Off/On – der Podcast von netzpolitik.org

Wir sind netzpolitik.org, das Medium für digitale Freiheitsrechte. In unserem Podcast „Off/On“ wechseln sich zwei Formate ab: Bei „Off The Record“ führen wir euch in den Maschinenraum von netzpolitik.org. Wir erzählen, wie unsere Recherchen entstehen, und machen transparent, wie wir arbeiten. Bei „On The Record“ interviewen wir Menschen, die unsere digitale Gesellschaft prägen. Schickt uns gerne eure Fragen, Grüße, Ideen und Themenwünsche an podcast@netzpolitik.org.

  • : #np13 – Fake News und Social Bots im Bundestagswahlkampf 2017
    Welche Rolle spielen Falschmeldungen im Bundestagswahlkampf? - Markus Reuter auf der „Das ist Netzpolitik“-Konferenz
    #np13 – Fake News und Social Bots im Bundestagswahlkampf 2017

    Seit der US-Präsidentschaftswahl wird viel über den Einfluss von Fake News und Meinungsrobotern auf die politische Willensbildung diskutiert. Doch wie sieht die Situation im deutschen Wahlkampf aus?

    12. September 2017
  • : #np13 – Markus Beckedahl: „Wir brauchen eine bessere Netzpolitik“
    Markus Beckedahl eröffnet die diesjährige "Das ist Netzpolitik"-Konferenz.
    #np13 – Markus Beckedahl: „Wir brauchen eine bessere Netzpolitik“

    Zum Auftakt unserer „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz forderte Markus Beckedahl eine bessere Netzpolitik. Die Große Koalition betreibe „Raubbau an unseren Grundrechten“, dagegen müsse die digitale Zivilgesellschaft ankämpfen.

    11. September 2017 2
  • : Netzpolitik-Podcast 137 mit Trebor Scholz: Was sind plattformbasierte Genossenschaften?
    Der Wissenschaftler und Aktivist Trebor Scholz.
    Netzpolitik-Podcast 137 mit Trebor Scholz: Was sind plattformbasierte Genossenschaften?

    Neue Apps und Features allein lösen die Folgen der digitalen Ökonomie nicht. Das Problem mit Tech-Giganten ist, dass sie in erster Linie Aktionären und erst dann Nutzern und der Öffentlichkeit verpflichtet sind. Deshalb braucht es in der digitalen Welt Genossenschaften. Ein Gespräch über eine internationale Bewegung, die aus einer ökonomischen Kritik hervorgegangen ist.

    22. August 2017 1
  • : Netzpolitik-Podcast 136 mit Hans-Christian Ströbele: „Was Edward Snowden uns geliefert hat, ist die Wahrheit“
    Hans-Christian Ströbele war als Abgeordneter in fünf Untersuchungsausschüssen des Bundestages aktiv.
    Netzpolitik-Podcast 136 mit Hans-Christian Ströbele: „Was Edward Snowden uns geliefert hat, ist die Wahrheit“

    Hans-Christian Ströbele bilanziert im Netzpolitik-Interview die Arbeit des NSA-BND-Untersuchungsausschusses. Wir sprechen über die Snowden-Veröffentlichungen, über politische Lügen, Wirtschaftsspionage, Gesetze, die gebrochen wurden, und über Parlamentarier, die sich wie ein verlängerter Arm der Regierung verstehen. Das Gespräch ist auch als Podcast verfügbar.

    15. August 2017 35
  • : Netzpolitik-Podcast 135: Lisa-Maria Neudert über Social Bots, Junk News und Meinungsmache im Internet
    Lisa-Maria Neudert
    Netzpolitik-Podcast 135: Lisa-Maria Neudert über Social Bots, Junk News und Meinungsmache im Internet

    Über Social Bots und Fake News wird viel geredet, aber es gibt wenig aussagekräftige Daten. Das Forschungsprojekt Politische Bots hat diese Phänomene bei der Wahl zum deutschen Bundespräsidenten untersucht. Wir sprechen mit Forscherin Lisa-Maria Neudert über die Ergebnisse und Handlungsvorschläge.

    13. April 2017 16
  • : Big Data, Algorithmen und kommerzielle Überwachung: Netzpolitik-Podcast mit Wolfie Christl
    Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/pestoverde/16908770206" target="_blank">Maurizio Pesce via Flickr</a>, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/" target="_blank">CC BY 2.0</a>
    Big Data, Algorithmen und kommerzielle Überwachung: Netzpolitik-Podcast mit Wolfie Christl

    Diese Woche hatten wir Besuch vom Wiener Privacy-Forscher und Netzaktivisten Wolfie Christl. Wir haben die Gelegenheit genutzt und mit ihm über kommerzielle Überwachung und seine neue Studie Networks of Control – A Report on Corporate Surveillance, Digital Tracking, Big Data & Privacy gepodcastet.

    Hier geht’s zur MP3.

    Wer mehr über Tracking, kommerzielle Überwachung und die Forschung von Wolfie wissen möchte, kann ihn kommende Woche live auf dem 33. Chaos Communication Congress erleben: Am Donnerstag, 29. Dezember, spricht er um 11:30 Uhr in Saal 6.

    24. Dezember 2016 6
  • : Netzpolitik-Podcast 133 mit Markus und Leonhard über Urheberrecht, 15 Jahre Wikipedia und Österreich
    Logo der Initiative für ein Recht auf Remix
    Netzpolitik-Podcast 133 mit Markus und Leonhard über Urheberrecht, 15 Jahre Wikipedia und Österreich

    Anlässlich seines Abschieds aus Berlin habe ich mich noch einmal mit Leonhard Dobusch zum Podcasten getroffen. Neben aktuellen Entwicklungen rund um geplante Urheberrechtsreformen in Deutschland und Europa waren auch Wikipedia und Leonhards neue, alte österreichische Heimat Thema des Gesprächs.

    Intro

    Stand der Urheberrechtsdebatte in Europa

    Oettinger verliert (sich) in Autometaphern zum Urheberrecht:

    Urheberrechtsdebatte im deutschsprachigen Raum

    Und noch mehr zum Urheberrecht

    Wikipedia wurde im Januar 15 Jahre alt

    Österreich und Netzpolitik

    31. Januar 2016 6
  • : #netzrückblick: „Ein Katastrophenjahr?“ Der Podcast aus der netzpolitik-Redaktion
    campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>)
    #netzrückblick: „Ein Katastrophenjahr?“ Der Podcast aus der netzpolitik-Redaktion

    Im #netzrückblick-Podcast lässt die als „Team des Jahres“ ausgezeichnete netzpolitik.org-Redaktion heute die wichtigsten Themen des Jahres Revue passieren. Das ist gleichsam auch unser kleines akustisches Weihnachtsgeschenk an Euch, denn morgen machen wir auch mal Pause.

    Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der 23. Beitrag in dieser Reihe. netzpolitik.org finanziert sich über Spenden. Wenn Euch unsere Berichterstattung in diesem Jahr gefallen hat, freuen wir uns über ein kleines Weihnachtsgeschenk für unseren Blog.

    Hanne Bohnhammel und Teresa Nehm, die im Rahmen ihres Volontariats in diesem Monat bei uns hospitieren, haben Markus, Anna, Tomas und Constanze zum Gespräch geladen. Gemeinsam diskutieren sie den Landesverrat, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die Entwicklungen und Erwartungen rund um die Netzneutralität in der EU, den NSAUA und ob das Jahr 2015 wirklich so ein Katastrophenjahr war. Oder wird 2016 noch schlimmer?

    Das Ergebnis gibt es hier:

    [display_podcast]

    Viel Spaß damit und frohe Weihnachten!

    Ergänzung: Die Shownotes zum Nachlesen

    Das Katastrophenjahr 2015

    Landesverrat

    Vorratsdatenspeicherung

    Netzneutralität

    NSA-Untersuchungsausschuss (NSAUA)

    Positives

    23. Dezember 2015 3
  • : #11np Review Teil 8: Leonhard Dobusch über Sprechverbote in der Urheberrechtsdebatte
    Leonard Dobusch auf der #11np – by Theresia Reinhold (CC BY-NC-SA 2.0)
    #11np Review Teil 8: Leonhard Dobusch über Sprechverbote in der Urheberrechtsdebatte

    Die Diskussion um ein zeitgemäßes Urheberrecht für die digitale Gesellschaft ist bald 20 Jahre alt, Fortschritte sind jedoch kaum zu beobachten. Selbst kleinste Anpassungen müssen mühsam erkämpft werden, und niemand möchte sich an dem Thema die Finger verbrennen. Einer der Gründe für die verfahrene Situation ist die Salonfähigkeit von Maximalpositionen der einen Seite. Dobusch fasst die absurden Auswüchse dieser Debatte zusammen. In seinem Vortrag auf der „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz identifiziert er einen Urheberrechtsextremismus und zeigt, wo die heraufbeschworenen Frontlinien von einzelnen Argumenten verlaufen.

    Wer es wagt, schiefe Blicke auf das Urheberrecht zu werfen, fängt sich den Vorwurf ein, es abschaffen zu wollen. Genau an diesem Punkt ist es für Dobusch wichtig, die Schwierigkeiten mit der derzeitigen Rechtslage im Alltag aufzuzeigen. Er wirbt darum, mehr Argumente in der Diskussion zuzulassen, als die Standardfloskel der Rechteinhaber: „Je mehr Schutz, desto besser!“ Obwohl alle ein Interesse daran haben müssten, dass Werke genutzt und weitervertrieben werden können, sieht Dobusch gegenwärtig eine Tragödie der Anti-Commons.

