Jörg-Olaf Schäfers
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: Crashkurs Petitionsrecht
: Crashkurs Petitionsrecht Gestern AbendLetzte Woche las ich bei Don Dahlmann einen Hinweis, der mich doch ein wenig die Stirn runzeln ließ:Und wenn man möchte, dass man auch in Zukunft seine Wahl selber mittels Kugelschreiber ausfüllen kann, dann kann man bei einer Petition unterschreiben, die die Abschaffung von Wahlmaschinen fordert. Bekommt man 50.000 Unterschriften zusammen, geht die Sache vor den Petitionsausschuss.
Es geht, der politisch interessierte Blogleser ahnt es bereits, um die durch den Chaos Computer Clubs unterstützte Petition von Tobias Hahn zur Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz (Stimmabgabe mit Wahlgeräten) (Background hier, hier und hier. Kurzfassung: Ist sinnvoll, unterschreibt das bitte.).
Allerdings braucht es keine 50.000 Unterschriften, damit eine Petition vom Petitionsausschuss des deutschen Bundestages berücksichtigt wird. Das ergibt sich bereits aus Artikel 17 des Grundgesetzes:
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: Wir fürchten uns noch zu Tode*
: Wir fürchten uns noch zu Tode* Vielleicht fehlt mir hier in ostwestfälischen Provinz einfach der Maßstab, um endlich den Ernst der Lage zu erkennen. Spätestens, seit der internationale Terrorismus auch deutsche Bahnhöfe ins Visier genommen hat, hätte ich mich fragen müssen, was mein Staat für mich tun kann. Und bitte, er tut eine ganze Menge, wie Detlef Borchers bei Heise Online schreibt.
Mit 132 Millionen zusätzlich beispielsweise will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die „innere Sicherheit stärken und der „andauernden Terror-Gefährdungslage“ begegnen“:
Den größten Batzen soll indessen der Verfassungsschutz mit 64,7 Millionen Euro kassieren, gefolgt von 34,7 Millionen für das Bundeskriminalamt (BKA). Beide Organisationen sollen technisch und personell im Cyberspace auftreten. Im Unterpunkt „Online-Durchsuchung“ wird der Ausbau der „Internet Monitoring und Analysestelle“ (IMAS) skizziert, beim dem die Sicherheitsbehörden mit neuer Technik entfernte PC durchsuchen können, „ohne tatsächlich am Standort des Gerätes anwesend zu sein“. Für diese Arbeit sollen Islamwissenschaftler und Übersetzer eingestellt werden. […]
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: Erwachsenenschutz durch die Vista-Hintertür?
: Erwachsenenschutz durch die Vista-Hintertür? Beim Blättern in der aktuellen c’t bin gerade auf ein interessantes Feature von Windows Vista gestoßen, dem man – einmal etabliert und nach realpolitischem Druck (Jugendschutz! Nazipropaganda! Kinderpornographie!) entsprechend nachjustiert – durchaus einen „dual use“-Charakter unterstellen könnte: Der eingebaute Phishingfilter.
Axel Vahldieck beschreibt seine Funktion wie folgt:
Der Phishingfilter wirkt nicht nur im Internet-Explorer, sondern auch im Outlook-Express-Nachfolger Mail. Er prüft erstens, ob die URL der Webseite in einer Liste bekannter sicherer Seiten (Whitelist)* enthalten ist, […] Drittens schickt er die URL – SSL-verschlüsselt und ohne Nutzerparameter und Cookies – an Server eines Partners von Microsoft (bislang ist nur Digital Resolve bekannt), der die Seite in Echtzeit untersuchen soll.
Damit erinnert der Phishingfilter von Vista verblüffend an das im Sommer 2003 vorgestellte Filtersystem ICRAplus.
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: Creative Commons vs. GEMA
: Creative Commons vs. GEMA [Parallel bei medienrauschen.de, netzpolitik.org und in meinem privaten Blog. Ich konnte mich nicht entscheiden.]
Durch die Diskussionen zum Frontalangriff der GEMA auf nichtlizensierte Webradios bin ich gerade auf ein Problem gestoßen. Wie sicher bekannt, bietet der Chaostreff Regensburg (ein „nahestehendes Organ des Chaos Computer Clubs“) unter dem Namen „Pimp My Rights“ eine Compilation mit Freier Musik zum Download an.
Die CD „Pimp My Rights“ beinhaltet mit 17 internationalen Interpreten eine bunte Mischung verschiedenster Musikstile. Mit dieser Initiative macht der Chaos Computer Club darauf aufmerksam, dass es neben der teuer erwerbbaren Musik, die eine ganze Industrie finanziert, immer mehr Musiker gibt, die sich dieser Maschinerie nicht anschließen, sondern ihre Musik zum legalen Runterladen kostenfrei ins Netz stellen.
So weit, so wunderbar. Die Geschichte hat aber einen Haken. Auf der CD ist unter anderem der Song „Now get busy“ der New Yorker HipHopper „Beastie Boys“ enthalten. Einer Band, die immer mal wieder Tracks oder Samples zum Download und/oder für Remixe zur freien Verfügung stellt.
