Anna Biselli

Anna Biselli

Foto: Darja Preuss

Anna ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle.

Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr).

  • : Vorratsdatenspeicherungs-Urteil in Polen lässt Interpretationsspielraum
    Hauptsitz des Verfassungsgerichtshofes in Warschau. Bild: Jurij. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>.
    Vorratsdatenspeicherungs-Urteil in Polen lässt Interpretationsspielraum

    Der polnische Verfassungsgerichtshof hat heute sein Urteil über die Rechtmäßigkeit der nationalen Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung bekannt gegeben. Das Ergebnis ist ambivalent. Das Gericht erkennt an, dass die derzeitige Ausgestaltung der im März gekippten europäischen Richtlinie nicht rechtmäßig ist. Aber es hat nicht festgestellt, dass Vorratsdatenspeicherung an sich grundrechtsverletzend ist. Stattdessen monierte man mangelnde unabhängige Kontrolle des Datenzugriffs und eine spezifischere Festlegung von Zugriffsrechten, Löschmechanismen und weiterer Datenverarbeitung.

    Der Richter Marek Zubik argumentierte, dass jede Kommunikation zwischen Bürgern den gleichen Schutz verdiene. Dazu zählten nicht nur Inhalte, sondern auch die Metadaten des Kommunikationsvorgangs. Wenn der Staat darin eingreife müsse es wirksame Schutzmechanismen und unabhängige Aufsichtsmechanismen für Bürger geben, die bisher nicht bestünden.

    Parlament und Regierung haben nun 18 Monate Zeit, das Gesetz zu ändern, damit es den Auflagen des Gerichtshofes entspricht. Es ist zu befürchten, dass durch Regierung und Parlament versucht werden wird, die verlangten Aufsichtsmechanismen so zu dehnen und zu interpretieren, bis letztlich nur noch wenig tatsächliche wirksame Kontrolle übrig bleibt. Auch die genaueren Anforderungen an die Liste der zulässigen Zwecke der Datenspeicherung und ‑verwendung und der zum Zugriff auf die Daten autorisierten Stellen bleiben vage und damit anfällig für Verwässerungen im Sinne der Überwachungsphantasien von Strafverfolgungsbehörden. Ob die Vorratsdatenspeicherung gegen die allgemeine Unschuldsvermutung verstößt, blieb in dem Verfahren vollständig unberücksichtigt ebenso wie die Betrachtung von weiterreichenden Maßnahmen wie der Quellen-Telekommunikationsüberwachung.

    In vielen anderen Ländern finden derzeit ähnliche Debatten statt. In Österreich wurde die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft und heute das zugehörige Urteil veröffentlicht. Ebenso gekippt ist die anlasslose Massenüberwachung von Telekommunikationsdaten in der Slowakei und Dänemark. In Großbritannien hingegen wurde kürzlich ein “Notstandsgesetz” verabschiedet, um die Vorratsdatenspeicherung fortsetzen zu können und gleichzeitig durch die Hintertür Überwachungskapazitäten weiter auszubauen. In Schweden klagt der Provider Tele2 dagegen, nach Außerkraftsetzung der EU-Richtlinie weiter speichern zu müssen, erlitt aber einen ersten Rückschlag in den Verhandlungen.

    30. Juli 2014 1
  • : Urteil zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich liegt in Volltext vor
    Sitz des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, Wien. BIld: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Maclemo">Maclemo</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>.
    Urteil zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich liegt in Volltext vor

    Das Ende Juni verkündete Urteil des Verfassungsgerichtshof über die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich liegt nun schriftlich vor. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hatte, stand und steht in den EU-Mitgliedsstaaten die Frage um nationale Gesetze im Raum. Österreich war eines der ersten Länder, die vor Gericht geklärt haben, ob die nationale Regelung dem EuGH-Urteil widerspricht und daher außer Kraft gesetzt werden muss.

    Die Kernpunkte der Urteilsbegründung:

    • VDS ist ein massiver Grundrechtseingriff
    • Sollte man einen solchen durchführen wollen, müsse dass in Übereinstimmung mit Datenschutzgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen
    • Bestimmungen des österreichischen Telekommunikationsgesetzes, der Strafprozessordnung und des Sicherheitspolizeigesetzes können dem nicht gerecht werden, Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Daten werden beispielsweise nicht hinreichend geregelt
    • VDS ist unverhältnismäßig, da sie beinahe die gesamte Bevölkerung betrifft, zu viele Daten sammelt und deren Verwendung nicht hinreichend spezifiziert wird
    • Ein Eingriff in die Privatsphäre wie durch die VDS schränkt die freie Persönlichkeitsentfaltung einer Person ein

    Die Argumentation entspricht der des EuGH und früherer Urteile, wie auch dem des Bundesverfassungsgerichtes von 2010. Und sie zeigt wieder einmal, was eigentlich schon längst klar sein sollte: Eine grundrechtskonforme Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung kann es ihrem Wesen nach nicht geben. Ganz egal, welche Details man ändert, um bis zur nächsten Klage zu bestehen.

    In anderen Ländern ist diese Einsicht noch nicht angekommen: In Großbritannien wurde erst vor Kurzem ein „Notstandsgesetz“ beschlossen, dass die Vorratsdatenspeicherung manifestiert und Überwachungskapazitäten sogar noch weiter ausbaut. In Schweden erlitt der Provider Tele2 einen ersten Rückschlag in Verhandlungen um seine Speicherpflichten. Als positive Gegensätze wurde in Dänemark die Vorratsdaten-Speicherungspflicht vom Justizministerium aufgehoben und in der Slowakei entschied man sich bereits im April für eine Suspendierung des nationalen Gesetzes.

    30. Juli 2014
  • : Nicht nur Facebook experimentiert mit Nutzern: Auch OkCupid manipuliert Ergebnisse
    Nicht nur Facebook experimentiert mit Nutzern: Auch OkCupid manipuliert Ergebnisse

    Die Partnerbörse OkCupid experimentiert mit ihren Algorithmen und den Menschen, die damit die Hoffnung auf eine neue Liebe verbinden. Das hat der Mitgründer der Plattform Christian Rudder in einem Blogpost offenbart:

    I’m the first to admit it: we might be popular, we might create a lot of great relationships, we might blah blah blah. But OkCupid doesn’t really know what it’s doing. Neither does any other website.

    In einer der letzten Folgen von How-To-Analyze Everyone hatten wir noch auf den angeblichen Matching-Algorithmus von OkCupid Bezug genommen, der vorgab anhand der Übereinstimmung bei beantworteten Fragen und gesetzter Präferenzen zu ermitteln, wie gut Teilnehmer zusammenpassen. Doch in manchen Fällen, so stellte sich heraus, war der Übereinstimmungswert reine Fiktion und Menschen mit niedrigen Matching-Punktzahlen wurde stattdessen ein hoher Wert vorgespielt:

    [I]n the back of our minds, there’s always been the possibility: maybe it works just because we tell people it does. Maybe people just like each other because they think they’re supposed to?

    Das Ergebnis: Suggestion spielt eine große Rolle, aber dennoch ist die Erfolgswahrscheinlichkeit bei zuvor ermitteltem hohem Matching-Wert am höchsten.

    Rudder reagiert mit dem Eingeständnis Werte manipuliert zu haben auf den Aufschrei, der im Zuge des Facebook-Experiments erfolgt war. Das Soziale Netzwerk hatte zugegeben, die Newsfeeds von einigen Nutzern manipuliert zu haben, um herauszufinden ob sich die Stimmung eines Nutzers auf andere überträgt. Manchen wurden mehr positiv gestimmte, anderen negative Beiträge angezeigt. Man fand heraus, dass das eigene Postingverhalten tatsächlich in Zusammenhang mit dem anderer stehe.

    Mit einem hat Rudder in Bezug auf Auswertungsalgorithmen und Co. recht:

    It’s not like people have been building these things for very long, or you can go look up a blueprint or something. Most ideas are bad. Even good ideas could be better. Experiments are how you sort all this out.

    Wie weit man bei solchen Experimenten gehen darf, muss jedoch diskutiert werden. Die Medienwissenschaftlerin Danah Boyd hatte bezogen auf das Facebook-Experiment die Möglichkeit in den Raum gestellt, Ethikbeiräte zu besetzen, die ein geplantes Experiment vor seiner Durchführung bewerten sollen.

    29. Juli 2014 5
  • : How-To Analyze Everyone – Teil IX: Predictive Policing oder wenn Vorurteile Algorithmen füttern
    CC-BY-SA 2.0 via flickr/skippy
    How-To Analyze Everyone – Teil IX: Predictive Policing oder wenn Vorurteile Algorithmen füttern

    Im heutigen Teil von How-To Analyze Everyone wird es ausnahmsweise nicht um einen bestimmten Algorithmus oder eine konkrete Technik gehen. Vielmehr wollen wir betrachten, wie Algorithmen bei der Polizeiarbeit eingesetzt werden und wie sie dazu führen können, dass sich Vorurteile selbst verstärken. 