    Wie immer steht der Vortrag auch zum Download und als Podcast zur Verfügung.

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    20. Oktober 2015 14
  • : #11np Review Teil 7: Dimitar Dimitrov zum Kampf um Panoramafreiheit in Europa
    Europa Parlament in Straßbourg by Ralf Roletschek via <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:14-02-04-Parlement-europ%C3%A9en-Strasbourg-RalfR-027f.jpg?uselang=de">wikipedia</a>
    #11np Review Teil 7: Dimitar Dimitrov zum Kampf um Panoramafreiheit in Europa

    Wie war das noch mal mit der Panoramafreiheit? Dieses Frühjahr startete die Wikimedia Foundation eine große Kampagne, um einen verdrehten Gesetzesentwurf im EU-Parlament zu stoppen. Fast 500.000 EU-BürgerInnen beteiligten sich daran – und waren erfolgreich. Dimitar Dimitrov ist Botschafter der Wikimedia in Brüssel und war an dem Prozess in vorderster Front beteiligt. Auf unserer „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz erzählte er von seiner Lobbyarbeit und davon, wie aus einer wohl gemeinten Initiative plötzlich ein kruder Gesetzesentwurf wurde. Beispielsweise hätten Urlaubsfotos von Urheberrechtlich geschützter Architektur nicht mehr ohne Zustimmung des Architekten veröffentlicht werden dürfen.

    Im Vortrag berichtet Dimitar von Entwicklungen und Gelerntem, rund um den Reda-Report und den Kampf um das Amendment zu Panoramafreiheit im Rahmen der EU-Urheberrechtsreform.

    Wie immer ist das Video direkt zum Download und zum Nachhören als Podcast verfügbar.

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    12. Oktober 2015 2
  • : #11np Review Teil 6: Thomas Lohninger erklärt die EU-Verhandlungen zu Netzneutralität
    Thomas Lohninger auf der #11np - by Theresia Reinhold <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/"> (CC BY-NC-SA 2.0) </a>
    #11np Review Teil 6: Thomas Lohninger erklärt die EU-Verhandlungen zu Netzneutralität

    Im Oktober geht der Kampf um Netzneutralität in Europa in seine Endphase. Thomas Lohninger gab uns bei der „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz einen Überblick zu den aktuellen Verhandlungsprozessen auf EU-Ebene. Gleichzeitig lohnt sich beim Thema Netzneutralität eine internationale Perspektive. Viele andere Länder, wie etwa Chile oder Kanada sind bereits vorangeschritten und haben ihre Internet-Provider zur Netzneutralität verpflichtet. Nun gilt es, dranzubleiben und zu beobachten, wie diese Länder ihre Regelungen tatsächlich umsetzen.

    Unterdessen ruft Thomas Lohninger auch dazu auf, den Trialogprozess in Europa kritisch zu begleiten. Er bewertet die Einzelbestandteile des bisherigen Kompromisses zwischen EU-Parlament, Kommission und Europäischen Rat. Dabei weist er auch auf die enormen Risiken hin, die in dem derzeitigen Entwurf schlummern. Denn in vielen Punkten hat sich die Kommission bei den Verhandlungen durchgesetzt. Noch immer besteht die Gefahr, dass durch die Hintertüre eine Bevorzugung bestimmter Anbieter möglich ist, etwa durch die unklaren Vorgaben zu bezahlten Spezialdiensten.

    Die Auseinandersetzung darüber ist allerdings noch nicht beendet. Der Vortrag hält praktische Tipps und Strategien bereit, wie Bewegung in die öffentliche Diskussion um Netzneutralität kommen kann: Die Kampagne savetheinternet.eu hilft dabei, die eigenen Abgeordneten im EU-Parlament zu erreichen.

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    9. Oktober 2015 1
  • : #11np Review Teil 5: Ben Wagner zu „Thinking from the Edges: Why Centralised European Internet politics don’t make sense“
    by Theresia Reinhold (CC BY-NC-SA 2.0)
    #11np Review Teil 5: Ben Wagner zu „Thinking from the Edges: Why Centralised European Internet politics don’t make sense“

    11np_benwagnerIm fünften Teil unseres Rückblicks über die „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz erklärt Ben Wagner, aus welchen internationalen Debatten Europa in puncto Netzpolitik lernen kann. Schließlich liefert der Blick über den europäischen Tellerrand wichtige Argumente für netzpolitische Debatten. Dabei schneidet er eindrucksvolle Beispiele zu den Themen Internetabschaltung, Netzneutralität und zu den Konsequenzen aus den Überwachungsskandalen an. Um die Debatte über Netzneutralität anhand empirischer Daten führen zu können, müssen gerade außereuropäische Fallbeispiele untersucht werden. Chile als erster Staat mit einem klaren Bekenntnis zur Netzneutralität ist hierbei genauso zu betrachten wie Sambia. Dort wurde das Internet.org-Projekt von Facebook erstmals gestartet und kann deshalb wichtige Aufschlüsse über die Auswirkungen von Zero-Rating-Produkten für die europäische Debatte zu Netzneutralität liefern.

    Ben Wagner forscht zu Digital Human Rights und ist am Centre for Internet & Human Rights in Berlin und Frankfurt/Oder beteiligt. Hier gibt es das Video auch bei uns zum Download.

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    16. September 2015
  • : #11np Review Teil 3: Anna Biselli über VDS – Fighting with Zombies
    by Theresia Reinhold (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">CC BY-NC-SA 2.0</a>)
    #11np Review Teil 3: Anna Biselli über VDS – Fighting with Zombies

    Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist nicht tot zu kriegen. Auch wenn die jüngsten Zeichen aus Brüssel der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland aufschiebende Wirkung haben, wird die Bundesregierung alles versuchen, um das bereits beerdigte Relikt wieder auferstehen zu lassen. Derzeit ist eine Wiedereinführung der VDS für den Herbst diesen Jahres geplant. Anna Biselli hat auf unserer „Das ist Netzpolitik!“ Konferenz einen Überblick zum gegenwärtigen Stand der Debatte geben. Warum kam es zur Vorratsdatenspeicherung, und wo kommt diese Idee eigentlich her? Welchen Argumentationsmustern folgen ihre BefürworterInnen? Die VDS ist ein wiederkehrender rhetorischer Beißreflex und jedes sicherheitspolitische Ereignis scheint für die BefürworterInnen recht, um nach ihr zu rufen. In einem regelmäßigem Vorgehen setzten sich Innenpolitiker für die VDS ein. Anna erklärt wer die Auferstehung des Zombies VDS voran treibt.

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    Der Link zum Video ist hier zu finden. Außerdem gibt es das Video auch bei uns zum Download und als Podcast:

    14. September 2015 1
  • : #11np Review Teil 2: Andre Meister über „Halbzeit im #NSAUA“
    #11np Review Teil 2: Andre Meister über „Halbzeit im #NSAUA“



    2015-09-04_11np-Halbzeit-im-NSAUA
    Hier ist der zweite Teil der Vorträge von unserer #11np-Konferenz. Andre Meister fasst in seinem Vortrag die wichtigsten Fakten zur Halbzeit des Geheimdienst-Untersuchungsauschusses zusammen. Pünktlich zum heutigen Beginn der öffentlichen Ausschusssitzungen nach der Sommerpause gibt es einen kurzen Überblick zur bisherigen Arbeit und zu allen Sitzungen, die wir in unserem Live-Blog begleitet haben.

    In unserer Liveberichterstattung schaffen wir es immerhin auf zwei Millionen Zeichen. Dagegen sind bis jetzt 2.253 Aktenordner mit einer Gesamtzahl von hochgerechnet etwa einer Millionen Blatt Papier beim Untersuchungsausschuss eingetroffen. In den folgenden Sitzungen werden noch einige wichtige Zeugen im Ausschuss zu erwarten sein. Darunter der Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen, weitere Spitzenpolitiker und Vertreter der Wirtschaft. Dass der Untersuchungsausschuss längst nicht alle Bereiche der Zusammenarbeit der NSA beleuchtet hat, zeigt die Palette ungeklärter Themen: Aktuell dürfte besonders die Befragung von Flüchtlingen bei der Ankunft in ihren Zielländern brisant sein und die Weitergabe dieser Informationen an die Five-Eyes-Geheimdienste. Daneben wird über die Verstrickungen der Bundesrepublik in das US-amerikanische Drohnenprogramm zu reden sein, um nur einige der anstehenden Themenkomplexe zu nennen.

    Bereits vor der eigentlichen Halbzeit des NSAU-Ausschusses am 11. November warnt Andre davor, dass aus diesem Skandal am Ende die Dienste gestärkt hervorgehen könnten. Die Konsequenzen aus früheren Geheimdienstskandalen in der Bundesrepublik bestanden in aller Regel in einer Ausweitung von deren Befugnissen. Die Öffentlichkeit muss sich in diese Debatte dringend einbringen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die bisher rechtswidrigen Praktiken der Geheimdienste schlichtweg legalisiert werden.

