Netze
Netzneutralität, Breitbandausbau, freie Netze, Plattformen und Internet Governance.
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: Rundfunkbeitrag für den Breitbandausbau: Verkehrsministerium allein auf weiter Flur
Die Kabelnetzbetreiber wollen wieder Gebühren erhalten, um öffentlich-rechtliche Programme bei sich einzuspeisen. Unterstützung erhalten sie dabei bloß vom Verkehrsministerium. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/janramroth/1298370325/">Jan Ramroth</a> : Rundfunkbeitrag für den Breitbandausbau: Verkehrsministerium allein auf weiter Flur Die im Verkehrsministerium angesiedelte Netzallianz verlangt, dass öffentlich-rechtliche Sender wieder Gelder an Kabelnetzbetreiber zahlen. Dadurch soll der Breitbandausbau querfinanziert werden. Mitspielen will dabei jedoch niemand.
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: Mach mit und rette die Netzneutralität!
Jetzt an der Konsultation der europäischen Regeln zur Netzneutralität mitmachen! In drei Wochen ist es zu spät. : Mach mit und rette die Netzneutralität! Die Uhr tickt: In wenigen Wochen endet die Konsultation zur europäischen Netzneutralität. Mitmachen ist nicht schwer und Voraussetzung dafür, dass uns das offene Internet erhalten bleibt.
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: Der deutsche Breitbandausbau, ein einziger Kabelsalat
Die deutsche Infrastrukturpolitik ist ein einziger großer Kabelsalat. Die Grünen wollten wissen, wie man den am besten auflösen könnte. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/hyams/8124272938/">Karen Hyams</a> : Der deutsche Breitbandausbau, ein einziger Kabelsalat Wieso kommt der Breitbandausbau in Deutschland nicht voran? Und wie lässt sich der Interessenskonflikt auflösen, den der Bund als Eigentümer, Auftraggeber und Regulierer der Deutschen Telekom hat? Das ließ die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bei einem Fachgespräch diskutieren.
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: Vectoring: Bundesnetzagentur veröffentlicht neuen Regulierungsentwurf (Update)
Der Regulierungsentwurf zu Vectoring fand kein Gehör bei der EU-Kommission. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/qscag/8164424558/">QSC AG</a> : Vectoring: Bundesnetzagentur veröffentlicht neuen Regulierungsentwurf (Update) Die Bundesnetzagentur hat heute ihren überarbeiteten Vectoring-Entwurf vorgelegt. Dieser war notwendig geworden, da der vorherige, heftig umstrittene Entwurf offensichtliche Mängel enthielt und der vertieften Prüfung der EU-Kommission nicht standhalten konnte. Daraufhin zog die Bundesnetzagentur Ende letzter Woche den Stecker und den Regulierungsentwurf zurück.
Mit der Vectoring-Technik lassen sich auf kurzen Kupferstrecken Bandbreiten von bis zu 100 MBit/s im Downstream erzielen, allerdings nur von einem Anbieter. Wird Vectoring in einem Verteiler eingesetzt, verlieren alle übrigen Wettbewerber zwangsläufig den direkten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die zum Kunden führt. Im Tausch gegen eine Ausbauzusage drängt die Deutsche Telekom seit über einem Jahr darauf, Vectoring auch im Nahbereich von knapp 8.000 Hauptverteilern einsetzen zu dürfen – und das möglichst exklusiv.
Gegen dieses Tauschgeschäft läuft der Rest der Branche seitdem Sturm und warnt vor einer „Re-Monopolisierung der Netze“. Auch der Beirat der Bundesnetzagentur forderte Nachbesserungen am Regulierungsentwurf, während die Monopolkommission ein „Technologiemonopol der Deutschen Telekom“ befürchtete.
Bundesnetzagentur zuversichtlich, Bedenken ausgeräumt zu haben
Ob der überarbeitete Entwurf die Kritik entschärfen kann, bleibt derzeit noch unklar. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, zeigte sich letzte Woche zuversichtlich, „die Bedenken der Kommission ausgeräumt zu haben“. So sollen künftig Wettbewerber in mehr Gebieten selber die Vectoring-Technik einsetzen können. Zudem sollen die „Zugangsbedingungen für den ersatzweise anzubietenden virtuellen Zugang zur ‚letzten Meile’ an den Kabelverzweigern verbessert“ werden, hieß es aus der Bundesnetzagentur.