    Menschen haben Vorurteile. Menschen arabischer Herkunft werden nicht selten mit islamischem Terrorismus assoziiert, Frauen interessieren sich mehr für Mode als für Technik und ein Fan von Dynamo Dresden ist automatisch gewaltbereiter Hooligan. Manche Vorurteile beruhen auf irrationalen Prägungen und Ängsten, andere generalisieren Vorkommnisse. Aber unabhängig davon schaffen sie im Kleinen wie im Großen gesellschaftliche Probleme und bauen Schranken auf. Eine ganz andere Dimension von Problemen bringen Vorurteile mit, wenn sie institutionalisiert werden. Etwa durch „Racial Profiling“, das heißt, wenn bestimmte Personengruppen aufgrund ihres Aussehens und vermuteten Herkunft vermehrt Kontrollen und Verdächtigungen seitens der Polizei ausgesetzt werden. Solche Praktiken wurden übrigens 2012 sogar von einem Gericht gebilligt und als legitim eingestuft. Noch weiter geht die Problematik, wenn nicht mehr nur Menschen bei der Verbrechensbekämpfung auf Basis von Vorurteilen agieren, sondern Computer diese umsetzen und manifestieren. Predictive Policing heißt die Technik, von der sich Polizeibehörden versprechen, Verbrechen erkennen und verhindern zu können, bevor sie entstehen. Dazu gehören eine Menge Daten, statistische Auswertungen und Profiling-Algorithmen. Das Ergebnis sind im Grunde genommen in Formeln und Code gegossene Vorurteile. Und so kommt es, dass zwischen Predictive Policing, Racial Profiling und anderen Diskriminierungen oft nur ein schmaler Grat liegt.

    Die Anfänge: Landkarten und Statistiken

    Einer der Vorläufer des modernen Predictive Policing ist CompStat, kurz für „Computer/Comparative Statistics“. Der dahinterliegende Arbeitsprozess wurde 1994 beim New York Police Departments eingeführt und basiert darauf, Verbrechensvorkommen auf einer Landkarte darzustellen und durch wöchentliche Absprachen Problembezirke zu identifizieren und etwa durch verstärkten Einsatz von Polizeistreifen in den Griff zu bekommen. Mittlerweile wird das System von vielen Polizeistellen in den USA und Kanada genutzt, Daten werden außerdem zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung gestellt, woraus viele Crime Mapping Projekte entstanden, wie die L.A. Crime Map der Los Angeles Times oder CrimeReports. Aussagen, wie effektiv CompStat ist, sind schwer zu treffen. Zunächst scheinen die Zahlen beeindrucken: Gab es 1993 noch 1927 Morde, betrug die Zahl 1998 nur noch 629. Das bedeutet einen Rückgang um über 70%. Diesen allein CompStat zuzuschreiben wäre jedoch kurzsichtig, denn im selben Zeitraum wurden weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Polizeiarbeit durchgeführt wie eine gründlichere Ausbildung von Polizeikommissaren.

    Wenn Einzelne im Fokus der Algorithmen stehen, wird es intransparent

    Eine Landkarte, die Verbrechensvorkommen illustriert, stellt ein unbestreitbar unterstützendes Arbeitsinstrument für die Polizei dar. Kombiniert mit fortgeschritteneren statistischen Verfahren, die zeitliche und räumliche Entwicklungen auswerten, lassen sich Trends erkennen, aber sie nehmen den Strafverfolgern keine Schlussfolgerungen ab. Das änderte sich, als man begann, die zur Verfügung stehenden Daten nicht nur anzuzeigen, sondern sie an Algorithmen zu verfüttern, um verdächtige Einzelpersonen herauszustellen. Die Algorithmen sollen Erkenntnisse generieren und Zusammenhänge erschließen, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind – ähnlich wie in einem Wetterbericht. 2009 hat das Department of Justice in den USA eine Ausschreibung veröffentlicht, in der nach neuen Methoden gesucht wurde, unter anderem:

    Advanced analytical tools, including social network analysis tools and intelligent decision support systems for use in investigation to determine nonobvious relationships among suspects, victims, and others or to visualize criminal incidents and relationships.

    Wie genau die Algorithmen aussehen, ist ein gut gehütetes Geheimnis, genauso wie auf welchen Daten die Erkenntnisse aufbauen, die aus ihnen entspringen sollen. Miles Wernick, Professor am Illinois Institute of Technology (IIT), der die Vorhersagen mit Wettervorhersagen oder medizinischer Diagnostik vergleicht, sagt:

    It’s not just shooting somebody, or being shot. It has to do with the person’s relationships to other violent people.

    Eine „Heat List“ mit den 400 wahrscheinlichsten Straftätern für Chicago, die auf ortsgebundenen Statistiken und Algorithmen des IIT beruht, traf Robert McDaniel. Der bekam im Sommer letzten Jahres Besuch der Polizei Chicago, die ihm zu verstehen gab, dass er unter Beobachtung stehe und lieber vorsichtig sein solle. Seine „kriminelle Karriere“ in Jugendtagen hatte aus Ordnungswidrigkeiten wegen Glücksspiel und Drogenbesitz bestanden, das begründet noch lange keine Einstufung als topverdächtiger zukünftiger Straffälliger. Ausschlaggebend für seine überraschend prominente Platzierung in der Liste der Hochverdächtigen schien ein Freund gewesen zu sein, der im Jahr zuvor erschossen worden war. Ihm könnte das gleiche passieren, wenn er nicht aufpasse, so die Ansage der Polizistin, die mit McDaniel sprach.

    Keiner weiß, wodurch genau man verdächtig wird

    Das heißt: Wer die falschen Freunde hat, läuft Gefahr, selbst auf einer Liste von Verdächtigen zu landen. Das bedeutet nicht nur, dass man im schlimmsten Fall aus Angst, falsch verdächtigt zu werden sein eigenes Verhalten selbstzensorisch anpasst und sich möglichst unauffällig verhält, sondern auch noch seine Freunde danach aussucht, ob sie eventuell auffällig sein könnten. Und was ist mit denen, die sich sowieso auf einer Liste befinden, weil sie in der falschen Gegend wohnen oder gewohnt haben? Es ergibt sich noch ein anderes Problem: Genaugenommen kann man nicht einmal wissen, woran man sein Verhalten anpassen sollte, um unauffällig zu bleiben. Hängt es von den Immobilienpreisen in der Nachbarschaft ab, dem Einkommen oder den Produkten, die man letzte Woche im Internet gekauft hat? Und wenn man es wüsste, würden Personen mit ernsthaften kriminellen Absichten diese Auffälligkeiten bewusst vermeiden können. Eine vorprogrammierte Intransparenz entsteht.

    Auch in Deutschland will man automatisierte Verbrechensvorhersage

    Nicht nur in den USA übt man sich im Predictive Policing, auch in Deutschland gibt es Bestrebungen, Software zum Erstellen von Heat Maps und Lists einzusetzen und das BKA besucht schonmal Schnupperkurse bei IBM. Etwa für Software wie Blue Crush, die im Memphis eingesetzt wird. Erst kürzlich gab der Dieter Schürmann, Landeskriminaldirektor in Nordrhein-Westfalen, im Behördenspiegel zum Besten, es gehe darum …

    …, Tatorte und Taten auf Basis moderner IT und vorhandener Datenquellen vorherzusehen und vor den Tätern am Tatort sein zu können. […] Stellen wir an einem Ort das gleichzeitige Aufkommen ausländischer LKW und die Verwendung ebenso ausländischer Telefonkarten fest, und das in regionalen Bereichen die sich für mobile Einbruchstäter aufgrund ihrer Lage, etwa in Grenznähe oder Nähe der Autobahn, besonders eignen, sollte man aufmerksam werden.

    Selbsterfüllende Prophezeiung und Manifestation

    Afroamerikaner und Hispanics machten 2008 58% der Insassen in US-amerikanischen Gefängnissen aus, jedoch nur etwa ein Viertel der Gesamtbevölkerung. Von 2001 an ist jeder sechste farbige Mann mindestens ein Mal inhaftiert worden. Das heißt, die Polizei hat eine a priori höhere Erfolgswahrscheinlichkeit, wenn sie Nicht-Weiße und andere von Algorithmen als auffällig Gestempelte unter Beobachtung stellt. Das heißt aber nicht nur, dass sie mehr farbige Verbrecher fängt, sondern impliziert auch, dass sie ihre Aufmerksamkeit und ihre Ressourcen gleichzeitig von der unverdächtigeren weißen Gruppe abziehen muss. Sie ist also auf einem Auge blind und es ist die natürliche Folge, dass man als vermeintlich Unauffälliger öfter beim Begehen einer Straftat unentdeckt bleibt – denn wer würde vermuten, dass ein weißer Mann im Anzug und mit Aktentasche im Supermarkt Zigaretten stiehlt? Eine Untersuchung des Marijuana Arrest Research Project kommt zu ähnlichen Ergebnissen:

    In allen 25 größten Bezirken Kaliforniens werden Schwarze öfters wegen Marihuanakonsums inhaftiert als Weiße. Typischerweise doppelt, drei oder sogar vier Mal so häufig wie Weiße. […] Studien der US-Regierung kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass schwarze Jugendliche seltener Marihuana konsumieren als weiße Jugendliche.