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    Der Vortrag kann auch direkt bei uns heruntergeladen werden und ist als Podcast verfügbar.

    10. September 2015 3
  • : Der Landesverrat in der Bundespressekonferenz (Update)
    Der Landesverrat in der Bundespressekonferenz (Update)

    Einige heikle politische Fragen zum Vorwurf des Landesverrats kamen heute in der Bundespressekonferenz zur Sprache: Wer wusste was und wann? Eine Zusammenfassung und die Audio-Aufnahme der Aussagen veröffentlichen wir hiermit.

    Das Bundesinnenministerium lässt sich prinzipiell von Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, „regelmäßig Bericht erstatten“, alle Vorgänge von Gewicht würden dabei mitgeteilt.

    Vorgehen des Generalbundesanwalts

    Tilo Jung richtete die grundsätzliche Frage an das Justizministerium, wie denn das Weisungsverhältnis zwischen dem Ministerium und dem Generalbundesanwalt sei. Der Sprecher erklärte daraufhin, dass der Sachverhalt seitens der Bundesanwaltschaft zu prüfen und dann „eigenverantwortlich zu entscheiden“ sei. Das Ministerium erteile nur Weisungen, wenn Rechtsbrüche gegeben seien. Das hätte man aber „in keinem Ermittlungsverfahren“ je ausgeübt. Es blieb die Frage offen, ob das eigentlich auch für die Strafanzeigen wegen der NSA-BND-Massenüberwachung gilt.

    Markus war heute selbst in der Bundespressekonferenz und stellte die Frage, ob es denn normal sei, ein Gutachten zur Frage, ob ein Landesverrat vorläge, zu beauftragen? Als Antwort erhielt er die Auskunft, das sei zur Beweiserhebung möglich. Das zuerst involvierte LKA Berlin hätte bereits beim BfV nachgefragt, ob es hier um ein Staatsgeheimnis ginge. Dass die Bundesanwaltschaft eine „Ersteinschätzung des Strafanzeigenstellers“ zu den Rechtsfragen einhole, sei insgesamt „keine abwegige Verfahrensweise“.

    Markus erhielt übrigens auch die Auskunft, dass man technische Überwachungsmaßnahmen gegen unsere Redaktion nicht ausschließen könne.

    Nachdem offenbar am 13. Mai das Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei, hätte das Justizministerium am 27. Mai vom GBA die Information über Ermittlungsverfahren erhalten, und zwar auch darüber, dass gegen unsere beiden Redaktionsmitglieder und gegen „unbekannt“ ermittelt werde. Daraufhin hätte das Ministerium „Vorbehalte deutlich gemacht“ und nach diesem 27. Mai gegenüber dem GBA geäußert, dass man nicht die Absicht erkennen könne, die BRD zu benachteiligen. Inhaltlich hätten diese Vorbehalte sich nicht deutlich unterschieden von denen, die am Freitag auf der Website veröffentlicht wurden.

    Gudula Geuther vom Deutschlandradio hakte in dieser Frage mehrfach nach: Wenn es eine Expertise des Justizministeriums gäbe, die in der Frage des Landesverrats zu einem anderen Schluss kommt, könnte das dann eine Weisung an den GBA in Gang setzen? Und sind diese „Vorbehalte“ mehr als „Hinweise“ an den GBA zu verstehen? Wie scharf seien sie fomuliert worden? Die Antwort des Justizministerium war leider wenig aussagekräftig: Man werde dem GBA ein „eigene rechtliche Einschätzung“ übermitteln, er entscheide aber „frei“ über das Ermittlungsverfahren.

    Es kam die Frage nach dem „Quittungsbuch“ auf, das verzeichnet, wer wann Umgang hatte mit welchen Dokumenten. Dieses Quittungsbuch würde bisher zwar nicht vorliegen, allerdings sei ein „umfangreicheres Schriftstück“ übermittelt worden, aus dem hervorginge, wer in Besitz der Dokumente war.

    An BMI-Sprecher Tobias Plate richtete sich dann die Frage, ob es sich hier quasi um eine Art Selbstanzeige handele, wenn doch nur staatliche Stellen die Dokumente geleakt haben könnten. Das BMI bestätigte in der Antwort, dass Personen aus dem BfV und aus Ministerien die Dokumente in Besitz gehabt hätten. Insgesamt hätte ein dreistelliger Personenkreis Zugriff gehabt. Eine Liste dieser Personen gäbe es aber nicht. Das BfV hätte jedoch ein Schreiben zu dem Personenkreis übermittelt.

    Seitens des Kanzleramts wurde wenig Inhaltliches verlautbart, mehrfach wurde nur wiederholt, dass die „Pressefreiheit ein hohes Gut“ sei und der Artikel 5 eine „sensible Abwägung“ erfordere. Ob die Kanzlerin das Vorgehen Maaßens unterstütze, beantwortete Christiane Wirtz als stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung nicht direkt, man müsse jetzt alles erstmal sachlich aufklären. Konsequenzen personeller Natur wurden von Wirtz offengelassen.

    Auf die Frage, ob die Kanzlerin die Strafanzeige Maaßens klug fände, kam als Antwort nur die vieldeutige Bemerkung, dass die Regierungschefin die Reaktion ihres Justizministers Heiko Maas als klug erachte.

    Auf die Frage, ob es denn zutreffend sei, dass sich Kanzlerin Angela Merkel im Oktober 2014 persönlich gegen Strafanzeigen ausgesprochen hätte, kam nur wieder die generische Antwort von Wirtz, dass die „Pressefreiheit ein hohes Gut“ sei. In der Sache gab es aber keine Antwort.

    Wer bekommt den „Schwarzen Peter“?

    Warum hat die BMI-Staatsekretärin Emi­ly Haber das Wissen um Landesverratsermittlungen gegen Journalisten nicht an den Minister Thomas de Maizière weitergegeben, sei es ihr nicht bemerkenswert erschienen? Die Antwort blieb das BMI schuldig. Auch ob das Minister de Maizière denn öfter passiere, dass er eine wichtige Information in seinem Haus schlicht nicht erfährt, wurde nur insofern kommentiert, dass es nicht etwa einen „gesonderten Termin“ gegeben hätte, sondern Maaßen es nur am Rande mal erwähnt habe. Im BMI sei nicht klar gewesen, dass es um Ermittlungen gegen Journalisten ginge, man fände es aber insgesamt „gut und richtig“, dagegen vorzugehen, dass geheime Dokumente leaken.

    Aber wer hatte denn nun die Idee, ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats und eben nicht wegen anderer, geringerer Vorwürfe loszutreten? Wer also kriegt den Schwarzen Peter? Denn ohne den Vorwurf des Landesverrats wäre der GBA ja gar nicht zuständig.

    Zunächst wäre im Ministerium ja nur bekannt gewesen, dass Maaßen die Absicht zu einer Strafanzeige gehabt hätte. Man hätte erst später die Information gehabt, dass es um Staatsgeheimnisse ginge.

    Aber sind nun die von uns geleakten Dokumente also Staatsgeheimnisse? Die Antwort darauf verwies auf den GBA, der beim BfV einfach nachgefragt hätte, ob es hier um Landesverrat ging. Es wird wenig überraschen, dass der Inlandsgeheimdienst in einem Gutachten an den GBA zu genau dem Ergebnis kam. Auf die Fragen danach, warum Amtschef Maaßen einen derart starken Vorwurf macht, wurde inhaltlich nicht näher eingegangen, denn was ebenfalls nicht überrascht: Das Gutachten seines Hauses ist selbstverständlich vertraulich.

    Allerdings sind die Strafanzeigen selbst wohl nicht eingestuft. Man prüfe daher derzeit, ob man sie an die Öffentlichkeit herausgeben könne. Das Gutachten des BfV bleibt vorerst vertraulich, aber wohl nicht mehr lange: Einigen Journalisten liegt es offenbar schon vor. Gudula Geuther merkte dazu spitz an, ob nicht in rechtlichen Frage des Landesverrats ohnehin beim GBA selbst die kundigsten Juristen zu suchen seien.

    Das BMI bekundete seinerseits nach Angaben des Ministeriumssprechers Zweifel, dass es sich um Landesverrat handele.

    Auf die Frage, wie der „Streisand“-Effekt denn bewertet würde, also in Folge der Ermittlungsmaßnahme sehr viel mehr Menschen die geleakten Dokumente überhaupt erst zur Kenntnis nehmen, heißt es von den Sprechern der Ministerien nur: „Kein Kommentar“.

    Hier der knapp einstündige Audio-Mitschnitt, den wir an dieser Stelle ungekürzt veröffentlichen:

    BPK-2015–08–03-netzpolitik.org.mp3, 43.0 MB (43,006,530 bytes)

    SHA256: ef8ef4b4f9ab6c41297b14f6979745cba1c20767ff126ec0c530b32cbafe3ca7

    Update: Jung & Naiv hat die komplette BpK als Video online gestellt.

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    3. August 2015 26
  • : Podcast zum Landesverrat
    Logbuch Netzpolitik
    Logbuch Netzpolitik
    Podcast zum Landesverrat

    Das Ermittlungsverfahren gegen netzpolitik.org bestimmt die nationale und internationale Berichterstattung. Die beiden beschuldigten Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister berichten von den Geschehnissen der letzten 24 Stunden, bevor wir uns gemeinsam in aller Ruhe den Inhalten der beanstandeten Veröffentlichungen widmen.

