Anna Biselli
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: Heute im Bundestag: Ausschuss Digitale Agenda zu Internet Governance
: Heute im Bundestag: Ausschuss Digitale Agenda zu Internet Governance In seinem dritten Fachgeschräch wird sich der Bundestagsausschuss für die Digitale Agenda heute mit den Fragen der Internet Governance beschäftigen. Dabei werden Sachverständige angehört, wie Dirk Brengelmann, Sonderbeauftragter der Bundesregierung für Cyber-Außenpolitik, Dirk Kirschenowski vom ISOC.DE e.V. und Prof. Dr. Wolfgang Kleinwächter, Kommunikationswissenschaftler von der Universität Aarhus. Der Fragenkatalog, der vorher an die Sachverständigen gesandt wurde, dreht sich um Fragen wie Standardisierung, die Wiederherstellung des Vertrauens in Internetstrukturen, die internationale Regelung der Internetverwaltung und deren wirtschaftliche Auswirkungen. Die Stellungnahmen wurden auf Seiten des Bundestages zusammengetragen, den Stream der öffentlichen Sitzung kann man auf bundestag.de ab 15:00 mitverfolgen.
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: Bundesgerichtshof: Kein zivilrechtlicher Anspruch auf Deanonymisierung im Netz
: Bundesgerichtshof: Kein zivilrechtlicher Anspruch auf Deanonymisierung im Netz
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass Betreiber eines Internetportals nicht die Anmeldedaten von Nutzern an Betroffene weitergeben müssen, deren Persönlichkeitsrechte durch einen Beitrag verletzt wurden. Es stand dabei auch die Frage im Raum, ob die Verletzung von Persönlichkeitsrechten die Aufhebung der Anonymität einer Person rechtfertigen kann – und zwar rein zivilrechtlich ohne offizielles Strafverfahren.Grundlage der BGH-Entscheidung war die Klage eines Arztes, über den auf dem Bewertungsportal sanego.de mehrmals Beiträge mit negativen Falschinformationen verfasst wurden. Das Portal wollte die durch den Betroffenen angeforderten Kontaktdaten zur Identifikation des Bewerters nicht herausgeben. Nachdem ein Landgericht entschied, dass sie dazu verpflichtet seien, legten die Betreiber Berufung ein. Aber auch das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte eine Anspruchsauskunft des Betroffenen.
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: NSA-Observer – Things the NSA doesn’t want you to know
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/kazvorpal/">KAZ Vorpal</a> : NSA-Observer – Things the NSA doesn’t want you to know
Überblick über die schiere Masse an NSA-Enthüllungen verloren? La Quadrature du Net, eine französische NGO für Bürgerrechte im Netz, hat die Website „nsa-observer.net“ geschaffen, die hilft, den Überblick wiederzugewinnen. 295 NSA-Programme, 100 Angriffspunkte und 28 Untergruppen sind kategorisiert und übersichtlich zusammengefasst. Und damit man sie selbst weiterverwerten und nützlich machen kann, steht alles unter CC0 Public-Domain-Lizenz und kann als WIKI- oder JSON-Format exportiert werden . Danke dafür! -
: Die ICANN tagt in London: Über die großen und die kleinen Fragen zur Zukunft des Internets
: Die ICANN tagt in London: Über die großen und die kleinen Fragen zur Zukunft des Internets