    Die American Civil Liberties Union nennt das und die damit verbundene voreingenommene Datenbasis, auf der ein Algorithmus arbeitet, „Rückkopplungsschleife der Ungerechtigkeit“:

    Wenn ein Algorithmus nur mit ungerechten Daten gespeist wird, wird er diese Ungerechtigkeit schlicht wiederholen, indem er der Polizei empfiehlt, mehr  Polizeibeamte zur Patroullie in die „schwarzen Gegenden“ zu schicken. Dadurch erzeugt Predictive Policing eine Rückkopplungsschleife der Ungerechtigkeit.

    Solche Verurteilungen stellen ein großes Problem für die zukünftigen Ausbildungs- und Arbeitschancen der Getroffenen dar – ein Umstand, der einer Selbstverstärkung tendenziöser Kriminalitätsraten weiteren Vorschub leistet.

    Afroamerikanische Namen und verdächtige Werbeeinblendungen

    Nicht nur im Kontext von Strafverfolgung und Predictive Policing sind maschinelle Vorurteile zu beobachten. Im letzten Jahr stellte eine Studie der Harvard University fest, dass bei der Platzierung von Anzeigen durch Google ebenso Vorurteile zum Tragen kommen und gleichzeitig verstärkt werden. Annahmen darüber, welcher Herkunft der Nutzer vor dem Bildschirm ist, leitet Google anscheinend von Namen ab, die auf eine bestimmte Abstammung hindeuten. Besonders hervor tut sich der Anzeigenalgorithmus damit, dass er bei der Suche nach Namen, die vorrangig von Afroamerikanern getragen werden, vermehrt Werbung für Zuverlässigkeitsüberprüfungen einblendet – praktisch für den misstrauischen Arbeitgeber, der sicherlich nicht weniger misstrauisch wird, wenn er zusammen mit den Suchergebnissen des potentiellen neuen Angestellten Anzeigen mit Bezug auf Straftaten bekommt. Denn wir nehmen an: Wo Google Zusammenhänge findet, müssen ja auch welche sein.

    Kurz gesagt: Vorurteile sind gefährlich

    Aus all dem obigen kann man sehen: Algorithmen, die auf Vorurteilen basieren, neigen dazu, diese zu bestätigen und zu manifestieren. Es gibt massive Datenschutzprobleme, aufgrund proprietärer Verfahren und fehlender Transparenz lassen sich die Prozesse nicht nachvollziehen. Fehlurteile, die allen auf Wahrscheinlichkeit basierenden Algorithmen gegeben sind, lassen sich nicht wirksam korrigieren und können für den Einzelnen schweren Schaden anrichten. Und darum geht es: Predictive Policing – oder wie auch immer man die schönen Techniken nennen will – ist kein Wetterbericht. Sobald man es zum anlasslosen Ermitteln Verdächtiger nutzt, ist es die Zerstörung der Unschuldsvermutung ohne hinreichenden Anfangsverdacht und damit ein bedeutender Eingriff in die Menschenwürde.

    In dieser Reihe erschienen:

    29. Juli 2014 6
  • : Studie fasst Auswirkungen der NSA-Überwachung auf amerikanische Wirtschaft zusammen
    Studie fasst Auswirkungen der NSA-Überwachung auf amerikanische Wirtschaft zusammen

    Das Open Technology Institute (OTI) der New America Foundation hat sich mit den Auswirkungen des NSA-Skandals beschäftigt und neben gesellschaftlichen und außenpolitischen Konsequenzen unter anderem die wirtschaftlichen Nachteile der Überwachungsaffäre beleuchtet. Einschätzungen, welche Effekte sich ergeben, gab es bereits im letzten Jahr, doch erstmals sind aktualisierte Erkenntnisse in einer ausführlichen Studie zusammengetragen.

    Beleuchtet werden im Speziellen die Auswirkungen auf Anbieter von Hosting und Cloud Computing sowie Hard- und Software-Produzenten. 25% britischer und kanadischer Kunden würden ihre Daten nun nicht mehr auf US-Servern speichern und es wird ein Verlust von 22 bis 180 Milliarden US-Dollar innerhalb der nächsten drei Jahre erwartet. Auf Seiten von Cisco, Qualcomm, IBM, HP und Microsoft werde von Verkaufseinbrüchen in China berichtet. Besonders werden deutsche Unternehmen erwähnt, die bei der Auftragsvergabe teilweise amerikanische Unternehmen ausschließen. Amerikanische Firmen verlieren große Aufträge, so etwa bei der deutschen Bundesregierung im Fall Verizon und der brasilianischen Vergabe einer Neuausrüstung von Armee-Jets an Saab statt Boeing.

    Wie vom Guardian bereits letzten November berichtet, bestätigt der Bericht auch die Balkanisierung des Internets. Staaten bildeten immer mehr nationale Infrastrukturen heraus und bemühten sich darum, Daten und Dienste im eigenen Land zu halten. Die Investitionen dafür gefährdeten die amerikanische Vormachtstellung auf Seiten der Internet-Technologie. Ebenso brächten Diskussionen in  EU-Parlament um die Aufhebung von Safe Harbor und strengere Auflagen bei transatlantischen Datenübertragungen Handelsvorteile ins Wanken. All das könne zu einer Wachstumsbremse bei amerikanischen Unternehmen führen. Außerdem wird auf die gleichzeitig erwachsende Gefahr des Aufbaus nationaler Überwachungs- und Zensurinfrastruktur hingewiesen.

    Die Erkenntniss des OTI sind nicht überraschend, aber dennoch ist es wichtig, sie an einer Stelle zusammengefasst zu sehen. Denn mit rein politisch-gesellschaftlicher Diskussion ist in einer Umgebung, in der alles mit „Überwachung ist eine Anti-Terror-Maßnahme“ begründet wird – auch wenn eine frühere Studie bereits deren Unwirkamkeit demonstriert hat – und auf offzieller Seite darauf beharrt wird, dass die Geheimdienstüberwachung gesetzeskonform erfolge, traurigerweise kein Eindruck zu machen. Mit genügend wirtschaftlichem Druck könnte eine Handlungsmotivation entstehen.

    29. Juli 2014
  • : Maas gibt vor zu wissen, was gut für Snowden ist: Rückkehr in die USA
    Maas gibt vor zu wissen, was gut für Snowden ist: Rückkehr in die USA

    Maas_HeikoJustizminister Heiko Maas hat gegenüber der dpa die Meinung kundgetan, er empfehle Edward Snowden, in die USA zurück zu kehren. Dessen Asyl in Russland läuft Ende diesen Monats aus und auch wenn eine Verlängerung wahrscheinlich ist, bietet der Zeitpunkt Gelegenheit für Debatten. Maas gibt vor, zu wissen, was am Besten für Snowden sei:

    Er ist erst Anfang 30 und will sicher nicht den Rest seines Lebens auf der ganzen Welt gejagt werden oder von einem Asyl zum nächsten wandern.

    Damit mag er Recht haben, denn Snowden selbst hat mehrmals selbst betont, er wolle zurück in seine Heimat und seine Anwälte haben bereits Verhandlungen mit den USA aufgenommen. Aber was Maas vergisst: Snowden ist erst Anfang 30 und hat sicher genausowenig Lust, für den Rest seines Lebens im Gefängnis zu verbringen – so wie etwa Chelsea Manning, die zu 35 Jahren Haft verurteilt wurde. Er gab selbst an, „im täglichen Leben ist es [in Russland] besser als Gefängnis“, er bevorzuge aber Asyl in einem anderen Land.

    Und Maas deckt mit seiner gespielten Empathie und mit der vorgeschobenen Sorge um die Sicherheit Snowdens in Deutschland vor allem den Unwillen der Bundesregierung, Snowden Asyl zu gewähren um ihn vor dem NSA-Untersuchungsausschuss zu vernehmen. Dankbar sei man trotzdem:

    Insgesamt haben wir davon profitiert, weil wir Dinge erfahren haben, die wir vorher nicht wussten. Es ist ein Verdienst von Herrn Snowden, dass er uns da die Augen geöffnet hat […] Und er hat uns eine Grundlage gegeben, auf der wir entscheiden können, ob wir wollen, dass sich das alles so in Richtung totale Überwachung weiterentwickelt.

    Nur schade, dass bloße Worte Snowden nicht helfen, sich vor politischer Verfolgung zu schützen.: Sollte die Bundesregierung sich nach der Sommerpause weiterhin einer Aufnahme verweigern, wolle man vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen. Das geht aus einem gemeinsamen Antrag von Linken und Grünen hervor. Konstantin von Notz, grüner Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss, sagte:

    Wir bauen mit diesem Antrag der Bundesregierung eine letzte Brücke zur Rechtsstaatlichkeit. [Sollten sich Union und SPD verweigern], dann ist eine Klärung der Frage vor dem Bundesverfassungsgericht unvermeidbar.

    29. Juli 2014 18
  • : Wie redet man Überwachung schön? NSA sucht „Leiter der strategischen Kommunikation“
    Wie redet man Überwachung schön? NSA sucht „Leiter der strategischen Kommunikation“

    Wie der Spiegel berichtet ist bei der NSA die Stelle eines Pressesprechers zu vergeben, oder wie der Geheimdienst es nennt: „Director of Strategic Communications“. Dabei gibt es einiges zu tun, Kernaufgabe wird sein:

    The NSA Director of Strategic Communications is accountable to the Director of NSA for developing strategies and products to disseminate key messages to the internal workforce, members of the media, the general public and other interested stakeholders.  The incumbent will be the principal architect of external outreach designed to meet the President’s expectations for greater transparency as expressed in his 17 January 2014 speech.