    31. Juli 2015 32
  • : Netzpolitik-Podcast: Anhörung beim Bundesverfassungsgericht zum BKA-Gesetz
    Netzpolitik-Podcast: Anhörung beim Bundesverfassungsgericht zum BKA-Gesetz

    Heute vor einer Woche verhandelte das Bundesverfassungsgericht über das BKA-Gesetz und den Staatstrojaner. Wir haben diese Anhörung zum Anlass genommen, einen Netzpolitik-Podcast mit Ulf, Constanze und Markus aufzunehmen, um darüber zu berichten.

    pferd

    Staatstrojaner in Karlsruhe gesichtet.

    Seit mehreren Jahren wird über technische und rechtliche Probleme beim Einsatz von Staatstrojanern in Bund und Ländern diskutiert. Vor der Veröffentlichung der Binaries des DigiTask-Staatstrojaners durch den CCC war diese heikle staatliche Spionagesoftware von ebenjener Kleinfirma DigiTask gekauft worden. Zwischendurch wurde dann FinFisher/FinSpy als eine Art „Übergangslösung“ erwogen. Jetzt soll es eine zumindest partielle staatliche Eigenentwicklung des BKA richten, wie in der Anhörung betont wurde.

    Wir unterhalten uns im Podcast über die verfassungsrechtlichen Fragen bei Spionagesoftware und das angegriffene BKA-Gesetz, über den sog. „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ und den Unterschied zwischen „Quellen-TKÜ“ und „Online-Durchsuchung“, wir geben aber auch einen Einblick, wie eine Anhörung in Karlsruhe abläuft.

    Es gibt alternativ auch eine ogg-Version des Podcasts.

    14. Juli 2015 4
  • : Interview Roland Jahn: Geheimdienste dürfen kein Eigenleben entwickeln
    Interview Roland Jahn: Geheimdienste dürfen kein Eigenleben entwickeln

    Am 17. März wurde der 12. Tätigkeitsbericht der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) von Roland Jahn, dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, vorgestellt. Wir haben Ronald Jahn, der DDR-Bürgerrechtler und vor seinem Amtsantritt Journalist war, um ein Gespräch gebeten, das wir auch als Podcast (mp3, wahlweise als ogg) veröffentlichen. Wir sprechen über den Auftrag seiner Behörde, über Strukturen und Methoden von Geheimdiensten, aber auch über Rechtsstaatlichkeit und Demokratie im Angesicht der aktuellen Geheimdienst-Skandale.

    Hinweis: Dieses Transkript des netzpolitik.org-Podcasts ist eine leicht gekürzte Fassung des Gesprächs mit Roland Jahn. Transkribierung, Audio-Schnitt und Bearbeitung von Eric, Daniel und Constanze.

    Das Ziel, Menschenrechte zu schützen

    Constanze Kurz: Wir wollen heute zum einen über die Tätigkeit der Behörde, zum anderen auch über die Struktur von Geheimdiensten reden, über die man eine Menge lernen kann hier im Hauptsitz in Berlin in der Karl-Liebknecht-Straße. Wir wollen aber auch über die aktuelle Diskussion um Geheimdienste sprechen. Es wurde in der Bundesrepublik lange nicht mehr so intensiv über Geheimdienste gesprochen, und da das Motto, wie es auch draußen auf dem Gebäude steht, lautet: „Man muss die Diktatur begreifen, um die Demokratie zu gestalten“, wollen wir auch strukturell über Geheimdienste sprechen.

    Roland Jahn: „Müssen“ steht nicht da. Es ist eine Chance, die wir haben, wenn wir in die Vergangenheit schauen. Aber es gehört was dazu, das ist keine Selbstverständlichkeit, wenn man versucht, Diktatur zu begreifen, dass man gleich Demokratie besser gestalten kann. Das ist ja kein Automatismus. Die Menschen sind herausgefordert, etwas zu tun.

    CK: Durch die Untersuchung der einmaligen Arbeit dieser Behörde kann man eine ganze Menge lernen. Vielleicht wollen wir damit beginnen: Wo würden Sie die großen, wirklich deutlichen Unterschiede zwischen Geheimdiensten in der DDR und heutigen Geheimdiensten verorten, wenn man darüber diskutieren möchte?

    RJ: Es gibt erstmal den prinzipiellen Unterschied, ganz einfach formuliert, dass die Staatssicherheit die Geheimpolizei einer Dikatur war, wo es darum ging, die Macht einer Partei durchzusetzen. Die SED hat sich ja den Staat vereinnahmt, um ihre Macht zu sichern: die Justiz, die Polizei, die Grenztruppen, aber auch das Ministerium für Staatssicherheit. Es war Schild und Schwert der Partei, so haben sie es ja selber bezeichnet. Dort wurde mit menschenrechtswidrigen Methoden zielgerichtet diese Macht durchgesetzt. Es wurden Informationen über die Menschen in der DDR gesammelt, und nicht nur das, deswegen auch Geheimpolizei: Die Menschen wurden auch gleich von der Staatssicherheit eingesperrt.

    CK: Das heißt, die Repression war unmittelbar.

    RJ: Die Repression war unmittelbar aufgrund von den gesammelten Informationen. Der prinzipielle Unterschied liegt zunächst einmal in der Aufgabenstellung. In der Demokratie hat der Nachrichtendienst, der geheim arbeitet, die Aufgabe, Freiheit, Demokratie und Menschenrechte zu schützen, und wie das organisiert ist, legt die Demokratie fest, legt das Parlament fest. Es gibt eine gesetzliche Grundlage, wie dieser Dienst arbeiten darf, und dabei ist natürlich ein wichtiges Kriterium, dass die Grundrechte der Menschen nicht verletzt werden.

    CK: Das würden Sie als den wesentlichen Unterschied sehen?

    RJ: Das ist der wesentliche Unterschied. Es ist immer die Herausforderung in der Demokratie, wie man die Handlungsmöglichkeiten so eines Dienstes festsetzt, was darf er, was darf er nicht und wie er kontrolliert wird. Denn wenn er im Geheimen arbeitet, gibt es natürlich immer die Gefahr, dass er nicht die Regeln beachtet. Wie können wir sicherstellen, dass die Regeln genau beachtet werden und wie weit ist gesetzlich geregelt, dass Grundrechte von Menschen eingeschränkt werden. Die Kernfrage ist: Wieviel Freiheit darf ich einschränken, um Freiheit zu schützen? Das ist eine ewige Diskussion in allen Belangen: Bei der Vorratsdatenspeicherung oder beim Staatstrojaner. Es geht darum, dass die Demokratie in der parlamentarischen Debatte ein Regelwerk findet, mit dem die Menschen in dieser Gesellschaft leben können. Wenn die Regierung das nicht richtig macht, muss sie abgewählt werden. Es wird ein ewiger Streit sein, aber das macht ja Demokratie aus.

    Frank Rieger: Wenn man sich den NSA-Untersuchungssausschuss ansieht, bekommt man das Gefühl, dass die Dienste aus der Kontrolle ausgebüchst sind. Ist sowas der SED mit der Stasi auch passiert? Hatte die SED mal das Gefühl, nicht mehr der Herr im Hause zu sein?

    RJ: In der Analyse kann man sagen, dass die SED ihren Machtanspruch deutlich durchgesetzt hat. Natürlich erforschen wir das immer noch im Detail, da gibt es immer noch zu wenig Forschung. Wir haben gerade ein neues Forschungsprojekt aufgelegt, wo es darum geht, das anhand der Dokumente und anhand von Zeitzeugen darzustellen. Mir ist es besonders wichtig, auch den Alltag in der Dikatur zu beschreiben: Das System der Angst, wie hat es sich in die Gesellschaft hinein ausgewirkt. Klar wissen wir, dass die Staatssicherheit Schild und Schwert der Partei war, dass die Staatssicherheit ein Ziel hatte: die Macht der SED zu sichern.

    CK: Sie würden also konstatieren, dass Geheimdienste ab und an ein Eigenleben entwickeln, die Stasi aber im Wesentlichen ein Werkzeug der Partei war?

    RJ: Das muss man so sagen. Der Blick in die Vergangenheit zeigt uns, wie wichtig es ist, in der Gegenwart demokratische Kontrolle zu sichern, dass Geheimdienste kein Eigenleben entwickeln dürfen, dass sie verpflichtet sind, Freiheit, Selbstbestimmung und Menschenrechte zu schützen, und dass Demokratie auf dem Prüfstand steht, wenn es darum geht zu bewerten, ob die Dienste regelgerecht arbeiten?

    FR: Wo ist für Sie die Grenze? bei den Snowden-Dokumenten gab es bei dem britischen Geheimdienst Berichte darüber, wie Aktivisten-Gruppen infiltriert wurden. Mir fällt sofort die Richtlinie 179 ein.

    RJ: Der Mann kennt sich aus!

    CK: Nicht nur infiltriert, sondern auch manipuliert, das waren ähnliche Mechanismen.

    FR Ja. Wo würden Sie die Grenze ziehen, gibt es ein Mittel, dass ein Geheimdienst nicht verwenden sollte?

