Bundestag entscheidet über Störerhaftung – Rechtsunsicherheiten bleiben

Jetzt ist es amtlich: Der Bundestag hat heute die viel diskutierte Reform des Telemediengesetzes beschlossen. Netzpolitiker der Großen Koalition sind sich sicher, dass WLAN-Anbieter nun vor Störerhaftung und Abmahnungen geschützt sind. Bei Experten und Zivilgesellschaft überwiegen Zweifel.

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Mit den Stimmen der SPD- und Unionsfraktionen hat der Bundestag soeben einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Telemediengesetzes angenommen. Um die „Abschaffung der Störerhaftung“, die als Ursache für die im internationalen Vergleich schwache Abdeckung Deutschlands mit freien WLAN-Zugängen gilt, wird seit Jahren gerungen. Die jetzt beschlossene Gesetzesänderung wurde 2015 von der Bundesregierung eingebracht und vom Bundestag grundlegend überarbeit.

Ebenfalls bei uns im Blog: Kommentar zur Gesetzesänderung von Markus Beckedahl: „Rechtssicherheit sieht anders aus“

Die Plenardebatte verlief weitestgehend erwartbar: Der CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Knoerig lobte die gefundene Regelung als gelungenen Ausgleich zwischen dem Interesse an freien WLAN-Zugängen und dem Interesse von Urhebern an der Unterbindung von Rechtsverstößen. Konstantin von Notz von den Grünen kritisierte, dass die Bundesregierung die Interessen der Urheberrechtsindustrie offenbar näher liegen als das Interesse an offenen Netzen, sonst hätte das Gesetz klarer ausfallen müssen. Dem widersprach der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Klingbeil, unter Verweis auf die Gesetzesbegründung, in der die Intention, Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter zu schaffen, unmissverständlich ausgedrückt werde.

Licht und Schatten

Die nun beschlossene Reform des Telemediengesetzes hat einige unbestrittene Verbesserungen erreicht, vor allem in Hinblick auf den ursprünglich vom Wirtschaftsministerium erarbeiteten Gesetzesvorschlag. Dass dringender Überarbeitungsbedarf an diesem Entwurf herrscht, war spätestens seit einer öffentlichen Anhörung im Dezember klar, bei der der Entwurf von nahezu allen Gutachtern zerrissen worden war. Nicht mehr im Gesetz enthalten ist der ursprünglich vorgesehene Passus, nach dem WLAN-Anbieter ihr Netz durch „zumutbare Maßnahmen“ wie ein Passwort und eine Vorschaltseite mit Rechtstreuerklärung gegen Rechtsverstöße Dritter sichern sollten. Auch eine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Anbietern ist gestrichen worden. Ebenfalls gestrichen wurde eine geplante Verschärfung der Host-Provider-Haftung, die sich gegen Urheberrechtsverstöße auf Hosting-Plattformen richten sollte, aber Rechtsunsicherheiten für den Bertrieb jeglicher Cloud-Dienste mit sich gebracht hätte. Das Vorhaben ist grundsätzlich jedoch nicht vom Tisch – die Große Koalition erklärte explizit, dass sie das Thema nun auf EU-Ebene angehen wolle.

Strittig ist jedoch, inwieweit das nun beschlossene Gesetz tatsächlich für Rechtssicherheit beim Betrieb frei zugänglicher Hotspots sorgen wird. Dass private wie gewerbliche Anbieter offener WLANs Dank „Providerprivileg“ ebenso wie klassische Internetprovider von der Haftung für Rechtsverstöße Dritter befreit sind, ist nun gesetzlich klargestellt. Unklar ist aber, ob dies auch für Unterlassungsansprüche von Rechteinhabern gilt. Diese bilden jedoch die rechtliche Grundlage für das Geschäftsmodell der Abmahnindustrie: Zahlt der Abgemahnte widerspruchslos oder unterliegt vor Gericht, wird es für ihn teuer. In letzterem Fall muss er sowohl die gerichtlichen als auch die außergerichtlichen Kosten tragen. Maciej Szpunar, Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, hatte deutlich gemacht, dass es weiterhin möglich sein muss, einem WLAN-Anbieter gerichtlich zu veordnen, etwa dauerhafte Urheberrechtsverletzungen aus dem von ihm betriebenen Netz zu unterbinden. Die Kosten, die im Zuge dieses Prozesses entstehen, dürften jedoch nicht dem Hotspot-Betreiber aufgehalst werden. Der Knackpunkt: In der Gesetzesbegründung findet sich zwar eine deutliche Absichterklärung, WLAN-Anbieter vor Abmahnungen zu schützen und die Haftungsprivilegierung auf Unterlassungsansprüche auszuweiten – im Gesetz fehlt diese explizite Klarstellung jedoch. Der netzpolitische Sprecher CDU-/CSU-Fraktion, Thomas Jarzombek, verweist als Begründung auf europarechtliche Schwierigkeiten.

