Markus Reuter
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: Ein Gesetz als Trojaner
Ein trojanisches Pferd. Hier auf dem Burning Man Festival in Nevada. : Ein Gesetz als Trojaner Heribert Prantl schreibt in der Süddeutschen Zeitung über die Ausweitung des Staatstrojaners und die Heimlichkeit des Gesetzgebungsprozesses:
Über dieses Gesetz, das in erster Lesung verabschiedet werden soll, wurde bisher öffentlich kaum diskutiert. Das ist deswegen bemerkenswert, weil über andere Abhörgesetze – zum Beispiel über den großen Lauschangriff per Wanze auf Wohnungen – jahrelang erbittert gestritten wurde. Bei der SPD stand dieser Lauschangriff im Zentrum des Parteitags in Wiesbaden von 1993. Das daraufhin von CDU/CSU und SPD ausgearbeitete Gesetz musste auf Druck eines weiteren SPD-Parteitages von 1997 nachgebessert werden und wurde dann vom Bundesverfassungsgericht überwiegend aufgehoben. Dass es diesmal keine auch nicht ansatzweise vergleichbare Diskussion gibt (obwohl die praktische Relevanz der Computer-Durchsuchungen viel größer ist), liegt an der Heimlichkeit des Gesetzgebungsprozesses.
Prantl kommt zum Schluss, dass das Gesetz selbst quasi als Trojaner in den Gesetzgebungsprozess eingebracht wurde.
Update:
Prantl nennt in einem Kommentar die Ausweitung des Staatstrojaners einen „Einbruch ins Grundgesetz“ und die Vorgehensweise einen „legislativen Quasi-Betrug“. -
: Dauerfeuer gegen das Grundgesetz – so treibt die Große Koalition das Land in den Überwachungsstaat
Dauerfeuer gegen das Grundgesetz (Symbolbild) : Dauerfeuer gegen das Grundgesetz – so treibt die Große Koalition das Land in den Überwachungsstaat Bis zum bitteren Ende baut die große Koalition den Überwachungsstaat aus. Eine umstrittene Ausweitung wie den Staatstrojaner versteckt sie mittlerweile sogar in einem anderen Gesetz, damit es keine Debatte gibt. Ein Kommentar.
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: Österreich: Aktionstag gegen Überwachungspaket am 24. Juni
Foto von der Kampagnenseite zum Aktionstag. : Österreich: Aktionstag gegen Überwachungspaket am 24. Juni Die österreichische Bundesregierung plant ein umfangreiches Überwachungspaket samt Bundestrojaner, Kennzeichenerfassung und vernetzter Videoüberwachung. Bürgerrechtsorganisationen machen mit einem Aktionstag dagegen mobil.
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: Bündnis kritisiert Grundrechtseinschränkungen zum G20-Gipfel in Hamburg
Streetart anlässlich des G20-Gipfels am Hamburger Bahnhof Dammtor. : Bündnis kritisiert Grundrechtseinschränkungen zum G20-Gipfel in Hamburg Politische Gruppen und Bürgerrechtsorganisationen warnen vor Grundrechtseinschränkungen anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg. Die Stadt werde im Vorfeld des Gipfels immer mehr zur grundrechtsfreien Zone. Den unrühmlichen Höhepunkt dieser Entwicklung stelle die Einrichtung einer etwa 38 Quadratkilometer großen Verbotszone für Demonstrationen dar – eine Bestätigung der zuvor bereits kursierenden, aber von Seiten der Polizei zunächst dementierten „blauen Zone“. Das Bündnis, das unter grundrechte-verteidigen.de im Netz erreichbar ist, geht davon aus, dass dies nicht die letzte repressive polizeiliche Maßnahme bleiben werde.
Die Initiatoren des Aufrufs „Hamburg ist unsere Stadt – Wir wollen unsere Grundrechte nicht zum G20-Gipfel abgeben!“ sehen eine ernsthafte Gefährdung für die Grundrechte. Dem Aufruf haben sich bereits über 40 Organisationen und über 50 Personen angeschlossen, unter ihnen attac Deutschland, die GEW Hamburg, das Grundrechtekomittee und die Humanistische Union.