Zur Zeit findet in London das 50. ICANN-Treffen statt, bei dem Interessensvertreter aus aller Welt über die Zukunft von Internet Governance, die Koordination des Domain Name System und die IP-Adressenvergabe reden. Das derzeitige Meeting steht vor allem unter dem Zeichen des Rückzugs der US-Regierung aus der Aufsicht der Internetverwaltung, denn bis zum September 2015 muss deshalb eine neue Verwaltungsstruktur geschaffen werden. Seit 1998 lag diese Aufgabe beim US-Handelsministerium, auf dem letzten Treffen der ICANN in Singapur hat die National Telecommunications and Information Administration bekanntgegeben, diese Aufgabe abzugeben – offiziell natürlich nicht aus Gründen des NSA-Skandals, sondern weil „die Zeit reif für einen Übergangsprozess ist“. -
: „Der digitale Wandel ist weder gottgegeben noch Teufelswerk“ – de Maizière hält seine zweite Grundsatzrede zum Internet
: „Der digitale Wandel ist weder gottgegeben noch Teufelswerk“ – de Maizière hält seine zweite Grundsatzrede zum Internet
Thomas de Maizière hält heute eine Rede zur Lage der NationNetzpolitik, die wir hier schon einmal veröffentlichen. Und startet gleich damit, sich selbst als Vorreiter zu loben, denn vor vier Jahren hatte de Maizière schon einmal eine solche Rede gehalten und beruft sich nun darauf, bereits visionär „etwas Ähnliches“ wie das Google-Urteil antizipiert zu haben, indem er einen digitalen Radiergummi gefordert hatte. Aber gehen wir Schritt für Schritt durch, was der Minister mit dem Internet vorhat.Die Digitale Agenda
Auf die großmundig angekündigte und im März peinlich vorgestellte „Digitale Agenda“ der Bundesregierung mit dem Kurs für die Netzpolitik der aktuellen Legislaturperiode warten wir schon seit Längerem. De Maizière erwähnt sie in seiner Rede und benennt drei zentrale Punkte: „Ein leistungsstarkes und zuverlässiges Internet“, „Die digitale Transformation der deutschen Industrie“ und „Schutz, Sicherheit und Vertrauen“. Zum ersten Punkt gehört klar der Breitbandausbau, der zweite dreht sich um Buzzwords wie „Industrie 4.0“ und „Internet der Dinge“, die de Maizière amüsanterweise selbst als „aufgeplusterte und wichtigtuerische Sprache“ demaskiert.
Der Punkt „Schutz, Sicherheit und Vertrauen“ ist kritischer als die ersten beiden, denn er enthält mehr Raum für Interpretationen. Wer hier große Bemühungen erwartet, die Daten der Bürger vor dem Zugriff von beispielsweise bestimmten amerikanischen zu schützen, der liegt falsch. Denn mit „Schutz“ meint de Maizière an den meisten Stellen vielmehr den “ Schutz der IT-Systeme und digitalen Infrastrukturen“ und nicht den der Bürger-Daten. Oder auch den Schutz der Daten und der Systeme der Geheimdienste.
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: Beschlussvorschläge der Bundesinnenministerkonferenz: Mehr Social Media, mehr Überwachung, mehr Zusammenarbeit
: Beschlussvorschläge der Bundesinnenministerkonferenz: Mehr Social Media, mehr Überwachung, mehr Zusammenarbeit Zur Zeit findet die Frühjahrskonferenz der Innenminister und ‑senatoren (IMK) in Bonn statt. Kurz zur Einordnung: Die IMK hat die Aufgabe, „durchgeführte länderübergreifende fachliche Zusammenarbeit auch auf der politischen Ebene zu verankern.“ Das betrifft Bereiche wie Staatsrecht, kommunale Angelegenheiten, Katastrophenschutz, aber auch Innere Sicherheit (AK II) und Verfassungsschutz (AK IV). In AK II nehmen deshalb auch die Präsidenten des Bundeskriminalamtes und der Deutschen Hochschule der Polizei teil, im AK IV redet der Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz mit.