Experten sprechen von „Mogelpackung“

Seitdem die Netzpolitiker der Großen Koalition vor drei Wochen einen Durchbruch in den Verhandlungen um die Reform des Telemediengesetzes verkündeten und, insbesondere seitdem die Einigung vorgestern auch schriftlich vorlag, wurde in der digitalen Öffentlichkeit heftig über die Wirksamkeit gestritten. Sowohl Thomas Jarzombek, netzpolitischer Sprecher der Unions-Fraktion, als auch Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, zeigen sich felsenfest davon überzeugt, dass das Gesetz es privaten wie gewerblichen Anbietern ermöglicht, freie WLAN-Zugänge zur Verfügung zu stellen, ohne sich Sorgen um rechtliche Konsequenzen und Abmahnungen machen zu müssen. Der Beschluss werde für den allseits erhofften Anschub in der Verbreitung offener Netze sorgen. Dieser Ansicht widersprachen im Vorfeld der Abstimmung etliche Juristen und zivilgesellschaftliche Organisationen.

„Law Blog“-Autor Udo Vetter schrieb: „Wie sich nun herausstellt, läutet der aktuelle Gesetzentwurf trotz aller Vorschusslorbeeren auf jeden Fall nicht das Ende der Störerhaftung für WLAN ein.“ Der Fachanwalt für IT-Recht Thomas Stadler bezeichnete das Gesetz in Anbetracht der fehlenden Regelung der Freistellung von Unterlassungsansprüchen als „Mogelpackung“. Heise-Justiziar Joerg Heidrich betonte vor allem, dass die in der Gesetzesbegrüdung klar geäußerte Absicht, WLAN-Anbieter auch vor teuren Abmahnung zu schützen, es nicht direkt in das Gesetz geschafft hat: „Dort, wo er hingehört, nämlich im eigentlichen Wortlaut des Gesetzes, fehlt der entscheidende Hinweis, nämlich, dass die Haftungsbeschränkung auch für die im Rahmen von Abmahnungen entscheidenden Unterlassungsansprüche gilt.“

Die Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, Anja Zimmer, sagte: „Die Abschaffung der Störerhaftung muss Unterlassungsansprüche mit einschließen. Ansonsten besteht für Betreiber öffentlicher WLAN-Netze nach wie vor das Risiko, für mögliche Rechtsverstöße von Dritten kostenpflichtig abgemahnt zu werden“. Klaus Müller, Vorsitzender des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV), sagte, die Initiative sei zwar gut gemeint, aber „wenn Abmahnungen ein Riegel vorgeschoben werden soll, dann muss das schwarz auf weiß im Gesetz stehen.“ Auch der Jugendverband „Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland“ sprach sich für eine explizite Regelung der Unterlassungsansprüche aus. Für den Verein Digitale Gesellschaft kritisierte Volker Tripp:

Leider wird es auch in Zukunft keine Rechtssicherheit für offene Funknetze geben. Das Abmahnrisiko bleibt. Der Minimalkonsens, den die Große Koalition in letzter Sekunde erreicht hat, lässt die Knackpunkte bei der WLAN-Störerhaftung offen. Union und SPD schieben die Lösung der wesentlichen Probleme einmal mehr auf die Gerichte ab.“, erklärt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Unterstützung bekam die Große Koalition von Urheber- und Medienrechtsanwalt Dieter Frey. In einem Post auf dem Blog der SPD-Fraktion legte er dar, warum die Hürden für Unterlassungsklagen zu hoch seien, als das diese noch eine echte Rechtsunsicherheit darstellen würden.

