Die Kabelnetzbetreiber halten weiterhin an ihrer Forderung fest, Geld für die Einspeisung öffentlich-rechtlicher Sender in ihre Netze zu verlangen. Unterstützung erhalten sie dabei vom Bundesverkehrsministerium (BMVI), das mit diesen Mitteln gern den Breitbandausbau quersubventionieren würde. So steht es im jüngst vorgestellten „Kursbuch Netzausbau“ der Netzallianz, einem im BMVI angesiedelten Arbeitskreis der Telekom-Industrie.
Hintergrund ist die im Rundfunkstaatsvertrag verankerte Übertragungsverpflichtung („Must-Carry“-Regelung), die Kabelanbietern wie Unitymedia vorschreibt, bestimmte Programme, unter anderem die der gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, zu verbreiten. Jahrelang hatten die Sender dafür gezahlt, zuletzt um die 60 Millionen Euro pro Jahr, die Verträge jedoch im Jahr 2012 aufgekündigt. Es sei nicht mehr zu rechtfertigen, erklärte damals der ZDF-Intendant Thomas Bellut, dass Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung der öffentlich-rechtlichen Programme gutes Geld verdienten.
Jahrelange Gerichtsverfahren
Dagegen laufen die Kabelbetreiber seither Sturm und zogen deutschlandweit vor diverse Gerichte, bislang allerdings erfolglos. Die Einspeiseverpflichtung stellen sie dabei nicht in Frage, wollen für den Transport von Inhalten jedoch „angemessen vergütet“ werden. Ein schneller Erfolg ist freilich nicht zu erwarten, wie Juve, ein juristischer Fachverlag, im Frühjahr ausführte:
Die zivilrechtliche Frage, ob die Kündigung rechtmäßig war, ist inzwischen schon beim Bundesgerichtshof anhängig gewesen. Der hatte im Sommer 2015 dazu aber kein abschließendes Urteil gefällt, sondern die Fälle zurück an die Oberlandesgerichte Stuttgart und München verwiesen: Sie müssten prüfen, ob sich die Sender vorab über die Kündigung der Verträge verständigt hätten. Falls ja, wäre das ein kartellrechtlicher Verstoß und die Kündigungen damit nichtig. Falls die Kündigungen jedoch rechtens gewesen seien, müssten sich die Vorinstanzen auch Gedanken über die Ausgestaltung der Verträge machen.
Wohl um diesen Prozess abzukürzen, schlug sich das BMVI Anfang des Jahres auf die Seite der Kabelbetreiber und nahm die Vergütungsfrage in den Forderungskatalog der Netzallianz auf. Unter dem Punkt „Finanzierung und Förderung“ des Breitbandausbaus stellt das aktuelle Kursbuch für das (bereits abgelaufene) erste Quartal 2016 in Aussicht:
Zur Unterstützung der Förderung des Netzausbaus setzt sich die Netzallianz für die Zahlung von Einspeiseentgelten an Netzbetreiber für Übertragungsverpflichtungen ein und erstellt eine gemeinsame Erklärung an die Chefs der Staats- und Senatskanzleien.
Verkehrsministerium will „Planungssicherheit für Unternehmen“

Wie das BMVI netzpolitik.org gegenüber erklärte, müsse nun im Rundfunkstaatsvertrag sowie den jeweiligen Landesmediengesetzen klargestellt werden, dass Programmveranstalter für die Einspeiseverpflichtung ein Entgelt an die Netzbetreiber zu entrichten haben. Derzeit ist das nicht der Fall. Eine eindeutige Regelung schaffe Planungssicherheit für Unternehmen und damit auch mehr Handlungsspielraum.
Sollte es wieder zu Zahlungen an die Betreiber kommen, hätten diese ihre Absicht bekundet, die zusätzlichen finanziellen Spielräume für Investitionen in den Breitbandausbau zu nutzen und damit eine „Ergänzung zu den Förderinitiativen von Bund und Ländern“ zu leisten. Soll heißen: Gelder aus den Töpfen der Rundfunkgebühren sollen künftig dem Breitbandausbau zugutekommen, wenn man den Versprechungen Glauben schenken darf.
Staatskanzleien stellen sich quer
Doch davon wollen die Staats- und Senatskanzleien nichts wissen. Die Forderung sei nicht neu, wurde uns einhellig von Sprechern mehrerer Landesregierungen bescheinigt. Sie sei „in den letzten Jahren bereits von verschiedensten Seiten an die Ländergemeinschaft herangetragen“ worden, hieß es etwa aus dem Büro der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, das die Rundfunkangelegenheiten der Länder traditionell koordiniert. Geklärt werden solle der Streit durch Gerichte, die die Einspeisepflicht der Netzbetreiber bisher grundsätzlich bestätigt hätten, ohne daraus eine Zahlungsverpflichtung abzuleiten, so ein Sprecher.