In der Vergangenheit hat uns die IMK beispielsweise die Anti-Terror-Datei beschert, für die sie 2006 den Big Brother Award bekommen hat. Und auch diesmal geht es neben Fragen nach der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen und dem repressiven Umgang mit Fußball-Hooligans um einiges Überwachungs- und Netzrelevantes. Wir veröffentlichen hier die Beschlussvorschläge, die als Grundlage für die nur teilweise der Öffentlichkeit einsehbaren Abstimmungen dienen und fassen die wichtigsten Punkte zusammen:
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: Rezension: Nachts schlafen die Spione – Letzte Ansichten des BND in Pullach
: Rezension: Nachts schlafen die Spione – Letzte Ansichten des BND in Pullach Ein Bildband des ehemaligen BND-Hauptsitzes in Pullach? Eigentlich kann ein solches Vorhaben nur scheitern, denkt man vielleicht. Und dafür gibt es plausible Gründe: Zum einen ist kaum vorstellbar, dass der BND sich überhaupt auf sein Gelände schauen lassen will und zum anderen könnte man davon ausgehen, dass die wenigen Dinge, die dann vielleicht an die Öffentlichkeit gelangen dürfen, todsterbenslangweilig sein würden. Doch eines kann man bereits jetzt verraten: Keine der Befürchtungen trifft zu, wenn man sich das Buch „Nachts schlafen die Spione“ anschaut, für das der Fotograf Martin Schlüter in 14 Nächsten über 16 Monate hinweg Bilder auf dem sonst so streng abgeriegelten BND-Areal in Pullach machen durfte – und zwar im Auftrag des BND höchstselbst.
Beschränkungen gab es natürlich dennoch, so mussten aus Geheimhaltungsgründen sensible Daten, die sich auf herumliegenden Dokumenten befinden konnten, penibel verdeckt werden. Es durften keinerlei Menschen erkenn- oder anderweitig identifizierbar sein. Doch Schlüter zog aus diesem Problem einen Nutzen und schuf indirekte Portraits, die – so kommt es einem beim Ansehen der Bilder vor – weitaus mehr preisgeben als eine direkte Abbildung der Person es gekonnt hätte. Der MDR-Sendung titel thesen temperamente sagte er:
Die Menschen finden nicht statt. Die Spuren, die sie hinterlassen finden aber statt.
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: Verfassungsschutz tauscht immer mehr Daten mit US-Geheimdiensten aus
: Verfassungsschutz tauscht immer mehr Daten mit US-Geheimdiensten aus Der Verfassungsschutz hat den Datenaustausch mit US-Geheimdiensten im Jahr 2013 weiter intensiviert. Das ließe sich Geheimdokkumenten entnehmen, auf die sich NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung beziehen. Dabei handelt es sich um eine signifikante Steigerung des Austauschvolumens, die Süddeutsche berichtet von 1163 übermittelten Datensätzen, darunter Handynummern, Bewegungsprofile und Aufenthaltsorte. Diese Zahl habe sich damit in einem Vierjahreszeitraum beinahe verfünffacht, 2012 beispielsweise lag die Zahl der übermittelten Datensätze an die amerikanischen Geheimdienste nach Angaben eines Dokumentes aus dem Innenministerium bei 864.
Die gute Zusammenarbeit des BfV mit NSA, CIA und Co. ist bereits in der Vergangenheit mehrmals sauer aufgestoßen. Letzten Juli wurde enthüllt, dass das BfV eine Testversion von XKeyscore nutzt, mit dem die NSA Auswertung der riesigen Datenmengen vornimmt, die sie täglich im Internet abgreift und noch in diesem Mai lobte Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen die gute Zusammenarbeit und stellte die gemeinsamen Interessen in den Vordergrund. Dabei ist davon auszugehen, dass mindestens so viele Daten von amerikanischen Diensten Richtung BfV fließen wie umgekehrt.