Nette Sache, fraglos. Allerdings sind die Beastie Boys als Teil der „Maschinerie“ nunmal auch Mitglied einer Verwertungsgesellschaft. Und tatsächlich findet sich „Now get busy“ auch im Repertoirekatalog der GEMA.
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: Militante Technikverweigerer bedrohen das Internet?
: Militante Technikverweigerer bedrohen das Internet? Wieder was gelernt. Man wird nicht nur aus dem Netz bedroht, sondern auch im Netz. Nein, ich meine nicht den bemerkenswert schlecht recherchierten Beitrag „Rufmord im Internet“ letzte Woche bei Frontal21 (ZDF), sondern diesen Bericht bei RP-Online:
Experten gehen davon aus, dass es Zukunft eine immer militantere Gruppe von Technik-Verweigerern geben wird. Einer aktuellen Studie zufolge besteht die Gefahr, dass diese Menschen terroristische Anschläge auf das Internet planen könnten. […]
PS: Nicht vergessen, am 20. Oktober gibt es eine „Demonstration gegen Vorratsdatenspeicherung und Sicherheitswahn: Freiheit statt Angst“. In Bielefeld.
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: Jungle World: Gerrt Lovink erklärt das neue Netz
: Jungle World: Gerrt Lovink erklärt das neue Netz „Zugriff verweigert“ ist – für Bildschirmleseverhältnisse – ein Monster von einem Text. Am besten ausdrucken und morgen in aller Ruhe auf dem Balkon oder in der Badewanne lesen.
Neben der Kritik am Web 2.0, dem Haupt- und Titelthema des für die Jungle World ausgekoppelten Textes, sprang mir gerade beim Überfliegen der Aspekt des „nationalisierten Cyberspace“ ins Auge:
Manch einer vermag sich kaum vorzustellen, was es bedeutet, dass der englischsprachige Anteil am Inhalt des Netzes deutlich unter 30 Prozent gesunken ist. Durch diese Verwendung anderer nationaler Sprachen hat das Wachstum des Internet gleichzeitig zu einer »Nationalisierung« des Cyberspace geführt – entgegen der Vorstellung vom grenzenlosen Netz, das vielleicht nie existiert hat.
Ich hatte es ja früher mal mit den global villages(!) nach McLuhan vs. Rötzers Grundmodell einer Telepolis, dachte dabei aber weniger an Sprachbarrieren, sondern eher an die – mitunter engstirninge – Fokussierung auf Partikularinteressen und jägerzaunkulturelles Abgrenzungsverhalten. Wie auch immer: Das Buch zum von Felix Kurz übersetzten Textausschnitt erscheint 2007 bei Routledge, New York.
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: Wikipedia down …
: Wikipedia down … Ach, falls sich jemand wundert, warum die Wikipedia heute Abend nicht zu erreichen war. Der US-Provider Congent hatte aufgrund einer DMCA-Beschwerde gleich mal den kompletten IP-Block gesperrt.
Cogent deleted ip block of wikimedia. They received an apparently improper DMCA takedown notice and deleted the ipblock of wikimedia. No ipadress = no website […] The ip-addresses Wikimedia was using where owned by Cogent. The where leased to the ISP of Wikimedia.
Inzwischen wurden die IPs wieder freigeschaltet, hinter den Kulissen bemüht man sich um eine Lösung. Könnte durchaus noch spannend werden. Mehr
in Kürzeim Heiseticker.Nachtrag, 19.08.: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77032
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: Readers Edition: Bürgerjournalimus oder PR-Schleuder?
: Readers Edition: Bürgerjournalimus oder PR-Schleuder? Wohl ein ein gutes Beispiel, wie es nicht laufen sollten: Die Veröffentlichung eines lupenreinen PR-Textes von und für Doppelsalms Projekt fon.com auf readers-edition.de, dem Partizipations-Portal der Netzzeitung.
[Anmerkung der Moderatoren: Der Text wurde von FON selbst eingereicht. Wir haben uns entschieden, ihn trotzdem zu veröffentlichen.]
Warum der Werbetext inkl. typografischem Branding („FON“, „FONeros“) trotzdem veröffentlicht wurde, verraten uns die re-Moderatoren allerdings nicht.
Und nein, bitte erzählt mir nun nicht, dass fon.com ja auch ein Community-Projekt sei, das die Vernetzung und damit eine Demokratisierung der Medien fördern will. fon.com ist in erster Linie eine Firma und der Text eine PR-Meldung.
Damit sich die FON-Idee auch in Deutschland rasch verbreitet, laufen intensive below-the-line Vorbereitungen für einen großen Marktauftritt, der mit dem Relaunch der Website für Ende Juni 2006 vorgesehen ist.
Halleluja! Zum .
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: Verlinkung von „Online-Videorecordern“ abgemahnt.
: Verlinkung von „Online-Videorecordern“ abgemahnt. Wieder so eine Abmahnung-wegen-Weblink-Geschichte, die man vor 3 oder 4 Jahren noch nicht für möglich gehalten hätte.