Neben den Einschränkungen für Demonstrationen versucht die Stadt Hamburg den Gipfelgegnern auch anderweitig Steine in den Weg zu legen: Bislang ist keines der Protestcamps genehmigt worden. Auf dem Protest-Informationsportal g20hamburg.org heißt es deshalb:
Wir werden nicht hinnehmen, dass Camps und Plätze verweigert werden, um Menschen von der Teilnahme an Protesten abzuhalten. Das ist eine offene Missachtung unseres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Wir fordern, dass die Hansestadt Hamburg sofort Campflächen bereitstellt und mit den Vorbereitungskreisen der beiden Camps konstruktiv zusammenarbeitet.
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: Wenn dir eine Firma, die du nicht kennst, Briefe zu deinem Gesundheitszustand schickt
medizin-labor : Wenn dir eine Firma, die du nicht kennst, Briefe zu deinem Gesundheitszustand schickt In den USA wunderten sich Menschen über persönlich adressierte Briefe der Firma AcurianHealth, die offenbar ziemlich viel über ihren Gesundheitszustand wusste. Gizmodo hat in einer längeren Recherche das Modell aufgedeckt, mit dem das Unternehmen über elaboriertes Tracking an sich anonymisierte Daten einzelnen Kunden und ihren Krankheitsbildern zuordnen konnte.
Im Zentrum der Recherche steht die Firma Acurian, die Menschen für klinische Tests anwirbt. Acurian arbeitet mit der Apothekenkette Walgreens zusammen, welche ihre Kunden auf Basis der Einkäufe im Auftrag von Acurian anschreibt. In diesen Schreiben sind Domains genannt. Besucht nun eine angeschriebene Person eine der Domains, kann dort offenbar mit Hilfe einer Technologie der Firma NaviStone ihre Identität enttarnt werden. So kann Acurian die Anonymisierung von Walgreens umgehen und bekommt echte Namen und Adressen zu den Gesundheitszuständen.
100 Millionen solcher Datensätze soll die Firma haben. Wie das alles genau funktioniert, erläutert der umfangreiche Artikel. Datenschützer in den USA gehen davon aus, dass das Vorgehen illegal ist.
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: Bürgerrechtler zeigen Real und Post wegen Gesichtsanalyse von Kunden an
: Bürgerrechtler zeigen Real und Post wegen Gesichtsanalyse von Kunden an Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage hat Straf- und Ordnungswidrigkeitsanzeigen gegen die Deutsche Post AG und Real SB-Warenhaus GmbH wegen wegen Verstoßes gegen § 6b BDSG erstattet. In Real-Märkten und Filialen der Deutschen Post wird seit Herbst 2016 ein System der Echion AG getestet, mit dem das Verhalten von Kundinnen und Kunden analysiert wird. Werbedisplays im Kassenbereich filmen die Kundinnen und Kunden. Dabei werden die Gesichter und biometrische Daten kurzzeitig gespeichert und automatisch analysiert. Erfasst wird deren vermutetes Geschlecht und Alter sowie die Dauer des Blickkontakts.
Derzeit würden Betroffene in den Filialen nur auf konventionelle Kameraüberwachung hingewiesen, heißt es in der Pressemitteilung von Digitalcourage. Ein Hinweis auf Gesichtserkennung und intelligente Datenverarbeitung fehle. Kundinnen und Kunden hätten darum keine Möglichkeit, der Beobachtung zu widersprechen.
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: Anhörung zum NetzDG: Mehrheit der Experten hält Gesetzentwurf für verfassungswidrig
Anhörung im Rechtsausschuss. Die Stoppuhr zeigt die verbleibende Redezeit bei den Eingangsstatements der Sachverständigen an. : Anhörung zum NetzDG: Mehrheit der Experten hält Gesetzentwurf für verfassungswidrig Bei der Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages haben fast alle Sachverständigen den Gesetzentwurf zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz kritisiert. Mehr als die Hälfte der Experten hielt ihn gar für verfassungswidrig. Weil die große Koalition selbst nicht mehr einig ist, könnte das Gesetz jetzt auf seinen Kern zusammengestutzt werden.
