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Ein Gesetz als Trojaner

Heribert Prantl schreibt in der Süddeutschen Zeitung über die Ausweitung des Staatstrojaners und die Heimlichkeit des Gesetzgebungsprozesses:

Über dieses Gesetz, das in erster Lesung verabschiedet werden soll, wurde bisher öffentlich kaum diskutiert. Das ist deswegen bemerkenswert, weil über andere Abhörgesetze – zum Beispiel über den großen Lauschangriff per Wanze auf Wohnungen – jahrelang erbittert gestritten wurde. Bei der SPD stand dieser Lauschangriff im Zentrum des Parteitags in Wiesbaden von 1993. Das daraufhin von CDU/CSU und SPD ausgearbeitete Gesetz musste auf Druck eines weiteren SPD-Parteitages von 1997 nachgebessert werden und wurde dann vom Bundesverfassungsgericht überwiegend aufgehoben. Dass es diesmal keine auch nicht ansatzweise vergleichbare Diskussion gibt (obwohl die praktische Relevanz der Computer-Durchsuchungen viel größer ist), liegt an der Heimlichkeit des Gesetzgebungsprozesses.

Prantl kommt zum Schluss, dass das Gesetz selbst quasi als Trojaner in den Gesetzgebungsprozess eingebracht wurde.

Update:
Prantl nennt in einem Kommentar die Ausweitung des Staatstrojaners einen „Einbruch ins Grundgesetz“ und die Vorgehensweise einen „legislativen Quasi-Betrug“.

  • Markus Reuter
Ein trojanisches Pferd. Hier auf dem Burning Man Festival in Nevada. CC-BY-NC-ND 2.0: quantumlars

Heribert Prantl schreibt in der Süddeutschen Zeitung über die Ausweitung des Staatstrojaners und die Heimlichkeit des Gesetzgebungsprozesses:

Über dieses Gesetz, das in erster Lesung verabschiedet werden soll, wurde bisher öffentlich kaum diskutiert. Das ist deswegen bemerkenswert, weil über andere Abhörgesetze – zum Beispiel über den großen Lauschangriff per Wanze auf Wohnungen – jahrelang erbittert gestritten wurde. Bei der SPD stand dieser Lauschangriff im Zentrum des Parteitags in Wiesbaden von 1993. Das daraufhin von CDU/CSU und SPD ausgearbeitete Gesetz musste auf Druck eines weiteren SPD-Parteitages von 1997 nachgebessert werden und wurde dann vom Bundesverfassungsgericht überwiegend aufgehoben. Dass es diesmal keine auch nicht ansatzweise vergleichbare Diskussion gibt (obwohl die praktische Relevanz der Computer-Durchsuchungen viel größer ist), liegt an der Heimlichkeit des Gesetzgebungsprozesses.

Prantl kommt zum Schluss, dass das Gesetz selbst quasi als Trojaner in den Gesetzgebungsprozess eingebracht wurde.

Update:
Prantl nennt in einem Kommentar die Ausweitung des Staatstrojaners einen „Einbruch ins Grundgesetz“ und die Vorgehensweise einen „legislativen Quasi-Betrug“.

Über die Autor:innen

  • Markus Reuter

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP)


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