Der aktuelle Entscheidungsentwurf wird nun erneut der EU-Kommission sowie dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) vorgelegt, die einen Monat Zeit haben, um dazu Stellung zu nehmen. Die Wettbewerber am deutschen Markt und die Deutsche Telekom sind noch dabei, den Entwurf zu prüfen. Zu erwartende Stellungnahmen werden wir als Update einpflegen, sobald sie eintreffen.
Update: Details und Reaktionen
Insgesamt haben sich lediglich sieben Punkte geändert, die meisten davon nur geringfügig. So muss an einem betroffenen Zugangspunkt nicht mehr nur einem, sondern gegebenenfalls mehreren Nachfragern ein virtueller Zugang (VULA) zur TAL zur Verfügung gestellt werden. Der Stichtag für Zugangsnachfrager hat sich entsprechend nach hinten verschoben, wobei sich die Modalitäten für einen Zuschlag geändert haben. Zuvor musste ein Wettbewerber mindestens 50 Prozent der Kabelverzweiger im Anschlussbereich mit DSL-Technik erschlossen haben.
Diesen Schwellwert hat die BNetzA auf 40 Prozent abgesenkt, jedoch eine neue Hürde eingebaut: Es reicht nicht mehr eine Mehrheit für den Zuschlag, sondern Wettbewerber müssen zudem mindestens 33 Prozent mehr Kabelverzweiger als die Telekom erschlossen haben. Bei nachträglicher Zugangsverweigerung (wenn also durch einen Vectoring-Zuschlag der direkte Zugriff auf die TAL entfällt) muss zudem ein Zugang zu Kabelkanälen oder unbeschalteter Glasfaser zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger angeboten werden, wenn auch nur auf zwei Jahre begrenzt. Darüber hinaus muss die Telekom in jedem Fall einen Bitstrom-Zugang auf Layer-2-Ebene zur Verfügung stellen.
Ein Sprecher der Deutschen Telekom erklärte gegenüber netzpolitik.org:
Die Bundesnetzagentur ist den Wettbewerbern noch einmal stark entgegen gekommen: Sie können noch mehr Nahbereiche exklusiv ausbauen und bekommen noch mehr Möglichkeiten, unsere Infrastruktur für sich zu nutzen. Die Wettbewerber sind jetzt gefordert, ihre Versprechen auch einzuhalten.
Laut Kalkulationen der Telekom würden sich durch die neue Verfügung deutlich mehr Nahbereiche ergeben, die Wettbewerber exklusiv ausbauen könnten. „Zudem gibt es neben dem neuen Zugang zum Kabelverzweiger-Anschlusspunkt unter bestimmten Umständen auch Zugang zur unbeschalteten Glasfaser beziehungsweise zum Kabelkanal“, so der Sprecher.
Die Wettbewerber reagierten empört auf den überarbeiteten Entwurf und sprachen von Anpassungen „rein kosmetischer Art“. In der Praxis würden die Ausbaumöglichkeiten für den Wettbewerb allenfalls geringfügig verbessert. In einer gemeinsamen Aussendung der Verbände BREKO, BUGLAS und VATM hieß es:
„Die leichte Absenkung der im ersten Entwurf vorgesehenen Mehrheitsregelung – hier musste ein alternativer Netzbetreiber in jedem Fall mindestens 50 Prozent aller ‚grauen Kästen‘ am Straßenrand und insgesamt mehr Kabelverzweiger als die Deutsche Telekom erschlossen haben – auf nunmehr mindestens 40 Prozent wäre zwar isoliert betrachtet eine geringe Verbesserung“, erläutern die drei Geschäftsführer. „Allerdings muss ein ausbauwilliger Wettbewerber nun auch mindestens 33 Prozent mehr Kabelverzweiger erschlossen haben als die Telekom, was die Schwelle in vielen Fällen weit über 40 und auch mehr als 50 Prozent heben dürfte.“ Diese neue Regelung erhöht zudem die Komplexität und das Risiko für die Investoren.