Im Lichte des Vorgesagten wird die Verabschiedung des nunmehr vorgelegten TMG-Gesetzentwurfs die erforderliche Rechtssicherheit schaffen, um endlich eine größere Verbreitung von offenen WLAN-Angeboten in Deutschland zu ermöglichen. Zentral ist der Umstand, dass der Gesetzgeber nunmehr WLAN-Anbieter klassischen Access-Providern gleichstellt. Auch mit der Störerhaftung begründete Unterlassungsansprüche müssen in Zukunft den engen Filter der Haftungsprivilegierung überwinden.

Auch Rechtsanwalt Niko Härting betonte, das Gesetz sei keine Mogelpackung. Die Kritik laufe ins Leere, weil sich Unterlassungsansprüche nicht per Gesetz verbieten ließen und es bislang noch keinen Fall gebe, in dem ein Gericht Access-Provider auf Unterlassung verurteilt hätte. Kritiker sollten deshalb die „Kirche an dieser Stelle einmal im Dorf“ lassen.

Es hängt von den Gerichten ab

Unstrittig ist damit wohl vor allem: Endgültige Rechtssicherheit gibt es mit dem Gesetz noch nicht. Sie wird, wie der Berliner Jurist und netzpolitik.org-Autor Ulf Buermeyer in einem Beitrag für die Zeitschrift c’t schreibt, von der Interpretation der Gerichte abhängen:

Wie das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber in Zukunft einzuschätzen ist, hängt davon ab, wie die Gerichte mit der Neuregelung umgehen werden. WLAN-Betreiber können nur hoffen, dass sich die Auffassung durchsetzen wird, dass schon das Europarecht Abmahnungen ausschließt.

Bevor das Gesetz im Herbst in Kraft tritt, muss auch der Bundesrat zustimmen. Dieser hatte sich Ende 2015 noch für eine komplette Abschaffung der Störerhaftung ausgesprochen.

Im Anschluss an den Beschluss hat der Bundestag übrigens über ein weiteren Gesetzentwurf zur Reform des Telemediengesetzes abgestimmt: In einem seltenen Akt oppositioneller Einhelligkeit hatten die Fraktionen der Linkspartei und der Grünen bereits Ende 2014 einen eigenen Vorschlag zur Reform des Telemediengesetzes eingebracht, der auf einem Formulierungsvorschlag des Vereins Digitale Gesellschaft beruht. Er enthält den simplen Satz „Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch Ansprüche auf Unterlassung.“ Der Antrag wurde abgelehnt.

Update: Reaktionen

Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft:

Von dem Ziel, Rechtssicherheit für offene Funknetze zu schaffen, ist am Ende nicht viel mehr als ein frommer Wunsch übrig geblieben. Das heute verabschiedete Gesetz schafft gerade keine klaren Verhältnisse, sondern überlässt den Gerichten die Klärung der wesentlichen Fragen. Wer das als Abschaffung der WLAN-Störerhaftung bezeichnet, betreibt dreisten Etikettenschwindel. Statt ein klares Signal für offenes WLAN in Deutschland zu geben, hat die Gestaltungskraft der Großen Koalition gerade einmal für einen untauglichen Versuch gereicht.

Halina Wawzyniak, netzpolitische und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

Das Abmahnrisiko bleibt und damit auch das Risiko, die Anwaltskosten für derartige Schreiben zu tragen. Bitter insbesondere für diejenigen, die ihr privates WLAN für Dritte öffnen wollen. Wer etwas unterbinden will, schreibt es in das Gesetz und deutet es nicht nur in der Begründung an. Das vermeintliche Ende der Störerhaftung ist nicht das wirkliche Ende.

Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag:

Es ist gut, dass das WLAN-Gesetz heute nach langer Diskussion beschlossen wurde. Wir machen damit den Weg frei für mehr freies WLAN in Deutschland. Eine der wichtigsten Zusagen der Digitalen Agenda wird damit umgesetzt.

In einem Blogpost der SPD-Fraktion heißt es darüber hinaus:

Um Zweifel bei der Auslegung des nun beschlossenen Gesetzes auszuschließen, haben die Koalitionsfraktionen einen umfassenden Begründungstext beigefügt, erläutert Lars Klingbeil, der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion. „Die Gefahr von Schadenersatzansprüchen oder von kostenpflichtigen Abmahnungen für Rechtsverletzungen Dritter gehört damit der Vergangenheit an“, so Klingbeil.

Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der Frakion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:

Nach einer jahrelangen Diskussion hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der von den eigenen Sachverständigen und den eigenen Ministerien zerpflückt wurde – aus gutem Grund. Dieser Entwurf hätte die Rechtsunsicherheit in Gesetzesform gegossen und dazu geführt, dass es noch weniger offene Netze in Deutschland gegeben hätte. Über Monate brachten es die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD nicht zu Stande, Änderungsanträge vorzulegen. Die nun vorgelegten Initiativen stellen zwar durchaus eine Verbesserung im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung dar. Diese begrüßen wir auch ausdrücklich. Gleichzeitig kritisieren wir, dass die Große Koalition es verpasst hat, eine klare Absage an weitreichende Unterlassungsansprüche vorzulegen. Während die Bundesregierung dieses in ihrem Entwurf noch im Gesetzestext selbst verankert hatte, haben die Regierungsfraktionen diesen, den einzig richtigen Punkt in dem Gesetzesentwurf, geändert. In der Begründung eines Änderungsantrags zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung auf die eigentliche Intention des Gesetzebers hinzuweisen, das hat der BGH selbst klargestellt, reicht bei Weitem nicht aus. Dies ist eben keine Absage an das Konstrukt der Störerhaftung. Statt selbst, wie versprochen, als Gesetzgeber für Rechtssicherheit zu sorgen, delegiert die Große Koalition diese Aufgabe nach sechs jähriger Rechtsunsicherheit nun erneut an Gerichte. Sie zeigt damit erneut, dass sie aufgrund anhaltender Abstimmungsprobleme innerhalb der Großen Koalition selbst nicht im Stande ist, netzpolitische Kleinstbaustellen zufriedenstellend zu bearbeiten.

FDP-Generalsekretärin Nicola Beer:

Die Bundesregierung ist mit ihrem Gesetz zur Störerhaftung auf dem richtigen Weg, nur leider verlässt sie auf halbem Weg der Mut. Der Gesetzestext lässt daran zweifeln, ob die Störerhaftung tatsächlich gänzlich entfällt. Es wird kein wirklich rechtssicherer Zustand geschaffen. Der notwendige Schutz vor teuren Abmahnungen fehlt, die Klärung wird den Gerichten überlassen und mögliche WLAN-Anbieter bekommen keine Klarheit. Damit bleibt Deutschland weiter offline.

Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

Diese schwammige Entscheidung des Parlamentes lässt die Tür für gerichtliche Auseinandersetzungen weit offen, das ist für uns PIRATEN nicht die Abschaffung der Störerhaftung, die die Regierung vor kurzem noch angekündigt hat. Diese Pseudoregelung werden wir so nicht akzeptieren. Unser Parteimitglied Tobias McFadden hat sich mit unserer Unterstützung bis zum EuGH geklagt, wir werden diesen Weg weiter gemeinsam beschreiten. Wenn unsere Bundesregierung selbst nicht Willens oder fähig ist, müssen die Richter für eine klare Regelung sorgen.

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10 Ergänzungen

  1. Um es mit Loriot zu sagen: „Ach!“.

    Bei dem hohen Anteil an Anwälten im Bundestag war so ein Murks leider zu erwarten. Wer den tiefen Sumpf der Abmahnmafia trocken legen will, darf nun einmal nicht die Frösche fragen.

    1. oder den Bock zum Gärtner machen, das Gesetz kommt vom Wirtschaftsministerium (SPD), einfach mal nach Musiklobbyist Wirtschaftsministerium googeln.

  2. Es ist ein Trauerspiel mit dieser Großen Koalition, die noch nicht einmal zustande bringt, die Störerhaftung abzuschaffen, für die uns andere Länder auslachen. Aber was nützt das Lamentieren, da hat eigentlich eh keiner was anderes erwartet.

    Ich muss aber ausnahmsweise auch mal euch bei Netzpolitik kritiseren. Schon bei dem Artikel zum godspot haben sich einige Leser beklagt, dass Ingo Dachwitz seine Verbindungen zur evangelischen Kirche nicht offenlegt. Jetzt passiert das schon wieder. In dem Artikel steht zum Beispiel, dass sich die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland für die Abschaffung der Störerhaftung eingesetzt hat. Das habe ich nie mitbekommen, obwohl ich die Debatte schon seit längerer Zeit verfolge. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist Ingo Dachwitz auch Mitglied in dieser Arbeitsgemeinschaft. Wenn er hier jetzt erwähnt, dass diese Arbeitsgemeinschaft für die Abschaffung der Störerhaftung gestritten hat, dann sollte er auch offenlegen, dass er dort selber dabei ist. Bei der Digitalen Gesellschaft macht er das auch.