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: Real-Supermärkte mit Gesichtsanalyse
Gesichtsanalyse: Wer schaut wie lange auf Werbebildschirme im Supermarkt? (Symbolbild) : Real-Supermärkte mit Gesichtsanalyse Die Supermarktkette Real hat in 40 von 285 Filialen eine Gesichtserkennung installiert, die überprüft, wer auf Werbebildschirme schaut. Das System analysiert Geschlecht und Alter und speichert nach Informationen von Real diese Informationen samt der Dauer des Blickkontaktes ab. Die Supermarktkette hat keine datenschutzrechtlichen Bedenken, da sie ja Schilder mit der Aufschrift „Dieser Markt wird videoüberwacht“ habe. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar fordert laut Spiegel Online, dass die Supermärkte die genaue Art der Videoüberwachung auszeichnen müssten.
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: Tätigkeitsbericht der Bundesdatenschutzbeauftragten: „Manchmal fehlt der Fun-Faktor“
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. (Archivbild). : Tätigkeitsbericht der Bundesdatenschutzbeauftragten: „Manchmal fehlt der Fun-Faktor“ Bei der Vorstellung ihres Berichtes fordert die Bundesdatenschutzbeauftragte den Gesetzgeber auf, die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes im Blick zu behalten und beklagt eine verfassungswidrige Beschneidung ihrer Kontrollrechte beim Auslandsgeheimdienst BND.
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: Einzige Erkenntnisgrundlage des NetzDG basiert auf Bewertung von Rechtslaien
„Die Mehrzahl der bei Facebook, Youtube und Twitter jeweils 180 ausgesuchten ‚strafbaren‘ Beschwerdefälle sind von Rechtslaien bewertet worden.“ (Symbolbild) : Einzige Erkenntnisgrundlage des NetzDG basiert auf Bewertung von Rechtslaien Der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes basiert auf Bewertungen von Rechtslaien, kritisiert der Medienrechtsprofessor Marc Liesching in einem Blogbeitrag bei Beck. Einzige Erkenntnisgrundlage des Gesetzes sei die Monitoring-Studie von jugendschutz.net, bei der Löschzeiten und Löschverhalten bei zwei Straftatbeständen gemessen wurden. Liesching hatte Details dieser Untersuchung beim Justizministerium erfragt und kommt zu dem Schluss, dass „die Auswahl der vermeintlich strafbaren Beschwerdefälle von Rechtslaien vorgenommen“ wurde. Ziemlich dünn für ein Gesetz von einer solchen Tragweite.
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: Bundesratsausschüsse fordern Nachbesserungen beim Hate-Speech-Gesetz
In der Landesvertretung Baden-Württemberg trafen sich Experten zum Fachgespräch über das NetzDG. Im Bild: Christian Mihr von Reporter ohne Grenzen. : Bundesratsausschüsse fordern Nachbesserungen beim Hate-Speech-Gesetz Aus dem Bundesrat gibt es Gegenwind für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Die Ausschüsse der Länderkammer kritisieren schwammige Definitionen, die privatisierte Rechtsdurchsetzung, die Gefahr des Overblockings und mangelnde Widerspruchsmöglichkeiten für Betroffene bei ungerechtfertigten Löschungen.
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: CCC hackt den Iris-Scanner von Samsungs Galaxy S8
Iris : CCC hackt den Iris-Scanner von Samsungs Galaxy S8 Das Samsung Galaxy S8 ist eines der ersten Smartphones, das man mit einem Iris-Scanner entsperren kann. Doch die vermeintliche Sicherheitstechnologie lässt sich mit einem Foto einer Iris und einer handelsüblichen Kontaktlinse überlisten.
In der Pressemitteilung des CCC heißt es:
Biometrische Erkennungssysteme können ihr Sicherheitsversprechen nicht einhalten: Die Iriserkennung des neuen Samsung Galaxy S8 wurde von Hackern des Chaos Computer Clubs (CCC) erfolgreich überwunden. Ein Video zeigt, wie einfach das geht.