Zudem sei ein „echter Glasfaserausbau“ auch künftig praktisch unmöglich:
Ebenso werde auch weiterhin der für die kommende Gigabit-Gesellschaft so wichtige Ausbau mit hochmoderner Glasfaser bis direkt ins Gebäude oder die Wohnung (FTTB / FTTH) in den betroffenen Gebieten praktisch unmöglich, da dieser echte Glasfaserausbau ohne den Einbezug der in der Regel dichter besiedelten Nahbereiche vielfach nicht rentabel realisierbar sei. Dies ändere sich auch nicht durch den nun vorgesehenen, aber auf die Dauer von zwei Jahren beschränkten Zugang zu unbeschalteter Glasfaser („Darkfibre“) oder alternativ zu Leerrohren der Deutschen Telekom. Dieser soll zudem nur vom Hauptverteiler bis zum Kabelverzweiger, aber nicht für die Strecke vom Kabelverzweiger bis zum Endkunden angeboten und darf auch nicht zum weiteren Ausbau mit FTTB / FTTH – etwa zum Anschluss von Gewerbebetrieben – genutzt werden. Außerdem sieht der nun vorgelegte Entwurf weiterhin kein Überbau-Verbot von FTTB-/FTTH- und HFC-Infrastrukturen vor, sondern verpflichtet im Gegenteil die Telekom dazu, in den Nahbereichen vorhandene, leistungsfähigere Netze mit Vectoring zu überbauen.
Eine Sprecherin der EU-Kommission bestätigte uns, dass die BNetzA bereits gestern den überarbeiteten Entwurf zur Notifizierung vorgelegt hat. Die Kommission werde diesen nun bis spätestens 20. Juli 2016 prüfen und gegebenenfalls Schritte einleiten. Sollte wieder eine „vertiefte Prüfung“ notwendig werden, könne diese bis zu drei Monaten dauern.
EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hoffte auf Twitter, dass der neue Entwurf die Kritikpunkte der Kommission ausräumt. Sollte das der Fall sein, dann würde man die Quadratur des Kreises schaffen: „Vectoring + Wettbewerb + Anreize für Investitionen“.
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: Bundesrat stimmt Reform der Störerhaftung zu – Rechtslücke bleibt
Auf echte Rechtssicherheit für freies WLAN wartet Deutschland noch. Foto: CC BY 2.0 Ingo Dachwitz : Bundesrat stimmt Reform der Störerhaftung zu – Rechtslücke bleibt Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung der Störerhaftung zugestimmt. Ein Antrag auf Klärung der Rechtsuntersicherheiten wurde abgelehnt. Die von Zivilgesellschaft und Experten kritisierten rechtlichen Lücken bleiben bestehen.
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: Netzallianz stellt das „Kursbuch Netzausbau 2016“ vor und sucht nach neuen Einnahmequellen
Mit der Netzallianz hat sich die Telekom-Branche einen direkten Draht zum Verkehrsministerium eingerichtet. Bildquelle: <a href="http://www.bmvi.de/DE/DigitalesUndRaumentwicklung/DigitaleInfrastrukturen/Netzallianz/netzallianz_node.html">BMVI</a> : Netzallianz stellt das „Kursbuch Netzausbau 2016“ vor und sucht nach neuen Einnahmequellen Im „Kursbuch Netzausbau 2016“ feiert die vom Verkehrsministerium gestartete Netzallianz vermeintliche Erfolge beim Breitbandausbau ab. Klammheimlich will das Lobby-Gremium der Telekom-Industrie aber ihren Einfluss ausbauen und etwa bei der Plattformregulierung mitreden.
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: US-Gericht bestätigt Regeln zur Netzneutralität
Netzneutralität <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0 1.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/redcctshirt/10193870655">redcctshirt</a> : US-Gericht bestätigt Regeln zur Netzneutralität Ein US-Bundesgericht hat die Klage der Telekom-Branche abgeschmettert, die sich gegen Regeln zur Netzneutralität zu wehren versucht. In Europa steht eine endgültige Entscheidung derweil noch aus.
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: Aufbau öffentlicher WLAN-Netze – Berliner Erfahrungen und Perspektiven
CC-BY-SA <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Boris_Niehaus">JUST</a> : Aufbau öffentlicher WLAN-Netze – Berliner Erfahrungen und Perspektiven Berlin hat von der Senatskanzlei hundert öffentliche WLAN-Hotspots organisiert bekommen. Das ist aber zu wenig, findet der ehemalige Direktor der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg und fordert mehr Engagement und politische Priorität für digitale Infrastrukturen.
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: EU’s forthcoming Net Neutrality rules Leaked: Here’s The Good, the Bad and the Ugly
: EU’s forthcoming Net Neutrality rules Leaked: Here’s The Good, the Bad and the Ugly A draft version of the EU regulators‘ guidelines on net neutrality has been leaked. The good news: they’re not terrible. The bad news: they contain huge loopholes on all essential points. This post explains what this means for Europe’s upcoming net neutrality reform.