    Wer also US-amerikanischer Staatsbürger ist, „nachweisbare, glaubhafte Erfahrungen im Krisenmanagement“, mindestens 10 Jahre Erfahrung in Öffentlichkeitsarbeit für US-Regierung oder bei einschlägigen privaten Stellen hat und sich für die nächste Zeit auf viele Überstunden und Krisensituationen einlassen will, sollte sich bewerben. Teil des Bewerbungsvorganges ist dann natürlich auch ein ausführlicher Hintergrundcheck und ein Lügendetektortest. Näheres zu NSA-Rekrutierungs- und Einstellungsmechanismen hatten wir bereits im letzten Jahr beschrieben.

     

    28. Juli 2014 2
  • : Department of Dirty – Kampagne gegen Internetfilter in Großbritannien
    Department of Dirty – Kampagne gegen Internetfilter in Großbritannien

    departmentofdirty

    Finde heraus ob du Zugang zumSchmutzigen Internet hast – ruf beim Kundendienst deiner „Abteilung für Schmutz“ an. Dein Mobiltelefon sollte standardmäßig Internetfilter aktiviert haben – triff heute die richtige Wahl.

    So lautet der Slogan der neuen „Department of Dirty“-Kampagne der Open Rights Group. Sie hat zum Ziel, mit einem unterhaltsamen Video auf den Unsinn von Internetfiltern hinzuweisen, die in Großbritannien großflächig propagiert und von jedem größeren Internetanbieter umgesetzt werden. Sie sollen den Zugang zu nicht jugendfreien Inhalten blocken. Dazu gehören neben Pornographie auch Inhalte zu Alkohol, Selbstmord, Magersucht und Politik, wobei nicht selten Aufklärungs- und Informationsseiten ins Raster fallen. Die Plattform „Blocked!“, auf der man testen kann, ob eine Webseite von der Filterung eines oder mehrerer britischer Provider betroffen ist, zeigt, dass momentan 7% aller bisher getesteten Webseiten betroffen sind.

    Es ergeben sich die üblichen Probleme wie Overblocking, ein zu generalisierende Einschätzung von unliebsamen Inhalten und die Grundlage einer Zensurinfrastruktur. Zum tatsächlichen Jugendschutz tragen sie aber kaum bei, wie dieser ironische Kommentar verdeutlicht:

    Und nun, da alle Filter angeschaltet sind können die Kinder nichts mehr finden, was sie nicht sehen sollen, oder? Und Kinder tun immer alles, was ihre Eltern ihnen sagen. Sie würden niemals versuchen, einen Filter zu umgehen oder Dinge über USB-Sticks zu teilen. Also wenn wir die Filter anschalten müssen wir nicht mehr mit unseren Kindern über diese verzwickten Themen reden. Was für eine Hilfe!

    Viel wichtiger also: Vermittlung von Medienkompetenz und Aufklärung. Dann braucht man auch keine Zensurmaßnahmen mehr.

    Hier klicken, um den Inhalt von www.youtube-nocookie.com anzuzeigen.

    23. Juli 2014
  • : Schweden: Tele2 erleidet Rückschlag im Prozess um Abschaffung der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung
    Schweden: Tele2 erleidet Rückschlag im Prozess um Abschaffung der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung

    Der schwedischen Regierung fällt es, wie in Großbritannien und anderen EU-Ländern auch, schwer das Kippen der Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu akzeptieren. Nach der Aufhebung der EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie hatten die schwedischen ISPs Tele2, Telia, Three und Bahnhof damit begonnen, die Speicherung von Kommunikationsdaten zu stoppen und teilweise zuvor erhobene Daten gelöscht. Die schwedische Post- und Telekommunikationsbehörde (PTS) berief sich auf weiterhin geltende nationale Gesetzgebung und verlangte mittels einer einstweiligen Verfügung eine Fortsetzung der Speicherung, woraufhin Tele2 sich an das Verwaltungsgericht Stockholm wandte.

    Diese Woche bekam der Provider einen negativen Bescheid hinsichtlich seiner Forderung, eine Stellungnahme des EuGH zu der Frage anzufordern, ob das schwedische Telekommunikationsgesetz kompatibel zu deren Urteil sei. Der Prozess ist jedoch noch nicht beendet, ein abschließendes Urteil ist im Herbst zu erwarten und dann bleibt immer noch die Möglichkeit Einspruch einzulegen und sich an den Obersten Verwaltungsgerichtshof zu wenden.  In Ländern wie Österreich ist man mittlerweile zu anderen Ergebnissen gekommen und hat das anlasslose Speichern von Kommunikationsdaten abgestellt.

    23. Juli 2014
  • : Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff kritisiert Gesetzesentwurf zur Anti-Terror-Datei (Update: Dokument zum Anschauen!)
    "Europarechtswidrig und auch in der Sache falsch" findet die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, dass ihr Haus keine effektive Durchsetzungsbefugnisse gegenüber öffentlichen Stellen haben soll.
    Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff kritisiert Gesetzesentwurf zur Anti-Terror-Datei (Update: Dokument zum Anschauen!)

    Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat sich laut Spiegel Online mit einer Stellungnahme an den Innenausschuss gewandt, in der sie die geplanten Änderungen am Anti-Terror-Datei-Gesetz (ATDG) kritisiert. Die Stellungnahme ist nicht im Wortlaut veröffentlicht worden und nur in Auszügen zitiert, wir bemühen uns jedoch, sie uns ansehen zu können, der Brief liegt uns aber mittlerweile vor. Wir veröffentlichen die anonymisierte Fassung.

    Im Juni war ein Gesetzesentwurf vorgelegt worden, der auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes reagierte, die im Gesetz enthaltenen Hürden zum Datenaustausch zwischen Sicherheitsbehörden zu erhöhen. Tatsächlich geht der neue Entwurf in die entgegengesetzte Richtung und enthält diverse verfassungsrechtlich fragliche Punkte. Unter anderem kritisierten Rechtskundige die Missachtung des Trennungsgebotes von Polizei und Geheimdiensten, bereits zuvor im Gesetz enthaltene Datenaustauschmöglichkeiten sollen erweitert werden. Auch der Bundesrat lehnte den Entwurf in großen Teilen aufgrund der mangelnden Rechtfertigung der Kompetenzerweiterungen und der Abkehr von einer reinen Hinweisdatei ab und forderte zur Präzisierung von Formulierungen auf, die Regelungsspielraum ließen.

    Verfassungsrechtlich ist zu bedenken, dass mit der erweiterten Datennutzung die Konzeption der Antiterrordatei als Verbunddatei, die im Kern auf die Informationsanbahnung beschränkt ist und eine Nutzung der Daten zur operativen Aufgabenwahrnehmung nur in dringenden Ausnahmefällen vorsieht, zumindest aufgeweicht wird. Denn die Ausnahme ist nun nicht mehr auf die eng konturierten Eilfälle im Sinne von § 5 Absatz 2 ATDG beschränkt, sondern umfasst auch bestimmte einzelfallbezogene Projekte. Daneben löst sie sich von dem Prinzip der Einzelabfrage. Beide Elemente waren maßgeblich für die positive Bewertung der Antiterrordatei durch das Bundesverfassungsgericht […] Ob diese Gesichtspunkte durch die in § 6a ATDG‑E vorgesehenen sehr hohen inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Eingriffsschwellen und durch die Herausnahme der teilweise besonders sensiblen verdeckt gespeicherten Daten aus dem Anwendungsbereich aufgewogen werden, bedarf genauer Prüfung.

    Voßhoff mahnt die selben Punkte an und kritisiert zusätzlich die lockeren Maßstäbe für die Speicherung von Personen in der Datei und die mangelnde Berücksichtigung von Datenschutzkontrollen, die „faktisch bestehende kontrollfreie Räume“ offen lasse. Diesbezüglich schlägt sie eine Novellierung des §24 Abs. 2 Satz 3 des Bundesdatenschutzgesetzes vor, das die Kontrollmöglichkeiten des BDSB gegenüber den Nachrichtendiensten regelt.

    Außerdem stellt sie fest, dass der Gesetzesentwurf auf einem Bericht der Bundesregierung beruht, den sie als nicht hinreichend bewertet:

    Gegen diesen Bericht bestehen bereits in grundsätzlicher Hinsicht schwerwiegende Bedenken. Er basiert […] nicht auf einem für die Evaluierung zu erstellenden „staatsrechtswissenschaftlichen Gutachten“ […]. Mit diesem Gutachten sollten u.a. die grundrechtlichen Folgen der Eingriffsmaßnahmen untersucht werden, da der vorgenannte Bericht diese Untersuchungen nicht beinhaltet. Er basiert lediglich auf Nutzerbefragungen und statistischen Datenauswertungen […] Der Bericht bietet mithin keine Legitimationsgrundlage zur Ableitung valider Evaluierungserkenntnisse.

