretationsspielraum für die Polizei. Dadurch können im Endeffekt ohne Überprüfung mehr Funkzellen abgefragt werden als nötig. Statt genau die Ausnahmefälle zu nennen, wird mit der Formulierung „andere Gründe“ das Tor für eine Vielzahl von Fällen geöffnet.
17-Mal mehr Abfragen 2015 als noch vor fünf Jahren
Der Landtagsabgeordnete Johannes Saalfeld fragte im Mai nach der Anzahl der Funkzellenabfragen im Rahmen einer Kleinen Anfrage. In der Antwort schrieb das Justizministerium, dass es keine Statistiken über die Abfragen führe. Nach mehrmaligem Nachfragen des NDR rückte es dann doch mit Zahlen heraus. In Mecklenburg-Vorpommern hat sich die Zahl der Funkzellenabfragen zwischen 2010 und 2015 um das 17-Fache erhöht. Während es vor fünf Jahren nur 32 Abfragen gab, sind es im letzten Jahr schon 568 gewesen. Das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern begründet gegenüber netzpolitik.org den Anstieg der Abfragen mit dem „enormen“ Zuwachs mobiler Kommunikation.
Die Zahlen machen deutlich, an was es mangelt: Transparenz. Und zwar nicht nur über die Anzahl der Funkzellenabfragen in Deutschland und deren Bedeutung für Ermittlungen, sondern auch gegenüber den Betroffenen. Wer in das Raster einer Funkzellenabfrage gerät, sollte darüber informiert werden.