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: Maas kündigt Klagebefugnisse gegen Datenschutzverstöße für Verbraucherschützer an
: Maas kündigt Klagebefugnisse gegen Datenschutzverstöße für Verbraucherschützer an Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas hat laut spiegel.de einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Nutzern das Aussteigen aus Verträgen mit Internetunternehmen nicht mehr nur schriftlich, sondern auch in Textform ermöglichen soll. Außerdem soll Verbraucherschutzverbänden das Klagen gegen Internetkonzerne wegen Datenmissbrauchs ermöglicht werden. Bisher waren Klagen von Organisationen nur dann möglich, wenn Geschäftsbedingungen gegen Datenschutzrecht verstoßen haben. Privatnutzer, deren Daten in einem konkreten Fall missbräuchlich von Unternehmen genutzt wurden, hatten nur die Möglichkeit, selbst gegen die Rechtsverletzung vorzugehen. Das stellt aber eine praktisch kaum zu überwindende Hürde für einen einzelnen Verbraucher dar und es kam folglich kaum zu realen Sanktionen. Staatssekretär im Verbraucherministerium Gerd Billen, sagte der dpa zur Motivation der Neuregelung:
Verbraucher sind in vielen Fällen überfordert, sich alleine gegen ein großes Unternehmen durchzusetzen […] Ziel ist, schlagkräftiger gegen zweifelhafte Angebote vorzugehen.
Die jetzt vorgesehene Änderung entspräche den Zielsetzungen aus dem Koalitionsvertrag, dem zufolge bessere Möglichkeiten geschaffen werden sollen, gegen Datenmissbrauch im Internet vorzugehen. Dieses Ziel hatte Maas bei seiner Kabinett-Youtube-Vorstellung im März (ab 2:40) nochmals hervorgehoben:
Wir wollen ein Verbandsklagerecht einführen, dass nicht jeder selber gegen die große Macht von Google oder anderen einen Rechtsstreit anfangen muss, sondern das sollten Verbraucherschutzverbände tun.
Maas sagte dem Spiegel gegenüber er erhoffe sich von einem effektiveren Klagerecht eine Sensibilisierung der Unternehmen für den Umgang mit Kundendaten, da diese nun nicht mehr darauf hoffen könnten, ungeschoren davonzukommen. Eine erfreuliche Nachricht und ein notwendiger erster Schritt. Wie sehr man sich wirklich freuen darf, können wir aber erst beurteilen, wenn uns der Wortlaut des Gesetzesentwurfes vorliegt, auf den sich der Spiegel beruft.
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: NSA hat Speicherprobleme, wenn es um belastende Beweise geht
: NSA hat Speicherprobleme, wenn es um belastende Beweise geht Die NSA behauptet, nicht in der Lage zu sein ihrer Aufbewahrungspflicht für Daten, die als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren genutzt werden sollen, nachzukommen. Das berichtete die Washington Post bezüglich des Falles Jewel vs. NSA, in dem die Electronic Frontier Foundation die Geheimdienstbehörde bereits 2006 aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit dem Telekommunikationskonzern AT&T angeklagt hatte. Im März hatte ein Richter eine Verfügung zur Aufbewahrung von Daten ausgestellt, die ein Löschen von für die Beweisführung relevanten Dokumenten und Datensätzen verbot. Eine solche Beweismittelvernichtung war in der Vergangenheit bereits durch die Regierung geschehen, was in Hinblick auf das Verfahren die Beweislage für die EFF entscheidend erschwert.
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: Reiseführer in die digitale Welt für Menschenrechtsaktivisten
: Reiseführer in die digitale Welt für Menschenrechtsaktivisten
Reiseführer scheinen genau das Richtige für die Sommerhitze im Moment, Global Partners Digital haben einen erstellt, der Aktivisten durch die Welt des Internets führen soll. Es geht darum, einen Einblick zu bekommen, wie das Internet funktioniert, sowohl auf der technischen als auch auf der Regulierungsseite, um daran teilhaben zu können, Probleme gezielt anzugreifen. Dabei hilft ein historischer Überblick, wenn auch die konkreten Ereignisse nicht 100%ig nachvollziehbar ausgewählt wurden. Aber auch eine Erklärung des Internet-Schichten-Modells fehlt nicht und so erfährt man, was die kritischen Punkte innerhalb der einzelnen Schichten sind und welche Organisationen und Gruppen sich damit beschäftigen. So lässt sich in einer Tabelle leicht ablesen, dass Netzneutralität in der physikalischen Ebene ermöglicht oder verhindert wird und dass Internet Service Provider und Internet Exchange Points dabei eine große Rolle spielen.Nachdem Verständnisgrundlagen gelegt sind, geht es an die Möglichkeiten, auf den Prozess des Internet Governance Einfluss zu nehmen. Die verschiedenen Interessensgruppen – Firmen, Regierungen, ICANN, ISPs, IETF, IGF … – werden vorgestellt, ihre kryptischen Abkürzungen dekodiert und ihre Rollen in der unübersichtlichen Regulierungsmaschine erklärt. Nachfolgend wird an mehreren Fallstudien erklärt, wo die Menschenrechtsprobleme und Herausforderungen im heutigen Internet liegen, beispielsweise bei der Überwachung durch Software wie FinFisher oder der Zensur durch die große chinesische Firewall, aber auch durch neue Entwicklungen wie das Internet der Dinge. Am Ende ist klar, es muss an vielen Ecken gehandelt werden:
Human rights defenders must get involved now in order to shape a future internet landscape that protects and promotes the values of international human rights.
