Gestern gab es bei Telepolis eine juristische Sicht auf die Killerspiele-Debatte: Gesetzliche Action gegen Killerspiele. Nun ist mittlerweile allgemein anerkannt, dass zur Menschenwürde auch das Recht zählt, ihren Umfang jedenfalls in Grenzen selbst zu konkretisieren. Von daher dürfte höchst zweifelhaft sein, ob in der einverständlichen Gewaltsimulation zu Spielzwecken in Laserdromes, Gotcha- und Paintballspielen ein Angriff […]