Jörg-Olaf Schäfers
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: Internet-Meldestellen: Kleiner Fehler, große Wirkung
: Internet-Meldestellen: Kleiner Fehler, große Wirkung Killian Laurenz hat sich für einen Kommentar beim AK Zensur noch einmal das Stück von Stefan Tomik aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vorgenommen. Tomik hatte in der FAS vom 15. August die These aufgestellt, die Erfolge der Providerhotline INHOPE beim Löschen kinderpornographischer Inhalte im Netz seien „meist nur vorgegaukelt“.
Abgesehen davon, dass Tomik bei seiner Recherche ein entscheidender Fehler unterlaufen ist, kann man das auch anders sehen. Laurenz kommentiert:
Wie bei Heise, Netzpolitik und natürlich auch bei eco selbst nachzulesen, ist die Geschichte vergleichsweise simpel: Im Juli 2009 (!) hatte der eco aus Anlass der politischen Diskussion um Netzsperren die Arbeit von INHOPE hinterfragt und überprüft. Bei dieser Untersuchung stellte sich – nicht verwunderlich – heraus, dass das Löschen entsprechender Inhalte immer dann problematisch war, wenn über INHOPE nicht die Hostprovider im betreffenden Staat direkt kontaktiert wurden, sondern der Dienstweg über die lokale Polizei eingeschlagen wurde.
Inzwischen arbeitet INHOPE – genauso wie seit diesem Jahr auch das BKA – daran, die Abläufe beim Löschen entsprechender Seiten zu verbessern. Und so schafft das BKA jetzt das Löschen entsprechender Seiten auch besser als zuvor.
Damit bricht die vermeintliche Story der FAZ natürlich endgültig in sich zusammen. […]
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: Aneinander vorbeireden: Man muss es nur wollen!
: Aneinander vorbeireden: Man muss es nur wollen! Ich frage mich gerade, ob diese Woche wirklich noch ein Blogeintrag zu Google Street View sein muss. Schließlich, so der allgegenwärtige Eindruck, ist schon alles gesagt, wenn auch vielleicht noch nicht von allen.Wobei, nein. Eigentlich ist kaum etwas gesagt, das aber wurde wenigstens ausdauernd wiederholt. Statt die Debatte um Street View zu nutzen, um darüber zu reden, wie wir in Zukunft den privaten vom öffentlichen Raum abgrenzen wollen, werfen wir uns lieber virtuelle Förmchen an den Kopf oder terrorisieren aneinander.
Und das, wo jedem halbwegs klickfreudigen Netzbewohner mit Breitbandanschluß klar sein dürfte, dass Street View (gibt es von Microsoft übrigens auch in lustig), die Videostadtpläne von e‑rent oder das Angebot von sightwalk.de allenfalls ein harmloser Ausblick auf die Zukunft sind. Wohin die Reise geht, hat (der Microsoft-Mitarbeiter!) Blaise Aguera y Arcas Anfang des Jahres auf der TED 2010 gezeigt. Wenn man auch seinen zweiten, bereits etwas älteren TED-Talk von 2007 kennt, bekommt man eine recht gute Vorstellung davon, wie die digitale Abbildung der Gesellschaft im Netz aussehen könnte.
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: Da schau an: Das BKA kann doch löschen!
: Da schau an: Das BKA kann doch löschen! Dem geschätzten Kollegen Stefan Tomik ist bei seinem Stück über die Defizite bei der Löschung kinderpornographischer Angebote in Internet (netzpolitik.org berichtete) ein unschöner Flüchtigkeitsfehler unterlaufen. Tomik schrieb am Sonntag in der FAS:
Seit Anfang Juni leitet das BKA seine Hinweise auf Kinderpornos im Ausland auch an Inhope weiter. Trotzdem zeigt eine interne Statistik, dass im Juni noch 65 Prozent der Seiten nach einer Woche online waren, im Juli 63 Prozent. Deshalb hält das BKA Internetsperren weiterhin für nötig.