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: Bundestag entscheidet über Störerhaftung – Rechtsunsicherheiten bleiben
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/nnova/">Nicolas Nova</a> : Bundestag entscheidet über Störerhaftung – Rechtsunsicherheiten bleiben Jetzt ist es amtlich: Der Bundestag hat heute die viel diskutierte Reform des Telemediengesetzes beschlossen. Netzpolitiker der Großen Koalition sind sich sicher, dass WLAN-Anbieter nun vor Störerhaftung und Abmahnungen geschützt sind. Bei Experten und Zivilgesellschaft überwiegen Zweifel.
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: Kommentar zur Störerhaftung: Rechtssicherheit sieht anders aus
: Kommentar zur Störerhaftung: Rechtssicherheit sieht anders aus Mehr war wohl einfach nicht drin: Die Reform des Telemediengesetzes ist ein Fortschritt, aber Rechtsunsicherheiten für Hotspot-Anbieter bleiben. Das Hin und Her um die WLAN-Störerhaftung ist symptomatisch für den Zustand der Digitalen Agenda der Großen Koalition.
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: Vectoring: Bundesregierung zieht es vor, kritische Fragen nicht zu beantworten
Geht es nach der Bundesnetzagentur, bleiben uns Kupferkabel noch lange erhalten. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/neufcent9/957546394/">neufcent9</a> : Vectoring: Bundesregierung zieht es vor, kritische Fragen nicht zu beantworten In der laufenden Auseinandersetzung rund um die umstrittene Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur wäscht die Bundesregierung ihre Hände in Unschuld. Für ihre verfehlte Infrastrukturpolitik ist sie aber dennoch verantwortlich.
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: WLAN-Störerhaftung: Große Koalition kann sich nicht zu echter Rechtssicherheit für offene Netze durchringen
Unfreiwilllige No-Wifi-Zonen dank Störerhaftung? <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/legalcode">CC BY-NC 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/caseorganic/8402345213/">Amber Case</a> : WLAN-Störerhaftung: Große Koalition kann sich nicht zu echter Rechtssicherheit für offene Netze durchringen Das politische Tauziehen um eine Reform der WLAN-Störerhaftung ist vorbei, doch der Kompromiss von Union und SPD ist faul: Experten und Zivilgesellschaft kritisieren, dass die entscheidende rechtliche Lücke nicht geschlossen werden soll.
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: Bundestag entscheidet diese Woche über WLAN-Störerhaftung – was lange währt, wird endlich …? Kommt die Rechtssicherheit für offene Netze oder nicht? Am Donnerstag sollen Änderungen am Telemediengesetzes beschlossen werden. Ob Betreiber freier Zugänge wirksam vor Abmahnungen geschützt werden sollen, bleibt weiter strittig. NGOs rufen zur Unterzeichnung einer Petition auf.
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: Telekom-Chef Höttges verspottet Konkurrenz und schüttet Dividende aus
Telekom-Chef Tim Höttges verspottete auf der Hauptversammlung die Konkurrenz. <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/">CC BY-SA 4.0</a>, via Wikipedia/<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Timotheus_Höttges#/media/File:20150905_Timotheus_Höttges_at_startup_night_IMG_0003_by_sebaso.jpg">Sebaso</a> : Telekom-Chef Höttges verspottet Konkurrenz und schüttet Dividende aus Auf der Hauptversammlung der Telekom Deutschland unterstellte Unternehmens-Chef Tim Höttges der Konkurrenz, sie würde nur jammern, anstatt ihre Netze auszubauen. Das ließen die Wettbewerber nicht auf sich sitzen.
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: Bundestag debattiert am Breitbandausbau vorbei
Infrastrukturminister Alexander Dobrindt stellte sich dem Bundestagsplenum, ließ vieles jedoch unklar. : Bundestag debattiert am Breitbandausbau vorbei Statt Details eines Gesetzentwurfs zu beraten, der den Glasfaserausbau in Deutschland voranbringen soll, lobten Vertreter der Regierungsparteien die „hervorragende Leistungsbilanz“ der Bundesregierung. Einzelmaßnahmen wurden rückwirkend zur Gesamtstrategie verklärt.
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: Verbraucherschützer kritisieren Hotspot-Pläne des Kabelanbieters Unitymedia (Update)
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/nnova/">Nicolas Nova</a> : Verbraucherschützer kritisieren Hotspot-Pläne des Kabelanbieters Unitymedia (Update) Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia springt auf den WLAN-Hotspot-Zug auf. Ähnlich wie seine Mitbewerber möchte das Unternehmen ein deutschlandweites Netz an WLAN-Hotspots bei seinen Kunden aufbauen. Verbraucherschützer kritisieren die automatische Einrichtung und erteilten eine Abmahnung.