    Dienste haben immer den Drang, sich der Kontrolle zu entziehen

    RJ: Klar, der Zweck heiligt nicht die Mittel. Das ist schon dem Volksmund klar. Ich denke, das ist zu beachten. Es ist klar und deutlich ein Regelwerk zu schaffen, mit dem sichergestellt wird, dass das Ziel, Menschenrechte zu schützen, nicht dadurch aufgehoben wird, indem Menschenrechte verletzt werden.

    FR Diese Diskussion haben wir aktuell mit dem Verfassungsschutz ja wieder. Was darf er, was darf er nicht?

    RJ: Das gilt aber nicht nur für staatlich organisierte Nachrichtendienste. Wir haben auch andere Nachrichtendienste. Wir haben die freie Presse, die ja auch Informationen sammelt, die teilweise auch im Verborgenen arbeitet und nicht gleich ihre Informationen offenlegt. Auch die müssen sich an die Regeln halten, dürfen nicht einfach versteckte Mikrofone anbringen und abhören. Abhören ist eine Strafttat. Wenn abgehört wird, muss sichergestellt werden, dass ein Regelwerk für Ausnahmen gilt. Der Staat und die Parlamente können jederzeit festlegen, wie weit die Methode des Abhörens möglich ist und wo sie nicht stattfinden kann. Man kann sich auch entscheiden, dass Abhören generell verboten ist. Das ist die Frage. Es gilt zu diskutieren, ob das angebracht ist, ob es Situationen gibt, wo die Methode des Abhörens legitim sein kann, um Freiheit von Menschen zu schützen.

    FR: Sie haben einen großen Fundus über die Aktivitäten der Stasi, welche Methoden sie eingesetzt hat. Hatten sie aus Ihrer Sicht Erfolg damit, abseits der Betrachtung der Menschenrechte? Und welche Folgen hatte das für die einzelnen Leute, die nun kommen und ihre Akten lesen und erkennen, dass sie über zehn Jahre abgehört worden sind? Arbeiten Sie auch wissenschaftlich daran, diese Folgen für den Einzelnen aufzubereiten?

    RJ: Auch das tun wir. Wir haben gerade ein außergewöhnliches Buch veröffentlicht, es heißt „Fasse dich kurz: Die Abhörpraxis der Staatssicherheit“, in dem besonders der Telefonverkehr zwischen Ost und West dokumentiert ist. Siebenhundert Seiten abgehörte Telefongespräche, veröffentlicht mit Einverständnis der Betroffenen. Dieses Einverständnis hat es möglich gemacht, dass unsere Wissenschaftler genau analysieren konnten, wie die Stasi diese Telefongespräche nutzte, um gegen diese Menschen vorzugehen, wie Repression organisiert worden ist, wie sie überhaupt systematisch diese Abhörpraxis organisiert hat. Das ist ein eindrucksvolles Werk, was auch unsere Sinne für die Gegenwart schärft und deutlich macht, wie aus scheinbar unwichtigen Telefonaten politisches Handeln oder das Handeln von Geheimdiensten bestimmt wird.

    CK: Sie erwähnen gerade diese aktuelle Publikation, das war ja erst der Beginn der Mobiltelefonie.

    RJ: Es gab damals noch gar keine Mobiltelefone.

    FR: Im Westen gab es sie schon.

    RJ: Im Westen hat es angefangen! Ich hatte noch keins, bin auch abgehört worden. 1989 waren in Ausnahmefällen Mobiltelefone im Einsatz.

    CK: Es war auch einfach noch sehr teuer.

    RJ: Sie waren auch sehr teuer. Die Stasi hat noch mit sehr herkömmlicher Technik abgehört. Die Telefonate zwischen Westberlin und Westdeutschland, sozusagen der deutsch-deutsche Telefonverkehr, wurde praktisch nicht nur Ost-West abgehört, sondern auch West-West. Die  Stasi hat sich in die Richtfunkstationen gehackt und somit immer auch über Telefonate Bescheid gewusst, in denen die Leute doch auch immer dachten, dass der Osten nicht mithören würde. Es war also auch viel Naivität im Spiel.

    CK: Im Prinzip ist das dieselbe Technik, die heute an den Richtfunkstrecken immer noch Verwendung findet.

    RJ: Oder auch auf der Nordsee, da haben wir Dokumente, wie die Stasi beispielsweise vor Borkum patroullierte und NATO-Seemanöver abgehört hat. Die Stasi war also auch auf den Meeren der Welt im Einsatz und hat bestimmte Richtfunkstrecken abgehört.

    CK: Im Prinzip überall, wo sie technisch konnte. Im Rahmen dieser zweijährigen Diskussion über die Geheimdienste, aber auch schon früher, wenn man beispielsweise an die früheren BND-Untersuchungsausschüsse des Parlaments denkt, hat man immer wieder über die technischen Möglichkeiten gesprochen. Unsere Kommunikation hat sich in den letzten zwanzig Jahren vollständig digitalisiert. Wenn der Anspruch auf vollständige Überwachung der Kommunikation oder zumindest der Verbindungsdaten besteht, die sogenannte „Heuhaufen“-Ideologie, also die Kommunikationsmuster aufzuzeichnen, was die Stasi ja auch als Ziel hatte: Wo liegen die Gefahren, wenn man den heutigen Geheimdiensten diese Art der technischen Überwachung auch gesetzlich mit gewissen Grenzen erlaubt? Wie hätte die Stasi unter diesen technischen Bedingungen operieren können? Wie glauben Sie, dass die Digitalisierung, die ja auch unmittelbar bevorstand, sich auf diese Arbeit der Stasi ausgewirkt hätte?

    Freie Informationen, die eine Diktatur ins Wackeln bringen können

    RJ: Das ist viel Spekulation. Die Stasi hat damals schon versucht, moderne Technik soweit es geht, soweit sie daran gekommen ist und soweit sich der Staat das hinsichtlich der Westdevisen leisten konnte, zu nutzen. Sie hat sich da natürlich schon aufgerüstet, sie hat den Sprung aber noch nicht geschafft. Sie hat immer noch mit den menschlichen Kapazitäten und dem Bleistift gearbeitet. Der Wunsch war aber natürlich da. Wobei ich aber klar sage, dass nicht nur die Stasi diese technische Entwicklung hätte nutzen können, sondern auch die Menschen und die Opposition hätten sie besser nutzen können. In dem Sinne wäre das ähnlich, wie wir es derzeit in China erleben oder es in den arabischen Ländern erlebt haben, dass es einen Wettlauf zwischen den Bürgerrechtlern und dem Staat gegeben hätte, der versucht hätte, mit modernster Technik jede Regung zu unterdrücken. Das wäre spannend gewesen.

    CK: Je nachdem, wie man es sieht, wir können auch schon froh sein, dass es nicht so kam.

    RJ: Naja, wir haben damals jede Technik genutzt, denken wir mal nur an die Videokameras. Die Stasi hat damals die gleichen Videokameras gehabt, wie ich sie von West-Berlin aus in die DDR habe schmuggeln lassen und meine Freunde ausgerüstet habe, die dann damit zum Beispiel Demonstrationen gefilmt haben. Wir konnten so mitteilen, was in dieser Republik abgeht. Das waren Bilder, die Mut gemacht haben.

    CK: Die Bilder waren sehr wichtig, ikonenhaft, kann man heute sagen.

    RJ: Das waren die Bilder, die den Menschen auch gezeigt haben: Es gibt andere, die die Angst überwunden haben. In der Hinsicht hat natürlich dann die moderne Technik beigetragen, dass sich eine Revolution entwickelt hat. Auch andere Technik wie Handys oder Internet wäre etwas gewesen, was die Menschen genutzt hätten, um aufzubegehren, um das Informationsmonopol des Staates zu brechen, um sich zu auszutauschen und ihre Gedanken kundzutun und zu verbreiten. In der Hinsicht kann ich nur sagen, sehe ich es mit Spannung, was in vielen Ländern der Welt an Entwicklung da ist. Ich glaube schon, dass freie Informationen etwas ist, was eine Diktatur ins Wackeln bringen kann. Das Informationsmonopol eines Staates ist eine Säule der Diktatur.

    FR: Das gibt es ja heute eigentlich nicht mehr, selbst in Nordkorea, eines der isoliertesten Länder überhaupt.

    RJ: Ja, Nordkorea und Kuba arbeiten noch sehr mit der eingeschränkten Information. Die Diktatoren wissen, dass freie Informationen an ihrer Macht rückeln. Deswegen versuchen sie, sie noch so viel wie möglich zu unterdrücken. Das ist nicht einfach für sie, aber gerade die technische Entwicklung ist etwas, was Diktaturen unterwandert. Deswegen bin ich optimistisch, dass es auch in diesen Ländern nicht mehr so lange dauert. Wir sehen schon in Hongkong, wo nochmal andere Voraussetzungen sind als in der gesamten Volksrepublik China, dass man mit den Menschen in Hongkong anders umgeht als in Peking. In der Hinsicht ist es eine Frage der Zeit, wann dort das Ganze in eine neue Qualität umbricht. In Kuba ist es ähnlich. Der Freiheitswille von Menschen lässt sich nicht auf Dauer unterdrücken.