Richtig ist, dass im Juli 63 Prozent der vom BKA gemeldeten Inhalte gelöscht werden konnten. Heise Online bestätigt heute, was Christian Rath bereits am Montag bei der taz schrieb:
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: Öffentliches Gespräch: ElRep trifft GVU
: Öffentliches Gespräch: ElRep trifft GVU Und gleich noch einer aus der Abteilung Service & Termine: Im Rahmen des auch sonst ziemlich interessanten Symposiums „Verbotene Filme“ (8.09. bis 10.09, Berlin) unterhält sich der Elektrische Reporter Mario Sixtus am 09. September ab 21:00 Uhr mit Dr. Matthias Leonardy von der GVU. Die beiden dürften einiges zu besprechen haben:
Ein anfälliges System? – Rechtsdurchsetzung im Internet und ihre Folgen
mit Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberechtsverletzungen (GVU)
und Mario Sixtus, Journalist und „Elektrischer Reporter“Ort des öffentlichen Gesprächs ist die HomeBase Lounge in der Köthener Straße 44, 10963 Berlin. Details gibt es auf der Webseite des Symposiums bei iRights.info.
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: Google Street View: Verpixelung leicht gemacht
: Google Street View: Verpixelung leicht gemacht Ich frage mich ja schon seit dem Frühstück, ob ich noch einmal auf das Widerspruchsformular von Google Street View hinweisen soll. Ihr wisst schon, das, mit dem man sein Haus verpixeln lassen kann.
Es ist ja nicht so, dass wir das Thema in den letzten Tagen und Wochen nicht ausführlich diskutiert hätten. Eigentlich sollte die Möglichkeit also bekannt sein. Andererseits, die entsprechende Webseite ist halt erst heute online gegangen. Mehr oder weniger zumindest. Derzeit scheint es nämlich noch technische Schwierigkeit zu geben.
Sei’s drum, hier ist der Link. Tut, was ihr für richtig haltet. Bei Heise Online und Spiegel Online gibt es weitere Informationen zum Prozedere. Wer seine Verpixelung lieber ganz klassisch per Briefpost beantragen will, findet beim Bundesministerium für Verbraucherschutz passende Musterbriefe. Und diesen von Frau von Aichberger illustrierten Tipp von Bov verlinke ich besser gar nicht erst, nachher bekomme ich noch Ärger mit dem LKA.
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: Verfassungsbeschwerde Zugangserschwerungsgesetz?
: Verfassungsbeschwerde Zugangserschwerungsgesetz? Zur Frage, wie es denn um die angekündigte Verfassungsbeschwerde zum Zugangserschwerungsgesetz ausschaut, gibt es nun auch eine offizielle Stellungnahme des AK Zensur:
[…] Im Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) engagieren sich auch ungefähr ein Dutzend Juristen (Rechtsanwälte, Justiziare, Referendare, Studenten), die für das Projekt eine geschlossene Mailingliste betreiben, auf der sie sich zu dem Projekt Verfassungsbeschwerde austauschen sowie Lösungen, Konzepte und juristische Strategien erarbeiten.
Es gibt bislang aber noch keine konkreten Entwürfe, sondern lediglich einen vorläufigen Zeitplan: Das Zugangserschwerungsgesetz trat nach Verkündung im Bundesgesetzblatt am 23. Februar 2010 in Kraft. Nach § 93 Abs. 3 Bundesverfassungserichtsgesetz muß innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten die Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Diese Frist werden wir wahren.
Da momentan Urlaubszeit ist, werden erste Diskussionsentwürfe erst im September geschrieben werden. Anfang des vierten Quartales wird dann die Detailarbeit an der Beschwerde stattfinden, um diese danach jederzeit einreichen zu können. […]
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: Wie ich lernte, Sondersicherzeitszonen zu lieben (Nun mit Bild!)
: Wie ich lernte, Sondersicherzeitszonen zu lieben (Nun mit Bild!) Unter dem Titel „Wie ich lernte, Street View zu lieben“ hat sich Kai Biermann heute bei Zeit Online in einem sehr intelligenten Text mit Google Street View auseinandergesetzt. Damit meine Leseempfehlung hier nicht nur aus einem Zweizeiler besteht, habe ich einen kurzen Kommentar verfasst (bei Zeit Online noch nicht freigeschaltet, die Links und die Illustration gibt es nur hier):
Vielleicht sollte ich es gleich zu Beginn schreiben: Ich habe nichts gegen Street View. Die meisten Überlegungen von Kai Biermann würde ich unterschreiben. Bei der Abgrenzung der „Sondersicherheitszone“ gegenüber dem „öffentlichen Raum“ hingegen kam ich ins Grübeln.
