Gestern Abend Letzte Woche las ich bei Don Dahlmann einen Hinweis, der mich doch ein wenig die Stirn runzeln ließ:
Und wenn man möchte, dass man auch in Zukunft seine Wahl selber mittels Kugelschreiber ausfüllen kann, dann kann man bei einer Petition unterschreiben, die die Abschaffung von Wahlmaschinen fordert. Bekommt man 50.000 Unterschriften zusammen, geht die Sache vor den Petitionsausschuss.
Es geht, der politisch interessierte Blogleser ahnt es bereits, um die durch den Chaos Computer Clubs unterstützte Petition von Tobias Hahn zur Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz (Stimmabgabe mit Wahlgeräten) (Background hier, hier und hier. Kurzfassung: Ist sinnvoll, unterschreibt das bitte.).
Allerdings braucht es keine 50.000 Unterschriften, damit eine Petition vom Petitionsausschuss des deutschen Bundestages berücksichtigt wird. Das ergibt sich bereits aus Artikel 17 des Grundgesetzes:
Artikel 17
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
„Jedermann“ also, nicht jedermann, der für sein Anliegen 49.999 Mitzeichner findet. Wäre a) auch reichlich merkwürdig und ist b) ja keine Volksabstimmung. Etwas deutlicher wird es vielleicht durch einen Leitsatz zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005:
1. Das Grundrecht des Art. 17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, daß die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zum mindesten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt.
Woher kommt nun der Gedanke, man bräuchte 50.000 Unterschriften? Unter anderem wohl aus dem Blog von Felix „Fefe“ Leitner:
Da hat der Frank mal nachgeforscht und herausgefunden, daß es da noch ein magisches Ziel gibt, das es sich zu erreichen lohnt. Wenn wir da 50.000 Unterschriften zusammen kriegen, dann können die das nicht von der Vorzimmerdame abschmettern lassen, sondern das muß im Petitionsausschuss angehört werden.
Ja, nun, gesundes Misstrauen in die Obrigkeit kann ja nicht schaden. Fefe bezieht sich dabei auf das Blog von CCC-Urgestein Frank Rieger, der vor einer guten 2 Wochen schrieb:
Wenn es insgesamt 50.000 Mitzeichner werden (derzeit 12309), gibt es automatisch eine Anhörung vor dem Petitionsausschuss. Wir haben noch Zeit bis zum Dienstag, 28. November 2006.
Was den Zeitplan betrifft, ist das wohl nicht ganz so richtig. Aber dazu gleich.
Zunächst geht es um die 50.000 Mitzeichner. Rieger bezieht sich offenbar auf die „Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden“. Konkret geht es wohl um die Punkte 8.2.1., 7. Spiegelstrich und 8.4. Abs. 4.:
8.2.1 Einzelaufruf und ‑abstimmung
In der Ausschusssitzung werden Petitionen einzeln aufgerufen, […] wenn eine Sammel- oder Massenpetition bei deren Einreichung von mindestens 50.000 Personen unterstützt wird oder wenn dieses Quorum spätestens drei Wochen nach Einreichung erreicht wird (siehe auch Nr. 8.4 Abs. 4).
[…]
8.4 Sonderregelungen für Mehrfach- und Massenpetitionen
(4) Hat eine Sammel- oder Massenpetition das Quorum von 50.000 Unterstützern erreicht (Nr. 8.2.1, 7. Spiegelstrich), so werden ein Petent oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung angehört. […]
Was bedeutet das? Wer die 50.000 Unterstützer zusammenbekommt, muss nicht mehr über Los gehen, sein Begehren wird direkt vom Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und in einer öffentlichen Sitzung erörtert? Nein, nicht so ganz, wie mir der Petitionsausschauss auf Anfrage vom 31.10. heute bestätigte (PDF):
der Ausschussdienst unterstützt gemäß Nr. 7 der Verfahrensgrundsätze den Petitionsausschuss bei der Bearbeitung der eingereichten Bitten und Beschwerden.
Das bedeutet, dass er auch im Fall der Anhörung eines Petenten (Nr. 8.4 der Verfahrensgrundsätze) prüft, ob die formellen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Über das Ergebnis unterrichtet er die Abgeordneten. Diese entscheiden allein über das weitere Verfahren mit der Petition, bzw. mit dem Petenten. […]
Vielleicht sollte man bei der Gelegenheit auch gleich noch erwähnen, dass 50.000 Unterschriften ohnehin eine Hürde sind, die z.B. im letzten Jahr keine Petition nehmen konnte. Mit den bisher über 17.000 25.800 Mitzeichnern lägen Tobias Hahn und der CCC schon jetzt in der Top3 des Vorjahres. Nur wenige Petitionen werden von einer vierstelligen Zahl Mitzeichner getragen.
Persönlich interessanter finde ich ohnehin „das magische Ziel“ aus 8.4. Abs. 4.. In diesem Fall könnte der CCC seine Expertise noch einmal direkt vor dem Ausschuss darlegen und wäre nicht von der Interpretation der eingereichten Schriftsätze abhängig (Sofern die Petition die Prüfung durch das Vorzimmer den Ausschussdienst übersteht, s.o.).
Haken in beiden Fällen: Nicht nur ich nehme an, dass die Uhr von dem Zeitpunkt an lief, an dem die Petition eingereicht wurde (Das war am 6. Oktober 2006). Damit wäre die Frist, um 50.000 Unterstützer zu finden, bereits letzten Freitag abgelaufen (und nicht erst am 28.11., wenn die Mitzeichnungsfrist abläuft).
Die Chance, einen oder mehrere Experten direkt in eine Sitzung des Petitionsausschusses zu schicken, ist damit wohl vergeben. In der Sache selber ist allerdings noch nichts verloren. Nun ist halt verstärkte Grasswurzelarbeit gefragt. Die Anschrift eures Bundestagsabgeordneten habt ihr? Fein.
Nachtrag: Am 28. Oktober (zeitnah zur ersten Version dieses Eintrags, die Antwort aus Berlin kam erst heute) wurde von Tobias Hahn eine Ersatzpetition eingerichtet. Die Frist, um 50.000 Unterstützer zu finden, wurde durch die Ersatzpetition allerdings nicht zurückgesetzt. Meiner Meinung ein also eher verfahrenstaktisches Eigentor, das bisher auch erst 175 Unterstützer gefunden hat. Zu den Hintergründen der Ersatzpetition siehe Tim Pritlove:Petitionsserver-Panik
*Ich frage mich gerade, ob diese Regelung nicht auch Missbrauchspotential bietet. 50.000 Unterschriften sollten nach einer gezielten Medienkampagne, z.B. durch Deutschlands auflagenstärkste Boulevardzeitung, leicht zu erreichen sein. Ist vermutlich aber zu unspektakulär.