    Es tut noch nicht weh

    CK: Das ist eine recht optimistische Sicht. Für mich selber, die ich als Jugendliche in der DDR gelebt habe, war das Gefühl des Überwachungsstaates sehr präsent. Schon als Schüler habe ich früh gelernt, dass man bestimmt Dinge nicht sagen soll, dass man unterscheiden muss, ob man West-Nachrichten oder Ost-Nachrichten guckt. Wenn wir heute über Überwachung und die technische Möglichkeiten, die man durch die Snowden-Veröffentlichungen kennen kann, sprechen, stellt sich das Gefühl nicht ein. Das hat natürlich auch mit der freien Presse zu tun und mit der freien Meinungsäußerung, wegen der man auch starke Kritik an den Geheimdiensten öffentlich äußern kann. Wo, glauben Sie, liegt – selbst wenn wir um die technisierte Überwachung wissen – der Unterschied ist zwischen dem Gefühl der Repression und Überwachung, wie es – für mich – in der DDR schon als Kind omnipräsent war, und der Tatsache, dass viele diese technisierte Überwachung überhaupt nicht interessiert bzw. sich an der Debatte überhaupt nicht beteiligen.

    RJ: Es tut noch nicht weh. Es ist ein wichtiger Punkt, dass die Emotionen nicht so hochgehen. Zweitens hat man schon noch Instrumente, mit denen man sich wehren kann. Alleine das wir heute offen darüber diskutieren könnne, dass es eine freie Presse gibt, die eine Auseinandersetzung um das Thema befördert, alleine dass es in den Parlamenten Untersuchungsausschüsse gibt, das sind alles Instrumente der Demokratie, die noch Hoffnung machen, dass wir noch eine Lösung hinkriegen. Ich glaube, dass die Instrumente der Demokratie ausreichen, um das Problem zu lösen. Natürlich ist die Demokratie auf dem Prüfstand. Aber ein Parlament kann auch einen Geheimdienst abschaffen.

    CK: Nicht nur ein Parlament, wie wir es in der Normannenstraße erlebt haben.

    RJ: Richtig. Es ist ein Instrument. Wie Sie richtig sagen, hat es uns gezeigt, dass Bürger das Wirken eines Geheimdienstes durch eine gesellschaftliche Kraft beenden können. Auch das macht Hoffnung. Aber dahin müssen Sie erstmal kommen, dass Sie wissen, wo Ihre Menschenrechte eingeschränkt sind. In der DDR hat man das gespürt. In der DDR war ein System der Angst, was konkrete Wirkung hatte. Man hat in vielen Dingen die Einschränkungen gespürt, man hat gemerkt: Wenn man seine Meinung an der Universität offen diskutiert hat, ist man rausgeflogen. Man hat gemerkt, dass Freunde verhaftet wurden. Man hat die Demonstrationen gesehen, wo Leute weggefangen und niedergeschlagen worden sind. All das war ja eine klare, konkrete und spürbare Repression. Deswegen war eine ganz andere emotionale Wahrnehmung da. Die Frage, die man immer hat: Wo spürt man, dass Grundrechte verletzt werden? Wo nimmt man das wahr und wann ist man bereit, dafür Energie zu entwickeln, um dagegen aufzutreten. Das ist etwas, wo jeder für sich selber entscheidet, und da kann man auch niemanden verdonnern und sagen: „Du musst jetzt zur Demonstration gehen, Deine Würde ist doch verletzt, wenn die NSA Informationen und Metadaten sammelt.“ Es ist ein Erkenntnisprozess, bei dem jeder selbst entscheiden muss, wo der Punkt ist, an dem er sagt, dass es so nicht weitergeht.

    CK: Ich würde gern zu dieser Struktur der Geheimdienste zurückkommen. Man kann ja in vielen Schriften, die seit der Wende veröffentlicht wurden, über die Struktur eine Menge lernen. Die Stasi-Unterlagenbehörde hat durch die Aufarbeitung dazu beigetragen, solche Strukturen besser zu verstehen.

    RJ: Das ist unser gesetzlicher Auftrag: ist Struktur, Methoden und Wirkungsweise der Staatssicherheit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und sie darüber zu unterrichten. In der Hinsicht ist da viel beigetragen worden über das Wirken von dieser Geheimpolizei Staatssicherheit. Gleichzeitig gibt es einen Erkenntnisgewinn über das Wirken von Geheimdiensten insgesamt. Deswegen habe ich auch viele Gäste, auch aus dem Ausland. Letztes Jahr kamen Gäste aus über vierzig Ländern, die sich über drei Dinge informieren wollen:

    • Wie hat dieser Geheimdienst gewirkt?
    • Wie haben wir es geschafft, diesen zu überwinden?
    • Wie klären wir auf? Wie nutzen wir die Akten, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie Diktatur funktioniert?

    CK: Wenn Sie jetzt auf diese Struktur blicken: Wo sind jetzt eigentlich die Parallelen? Wenn Sie heute die vielen Zeitungsberichte wahrnehmen, wo hat sich die typische Struktur der Geheimdienste genau in den Snowden-Veröffentlichungen wiedergefunden? Was ist denn eigentlich gleich geblieben, wenn wir auf die deutschen, britischen oder amerikanischen Geheimdienst blicken? Was ist denn ähnlich?

    Sie wollen sich nicht in die Karten schauen lassen

    RJ: Ich habe zu wenig Spezialwissen, um hier eine genaue Analyse vorzunehmen. Dafür sind andere zuständig. Was ich aber als Bürger, der Zeitung liest, natürlich wahrnehme, ist, dass die Dienste immer den Drang haben, sich der Kontrolle zu entziehen, dass sie, vielleicht mit guter Absicht, ihren Job machen, aber sich nicht reinreden lassen wollen.

    CK: Die Karten sollen zu bleiben.

    RJ: Sie wollen sich nicht in die Karten schauen lassen. Das ist etwas, wo es halt gilt, klar und deutlich die Möglichkeiten sicherzustellen, dass eine Kontrolle stattfindet. Diese Tendenz gibt es nicht nur bei den staatlich organisierten Diensten. Denken Sie daran, was auch die freie Presse manchmal…

    CK: Na gut, da gibt es aber auch keine Repressionsmöglichkeiten.

    RJ: …an Methoden anwendet. Auch der Dienst hat keine Repressionsmöglichkeit. Er sammelt nur Informationen. Das macht den Unterschied zwischen Geheimdiensten und Geheimpolizei aus. Da gibt es neue Hürden, die zu überwinden sind, dass diese Informationen nicht in Repressionen umgesetzt werden. Genau das gilt es sicherzustellen. Was ich damit sagen wollte: Auch bei der freien Presse gibt es Dinge, wo Leute versteckte Mikros einsetzen, weil sie denken, sie sind die Guten und dass sie aufklären. Oder es werden Einbrüche begangen oder Persönlichkeitsrechte verletzt. Auch da gilt es sicherzustellen, dass Grundrechte von Menschen nicht verletzt werden. Damit will ich nur sagen, dass viele mit dem Anspruch antreten, das Gute zu wollen, aber in den Methoden außer acht lassen, dass sie manchmal auch Grundrechte von Menschen verletzen. Und das ist auch die Herausforderung für unsere Gesellschaft insgesamt. Wenn wir das Gute wollen, sicherzustellen, dass man nicht dabei auf Dinge zurückgreifen, die Menschenrechte verletzen.

    FR: Wenn Sie so auf die Arbeit Ihrer Behörde blicken: Wie verteilt sich das Interesse am eigenen Schicksal und das Interesse an der Struktur, dem Verstehen des Gesamtkonstrukts?

    RJ: Beides ist in großem Umfang vorhanden.

    CK: Mehrere Millionen Anfragen haben Sie ja mittlerweile bearbeitet.

    RJ: Wir haben insgesamt über sieben Millionen Anträge zur Nutzung der Akten. Davon sind über drei Millionen Anträge zur persönlichen Akteneinsicht. Das ist natürlich der Ausgangspunkt für die Gründung dieser Behörde, für die Nutzung der Akten im Archiv gewesen. „Freiheit für meine Akte“ war die Losung, die gesprüht worden ist im Jahre 1990. Dieses Signal bedeutete: Ich will etwas zurückbekommen. Die Informationen, die der Staat über mich gesammelt hat, will ich mir wieder aneignen. Das ist ganz wichtig. Der zweite Punkt ist, wie diese Akten genutzt werden können, um aufzuklären. Das ist eine große Herausforderung, weil Fragen des Datenschutzes mit Beachtung finden müssen. Wir haben Anfang der 90er Jahre eine große Debatte gehabt, was mit diesen Akten geschehen soll, menschenrechtswidrig gesammelte Informationen, kann man die überhaupt aufbewahren? Wer soll Zugang dazu haben? Das war eine lange Debatte, die ja zwei Jahre gedauert hat, bis das Stasi-Unterlagen-Gesetz in Kraft getreten ist. Diese Herausforderung ist immer wieder von verschiedenen Diskussionen und rechtlichen Auseinandersetzungen begleitet gewesen. Aber ich denke, dass es hier ingesamt gelungen ist, einerseits Transparenz über das staatliche Handeln und das Wirken dieser Geheimpolizei, aber auch über den Staat DDR insgesamt, der Offenlegung von Namen, die Verantwortung getragen haben für vergangenes Unrecht, und auf der anderen Seite aber Datenschutz zu sichern, wenn es darum ging, die Menschen zu schützen, in deren Leben die Geheimpolizei eingegriffen hat. Dieser Spagat ist nicht einfach, aber ich denke, dass er im Großen und Ganzen gelungen und auch ein Vorbild für die Entwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes gewesen ist. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz war ja sozusagen eines der ersten Informationsfreiheitsgesetze, das in Deutschland auf den Weg gebracht worden ist.

