Zugegeben, ich hatte nicht damit gerechnet, dass die GVU die von Mario Sixtus und Alexander Lehmann geforderte Unterlassungserklärung abgibt. Schließlich würde die Abgabe einer Unterlassungsaufforderung auch für andere Urheber Signalwirkung haben, deren Werke Opfer einer GVU-induzierten Netzsäuberung wurden bzw. in Zukunft noch werden. Ausgehend davon, dass das Verfahren der „Löschaufforderungen“ weitgehend automatisiert abzulaufen scheint, wären die Konsequenzen für die GVU kaum überschaubar.
Die Begründung, mit der GVU die Abgabe der Unterlassungserklärung ablehnt, überrascht mich nun aber schon. Die GVU ist der Ansicht, sie sei schlicht „der falsche Ansprechpartner“. Anbei die aktuelle Pressemeldung (noch nicht online verfügbar) im Wortlaut:
Update: Gesprächsangebot von GVU an Sixtus und Lehmann
Organisation nimmt Geschehen zum Anlass für Nachbesserungen
Berlin, 12. August 2010. Nachdem sich die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) davon überzeugt hat, dass die vier Beiträge des „Elektrischen Reporters“ sowie der Titel „Du bist Terrorist“ wieder inklusive Kommentaren und Statistiken online sind und Fehler beim Versand von Löschungsaufforderungen behoben wurden, hat die Organisation heute Vormittag auf die Aufforderung einer Unterlassungserklärung per Fax an den Rechtsanwalt Vetter reagiert. In diesem Schreiben bestätigt die GVU, dass sie für diese Aufforderung der falsche Ansprechpartner ist.
Die GVU steht Alexander Lehmann für Gespräche zur Verfügung. Gleichzeitig erneuert sie ihr Gesprächsangebot an Mario Sixtus zum sachlichen Dialog über Tätigkeit und Selbstverständnis der GVU. Danach liegt die Kernaufgabe der Organisation in der Unterstützung und Zuarbeit bei der Durchführung von Strafverfahren. Dieser Ansatz zielt auf den Werterhalt des geistigen Eigentums, zu denen die GVU auch potenziell kritische Inhalte zählt. Die Tätigkeit richtet sich gegen Täter, die am Beginn und an den Schnittstellen der illegalen Massenverbreitung agieren.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die GVU auch zukünftig projektbezogen mit verschiedenen Dienstleistern zusammen, zu denen auch OpSec Security zählt. Das aktuelle Geschehen nimmt die Organisation zum Anlass, konkrete Verfahrensweisen nachzubessern und zu optimieren.
[Update, 13:30]: Laut Mario Sixtus hat zumindest die Münchener Firma OpSec Security die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben:
[Vorgeschichte hier.] Heute um kurz vor vor zwolf schob sich aus dem Fax meines Anwalts eine von der Münchener Firma OpSec Security unterschriebene, strafbewehrte Unterlassungserklärung, in der sich das Unternehmen verpflichtet, es künftig zu unterlassen, „Urheberrechte des Gläubigers [Anm.: das ist Meinereiner] an dessen […] Werken zu verletzen“. Für jede Zuwiederhandlung verpflichtet sich OpSec eine Vertragsstrrafe zu zahlen, außerdem tragen sie die Kosten der anwaltlichen Abmahnung. Eine identische Erklärung gab OpSec auch für Alexander Lehmann ab.
Warum die ganze Geschichte etwas komplizierter ist, als von der GVU dargestellt, erklärt Mario in seinem Blog übrigens auch gleich.
[Update, 14:10]: Der von Mario Sixtus und Alexander Lehmann beauftragte Anwalt Udo Vetter erklärt dazu in seinem Blog:
[…] In einem Prozess gegen die GVU müssten Sixtus und Lehmann beweisen, dass die GVU doch Auftraggeber war und somit für die eingestandenen Fehler der OpSec Security GmbH mit haftet. Weder Sixtus noch Lehmann haben Einblick in die (Vertrags-)Beziehungen zwischen GVU und der OpSec Security GmbH. Somit dürfte es ihnen kaum möglich sein, den Nachweis zu führen.
Ich habe meinen Mandanten geraten, hier keinen weiteren Streit zu suchen. Dieser wäre weitgehend auf formaler Ebene auszutragen, nämlich auf dem Gebiet der Beweislast. So ein Rechtsstreit brächte ein enormes finanzielles Risiko mit sich. […]