Anmerkung: Biermann argumentiert, dass eine „Sicherheits-“ bzw. „Sondersicherheitszone“, z.B. um das Kanzleramt, im öffentlichen Raum akzeptabel sei, „weil die besondere Bedrohung schwerer wiegt als unser Recht, diesen öffentlichen Raum so zu nutzen, wie wir es für richtig halten.“ Ich finde das Bild diskussionswürdig.
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: GVU vs. ElRep: GVU verweigert Unterlassungserklärung (2. Update)
: GVU vs. ElRep: GVU verweigert Unterlassungserklärung (2. Update) Zugegeben, ich hatte nicht damit gerechnet, dass die GVU die von Mario Sixtus und Alexander Lehmann geforderte Unterlassungserklärung abgibt. Schließlich würde die Abgabe einer Unterlassungsaufforderung auch für andere Urheber Signalwirkung haben, deren Werke Opfer einer GVU-induzierten Netzsäuberung wurden bzw. in Zukunft noch werden. Ausgehend davon, dass das Verfahren der „Löschaufforderungen“ weitgehend automatisiert abzulaufen scheint, wären die Konsequenzen für die GVU kaum überschaubar.
Die Begründung, mit der GVU die Abgabe der Unterlassungserklärung ablehnt, überrascht mich nun aber schon. Die GVU ist der Ansicht, sie sei schlicht „der falsche Ansprechpartner“. Anbei die aktuelle Pressemeldung (noch nicht online verfügbar) im Wortlaut:
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: GVU meldet: Alles ist gut! Wirklich?
: GVU meldet: Alles ist gut! Wirklich? Die GVU hat im Laufe des Tages eine zweite Pressemeldung veröffentlicht, die mich ein wenig ratlos zurücklässt. Man betont darin noch einmal, dass die gelöschten Videoclips von Mario Sixtus und Alexander Lehmann innerhalb von 24 Stunden wieder online waren. Das ist schön, im Grunde aber eine Selbstverständlichkeit. Wer Mist baut, ist für die Beseitigung des Schadens verantwortlich.
Dass die Inhalte überhaupt wieder hergestellt werden konnten, ist dabei wohl vor allem dem Videoportal Vimeo zu verdanken. Anfangs musste man noch befürchten, dass zumindest die Kommentare und Diskussionen zu Alexander Lehmanns Clip „Du bist Terrorist“ unwiderbringlich verloren seien.
Interessant auch, dass die GVU explizit betont, man habe sich bei Mario Sixtus und Alexander Lehmann schriftlich entschuldigt. Auch das ist wohl das Mindeste, was man von ertappten „Raublöschern“ erwarten darf.
Die geforderte Unterlassungserklärung hingegen hat die GVU bisher noch nicht abgegeben, wie mir Mario Sixtus gerade auf Rückfrage bestätigte. Im Falle weiterer „fehlerhafter Löschungsaufforderungen“ von Sixtus’ Clips muss die GVU daher keine Vertragsstrafe fürchten.
Bemerkenswert finde ich aber vor allem den letzten Absatz der Pressemeldung:
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: GVU vs. ElRep: Erste Ergebnisse (4. Update)
: GVU vs. ElRep: Erste Ergebnisse (4. Update) Mario Sixtus berichtet in seinem Blog vom aktuellen Stand „In Sachen GVU“:
Ich habe gestern Abend per Fax bei der GVU eine Erklärung für diesen Amoklauf eingefordert. Daraufhin meldete sich heute Vormittag Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU telefonisch bei mir. Leonardy erklärte, bei der Sperrung handele es sich um einen „Irrtum“, die Sperre sei von einem Dienstleister (der Firma Opsec Securities aus München) initiiert worden, der im Autrag der GVU handele. Man „bemühe“ sich derzeit um „Aufklärung“ und habe Vimeo bereits um eine Aufhebung der Sperren gebeten.
Diese „Erklärung“ reicht mir natürlich nicht. […] Die GVU, bzw. der von ihr beauftragte Dienstleister haben in meine Publikationsrechte eingegriffen und dabei ein Werkzeug missbraucht, das Vimeo zum Schutz der Rechte der Urheber – also meiner – eingerichtet hat. […] Ich habe Hernn Leonardy daher aufgefordert, eine rechtsverbindliche und strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, […]
Die ganze Geschichte gibt es nebenan bei Mario. Fortsetzung folgt.