Die Veröffentlichung stellt eine schöne Zusammenfassung dar, die sich sowohl als Einstieg in das Thema empfiehlt als auch als Nachschlagewerk, wenn wieder einmal eine unbekannte Abkürzung einer Organisation im Internet-Governance-Dschungel auftaucht. Und am Ende fühlt man sich nicht mehr ganz so ratlos und hoffentlich ermutigt, seinen Teil für ein freies Internet beizutragen.
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: BND bekommt nur sechs statt 300 Millionen für „Strategische Initiative Technik“. Vorerst.
: BND bekommt nur sechs statt 300 Millionen für „Strategische Initiative Technik“. Vorerst. Berichten des Spiegel zufolge hat das Vertrauensgremium des Bundestags, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses besteht, eine weitere Aufstockung des BND-Etats abgelehnt. Ende Mai war die Aufstockung des Etat in den Medien diskutiert worden, nachdem bekannt wurde, dass der BND damit seine Fähigkeiten bei der „Echtzeitanalyse von Streaming-Daten“ ausbauen wollte, unter anderem bei der Überwachung sozialer Netzwerke sowie durch verbesserte Sensorik und Biometriemethoden.
Statt der beantragten 300 Millionen Euro für die „Strategische Initiative Technik“ bis 2020 wurden jetzt nur sechs Millionen bewilligt. Vor weiteren Schritten wolle man im Herbst einen Bericht über die bisherigen Vorbereitungen der Initiative sowie eine „ausführliche Darlegung und Begründung“ der Maßnahmen. Voruntersuchungen und eine Machbarkeitsstudie laufen bereits seit 2013, die genehmigten sechs Millionen finanzieren demnach deren Auswertung, um eine zukünftige Finanzierung zu prüfen, da der bisherige Sachstand noch nicht „aussagekräftig genug“ sei, um eine Entscheidung zu treffen. Einen Antrag der Grünen, das Geld ganz zu sperren, wurde laut der Süddeutschen Zeitung in einer geheimen Sitzung von SPD und CDU abgelehnt.