„Rechtlich problematisch“ sei jedenfalls die unmittelbare Förderung des Netzausbaus aus Rundfunkbeitragsmitteln. „Der Beitrag dient der Finanzierung des Angebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, stellte der Sprecher unmissverständlich klar. Ebenso eindeutig die Antwort aus Brandenburg: „Die Anstalten erhalten die Rundfunkbeiträge zur Finanzierung ihres Aufwands und nicht zur Subventionierung des Netzausbaus.“ Auch Mecklenburg-Vorpommern verwies auf die gültige Rechtsprechung und fügte hinzu: „Die Rundfunkkommission hat sich bereits dagegen ausgesprochen, darum halten wir es für unwahrscheinlich, dass man Einspeiseentgelte durchsetzt.“

Mit „Überraschung und Befremden“ haben die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten die Erklärung der Netzallianz bereits im Januar zur Kenntnis genommen. Ein ARD-Sprecher bestätigte uns, dass sich an der Position vom März nichts geändert habe, trotz des neuen Vorstoßes der Netzallianz.
Die vom BMVI herbeigesehnte Regelung würde die jahrelang gelebte Praxis in Deutschland auf den Kopf stellen, denn den beiden monopolistischen Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland (mittlerweile von Vodafone übernommen) und Unitymedia sei es nur aufgrund ihrer Marktmacht gelungen, in der Vergangenheit Einspeiseentgelte durchzusetzen.
Zudem würde die Forderung auch der Praxis in Resteuropa widersprechen, nach der kein einziger öffentlich-rechtlicher Programmveranstalter für die Einspeisung seiner Angebote zahle.
Abkassieren am möglichst vielen Stellen
Was die Quersubventionierung betrifft, lässt sich ein ähnliches Muster der Telekom-Industrie feststellen wie sie es auch bei der Netzneutralität an den Tag legt. Dort drängt die Industrie darauf, diskriminierende Spezialdienste und Zero-Rating-Angebote auf den Markt bringen zu dürfen, um unter anderem an zwei Stellen abzukassieren: bei den Nutzern auf der einen und bei den Inhalteanbietern auf der anderen Seite – etwa gegen eine „Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent“, wie es die Deutsche Telekom ausgedrückt hat. In einer Stellungnahme der ARD heißt es dazu:
Im Ergebnis bedeutet dies auch, dass die Plattformbetreiber für dieselbe Leistung, nämlich die Weiterleitung der Inhalte vom Anbieter an den Nutzer, flächendeckend sowohl vom Inhaltelieferanten als auch vom Endkunden eine Gegenleistung erhalten würden. Letztlich ist der Vorstoß der Netzallianz schlicht der Versuch, Investitionskosten auf Dritte zu verlagern.
Die Medienanstalten, die den privaten Rundfunk länderübergreifend regulieren, gaben sich zurückhaltend. Aus ihrer Sicht sei die jetzige Regelung im Rundfunkstaatsvertrag für die Entgeltlichkeit von „Must-Carry“-Programmen nicht hinreichend klar und könnte daher nachgebessert werden. Wichtig sei, dass dabei die Chancengleichheit gewahrt bleibe. Eine Absage erteilten die Medienanstalten freilich der Forderung, etwaige Einnahmen für den Infrastrukturausbau einzusetzen: „Aus unserer Sicht dienen Einspeiseentgelte für Rundfunkanbieter dazu, den Aufwand des Netzbetreibers für den Betrieb dieses Netzes abzudecken. Eine Quersubventionierung aus dem Rundfunkbereich für den Ausbau des Breitbandzugangs erscheint dagegen sachfremd“, erklärte ein Sprecher gegenüber netzpolitik.org.
Kabelnetzbetreiber bleiben still
Auffällig still blieben bisher ausgerechnet die Kabelnetzbetreiber. Von Unitymedia erhielten wir auf unsere Anfragen keine Antwort, Vodafone verwies uns an das BMVI und ließ Folgefragen unbeantwortet. Anga, der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber, teilte uns mit, sich noch in internen Abstimmungen zu befinden, was aber noch ein paar Tage Zeit in Anspruch nehmen werde (eine entsprechende Stellungnahme werden wir als Update einpflegen, sobald sie eintrifft). Im Januar klang der Verband noch selbstbewusster und verkündete in einer Pressemitteilung:
„Dass der Transport von Inhalten angemessen vergütet werden muss, ist eine Selbstverständlichkeit und wird von uns und unseren Mitgliedern seit langem gefordert“, so ANGA-Präsident Thomas Braun. „Wir freuen uns, dass das BMVI dieses Anliegen unterstützt und setzen darauf, dass es diese Forderung gegenüber den Ländern jetzt auch aktiv vorantreiben wird.“
Wie es aussieht, handelt es sich jedoch um reines Wunschdenken der Kabelnetzbetreiber. Warum sich das BMVI aber willfährig zum Erfüllungsgehilfen der Telekom-Lobby aufschwingt, lässt sich nur bedingt nachvollziehen. Natürlich – der Breitbandausbau kostet Geld und sollte zügig umgesetzt werden, bevor die Bundesrepublik noch weiter zurückfällt. Etwaige staatliche Förderungen sollten aber transparent gestaltet sein und nicht aus Schlupflöchern stammen, die zudem rechtlich zweifelhaft sind.