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: Große Koalition feiert Tag des Grundgesetzes: An Doppelmoral kaum zu überbieten
: Große Koalition feiert Tag des Grundgesetzes: An Doppelmoral kaum zu überbieten Das Grundgesetz wird heute 68 Jahre alt. Ausgerechnet die große Koalition feiert das auf allen Kanälen. Ein Kommentar.
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: Facebooks intransparente Löschregeln auf einen Blick
Darstellungen von Gewalt sind nicht generell verboten. Hier setzt Facebook auf den Kontext: Kommt eine sadistische Einordnung dazu, wird der Beitrag gelöscht. : Facebooks intransparente Löschregeln auf einen Blick Das unternehmenseigene Regelwerk, welche Inhalte warum gelöscht werden und welche nicht, ist auf mehr als 1000 Seiten angewachsen. Das geht aus einem Leak hervor, den der Guardian in Teilen veröffentlicht hat.
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: Bundestagsdebatte: Maas findet sein Hate-Speech-Gesetz gut, alle anderen wollen Änderungen
Bundesjustizminister Heiko Maas (Archivbild) : Bundestagsdebatte: Maas findet sein Hate-Speech-Gesetz gut, alle anderen wollen Änderungen Der Bundestag hat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz debattiert. Während Justizminister Maas sein Gesetz verteidigte, gab es Kritik und Änderungswünsche – auch aus den Reihen der großen Koalition.
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: So schaltest Du auf Twitter personalisierte Werbung ab
: So schaltest Du auf Twitter personalisierte Werbung ab Twitter hat neue Datenschutzrichtlinien. In den Datenschutz-Einstellungen lassen sich personalisierte Werbung und eine Personalisierung über Geräte hinweg jetzt einfach abstellen. Dazu müssen die Nutzer einfach auf den Button „Alle deaktivieren“ klicken und diese Entscheidung noch einmal bestätigen.
Zudem zeigt Twitter im Bereich „Deine Twitter Daten“ an, was das Unternehmen über einen speichert und in welche Interessenskategorien es einen einordnet. Mehr zu den Änderungen hat heise.de berichtet.
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: Vorsicht Beruhigungspille: Netzwerkdurchsetzungsgesetz geht unverändert in den Bundestag
Kurz vor der ersten Lesung im Bundestag versucht die Große Koalition ihre Gegner zu beruhigen. (Symbolbild) : Vorsicht Beruhigungspille: Netzwerkdurchsetzungsgesetz geht unverändert in den Bundestag Kurz bevor das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in den Bundestag eingebracht wird, versucht die Große Koalition zu beruhigen und verkündet, es gebe Nachbesserungen. Das Problem daran: Der Gesetzestext ist weiterhin exakt derselbe. Ein Kommentar.
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: Reporter ohne Grenzen: Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist gefährlicher Schnellschuss
Symbolbild : Reporter ohne Grenzen: Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist gefährlicher Schnellschuss Die Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen warnt bezüglich des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes „vor einem gefährlichen Schnellschuss, der das Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit massiv beschädigen könnte“. Das Gesetz soll am kommenden Freitag in erster Lesung im Bundestag behandelt werden.
Weiter heißt es in der Pressemitteilung:
„Dieses Gesetz macht Mitarbeiter sozialer Netzwerke zu Richtern über die Meinungsfreiheit“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Strafbare Inhalte im Netz müssen bekämpft werden, aber das muss vereinbar bleiben mit dem Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit. Eine derart komplexe Frage mitten im Wahlkampf in kürzester Zeit regeln zu wollen, hat mit verantwortungsvoller Gesetzgebung nichts mehr zu tun. Dass den Abgeordneten am Ende der Legislaturperiode de facto nur wenige Tage bleiben werden, um über ein Gesetz mit so weitreichenden Folgen zu entscheiden, ist blanker Hohn.“
Reporter ohne Grenzen hat auch eine ausführliche Stellungnahme beim Bundesjustizministerium eingereicht.