    Bis zum 31. Dezember diesen Jahres ist noch Zeit, die Forderung des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen. Das ist ein weiterer Faktor, den Voßhoff erwähnt, denn sie halte es nicht für nachvollziehbar „warum die Bundesregierung trotz dieser Bedenken und trotz des fehlenden Zeitdrucks an der geplanten Vorschrift festhält.“

    Voßhoffs Stellungnahme bietet eine gute Gelegenheit, den Bundestag zu einer Überarbeitung und tatsächlich einen, wie die Obfrau der Grünen im Innenausschuss Irene Mihalic sagt, „grundrechtfesten Gesetzentwurf“ vorzulegen. Soweit das bei einer so massiven und intransparenten Datensammlung überhaupt möglich ist. Auch Jan Korte von den Linken begrüßt Voßhoffs Äußerung, vor allem da diese sich in der Vergangenheit mit Kritik sehr sparsam gezeigt hatte:

    Der fortschreitende Emanzipationsprozess der Bundesdatenschutzbeauftragten von ihrer Partei und dem Bundesinnenministerium ist sehr zu begrüßen. Das bringt wohl ihr Amt zwangsläufig mit sich.

    Für mehr Hintergrundinfos zur Anti-Terror-Datei und dem informationellen Trennungsgebot gab es auch einen Vortrag auf dem letzten Netzpolitischen Abend der Digitale Gesellschaft e.V., den man sich hier anschauen kann.

    Update Andre: Hier das Dokument in Volltext aus dem PDF befreit:


    Sehr geehrt*

    am 5. Juni 2014 hat der Deutsche Bundestag den vorgenannten Gesetzentwurf in erster Lesung beraten.

    Zu diesem Entwurf bitte ich Folgendes zu bedenken:

    I. Zu A: Problem und Ziel

    1. Entgegen der Prämisse (vgl. s. 1 GE, Problem und Ziel; GE-Begründung S. 16) setzt der GE die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Urteil zum Antiterrordateigesetz ‑1 BVR 1215/07 vom 24.04.2013) nicht (hinreichend) um. Hieraus resultieren erhebliche verfassungsrechtliche Risiken. Weitere Risiken resultieren aus den nachfolgenden Punkten.

    2. Mit dem GE „(…) soll ein Vorschlag aus der (…) Evaluierung des ATDG (…) umgesetzt werden“ (GE-Begründung, S. 17). Zur Begründung verweist der GE auf den „Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des Antiterrordateigesetzes vom 7. März 2013 (vgl. a.a..O.).

    Gegen diesen Bericht bestehen bereits in grundsätzlicher Hinsicht schwerwiegende Bedenken. Er basiert – entgegen dem Fachfeinkonzept der Bundesregierung zur Evaluierung des Antiterrordateigesetzes (ATDG) – nicht auf einem für die Evaluierung zu erstellenden „staatsrechtswissenschaftlichem Gutachten“ (BT-Drs. 17/12665 (neu), S. 7). Mit diesem Gutachten sollten u.a. die grundrechtlichen Folgen der Eingriffsmaßnahmen untersucht werden, da der vorgenannte Bericht diese Untersuchungen nicht beinhaltet. Er basiert lediglich auf Nutzerbefragungen und statistischen Datenauswertungen (vgl. a.a.O.‚ S. 4) und beinhaltet keine „Betrachtung und Bewertung von Einzelfällen“ (a.a.O.). Der Bericht bietet mithin keine Legitimationsgrundlage zur Ableitung valider Evaluierungserkenntnisse.

    Zudem ist für die Annahme der verfassungsrechtlich gebotenen Erforderlichkeit einer Norm nicht ausreichend, dass mit dieser Norm ein „von den Nutzern [der Antiterrordatei — Anmerkung Verfasser] als sinnvoll“ (GE-Begründung, S. 27) erachteter Vorschlag umgesetzt werden soll. Eine – vermeintliche – Sinnhaftigkeit begründet nicht notwendigerweise eine Erforderlichkeit der Norm im Rechtssinne.

    II. Zu Artikel 1, Nummern 2, 3, 4

    Die bestimmte, normenklare und verhältnismäßige Eingrenzung des betroffenen Personenkreises ist ein zentrales Anliegen der vorgenannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der GE wird diesen Vorgaben nicht gerecht, insbesondere in Bezug auf die Speicherung von Kontaktpersonen.

    III. Zu Artikel 1, Nummer 7

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Antiterrordatei (ATD) vor allem deshalb in grundsätzlicher Hinsicht für verfassungsgemäß erachtet, weil die ATD als eine bloße Hinweisdatei ausgestaltet worden ist. Nach der Entscheidung des Gerichts sind „eine Rasterung, Sammelabfragen oder die übergreifende Ermittlung von Zusammenhängen zwischen Personen durch Verknüpfung von Datenfeldern“ (1 BvR 12/5107, Rdn. 194) in der ATD unzulässig.

    Auch der Bundesrat hat die Regelung des Artikel 1 Nummer 7 des GE als eine Aufweichung und „Strukturveränderung“ (BR-Drs. 153/1/14, S. 4) der ATD kritisiert und zutreffend darauf hingewiesen, dass diese Vorschrift weder der Umsetzung des o.g. Urteils des Bundesverfassungsgerichts dient, noch durch die vorliegende GE-Begründung oder den vorgenannten Evaluationsbericht der Bundesregierung gerechtfertigt werden kann (vgl. a.a.O.).

    Entsprechendes gilt für den in der GE-Begründung erfolgten Verweis auf die Komplementärregelung des § 7 Rechtsextremismusdateigesetz (RED‑G) zur Legitimierung dieser Norm (vgl. GE-Begründung, S. 27). Bis dato liegt noch nicht einmal eine Evaluierung des § 7 RED‑G vor, die als — vermeintlicher — Begründungsansatz herangezogen werden könnte. Dies hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme ebenfalls zutreffend betont.

    Es ist daher nicht nachvollziehbar, weshalb die Bundesregierung trotz dieser Bedenken und trotz des fehlenden Zeitdrucks an der geplanten Vorschrift festhält.

    IV. Zu Artikel 1, Nummer 9

    Als „rechtsstaatliches Korrektiv für die weitgehend fehlende Transparenz der Verarbeitung personenbezogener Daten in der ATD und die hierdurch eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten“ (BR-Drs. 153/1/14, S. 5) fordert das Bundesverfassungsgericht eine wirksame Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. In besonderer Weise betont das Gericht die „Kompensationsfunktion der datenschutzrechtlichen Kontrolle für den schwach ausgestalteten Individualrechtsschutz“ (BR-Drs. 153/1/14, S. 5).

    Infolgedessen verpflichtet das Gericht den Gesetzgeber, die Kontrollorgane mit „wirksamen Befugnissen“ (1 BvR 1215/07, Rdn. 215) auszustatten, „durch technische und organisatorische Maßnahmen“ (a.a.O.) einen auch in praktischer Hinsicht wirksamen Vollzug der Kontrollen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Effizienz der Kontrollen weder durch „föderale Zuständigkeitsunklarheiten“ noch durch das „Zusammenspiel der verschiedenen Aufsichtsinstanzen“ (a.a.O.‚ Rdn. 216) beeinträchtigt wird.

    Diese Vorgaben haben weit reichende Folgen – auch für die Zusammenarbeit der Kontrollorgane des Bundes (PKGr, G 10-Kcmmission‚ BfDI). In diesem Bereich faktisch bestehende kontrollfreie Räume könnten z.B. durch eine Novellierung des § 24 Abs. 2 Satz 3 BDSG geschlossen werden.

    Sollten Sie weiteren Gesprächsbedarf haben, stehe ich gerne zur Verfügung.

    23. Juli 2014 5
  • : US-Spionage: Empörung ist vorbei, stattdessen will man „strukturierten Dialog“
    Strukturierter Dialog - alles für die guten Beziehungen (CC-BY-SA 3.0 via Wikimedia)
    US-Spionage: Empörung ist vorbei, stattdessen will man „strukturierten Dialog“

    Nach mehrmaliger öffentlicher Missbilligung seitens der Bundesregierung und der ungewöhnlich resoluten Ausweisung des CIA-Chefs in Deutschland aufgrund des Einsatzes von Spionen im amerikanischen Auftrag kehrt die deutsche Regierung wieder zu einem gewohnt milden Gesprächston zurück. In einer Pressemitteilung gab die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz bekannt, dass sich der Stabschef des Weißen Hauses McDonough und Kanzleramtsminister Altmaier zu „ausführlichen Gesprächen über den Stand der bilateralen Beziehungen und die künftige Zusammenarbeit“ getroffen hätten. Dabei habe man sich entschlossen, einen „strukturierten Dialog“ zu führen und Leitlinien „als Grundlage für die bestehende und zukünftige Zusammenarbeit“ zu vereinbaren.

    Noch letzte Woche verkündete Regierungssprecher Steffen Seibert nach einem Telefonat Merkels mit US-Präsident Obama, es werde „sicherlich keinen schnellen Prozess“ geben und der Vorfall sei etwas, das „sich mit ein paar Gesprächen nicht lösen lässt“. Aber schon kurz darauf relativierte Merkel bei ihrem Sommerinterview, das Vertrauen könne „nur durch Gespräche und bestimmte Absprachen wiederhergestellt werden“. Welcher Art diese Absprachen und Zusammenarbeitsleitlinien sein werden, bleibt offen. Eine Wiederaufnahme von Gesprächen zum bereits gescheiterten No-Spy-Abkommen? Darf Deutschland endlich bei den Five Eyes mitspielen? Erhofft man sich Antworten auf die zu Beginn der Spähaffäre versandten Fragenkataloge? Oder propagiert man nur den ohnehin geplanten Cyberdialog?