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: Eine Krise der Verantwortlichkeit – Bericht über das Scheitern im NSA-Skandal
: Eine Krise der Verantwortlichkeit – Bericht über das Scheitern im NSA-Skandal
Die Plattform Privacy Surgeon hat heute einen Bericht mit dem Titel „A Crisis of Accountability“ veröffentlicht, der sich mit dem Scheitern der Regierungen in Hinblick auf die Reaktionen bezüglich der Snowdenenthüllungen beschäftigt. Privacy Surgeon kommt in Zusammenarbeit mit vielen weiteren NGOs zu dem Schluss, dass in den 29 untersuchten Ländern nur sehr wenige greifbare Konsequenzen und Reformen aus der NSA-Affäre hervorgingen und diese wenigen ihrerseits keinen wirksamen Schutz der Privatsphäre bieten könnten. Ebenso verhalte es sich mit Maßnahmen, die von Unternehmen ergriffen wurden. Oftmals seien diese „rein kosmetisch“.Die Medienberichterstattung über die Enthüllungen sei – im Gegensatz zu dem was man in Deutschland wahrnimmt, wo dem Spiegel ein Teil des Originalmaterials vorliegt – in den meisten Staaten sehr gering gewesen, da die Inhalte jeweils nur spezifische Nationen betroffen haben. Und sie sei weiter abnehmend, dem Bericht zufolge flache das Interesse stetig ab. Gering sei auch die Zusammenarbeit bei der Implementierung und der Vereinigung von technischen Lösungen. Signifikant sei der Effekt hingegen in der generellen öffentlichen Wahrnehmung zu beobachten. Privatsphäre und Geheimdienstkontrolle seien ins Bewusstsein der Zivilgesellschaft gerückt. Es heißt dementsprechend, diese Bewusstwerdung auch in konkrete Aktionen zu überführen und gegen ein Ermüden der Aufmerksamkeit anzukämpfen.
Und so moniert „A Crisis of Accountability“ nicht nur den Ist-Zustand, sondern gibt auch einen Ausblick. Privacy Surgeon kündigt eine Initiative mehrerer NGOs mit dem Namen „Code Red“ an. Sie soll sich damit befassen, die Zusammenarbeit von Technikern, Juristen und anderen besser zu koordinieren und entschiedener voranzutreiben. Für mehr Informationen dazu muss man sich aber bis September gedulden.
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: Bundesrechnungshof bestätigt, was alle ahnten: Die Berechtigung des Cyber-Abwehrzentrums ist fraglich
Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum hat bislang keinen guten Ruf. : Bundesrechnungshof bestätigt, was alle ahnten: Die Berechtigung des Cyber-Abwehrzentrums ist fraglich Das nationale „Cyber-Abwehrzentrum“ (C‑AZ) ist „nicht gerechtfertigt“ und sein Nutzen fragwürdig. Das ist einem Bericht des Bundesrechnungshofes zu entnehmen, auf den sich Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR in einer Meldung berufen. Sie zitieren, das C‑AZ sei „nicht geeignet, die über die Behördenlandschaft verteilten Zuständigkeiten und Fähigkeiten bei der Abwehr von Angriffen aus dem Cyberraum zu bündeln.“
Ein klassischer Fall von „told you so“ könnte man sagen, wir haben das C‑AZ schon in der Vergangenheit kritisch gesehen und standen damit nicht allein. Die Institution wurde 2011 gegründet und unterliegt der Federführung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Weiterhin sind Teile des Bundesverfassungsschutzes, des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), des BKA, der Bundespolizei, des Zollkriminalamts, des BND und der Bundeswehr an dem Abwehrzentrum beteiligt.
Es wurde mit der Ambition eingerichtet, Deutschland gegen Spionage und andere Bedrohungen aus dem Internet zu schützen. Bei der Eröffnung hieß es von Ex-Innenminister Friedrich ambitioniert, man wolle Sicherheitsprobleme “schnell und umfassend bewerten”, “abgestimmte Handlungsempfehlungen erarbeiten” und damit “Prävention, Reaktion und Frühwarnung” erreichen. Aber die personelle Ausstattung der Institution war und ist seit ihrer Einrichtung mager. 2011 nahm das Zentrum seine Arbeit mit nur 10 Mitarbeitern auf, die jedoch den beteiligten Behörden zugeordnet blieben. Das ist zum einen keine starke Grundlage, zum anderen birgt es auch die Gefahr der unzulässigen Zusammenarbeit von Geheimdienst- und Polizeibehörden.
Der Bundesrechnungshof übt seinerseits auch Kritik an der Kooperationsbereitschaft der einzelnen Behörden, die eigentlich Grundlage des Zentrums sein sollte. So sei die Teilnahme an den gemeinsamen Besprechungen nicht einmal bei den Kernbehörden BSI, BfV und BBK vollständig, die Einrichtungen der Bundeswehr habe man noch gar nicht gesehen. Es gebe auch keine Definition von Arbeitsabläufen, obwohl dieser Missstand bereits früher vom Bundesrechnungshof angemahnt wurde.