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: GVU lässt den Elektrischen Reporter löschen
: GVU lässt den Elektrischen Reporter löschen Mario Sixtus, vielen evtl. besser als Elektrischer Reporter mit 8bit-Krawatte bekannt, twittert gerade, dass die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) die Löschung von 4 Episoden des „Elektrischen Reporters“ bei Vimeo veranlasst haben sollen.
Spaßige Sache, zumal es die Urheberrechtsschützer nicht für nötig hielt, beim Urheber (Mario) nachzufragen. Zudem stehen die Episoden auch unter Creative-Commons-Lizenz, können und sollen also für die nichtkommerzielle Nutzung verbreitet werden.
Während Mario gerade versucht, eine funktionierende Mailadresse der GVU zu finden („Die, die ich habe, bouncen alle.“), witzelte ich, dass man bei der GVU evtl. der Meinung ist, sich auf eine Regelung analog zur GEMA-Vermutung berufen zu können.
Nur für den Fall, dass die jemand nicht kennt. Es handelt sich um eine der absurdesten Ideen im deutschen Urheberrecht:
Wer GEMA-freie Musik öffentlich aufführt oder gewerblich nutzt, muss, um Ansprüchen der GEMA zu entgehen, die Vermutung widerlegen, dass die genutzten Werke GEMA-pflichtig sind. Notwendig sind nach der bisherigen Rechtsprechung dafür die Nennung von Komponist, Texter, Bearbeiter und gegebenenfalls des Verlags, die an dem Werk beteiligt waren[2], auch dann, wenn es sich um ausländische Musik handelt[3]. Kann die Sachlage nicht eindeutig geklärt werden, wird davon ausgegangen, dass die Musik nicht GEMA-frei ist, also zum GEMA-Repertoire gehört und somit entsprechende GEMA-Gebühren zu entrichten sind.
PS: Offenbar ist nicht nur der „Elektrische Reporter“ betroffen. Auch Alexanders Lehmanns herausragende Animation „Du bist Terrorist“ wurde auf Veranlassung der GVU gelöscht.

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: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Entscheidung an der Ruhr?
: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Entscheidung an der Ruhr? Ich bin extra früh aufgestanden, weil mir Jens vom Pottblog gestern Abend noch ein Update zum JMStV‑E versprochen hat, das auch für Netzpolitik.org interessant sein könnte. Seit ein paar Minuten ist es online.
Wie wir wissen, ist die Neufassung des Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (JMStV) so gut wie durch. Anfang Juni wurde der von weiten Teilen der vernetzten Zivilgesellschaft abgelehnte Vertrag durch die Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet.
Um, wie geplant, am 1. Januar 2011 in Kraft zu treten, muss er lediglich noch von den Landesparlamente ratifiziert werden. Das ist, üblicherweise, nur eine Formalie. Und hier kommt mit NRW ein sympathisches Bundesland zwischen Rhein und Ruhr ins Spiel, in dem es kürzlich einen Regierungswechsel gegeben hat. Im Grunde stellt sich eine einfache Frage:
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: Liebe Murmeltierfreunde, …
: Liebe Murmeltierfreunde, … … ich bin ja ausgewiesener Fan dieser kleinen „Was macht eigentlich …“-Kästchen. Ihr wisst schon, diese Kästchen, wo man nachlesen kann, was Prominente machen, die vor Jahren mal im Fokus der Medien standen. Und jetzt nicht mehr so.
Sowas ähnliches – zumindest aus netzpolitischer Sicht – habe ich gerade für Ursula von der Leyen in der „Frankfurter Rundschau“ gefunden. Und, was soll ich sagen, es geht ihr gut, sie argumentiert immer noch wie zu besten Stoppschild-Zeiten:
Jetzt hat es ihr die Chipkarte angetan, mit der man im Norden Extra-Sozialleistungen abrechnet: die Musikstunden der Kinder oder Schwimmunterricht. Solche Ausgaben sollen auch den Hartz IV-Empfängern nicht in bar ausgezahlt werden, meint die Arbeitsministerin, sondern nach dem schwedischen Karten-Modell. Die Kinder dort fänden das cool, sagt sie.
Dumm nur, dass das angebliche Modell in Schweden so gut wie unbekannt ist, obwohl es dieses seit zehn Jahren geben soll.