Erneut hat es dabei einen Ex-Chef von mir erwischt: Ich habe nämlich irgendwann mal für den cinefacts.de-Vorläufer dvd-inside.de geschrieben. Wobei, den Namen darf man ja nun auch nicht mehr erwähnen, weil nur Intel inside sein darf (inzwischen aber wohl nicht mehr will).
Jedenfalls hat der gute Darius nun Anfang Juni eine Abmahnung von RTL dafür kassiert, dass er für einen Anbieter von „Online-Videorecordern“ geworben und dessen Netzangebot verlinkt hatte.
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: Hilfe, die Hacker kommen!
: Hilfe, die Hacker kommen! I proudly present the wohl albernste Pressemeldung der laufenden Saison:
http://www.presseportal.de/story.htx?nr=828377
Am 25.05.2006 wurden mehrere, professionell angelegte Manipulationsattacken auf das Voting-Tool für die Wahl des Bon Jovi Support Act von BETA Records und Universal Music unternommen. […]
Eine genaue Analyse zeigte dann sogar, dass die Attacken von mindestens 4 unterschiedlichen Rechnern geführt wurden. Die feindlichen Scripte arbeiteten rasend schnell und verfälschten innerhalb von Sekunden das Abstimmungsergebnis. […]
Diese Attacke wurde in einem verhältnismäßig großen Stil geführt und muss daher nicht nur als Manipulationsversuch und Sabotage des Wettbewerbs sondern auch als Angriff auf den Server von Universal Music gewertet werden.
Hintergrund, für alle, die mal wieder nicht dem Link folgen wollen: Universal Music hatte einen Contest ausgeschrieben, bei dem Nachwuchsbands ein paar Minuten Bühnenzeit im Vorprogramm der aktuellen Bon-Jovi-Tour gewinnen konnte.
Abgestimmt wurde per Voting im Web, bis die Plattform in „mehreren, professionell angelegten Manipulationsattacken auf das Voting-Tool“ manipuliert wurde. Von sagenhaften 4 Hosts aus!
Was die Universal-PR wohl bei einem Angriff mit einem handelsüblichen Botnet mit 10000+ Hosts kommuniziert hätte? Die Apokalypse? Den Untergang des Abendlandes? Wären die heldenhaften IT-Experten dann weinend zu Mutti gelaufen?
(via Infowar.de Mailingliste:
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: Gutes Recht ist teuer
: Gutes Recht ist teuer Jaja, das Informationsfreiheitsgesetz. Eigentlich eine prima Sache. Man kann denen da oben, bzw. denen da drüben in der Verwaltung auf die Finger und in die Akten schauen. Von wegen Transparenz und weil eine Behörde kein Selbstzweck ist, sondern … also wir sind jedenfalls das Volk.
Der freie Zugang zu Informationen erhöht nicht nur die Nachvollziehbarkeit, sondern auch die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen. Er dokumentiert das Prinzip einer offenen Verwaltung, die im Dienst der Bürgerinnen und Bürger steht.
(Quelle: Innenministerium NRW)
Das mit dem in die Akten schauen regeln sogenannte Informationsfreiheitsgesetze. Im Bund, in einigen Bundesländern, vor allem aber erstmal in der Theorie.
Vor dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, bestand kein allgemeines Einsichtsrecht für Bürger in Behördenunterlagen. […] In Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind bereits Informationsfreiheitsgesetze in Kraft. Entwürfe zu Gesetzen dieser Art liegen auch in allen Bundesländern außer Mecklenburg-Vorpommern vor.
(Quelle: Wikipedia)
In der Praxis nämlich lassen sich manche Behörden eher ungern in die Akten schauen. Dem Bürger – oder neugierigen Journalisten – den gewünschten Einblick zu verwehren, ist für sie auch gar nicht so schwer.
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: Netzblockade: Don Quichotte und die Phisher
: Netzblockade: Don Quichotte und die Phisher Gerade habe ich bei Heise Online gelesen, dass der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow seinen Kampf gegen rechtextreme Webseiten für erfolgreich hält. Bisher habe man alle Klagen gewonnen. Das ist soweit durchaus richtig.
Allerdings ignoriert Büssow geflissentlich, dass es bisher erst zwei erstinstanzliche Entscheidungen in den Hauptsacheverfahren gab (4 stehen noch aus) und die betroffenen Providern noch Rechtsmittel einlegen können.
Ob eine – juristisch nach wie vor nicht abgesicherte – Zugangsblockade von 2 rechtsextremen Webseite durch ein paar (längst nicht mehr alle) Provider in NRW überhaupt als Erfolg gewertet werden kann, kann man wohl auch diskutieren.
Gefahrenabwehr mit 2 Promille
Der Bundesverfassungsschutz listet schließlich regelmäßig über 1000 ähnlich ausgerichtete Angebote auf, mit ein wenig Hintergrundwissen sind auch in NRW die beiden „gesperrten“ Naziseiten leicht zu erreichen.