    CK: Es gab ein bisschen Kritik daran. Der Spagat ist immer schwierig, das versteht jeder, der sich mit den Akten beschäftigt hat. Ich selber habe die Akten meines Vaters gelesen. Es gab Kritik an der Frage, inwieweit man diese Akten auch aktuellen in- und ausländischen Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden zugänglich macht. Sie haben in Ihrem Tätigkeitsberichten jeweils die Zahlen ausgewiesen. In Ihrem diesjährigen Tätigkeitsbericht ist die Zahl erneut gesunken, aber es gibt doch einige Anfragen in- und ausländischer Geheimdienste, die bestimmte Akten haben wollen, aber auch Strafverfolgungsbehörden, die in aktuellen Verdachtsfällen auf Ihre Akten zugreifen. Was würden Sie Ihren Kritiker da entgegnen? Warum macht die Behörde das?

    RJ: Kritik ist erstmal immer gut, damit man das eigenen Handeln gut hinterfragen kann, aber da muss man immer ganz konkret hinschauen.

    CK: Auf den Einzelfall?

    RJ: Auf den Einzelfall. Wir haben das Stasi-Unterlagen-Gesetz, was die Grundlage des Handelns ist. Es ist ganz klar im Stasi-Unterlagen-Gesetz festgestellt, dass Geheimdienste diese Akten nicht zur Verfügung bekommen, dass sie nicht für die aktuelle Arbeit der Geheimdienste benutzt werden dürfen.

    CK: … zumindest in Einzelfällen …

    RJ: Das ist ganz klar festgelegt. Was aber auch dort steht, ist, dass Originalmaterialien, die sich die Stasi in ihrer Tätigkeit besorgt hat aus den Diensten, dass diese Materialien zurückgegeben werden. Diese Fälle verhalten sich vollkommen anders. Der zentrale Satz, der im Gesetz steht, ist, dass die menschenrechtswidrig gesammelten Informationen über die Menschen nicht zu deren Nachteil benutzt werden dürfen. Das ist der entscheidende Satz. Auch in Fragen der Strafverfolgung geht es darum, dass die Akten nur dann herangezogen werden dürfen, wenn in diesen Akten Dinge dokumentiert sind, wo es darum geht sicherzustellen, dass beispielsweise bei einem begangenen Mord diese Akten dann auch zur Verfolgung dieses Mordes benutzt werden.

    CK: Können Sie das mal konkretisieren? Ich stelle mir mal ganz praktisch vor: Es kommt die NSA und stellt einen Antrag. Wie gehen Sie in der Behörde mit solchen Anträge um? Prüft man den Inhalt der Akte, die diese Anfrage betrifft?

    RJ: Man prüft natürlich den Antrag in Gänze. Man prüft, was das Anliegen ist und ob es dafür eine gesetzliche Voraussetzung gibt.

    CK: Also ist es mehr eine rechtliche als eine inhaltliche Prüfung? Oder beides?

    RJ: Das ist eine rechtliche Prüfung. Wenn das Akten sind, die aus den Originalbeständen der NSA sind, dann müssen die nach dem Gesetz herausgegeben werden. Das ist auch in den 1990er-Jahren erfolgt, das ist dokumentiert. Darüber haben wir der Presse auch Auskunft gegeben.

    CK: Ich würde gern über die Zukunft der Auswertung dieser Stasi-Unterlagen sprechen. Sie haben ja dieses aktuelle Projekt, wo Sie versuchen, elektronisch diese vorvernichteten Zettelchen zusammenzusetzen. Es gibt mittlerweile technische Mittel, um an Inhalte der ganzen Säcke mit zerrissenen Schnipseln zu kommen. Sie haben auch über die Jahre eine Menge Forschung betrieben, an die sich Leute an Universitäten aus aller Welt weiter ransetzen. Wo würden Sie in Zukunft die Hauptarbeit Ihrer Behörde sehen? Was könnten die derzeitigen Parlamentarier, die sich mit den Geheimdiensten rumstreiten, für die Zukunft daraus lernen?

    Akten nutzen, um Geschichte zu verstehen und die Sinne für die Gegenwart zu schärfen

    RJ: Ich denke, dass die Chance, die Akten einer Geheimpolizei zu nutzen, etwas ist, das man weiter nutzen sollte. Das hat der Deutsche Bundestag auch klar zum Ausdruck gebracht.

    CK: Ich glaube, dass eine deutliche Mehrheit in der Bevölkerung das auch so sieht.

    RJ: Richtig. Es ist ja schon – und das muss man immer wieder herausstellen – erstmalig in der Welt gewesen, dass eine Geheimpolizei besetzt worden ist und die Akten gesichert und der Gesellschaft zugänglich gemacht worden sind. Das ist etwas, was schon etwas Besonderes ist. Das weiter zu nutzen, ist für unsere Gesellschaft ein Vorteil.

    FR: Können Sie sagen, wieviel Prozent der Betroffenen ihre Akte beantragt haben?

    RJ: Das ist nicht zu beziffern. Wir haben auch keinen genauen Überblick, wie viel Personendaten genau erfasst sind. Es ist ein Heuhaufen, der da 111 Kilometer gesammelt worden ist. Und zu den 111 Kilometern kommen nochmal 15.000 Säcken mit Schnipseln, also Akten, die die Stasi schon teilvernichtet hat, die sie einfach zerrissen hat, als es auf das Ende zuging. In den Büros wurde aufgeräumt, teilweise auch Akten aus den Archiv geholt, und weil man nicht so schnell verbrennen konnte und Bündel nicht so gut brennen, hat man sie zerrissen, um sie dann endgültig zu vernichten. Das ist gestoppt worden. Es ist die große Herausforderung, auch diese Schnipsel zusammenzusetzen. Wir haben schon 1,6 Millionen Blatt mit interessanten Erkenntnissen zusammengesetzt. Die Herausforderung ist hier natürlich das größte Puzzle der Welt auch soweit zusammenzusetzen, dass wir das auch in einem vertretbaren Maße machen und auch in der entsprechenden Geschwindigkeit. Deswegen gibt es auch technische Unterstützung in der virtuellen Rekonstruktion. Ein Forschungsprojekt der Fraunhofer IPK hat eine Software entwickelt, die das möglich macht. Es gilt jetzt noch den Scanner soweit zu entwickeln, dass das dann auch im größeren Umfang geschehen kann. Es gilt auch immer zu prüfen, ob Kosten und Nutzen im Verhältnis stehen. Aber was insgesamt die Nutzung der Akten betrifft, ist der Deutsche Bundestag und auch die Gesellschaft sich einig, dass die Akten offen bleiben, dass es keinen Schlussstrich gibt und dass es gilt, in Zukunft Strukturen zu entwickeln, wo langfristig sichergestellt wird, dass das in einer Art und Weisen geschieht, dass es ein modernes Archiv ist und auch die modernen Methoden der Digitalisierung nutzt und dass man die Voraussetzung schafft, dass die nächsten Generationen diese Akten nutzen können, sowohl, um Geschichte zu verstehen, aber auch die Sinne für die Gegenwart zu schärfen. Das sind die Fragen, die aktuell auch anstehen: Wie kann ich die Erkenntnis der Vergangenheit nutzen, um mich für hier und heute fit zu machen.

    FR: Sie sagen, wir sind einfach noch lange nicht fertig mit dem Aufbereiten von dem, was Sie da an Papierbergen haben?

    RJ: Jede Generation hat neue Fragen, jede gesellschaftliche Auseinandersetzung bringt neue Fragen. Man kann immer mal hineinschauen und fragen, wie das damals bei der Stasi war, das ist doch spannend. In dem Sinne wissen wir manche Fragen noch gar nicht, die die nächsten Generationen stellen werden.

    CK: Wenn die Parlamentarier sich jetzt heftig im sogenannten NSA-BND-Untersuchungsausschuss streiten und auch Vorschläge machen sollen, wie eine Kontrolle zukünftig demokratischer und besser sein soll. Wenn sie mal herkämen, einige waren sicher auch schon hier, was könnte man da lernen als Parlamentarier, gerade weil es ja sehr wenig Kontrolle gab und schon gar nicht demokratische Kontrolle über die Stasi? Wo würden Sie ansetzen, wenn sich die Parlamentarier mal fachkundig informieren wollten?

    RJ: Ich denke in allen Bereichen, wie die Stasi gearbeitet hat, bekommen wir Informationen, die uns helfen können. Wenn ich den Bereich nehme, wie die Stasi mit psychologischen Methoden gearbeitet hat, wie sie die Menschen analysiert und benutzt hat, wie sie Schwächen genutzt hat, wie sie Methoden entwickelt hat, dass auch Menschen, die sich gar nicht mit der Stasi einlassen wollten, sich mit ihr eingelassen haben. Alleine diese ganzen Psycho-Tricks sind ja Erkenntnisse, bei denen man auch hier und heute natürlich dafür sorgen sollte, dass nicht Methoden angewandt werden, die die Würde von Menschen verletzen. Und all das ist natürlich immer eine Gefahr, dass gerade Dienste, die im Geheimen arbeiten, sich das Leben so einfach wie möglich machen wollen, dass sie menschliche Schwächen nutzen wollen, um an Informationen zu kommen. Da kann ich nur sagen, dass es immer sicherzustellen ist, dass es halt nicht Methoden sind, die die Würde des Menschen verletzen.