Konstantin von Notz von den Grünen nennt das Ergebnis des Berichts über das C‑AZ „einfach nur peinlich“ und urteilt dem Handelsblatt gegenüber:
Er dokumentiert das Versagen der CDU-Politik im Bereich der Daten- und Internetsicherheit auf ein Neues und reiht sich in die Politik des Vernebelns und Nichtstuns der letzten Jahre nahtlos ein. […] So sprachlos die schwarz-rote Bundesregierung auch ein Jahr nach den Snowden-Enthüllungen bezüglich der millionenfachen Grundrechtsverletzung der Bürger ist, so unfähig zeigt sie sich, irgendetwas für Datenschutz, Daten- und Netzsicherheit zu tun.
Und so bleibt das Cyber-Abwehrzentrum als Teil der im Februar 2011 von der Bundesregierung ausgerufenen Cyber-Sicherheitsstrategie nur eine weitere Ausgeburt der „Cyber“-Manie: Eine Stelle mit vermeintlich modern anmutendem Namen, von der keiner weiß, was sie eigentlich tut oder konkret tun soll. Dabei befindet man sich in guter Gesellschaft. Auch in einigen Bundesländern wurden ähnliche Stellen eingerichtet. In Nordrhein-Westfalen findet man ein „Cybercrime-Kompetenzzentrum“, in Bayern gibt es seit Januar ein „Cyber-Kompetenzzentrum“, denn „auch das digitale Bayern muss eine sichere Heimat für unsere Bürgerinnen und Bürger bleiben.“ Dafür wurden 25 „Cyber-Cops“ ausgebildet, „hochmoderne Cyber-Labore bei der Kriminalpolizei“ befänden sich in Planung. Will man noch zeitgemäßer wirken, kann man es mit der Telekom halten, die jüngst im April ein eigenes Cyber-Abwehrzentrum eröffnet hat, jedoch unter englischem Namen „Cyber Defense Center“. Aber ganz egal was – Hauptsache Cyber.
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: „Cyber-Dialog“ statt Konsequenzen aus NSA-Skandal – Niemand rechnet mehr mit Antworten der USA
: „Cyber-Dialog“ statt Konsequenzen aus NSA-Skandal – Niemand rechnet mehr mit Antworten der USA In der Überprüfung des Acht-Punkte-Programms der Kanzlerin für mehr Datenschutz und Privatsphäre kamen wir heute morgen bereits auf die unbeantworteten Fragen der Bundesregierung an die US-Regierung und den Cyber-Dialog zu sprechen, der als „Ersatz“ für ein gescheitertes No-Spy-Abkommen mit den USA eingerichtet werden sollte. Gestern in der Fragestunde im Bundestag hat der Linken-Abgeordnete Andrej Hunko nachgehakt, wie es um die Fragen der Bundesregierung an die USA steht.
Er wollte wissen,
Welche Antworten bzw. sonstigen Hinweise kann die Bundesregierung ein Jahr nach den Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden zur weltweiten Spionagepraxis von US-Behörden über die erhoffte „zeitnahe Beantwortung“ auf die zahlreichen „übermittelten Fragenkataloge“ mitteilen […] und inwiefern bzw. in welchem Umfang hat die Bundesregierung mittlerweile zwar Antworten erhalten oder Erkenntnisse gewonnen, sich allerdings dagegen entschieden, diese „dann auch dem Parlament öffentlich bekannt geben (zu) können?“.
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: Merkels Acht-Punkte-Programm ein Jahr nach Snowden: Was ist passiert?
