Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat den Tätigkeitsbericht für die Jahre 2015 und 2016 veröffentlicht. Der 246 Seiten starke Bericht gibt einen Überblick über die Arbeit der Behörde.
In der Bundespressekonferenz appellierte die Datenschutzbeauftragte angesichts der Vielzahl von Sicherheitsgesetzen an den Gesetzgeber, dringend die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes in den Blick zu nehmen. Zudem seien ihre Rechte bei der Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes „verfassungswidrig beschnitten“ worden. Zu den Details sagte sie wegen des Geheimschutzes nichts, der geheime Bericht ihrer Behörde ist weiterhin auf netzpolitik.org zu lesen.
Laut Tätigkeitsbericht gab es in den letzten zwei Jahren mehr als 21.000 Eingaben und Anfragen von Bürgern an die Behörde. Die Anzahl der Planstellen habe sich seit ihrem Amtsantritt von 87 auf etwa 160 zum Ende diesen Jahres entwickelt. Neben mehr Stellen, um die gewachsenen Anforderungen an den Datenschutz zu meistern, wünschte sich Voßhoff auch mehr Kompetenzen – und nicht wie zuletzt geschehen Beschneidungen ihrer Befugnisse.
Datenschutz habe keinen besonders großen Fun-Faktor, sei aber der Schutz der Menschen. Er könne dazu dienen, dass Menschen durch die Kontrolle mehr Vertrauen in Institutionen hätten.