    Vielleicht werden wir das auch nie erfahren, denn Obamas Sprecher Josh Earnest mahnte letzte Woche an, die Sache müsse „über private Kanäle geklärt und nicht über die Medien ausgetragen werden“. Das State Department forderte vertrauliche Diplomatie statt öffentlicher Schuldzuweisungen. Und damit wären wir wieder da, wo wir vor der Entdeckung der amerikanischen Spione standen: Beim Stillschweigen und Duckmäusern zum Erhalt der deutsch-amerikanischen Freundschaft.

    23. Juli 2014 11
  • : Parlamentarier und NGOs gehen gegen Notstands-Überwachungsgesetz in Großbritannien vor (Update)
    Parlamentarier und NGOs gehen gegen Notstands-Überwachungsgesetz in Großbritannien vor (Update)

    Letzte Woche wurde im Eilverfahren der Data Retention and Investigatory Powers Act (DRIP) in Großbritannien verabschiedet. Mittlerweile wollen mehrere NGOs und Parlamentarier gegen das Notstandsgesetz vorgehen, dass nicht nur wie behauptet die Vorratsdatenspeicherung weiter aufrecht erhalten soll, sondern außerdem die Überwachungsbefugnisse Großbritanniens massiv ausweitet. Eine der Organisationen ist Liberty, die David Davis und Tom Watson dabei vertreten, eine richterliche Nachprüfung zu beantragen. Sie berufen sich auf das Recht auf Privatsphäre in der EU-Menschenrechtskonvention und der Grundrechtecharta. Libertys juristischer Vorstand James Welch begründet:

    It’s as ridiculous as it is offensive to introduce an “emergency” law in response to an essay crisis. The court ruling that blanket data retention breached the privacy of every man, woman and child in the UK was more than three months ago. The Government has shown contempt for both the rule of law and Parliamentary Sovereignty, and this private cross party stitch-up, railroaded onto the statute book inside three days, is ripe for challenge in the Courts.

    Auch die Open Rights Group will vor Gericht ziehen und bittet um Spenden, den Prozess und weitere Aktionen gegen Massenüberwachung zu finanzieren:

    [A] major legal battle like this is going to be tough. The more resources we have, the more we’ll be able to do to stand up to DRIP.

    Update Andre: Access, EDRi, Digitale Gesellschaft und andere NGOs haben einen offenen Brief an die EU-Kommissare für Binnenmarkt und Dienstleistungen Michel Barnier sowie die EU-Kommissarin für Innenpolitik Cecilia Malmström geschickt:

    While the UK denies that the DRIP is a new instrument, despite the new elements it adds to the legislation, the UK has, nonetheless, claimed that there are additional safeguards. Consequently, even by the UK’s own analysis, this is a new instrument and therefore must go through the TRIS procedure as required by the Technical Standards Directive 98/34/EC.

    The UK Government failed in its obligation to notify the European Commission of relevant impending legislation, a requirement that applies even if legislation is adopted under emergency procedure. The notification was filed on July 17, the same day it was adopted, directly violating the provisions of the Directive.

    Furthermore, the UK Government’s request for emergency procedures to bypass the standstill period has neither a logical nor a legal basis. The UK was aware of the Advocate General’s opinion from December 12, 2013 that the Directive was likely to be overturned, and had known for the past 3 months that the CJEU in fact overturned the Directive. The Government’s claim that there was an emergency is false, and indeed manifestly absurd.

    Additionally, it is difficult to imagine how the DRIP would be in line with the CJEU ruling.

    22. Juli 2014 4
  • : „purrrr-vacy“ – Katzen helfen, die Wichtigkeit von Privatsphäre zu verstehen
    Auch in unsrer Nachbarschaft gibt es niedliche Katzen zu finden
    „purrrr-vacy“ – Katzen helfen, die Wichtigkeit von Privatsphäre zu verstehen

    Owen Mundy, Lehrbeauftragter an der Florida State University hat die Webseite „I know where your cat lives“ ins Leben gerufen. Die Plattform extrahiert Metadaten aus Katzenfotos von Flickr und Instagram und zeigt die Stubentiger auf einer Karte an. Das Projekt ist amüsant, illustriert aber auch, wie leicht sich Ortsinformationen extrahieren lassen und so zeigen können, wo nicht nur Katzen sondern auch Realpersonen sich aufhalten – gepaart mit immer besser funktionierender Gesichtserkennung eine ernsthafte Gefährdung der Privatsphäre. Mundy will auf humoristische Art und ohne erhobenen Zeigefinger darauf aufmerksam machen:

    The only person who knows it’s your cat is you, and it’s easy to remove your cat from the map. You just increase your privacy settings on the photo-sharing website. It’s so easy to get your cat off the map, no one has complained. I think a lot of people appreciate how tangible it makes the privacy issue because of the creepy factor, while on the other hand it offers the data in such an enjoyable way that I’ve actually had many requests from people to add their cat to the map!

    Auf Kickstarter kann man Mundy übrigens bei der Finanzierung der Hostingkosten des Projektes unterstützen. Mehr Katzen, die das Bewusstsein für Privatsphäre, Open Source und Kryptographie schaffen, gibt es auf tumblr.

    22. Juli 2014
  • : Urteilstext der Klageabweisung in Sachen Massenüberwachung durch BND veröffentlicht
    Urteilstext der Klageabweisung in Sachen Massenüberwachung durch BND veröffentlicht

    Der Urteilstext im Fall der Klage von Niko Härting gegen den BND ist jetzt im Volltext verfügbar. Härting hatte im Februar 2013 gegen den Bundesnachrichtendienst geklagt, da dieser 2010 37 Millionen E‑Mails mit Schlüsselwörtern wie „Atom“ nach terroristischen Inhalten gefiltert hatte – wovon sich nur 12 als „nachrichtendienstlich relevant“ erwiesen hatten – ein Großteil habe aus Spam-Mails bestanden. Eine derartige Unverhältnismäßig hielt Härting für rechtswidrig, das Verwaltungsgericht lehnte die Klage jedoch aus formalen Gründen ab. Die wichtigsten Punkte aus der Ablehnung zusammengefasst:

    Selbst wenn der vertrauliche, anwaltliche E‑Mailverkehr von Härting erfasst worden wäre, wäre dieser nach negativer Prüfung unverzüglich gelöscht worden – demnach bestehe keine Mitteilungspflicht. Eine Feststellungsklage sei nur angemessen, wenn es einen konkret vorliegenden Fall der Mail-Überwachung gebe. Die abstrakte Möglichkeit, dass Härting getroffen sein könnte, reiche nicht aus. Härting müsste also nachweisen, dass er betroffen sei. Für die Rechtmäßigkeit der gesamtheitlichen Überwachung sei die G10-Kommission zuständig und ausreichend.

    Das Verwaltungsgericht impliziert jedoch zwischen all dem schwer durchschaubaren Juristendeutsch, dass es die Relevanz der Fragestellung anerkennt und offenbart einige interessante Fakten. Etwa dass der BND den Telefon- und Emailverkehr von „150 Staaten und 46 weiteren Gebieten“ überwacht, um Gefahren des internationalen Terrorismus abzuwehren. Härting hatte schon nach der Verhandlung kommentiert, dass auch alle europäischen Länder außer Polen auf dieser Liste stünden. Terroristische Bedrohungen scheinen mittlerweile überaus großzügig ausgelegt zu werden und das Parlamentarische Kontrollgremium Blankovollmachten genauso bereitwillig herauszugeben wie das amerikanische FISA-Gericht.

    Härting hatte nach der Urteilsverkündung angekündigt, sich ans Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu wenden. Bis jetzt hatte Härting abgewartet, da sich seine Beschwerde wahrscheinlich gegen das eben erst veröffentlichte Urteil wenden wird. Er hofft, dort mehr Erfolg zu haben, da bereits 1999 ein ähnlicher Fall behandelt wurde und das Vorliegen der Möglichkeit der Betroffenheit von Überwachung als ausreichend anerkannt wurde, der sich auf Telefonüberwachung bezog.

    22. Juli 2014 7
  • : Leistungsschutzrecht ist eine Luftnummer, auch die Bundesregierung sollte das endlich zugeben
    Verletzung von Verlegerrechten?
    Leistungsschutzrecht ist eine Luftnummer, auch die Bundesregierung sollte das endlich zugeben

    Das seit letztem Jahr geltende Leistungsschutzrecht (LSR) ist wenig überzeugend, das zeigt eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag. Vor etwa einem Jahr war ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger wirksam geworden, das Presseverlagen die Möglichkeit einräumen soll, Lizenzgebühren für auf Suchmaschinen und Newsaggregatoren erscheinende Artikelauszüge zu verlangen – so wie auf Google News. Das Gesetz war von Anfang an umstritten und wenig ausgegoren und seitdem wurde die Lizenzmöglichkeit weder merklich genutzt noch ging Google auf die Zahlungsanforderungen der VG Media ein.