: Merkels Acht-Punkte-Programm ein Jahr nach Snowden: Was ist passiert? Die NSA-Affäre ist ein Jahr alt. Kein Grund zum Jubeln. Wir haben viel erfahren und wenig konkrete Konsequenzen aus der Politik gesehen. Deutlich vor Augen führt uns das ein im letzten Juli als Reaktion auf die Überwachungsenthüllungen von Kanzlerin Merkel ausgerufenes „Acht-Punkte-Programm zum besseren Schutz der Privatsphäre“. Wir finden, heute ist ein guter Tag, Bilanz zu ziehen und die damals gesetzten Ziele noch einmal hervorzuholen:
Aufhebung von Verwaltungsvereinbarungen
Die Bundesregierung setzte sich als Ziel, eine Vereinbarung zum G10-Gesetz mit den USA und Großbritannien aufzukündigen. Die Regelung enthielt faktisch eine Ausnahme vom Fernmeldegeheimnis, damit der BND zur Weitergabe von gesammelten Daten an die Geheimdienste der beiden Staaten (und außerdem Frankreich) berichtigt war. Der Punkt ist abgehakt, die Vereinbarung mit den USA und Großbritannien wurde sogar recht zeitnah Anfang August gekippt, kurz darauf auch diejenige mit Frankreich. Aber ohnehin war die Regelung aus den Jahren 1968/69 lediglich symbolischer Natur, denn schon seit den 90ern hatte niemand mehr darauf zurückgegriffen.
Auch die Safe-Harbor-Entscheidung für den Datenaustausch europäischer mit US-Unternehmen gilt weiterhin, genauso wie die Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommen auf EU-Ebene weitergehen.Für die USA schmerzhafte Konsequenzen wurden weder seitens der EU, wo die Kommission maßgeblich Vorstöße des Parlaments blockiert, noch auf Seiten der Bundesregierung gezogen.
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: Mehr Infos aus dem Rechtsausschuss: Warum Range nur in der Kausa Merkel ermittelt
: Mehr Infos aus dem Rechtsausschuss: Warum Range nur in der Kausa Merkel ermittelt Generalbundesanwalt Range hat bestätigt, dass er ein Ermittlungsverfahren gegen die Überwachung von Angela Merkels Handy eingeleitet hat – gegen unbekannt. Nicht nur wir haben kritisiert, dass er die Massenüberwachung der Bevölkerung dabei links liegen lässt. Heute bei einer nicht-öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses des Bundestags, bei der auch ein Antrag auf ein Wortprotokoll abgelehnt wurde, gab er eine Erklärung zu dem gestern eingeleiteten Ermittlungsverfahren ab. Glücklicherweise haben wir trotz der intransparenten Sitzung einige Informationen über Ranges Äußerungen von Halina Wawzyniack der Linken bekommen:
Bei der Kanzlerin und der Bevölkerung gebe es zunächst einmal eine unterschiedliche Beweislage. Während Merkel sich direkt an Obama gewandt hat und somit offizielle Auskünfte eingeholt hat, könne im Fall der Bevölkerung nur auf offizielle Dokumente zurückgegriffen werden (sic!). In einer Pressemitteilung der Generalbundesanwaltschaft findet sich weiterhin:
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: Vor Rechtsausschuss bestätigt: Range ermittelt gegen Überwachung des Kanzlerinnen-Handys
via merkelphone.tumblr.com : Vor Rechtsausschuss bestätigt: Range ermittelt gegen Überwachung des Kanzlerinnen-Handys Range hat heute morgen in einer Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestags – natürlich war die Sitzung nicht öffentlich – zu der Angelegenheit ausgesagt. Seine genauen Äußerungen sollen aber nicht an die Öffentlichkeit dringen, ein Antrag auf Wortprotokoll wurde abgelehnt. Es wurde sogar diskutiert, ob der Ausschuss nicht geheim tagen müsse. Ein zynisches Beispiel dafür, wie sehr hier versucht wird, jegliche Aufklärung zu verhindern und wenn schon dann nur einer möglichst kleinen Personengruppe zugänglich zu machen. Letztlich: Die dpa hat berichtet, dass Range dem Ausschuss berichtet habe, nun Ermittlungen einleiten zu wollen.