Die komplette Geschichte gibt es online bei der Rundschau. Ich frage mich derweil, ob ein derart kreativer Umgang mit der Wirklichkeit evtl. gar als Schlüsselqualifikation durchgeht, wenn man CDU-Vize werden will.
PS: Vom De-Mail und dem E‑Postbrief gibt es auch ein paar Neuigkeiten. Detlef Borchers verweist bei Heise auf den „Behörden Spiegel“ und Statements der Verantwortlichen, dass selbstverständlich kein Grund zur Sorge bestehe. Nirgends. Sowohl beim Deutschen Anwaltverein (PDF) wie auch beim Deutschen Notarverein (noch ein PDF) sieht man das anders.
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: Jugendschutz: Activision blockiert Importversion von „Call of Duty – Modern Warfare 2“
: Jugendschutz: Activision blockiert Importversion von „Call of Duty – Modern Warfare 2“ Als man 2001/2002 in NRW erstmals etwas ernsthafter probieren wollte, den Zugriff auf Netzinhalte über Sperrverfügungen zu blockieren, hatte ich mich gefragt, wann/ob man dies wohl auch bei Computerspielen probieren würde. Oder genauer: Bei Gameservern. Es war die große Zeit der Multiplayer-Versionen von Quake und Co. „Counter Strike“, eine Ende 2000 veröffentlichte Modifikation des Shooters „Half Life“ war gerade dabei, deutsche Kinderzimmer zu erobern.
Spätestens nach dem Amoklauf von Erfurt 2002, als die Debatte um „Killerspiele“ erstmals eine breite Öffentlichkeit erreichte, schien mir ein solcher Vorstoß durchaus konsequent. Zumindest mittelfristig und innerhalb der überschaubaren Logik, mit der in diesem Bereich gewöhnlich argumentiert wird. Wo bitte könne man besser ansetzen, als bei den Gameservern, die dem Töten menschenähnlicher Pixelwesen erst eine gemeinschaftliche Plattform boten?
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: Liebe Murmeltierfreunde, …
: Liebe Murmeltierfreunde, … … ich bin mir zu 100% sicher, dass das, was ich gleich schreibe, ein Witz ist. Muss es einfach. Da sitzen einfach ein paar lustige Gesellen beim Focus und haben sich einen bösen kleinen Scherz mit unserer großartigen Post erlaubt! Kann gar nicht anders sein:
Montags keine Zustellung: Die Post stellt nach FOCUS-Informationen ihren neuen E‑Postbrief nur von Dienstag bis Samstag zu. Ein am Freitagabend abgeschicktes Schreiben braucht deshalb vier Tag bis zum Empfänger. […]
Mmh, vielleicht will die Post einfach eine einheitliche user experience bei ihren Produkten gewährleisten?
Die Post erklärte FOCUS die verzögerte Zustellung damit, dass „die Post-Druckzentren vorläufig Samstag und Sonntag noch nicht arbeiten sondern lediglich von Montag bis Freitag“.
Ah, verstehe. Das Problem scheint also nur die „Hybrid“-Version zu betreffen bei der elektronische Briefe (oder, wie wir sagen „Mails“) ausgedruckt und ausgedruckte, bzw. handgeschriebene (Oh, moment, geht das?), Briefe elektrifiziert werden? Alles andere wäre wirklich ein böser Scherz ‚)
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: E‑Post & DE-Mail: Und täglich grüßt das Wochenende.
: E‑Post & DE-Mail: Und täglich grüßt das Wochenende. Bevor wieder alle ins Wochenende verschwinden, noch kurz zwei Leseempfehlungen für Murmeltierfreunde.
Richard Gutjahr hat sich auch nochmal mit dem E‑Postbrief beschäftigt: „Der E‑Postbrief – Die Gelbe Gefahr?“. Lohnt sich vor allem für Freunde der gepflegten Rabulistik und weil Gutjahr mit Udo Vetter von lawblog.de und Thomas Stadler von internet-law.de zwei Juristen gebeten hat, die AGB mit ihm Punkt für Punkt durchzugehen.
Lesenswert ist auch der kurze Beitrag von Kristian Köhntopp, der die aktuelle Kritik an DE-Mail etwas entspannter sieht:
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: 50 weitere Thesen für das Internet
: 50 weitere Thesen für das Internet Gerade schweißgebadet aufgewacht. Eine innere Stimme riet mit, Thesen für das Internet zu formulieren. Oder wenigstens ein Manifest. Belasse es bei einem Link ins Jahr 2001. N8.