    In den Antworten auf die Anfrage wird deutlich, dass die Bundesregierung ein Jahr nach Einführung der Regelung keine konkreten Ergebnisse vorlegen kann. Sie plane zwar, das LSR „hinsichtlich seiner Ziele ergebnisoffen prüfen“, aber erst wenn „hinreichende Erfahrungen mit der Anwendung des Schutzrechtes vorliegen, die überhaupt Grundlage einer Evaluierung sein können“. Das dürfte eine Vertröstung auf unbestimmt sein, denn die Bundesregierung gibt auch an, dass lediglich 138 Verleger die VG Media mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche betrauten. Das klingt vielleicht gar nicht so wenig, man muss jedoch in Betracht ziehen, dass die Vielzahl der großen Verlagshäuser nicht dabei sind. Spiegel, Zeit, FAZ, Burda, Springer Verlag und viele andere – sie alle haben teilweise unter Vorbehalt verzichtet, denn schließlich hat Google gute Druckmittel und eine Artikelvorschau führt nicht selten zum Besuch der eigentlichen Nachrichtenseite und bringt somit dem Medium mehr Vor- als Nachteile. An der Klage der VG Media sind einige dennoch beteiligt, so deren Gesellschafter Burda und Springer Verlag.

    Außerdem ist das Gesetz in seiner jetzigen Form kaum gebrauchstauglich, das sieht die Bundesregierung ein und verweist darauf, dass Streitigkeiten „letztlich die ordentlichen Gerichte entscheiden“ geklärt werden müssten. Bei soviel Ergebnislosigkeit ist es eine Farce und nicht ernstzunehmen, wenn Justizminister Maas von der SPD – die im Wahlkampf noch für eine Abschaffung des Leitungsschuzrechtes gesprochen hat - polemisierend fordert, die Verlage schützen und dafür das LSR verschärfen zu wollen:

    Ich weiß, dass die deutschen Presseverleger jetzt in die Verwertungsgesellschaft Media eingestiegen sind und dass auch zwei Akteure aus Ihren Reihen dabei sind. Ich hoffe sehr, dass es der VG Media gelingt, hier für mehr Fairness im Netz zu sorgen. Das Bundesjustizministerium wird die Entwicklung hier sehr genau beobachten. Wir sind an den Erfahrungen, die Sie hier machen, sehr interessiert, und wir werden prüfen, ob gesetzliche Bestimmungen nicht weiterentwickelt werden müssen.

    Mit Sicherheit sinnvoller wäre: Einsehen, dass die Sache von Anfang an eine dumme Idee war und wieder abschaffen. Das erspart in Zukunft eine Menge Rechtsunsicherheiten und künstliche Zensur, vor allem für diejenigen „Newsaggregatoren“, die nicht Google sind und sich Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten wegen des Zitierens von Pressemeldungen anderer nicht leisten können.

    22. Juli 2014 5
  • : CIA-Vorsteher aus Deutschland abgereist – Das Problem der Massenüberwachung wird dadurch nicht gelöst
    CIA-Vorsteher aus Deutschland abgereist – Das Problem der Massenüberwachung wird dadurch nicht gelöst

    Der CIA-Vorsteher in Berlin ist laut Spiegel Online gestern aus Deutschland abgereist, die US-Regierung hat diese Aussage bestätigt.  Nach dem Bekanntwerden amerikanischer Spione beim BND und in der Abteilung Politik des Wehrressorts verwies die Bundesregierung den amerikanischen Geheimdienst-Repräsentanten des Landes, was Unmut bei der US-Regierung ausgelöst hatte. Obama hatte in einem Telefonat mit Bundeskanzlerin Merkel wenig Reue gezeigt, eine Entschuldigung gab es nicht. Darauffolgend gab sich auch die Bundesregierung gekränkt, Regierungssprecher Steffen Seibert sprach von „tief greifenden Meinungsverschiedenheiten“.

    Wie sinnvoll die Ausweisung des Diplomaten ist, bleibt fraglich. Auf der einen Seite ist die Maßnahme ungewöhnlich hart und bisher nur selten angewandt, etwa in Bezug auf syrische Landesvertreter nach dem Massaker von Hula. Auf der anderen Seite hatte der CIA-Mann überhaupt nichts mit den Spitzelfällen zu tun. Die Männer wurden vor seinem Amtseintritt angeworben und aus dem Ausland instruiert – im Falle des zuerst enttarnten Spitzels mutmaßlich aus der US-Botschaft in Wien. Und darüber hinaus verschiebt der Fall die Aufmerksamkeit weg vom eigentlichen Problem – der massenhaften Überwachung der Zivilbevölkerung – hin zu Einzelskandalen.

    Ein Vorgänger des ausgewiesenen CIA-Chefs, der von 2001- bis 2003 im Amt war bewertet die Ausweisung als verständlichen Schritt:

    Als die Sache öffentlich wurde, hatte die Bundesregierung keine Wahl. Sogar, wenn man die Sache unter dem Deckel gehalten hätte, hätte es irgendwen treffen müssen.

    Er behauptet auch, selbst niemals auf solche Art gehandelt zu haben, da die Anwerbung einer solchen, eher „bedeutungslosen“ Quelle zu viel kaputt mache, Risiko und Nutzen seien nicht hinreichend gegeneinander abgewogen worden.

    18. Juli 2014 4
  • : Großbritannien: Ausweitung der Überwachungskompetenzen mit Notstandsgesetz endgültig bestätigt
    Großbritannien: Ausweitung der Überwachungskompetenzen mit Notstandsgesetz endgültig bestätigt

    Nachdem der Data Retention and Investigatory Powers Bill (DRIP) am Dienstag vom Unterhaus angenommen wurde, hat er nun auch die letzte Hürde durch das House of Lords, das Oberhaus, genommen. Damit ist der Weg frei für ein bis Ende 2016 geltendes Notstandsgesetz, das offiziell dafür eingebracht wurde, die durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes im April wegfallenden Kompetenzen zur Vorratsdatenspeicherung aufrecht zu erhalten. Denn wenn die Provider die Verkehrsdaten ihrer Kunden löschen, so die Begründung, könne man keine effektive Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung mehr leisten, Menschenleben seien in Gefahr.

    Offiziell als Vorratsdatenspeicherungs-Ersatz eingebracht, enthält DRIP jedoch tatsächlich eine noch größere Ausweitung der Überwachungsbefugnisse Großbritanniens – auch wenn der bitische Premierminister Cameron das leugnet. Beispielsweise legitimiert es den Anspruch, auch an ausländischen Unternehmen Überwachungsanordnungen stellen zu dürfen. So müssste beispielsweise ein niederländischer Mailbetreiber auf Anordnung die E‑Mail seiner Nutzer zwischen Frankreich und Deutschland abfangen und an die britische Regierung aushändigen.

    18. Juli 2014 9
  • : Datenmarathon: #FlashHacks macht 10 Millionen Firmendatensätze in 10 Tagen zugänglich
    via missions.opencorporates.com
    Datenmarathon: #FlashHacks macht 10 Millionen Firmendatensätze in 10 Tagen zugänglich

    10 Millionen Datensätze über Firmen zugänglich machen in 10 Tagen: Das war das erklärte Ziel der #FlashHacks-Kampagne von opencorporates:

    We are calling all bot writers to use their coding superpowers in setting corporate related data free!

    Vom 7. bis zum 17. Juli war der selbstgesetzte Zeitraum, die Deadline lief heute während des Open Knowledge Festivals ab. Dort trafen sich die „Datenbefreier“, um zusammen Programme zu entwickeln, die öffentliche Daten aus Firmen- und Handelsregistern sammeln und in einer Datenbank zugänglich machen. Warum man öffentliche Daten „befreien“ muss, mag man sich fragen, aber die Antwort liegt schnell auf der Hand:

    Die Regierungen versprechen immer wieder, dass sie die Daten zugänglich machen, aber das tun sie nicht. Es braucht Hacker, um sie in ein maschinenlesbares Format zu bringen, damit man sie sinnvoll nutzen kann. Wir wollen in den Mittelpunkt rücken, was die Entwickler Tolles leisten und auch Druck auf die Regierungen erzeugen – den eigentlich sollten sie das machen.

    Das erklärte uns Chris Taggart, Mitbegründer und Geschäftsführer von opencorporates. Nicht zugängliche Daten sind also nicht immer unter Verschluss gehaltene Daten, die niemand sehen darf. Auch eingescannte Dokumente, die nicht einfach nach Stichworten durchsucht werden können, zählen dazu. Oder Informationen, für die man ein Login braucht, das nur eine bestimmte Anzahl an Dokumentenansichten pro Zeit erlaubt. Oder Daten, die so tief in den Ordnerstrukturen von Einrichtungen verborgen sind, dass man über normale Klickpfade kaum an sie heran kommt, wenn man nicht weiß, dass sie da sein müssen.

    Opencorporates besteht schon seit 2010 und arbeitet seitdem unermüdlich daran, Daten über Unternehmen in einer Datenbank unter der Open Database License zu veröffentlichen. 75 Millionen Unternehmen aus über 80 verschiedenen Gerichtsbarkeiten befinden sich bereits in den Datenbeständen und der aktuelle Datenmarathon ist ein Ansporn dafür, dass es in kurzer Zeit noch viel mehr werden sollen. Doch es lief nicht alles von Anfang an glatt. Taggart gab zu:

    Ich hatte die dumme Idee für diese #FlashHacks-Aktion. Und gestern hat sich das wirklich noch wie eine ziemlich dumme Idee angefühlt, denn um sechs Uhr abends hatten wir gerade mal 5,9 Millionen Datensätze zusammen. Es gab einen Bug im System, der den Import von einigen Daten unmöglich gemacht hat. Aber spätabends konnten wir den Fehler finden und morgens waren es dann plötzlich schon 8,2 Millionen.