    CK: Wir haben diese Debatte um den sogenannten Geheimdienstfolterbericht in den USA, den man ja auch in deutscher Übersetzung findet. Das ist wirklich eine furchtbare Lektüre. Wir hatten auch eine kurze, einige Jahre zurückliegende Debatte über eventuelle Folter der Stasi. Wenn Sie den Bericht heute lesen, die amerikanische Regierung hat das ja eingeräumt mit den Hinweis, dass sie es auf jeden Fall verhindern will, dass es zu Folterfällen kommt, empfinden Sie das als eine Art zivilsatorischen Rückschritt, dass wir heute wieder darüber diskutieren müssen? Wie empfinden Sie diese Debatte?

    RJ: Das ist alles grauenvoll, aber genau darum geht es. Es geht um ein Wertesystem, was wir uns in unserer Gesellschaft setzen und weiterentwickeln.

    CK: … und aufrechterhalten …

    RJ: … und aufrechterhalten. Ein Wertesystem, was es immer wieder gilt hochzuhalten, und darauf haben wir uns schon geeinigt. Menschenrechte sind eigentlich mindestens schon in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte klar definiert. Die gilt es zu schützen. Dazu sind auch Dienste da; dafür, und nicht um sie zu verletzen. Deswegen ist die ganze Beschäftigung mit Vergangenheit etwas, wo es darum geht, Demokratiebewusstsein zu stärken, immer wieder die Werte hochzuhalten und voranzutragen und überall dort, wo diese Werte verletzt werden klar, und deutlich zu machen, dass das nicht geht, klare Stopzeichen zu setzen und die Instrumente der Demokratie zu nutzen, um diese Stopzeichen auch durchzusetzen. Hier ist Demokratie auf dem Prüfstand. Wenn wir es nicht schaffen, dann können wir nicht von Demokratie reden.

    CK: Vielen Dank, Herr Jahn, dass Sie uns für dieses Gespräch zur Verfügung standen.

    Roland Jahn hat sein Leben als Oppositioneller in seinem Buch „Wir Angepassten“ geschildert. Er war selbst Zersetzungsmaßnahmen der Staatssicherheit ausgesetzt und im Jahr 1983 von der DDR ausgebürgert worden.

    3. Juli 2015 9
  • : Netzpolitik-Podcast 129: Interview mit Jérémie Zimmermann
    Netzpolitik-Podcast 129: Interview mit Jérémie Zimmermann

    jeremiezimmermannLetzten Donnerstag hat uns Jérémie Zimmermann von der französischen NGO La Quadrature du Net besucht, die sich für digitale Rechte und Meinungsfreiheit einsetzt. Er wird auf der morgen beginnenden re:publica bei mehreren Veranstaltungen mit dabei sein.

    Drängender als seine Talks sind jedoch die aktuellen Entwicklungen in Frankreich. Dort peitscht die Nationalversammlung, das Unterhaus des französischen Parlaments, gerade ein Geheimdienstgesetz durch, das Massenüberwachung durch Geheimdienste legalisiert. Für die Eile gibt es laut Zimmermann gute Gründe, wenn auch keine schönen: Das Gesetz befindet sich zwar seit gut zwei Jahren in Entwicklung, nach den Anschlägen gegen die Satirezeitschrift Charlie Hebdo Anfang des Jahres drückt die Regierung aber auf die Tube und macht sich die „Shock Doctrine“ zunutze. Das Ereignis wird instrumentalisiert, um das Gesetz im Eilverfahren durch das Parlament durchwinken zu können, was eine breite öffentliche Debatte schwer möglich macht.

    Inhaltlich macht Zimmermann drei besonders unhaltbare Punkte aus: Erstens sieht der gesamte Prozess keine unabhängige, richterliche Aufsicht vor. Stattdessen schafft das Gesetz eine „Fantasiekommission“, die aus handverlesenen Mitgliedern bestehen, unterbesetzt und damit leicht manipulierbar sein wird. Zweitens legalisiert das Gesetz bestimmte Praktiken der Massenüberwachung, von denen einige bereits im Einsatz sind, aber im Illegalen ablaufen. Die Argumentation der Regierung laute, dafür post-facto eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, wenn es doch schon praktiziert wird. Damit dürfen in Zukunft IMSI-Catcher legal eingesetzt werden, genauso wie Wanzen oder Kameras in privaten Wohnungen. Zudem verpflichtet das Gesetz Provider, sogenannte Blackboxen direkt in ihrer Netzwerk-Infrastruktur zu installieren. Diese schneiden den gesamten Traffic mit, schauen in die einzelnen Datenpakete und suchen mittels Algorithmen nach „verdächtigem Verhalten“, um potenzielle Terroristen zu entlarven.

    Und schließlich wurden die Begründungen, weswegen überwacht werden kann, massiv ausgeweitet und bewusst schwammig gehalten. So hat es etwa „kollektive Gewalt, die die öffentliche Ordnung stört“, ins Gesetz geschafft. Wenn also beispielsweise zwei Personen im Rahmen eines Protests eine öffentliche Parkbank beschädigen, könnten sie in Zukunft gezielt überwacht werden. Das gilt gleichermaßen für Aktivisten, die gegen Nuklearenergie oder Fracking auftreten und damit möglicherweise die „ökonomischen Interessen Frankreichs“ untergraben würden; auch Whistleblower, die Korruptionsskandale französischer Waffenhersteller aufdecken möchten, könnten sehr schnell gegen „nationale Interessen“ verstoßen und damit im Visier der Geheimdienste – sowie übrigens der Polizei und der Zollbehörden, die diese Instrumente auch nutzen dürfen – landen.

    Zimmermann hofft, dass der deutsche BND-Skandal Eingang in die Debatte in Frankreich findet. Die Affäre zeige anschaulich, wie sich Geheimdienste selbstständig machen würden, sich dabei jeglicher Kontrolle entziehen und einen Staat im Staat schaffen würden. In Frankreich hätten sich die Geheimdienste zum eingeständigen politischen Akteur hochgeschwungen und weite Teile des Gesetzes selbst geschrieben, wie Zimmermann vermutet.

    Laut Zimmermann müssen neue Narrative her, um gegen solche Tendenzen vorzugehen. Der Angst-vor-Terror-Diskurs müsse durch einen positiven ersetzt werden, der die Bürger bei ihrer Lebensrealität abholt. Statt große Konzepte wie „fundamentale Rechte“ oder „Privatheit“ ins Spiel zu bringen, sollten Aktivisten lieber auf die „Verletzung der Intimität“ setzen und Beispiele aus dem Schlafzimmer bringen.

    Der gesamte Podcast ist auf Englisch hier verfügbar und dauert 30 Minuten.

    4. Mai 2015 2
  • : Netzpolitik-Podcast Folge 128: Unkontrollierter Bundesnachrichtendienst
    Netzpolitik-Podcast Folge 128: Unkontrollierter Bundesnachrichtendienst

    klaert_doch_aufWährend ein Teil unserer Redaktion im Bundestag Däumchen drehte und auf den weiteren Verlauf des Geheimdienst-Untersuchungsausschuss wartete, haben Constanze Kurz und ich die Gelegenheit genutzt, die Ereignisse des Tages einzuordnen und zu reflektieren.

    Es geht um den Bundesnachrichtendienst, der wahlweise unkontrolliert oder mit Deckung durch das Bundeskanzleramt einen kalkulierten Verfassungsbruch begangen hat. Und entgegen früherer Aussagen bis zu 40.000 Selektoren der NSA in die eigenen Überwachungssysteme eingepflegt hat, die zur Überwachung unserer Industrie, unserer Bevölkerung und wohl auch unserer Politiker dienten.

    In Folge 128 unseres Podcasts unterhalten wir uns rund 20 Minuten darüber, was das bedeutet und was genau geschehen ist. Und bieten Euch einen Tagesrückblick über unsere heutigen Artikel hinaus. Wir sprechen auch an, wer politisch für diesen Skandal verantwortlich ist.

    Die Folge ist auch der Wiederstart unseres Podcasts, der etwas eingeschlafen war, wenn man von wenigen Interviews absieht (RSS-Feed). Wenn alles gut geht, gibts demnächst von uns wieder mehr aktuelle Podcasts mit Einschätzungen und Überblick zu aktuellen netzpolitischen Ereignissen. Hier ist die MP3.

    Bis dahin freuen wir uns über Feedback. Und ein tolles Jingle wäre prima.

    Unsere heutigen Artikel zum Thema des Podcasts.

    Vollkommen außer Kontrolle: BND half wahrscheinlich der NSA, deutsche Politiker zu überwachen.
    BND-Skandal: Verantwortliche müssen ihren Hut nehmen
    Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Zeugenbefragung abgebrochen
    Preisfrage: Was ist eine „massenhafte Ausspähung“?

    23. April 2015 13