    1. Hallo supraleiter,
      fair Point. Bin zwar nicht Mitglied dieser Arbeitsgemeinschaft und habe an der verlinkten PM nicht mitgewirkt, aber habe im letzten Jahr mit anderen die Themen jugendgerechte Netzpolitik und Störerhaftung auf die Agenda des Verbands gebracht. Für grundsätzliche Transparenz habe ich mein ehrenamtliches Engagement nun in der Autorenbeschreibung ergänzt.
      Gruß
      Ingo

  3. Das Zitat „Union und SPD schieben die Lösung der wesentlichen Probleme einmal mehr auf die Gerichte ab.“ ist inhaltlich eben nicht richtig:

    Gerichte fällen Urteile gegen Gebühr. Sprich Aufwandskosten der Klärung in Form von Gerichts- und Anwaltskosten lasten eben nicht auf den Gerichten, sondern zuerst auf Privatleuten und Kleinunternehmern. Also übernehmen diese finanziell in Zukunft die juristisch belastbare Klärung des Sachverhaltes, indem sie sich Abmahnen lassen und vor Gericht ziehen. Anwälte, egal welcher Seite, und Gerichte verdienen an dieser verbliebenen Rechtsunsicherheit. Da Berlin die Gesetzestexte im ihrem Auftrag von externen Juristen anfertigen lässt, wird hier mal wieder gezeigt, wie effizient Steuergelder verwendet werden:

    Der Steuerzahler wird abgabenseitig doppelt belastet: Die Steuerfinanzierten (Regierung) lassen steuer-finanziert ein Gesetzt erarbeiten, dass so schwammig ist, dass die endgültige Klärung nochmals vom Steuerzahler vor Gericht bezahlt werden muss. Wer tatsächlich glaubt, dass die Parteien die Gesetzestexte vorbereiten, kennt die Gesetzgebung schlecht: Die wird externen Juristen überlassen, die immer so formulieren, dass sie (als gesamtgesellschaftliche Wirtschaftseinheit) nochmals an der endgültigen Klärung verdienen. Allein, dass die Regierung diese juristischen Kompetenzen outsourct, „beweißt“ deren Kompetenz.

    1. ja, die Menschen in unserem Lande werden belastet, aber die Finanzen waren hier nicht der Punkt: Es ging Ingo doch darum zu sagen, dass die Gerichte inhaltlich richten müssen, was die Groko aus Zerstrittenheit oder Lobby-Hörigkeit nicht (sauber) zu Ende bringt.

      1. Er hat schon recht, es geht hier um Finanzen und die Clientel, die damit ihren Lebensunterhalt bestreitet!

        … viele Politiker bzw. deren Gefolge sind bzw. waren Mitglieder dieser Clientel … und bei der Gesetzgebung, denken diese Leute nicht an den Bürger bzw. das Volk, sondern an ihren späteren Lebensunterhalt, den sie ja „von irgendwem“ Finanzieren lassen müssen, vornehmlich von Clienten … die von Gesetzwegen … zu zahlen haben!

        …. folge dem Geld … hat auch bei unseren „Volksvertretern“ volle Gültigkeit!

  4. Der Große Durchbruch … was könnte das wohl für die GroKo sein?
    … nun, dass das Volk glaubt, Rechtssicherheit zu haben … und ihre Clientel (z.B. Abmahnanwälte) ihren Geschäften weiter ungestört nachgehen dürfen!

    Naja … bis bei den gläubigen Bürgern die ersten berechtigten Schreiben der Anwälte ins Haus flattern!

    -> http://mobil.n-tv.de/technik/Hintertuer-fuer-Abmahnanwaelte-bleibt-offen-article17828996.html

    Es würde mich nicht wundern, das die Clientel (Abmahnanwälte) selbst der Verfasser des neuen Gesetzes war bzw. maßgeblich für die „Auslegungssicherheit“ verantwortlich war!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.