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: BKA, Bitkom, BDK, Stadlmaier: Lauter Missverständnisse!
: BKA, Bitkom, BDK, Stadlmaier: Lauter Missverständnisse! Manchmal habe ich ein schlechtes Gewissen. Was wäre, wenn ich die guten Absichten der Menschen einfach missverstehen würde? Zum Beispiel die guten Absichten des BKA im Kampf gegen die Kinderpornografie im Internet? Oder den Segen, den ein System wie De-Mail für den Wirtschaftsstandort Deutschland bedeutet? Wieso helfe ich der Staatskanzlei RLP nicht einfach, in dem ich Webseitenbetreiber im Ausland überzeuge, ihre Angebote zum Wohle unserer Kinder einem verbindlichen Ratingsystem zu unterwerfen (Haben andere Länder überhaupt eine Leidtkultur)?
Bleiben wir zunächst beim BKA. Das fühlt sich vollkommen zu Unrecht kritisiert. Gut, konnte ja auch niemand ahnen, dass jemand eine derartig lausige Studie Präsentation an die Presse leakt (jetzt will es übrigens keiner der üblichen Verdächtigen gewesen sein ‚). Aber ok, mir wäre so ein stumpfer Manipulationsversuch nachträglich auch peinlich. Daher legt das BKA nun Wert auf folgende Feststellungen:
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: De-Mail: Freund liest mit
: De-Mail: Freund liest mit Jens Ihlenfeld von Golem hat ein magentafarbenes Murmeltier entdeckt. Er schreibt:
De-Mail ist nicht sicher, meldet die Frankfurter Rundschau. De-Mails würden bei dem System nicht durchgängig verschlüsselt, sondern auf den Servern entschlüsselt und neu verschlüsselt.
„Ich habe schwere Bedenken und bin gegen das De-Mail-Gesetz. Die Sicherheitslücken sind nicht zu übersehen“, zitiert die Frankfurter Rundschau den Anwalt und IT-Experten der Bundesrechtsanwaltskammer Thomas Lapp […]
Die Deutsche Telekom sieht in der Entschlüsselung übrigens kein Problem:
Die Deutsche Telekom bestätigt, dass die De-Mails kurz geöffnet werden. Gert Metternich, Projektleiter der Telekom, sagte der FR: „Im De-Mail-System werden die Mails für den Bruchteil einer Sekunde auf den Servern der Provider entschlüsselt und sofort wieder verschlüsselt und dann weitergeschickt.“ Dies geschehe auf Servern, die staatlich überprüften Sicherheitsstandards entsprächen und abgeschottet seien. „Insofern haben wir überhaupt keine Bedenken, dass die De-Mails nicht sicher sind.“
Na, wenn die Server staatlichen Sicherheitsstandards entsprechen, geht die Entschlüsselung natürlich ok … ‚)
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: Always on dank E‑Postbrief!
: Always on dank E‑Postbrief! Sind Murmeltiere eigentlich gelb? Ich frage nur, weil hier eines täglich grüßt. Ok, Spaß bei Seite, so lustig ist es schließlich nicht, was Holger Koepke und die Stiftung Warentest alles im Kleingedruckten des „E‑Postbriefs“ gefunden haben. Meine ganz persönliche Lieblingspassage (Hervorhebung von mir):
6.3 Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E‑POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen. Beim Geschäftskunden ist von einer regelmäßigen Kenntnisnahme bei Eingang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten am gleichen Werktag auszugehen, ansonsten mit Beginn der Geschäftszeiten am darauf folgenden Werktag.
Und ich kleines Dummerchen habe gestern noch Scherze wg. der dreitätigen Zustellfiktion bei De-Mail gemacht. Gott, was war ich naiv. Tja, Kinners, Urlaub ist für Inhaber eines E‑Postfachs dann wohl gestrichen. Es sei denn, ihr nehmt brav euer mobiles Internet mit. Aber Vorsicht, nicht, dass es euch am Ende wie dem anonymen Roamingopfer Kai D. geht ‚)
Weiter im Reizzentrum: E‑Post ist laut Kleingedrucktem unbenutzbar.