    Das alles wäre nicht möglich gewesen ohne alle diejenigen Programmierer, die mitgeholfen haben – auf dem Open Knowledge Festival, anderen Treffen oder von anderen Orten über das Internet.

    Dass sich hier 60 Leute in den letzten Tagen immer wieder hier hingesetzt haben, in die Hitze und mit einem Bier in der Hand, ist wie ein Bekenntnis: Sie sind davon überzeugt, dass Daten frei sein sollten. Für Wissenschaft, für Bildung, für die Presse, für alle anderen auch. […] Denn in einer Demokratie geht es darum, die Welt zu verstehen und auf dieser Basis Entscheidungen treffen zu können.

    Die #FlashHacks-Aktion zeigt auch, dass das Konzept von opencorporates funktioniert und es möglich ist, eine Gemeinschaft zu bilden, die gemeinsam an diesem Ziel arbeitet und dabei aus ganz unterschiedlichen Richtungen kommt. Das ist ein gutes Zeichen für die weitere Arbeit und fragt man Taggart nach den Zielen für opencorporates merkt man ihm großen Ehrgeiz an:

    Wir wollen 10 Milliarden Datensätze rund um den Globus. Und wenn es bis zum Ende des Jahres 100 Millionen werden, wäre ich noch enttäuscht.

    Zu diesem ambitionierten Vorhaben wünschen wir viel Erfolg und hoffen, dass es auch unsere Bundesregierung anspornt, mehr Offenheit zu fördern. Denn in Deutschland sind die Hürden hoch, wenn man Auskunft zu Unternehmen bekommen will. Ein Auszug aus dem Handelsregister ist kostenpflichtig und in einem Ranking der Open Knowledge Foundation schneidet Deutschland sehr schlecht ab, wenn es um die Zugänglichkeit Unternehmensdaten geht.

    Eine weitere Frage die sich stellt ist: Was sagen eigentlich die Unternehmen dazu, dass ihre Daten so leicht zugänglich sind? Denn manche von ihnen würde man sicherlich lieber in den tiefen des Internets versteckt wissen. Welche Firma legt schon gern ihre gesamten Lobby-Beziehungen offen und will dass jeder sieht, wie viele Privatjets sie besitzt? Überraschenderweise gab es bisher noch keine rechtlichen Probleme für opencorporates, die Reaktionen seien aber gemischt. Eine Teil der betroffenen Firmen versuche schon, eine Löschung der Daten zu erwirken, doch das ist zum Scheitern verurteilt – denn die Daten sind ja bereits veröffentlicht, wenn auch niemand sie einfach finden würde. Eine zweite Gruppe nehme es einfach hin, andere hingegen erkennen selbst Vorteile in der offenen Datenbank. „Plötzlich beteiligen sich die Firmen, wenn sie sehen: ‚Oh, da ist ja ein falscher Eintrag’ und ihn dann an offizieller Stelle korrigieren lassen können“. Und vielleicht passiert ja am Ende in Deutschland etwas ähnliches wie auf Mauritius: Dort benutzen Behörden inzwischen lieber die Datenbank von opencorporates, denn die eigenen Datenbestände sind viel zu unübersichtlich.

    17. Juli 2014 2
  • : Wikipedia-Bot aus Schweden produziert Artikel am laufenden Band
    Wikipedia-Bot aus Schweden produziert Artikel am laufenden Band

    Wikipedia-logo-deDer Bot des schwedischen Wikipedia-Autors  Sverker Johansson fügt der Online-Enzyklopädie täglich bis zu 10.000 Artikel hinzu. Damit macht „Lsjbot“ mit seinen 2,7 Millionen Artikel 8,5% des Gesamt-Artikelvolumens aus. Lsjbot bezieht einen Großteil seiner „Inspiration“ aus öffentlich zugänglichen Datenbanken, die er in Tabellen verpackt und damit Artikel wie Auflistungen von Insektengattungen oder Städte, für die mit deren statistischen Daten Grundlagen für weitere Ergänzungen gelegt werden. Sein Ziel ist es, …

    […] Artikel für die Millionen von Arten anzulegen, für die es noch keine gibt und bei denen in naher Zukunft vermutlich auch niemand welche anlegen wird. […] Alle Tierarten sind erledigt, Pflanzen sind in Arbeit. […]

    Ein anderes Projekt ist es, die schwedischen Wikipedia-Artikel über die Philippinen auszubauen.

    Die Nutzung von Bots auf Wikipedia ist nicht neu, auch in der deutschen Wikipedia gibt es einige davon, die als solche gekennzeichnet sind und Routineaufgaben übernehmen. Zum Beispiel den ArchivBot, der auf seiner Profilseite bekanntgibt:

    Ich erledige die automatische Archivierung. Dazu laufe ich jeden Tag um 12 Uhr und um 03 Uhr die Liste der Seiten durch, die als automatisch archivierbar markiert sind und verschiebe Beiträge, sofern sie die dort angegebenen Kriterien erfüllen. Ebenso archiviere ich die Vandalenmeldungsseite im Abstand von zwei bis vier Stunden.

    Die Nutzung von Bots, vor allem zum automatischen Generieren von Artikeln, wird kontrovers gesehen. Auf der einen Seite entstehen Grundgerüste für Themen, die nachträglich ausgebaut werden können und die sonst vielleicht gar keine Aufmerksamkeit erfahren hätten. Auf der anderen Seite bleibt oft eine große Menge uninspirierter, oberflächlicher Datensammlungen zurück, deren Menge die qualitativ hochwertigeren, manuell recherchierten Artikel erschlägt.

    Die Diskussion um Roboter findet sich auch im klassischen Journalismus, beispielsweise bei der Erstellung von Sport- und Finanznachrichten, Lorenz hat dazu einen Talk auf der re:publica gehalten.

    17. Juli 2014 1
  • : Großbritanniens Notstands-Überwachungsgesetz kommt wahrscheinlich noch diese Woche
    House of Parliament (Public Domain via wikimedia)
    Großbritanniens Notstands-Überwachungsgesetz kommt wahrscheinlich noch diese Woche

    In Großbritannien wurde gestern mit 449:33 Stimmen im Schnellverfahren ein Notstandsgesetz vom Unterhaus angenommen, der Data Retention and Investigatory Powers Bill (DRIP). Wir haben letzte Woche über das geplante Gesetz berichtet, das zunächst wie eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung daherkam. Premierminister Cameron und Vize-Premier Clegg argumentierten, das Gesetz sei notwendig, da Telekommunikationsanbieter sonst bereits gespeicherte Vorratsdaten löschen könnten, denn die bislang geltende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde im April durch den Europäischen Gerichtshof gekippt.

    Doch es hat sich herausgestellt, dass DRIP noch mehr beinhaltet als eine Sicherstellung des Status Quo der weiteren anlasslosen Massenspeicherung von Verkehrsdaten. Es legt gesetzliche Grundlagen für weitreichendere Überwachungsmaßnahmen, wie Rechtsexperten in einem offenen Brief zusammenfassten: Die Regierung Großbritanniens wäre mit DRIP berechtigt, Überwachungsersuchen an ausländische Unternehmen zu stellen, auch ohne dass die Zielpersonen in Bezug zu Großbritannien stehen. Ebenso dürfte die generelle Unterstützung bei Abhörvorhaben sowie die Herausgabe von Kommunikationsdaten verlangt werden. Darüberhinaus würde der Begriff des Telekommunikationsdienstes aufgeweitet, unter anderem auf Mailanbieter, was weitaus mehr Anbieter als bisher zur Kooperation und Datenfreigabe zwingen könnte. Das bewirkt nebenbei auch eine nachträgliche Vereinfachung der immer gleichen Rechtfertigung von GCHQ-Überwachungsprogrammen, sie würden in Übereinkunft mit geltenden Gesetzen und unter strenger Aufsicht durchgeführt – mit DRIP wäre das beinahe die Wahrheit.

    Aber wo liegt eigentlich gerade der Notstand, dem das Gesetz entgegenwirken soll? Und der die drei großen Parteien dazu gebracht hat, einem Eilverfahren zuzustimmen, das ein so folgenschweres Gesetz innerhalb eines Tages durch das Unterhaus peitscht? Als Begründung wird wie so oft eine diffuse Gefährdung von Sicherheit herangezogen. Innenministerin Theresa May beschwörte in der Diskussion im Parlament ein Schreckensszenario, was passieren würde, sollte man keine Verkehrdaten mehr speichern können:

    Without those capabilities, we run the risk that murderers will not be caught, terrorist plots will go undetected, drug traffickers will go unchallenged, child abusers will not be stopped, and slave drivers will continue their appalling trade in human beings. […] If that happens, innocent lives may be lost.

    Ganz abgeschlossen ist die Verabschiedung von DRIP noch nicht, denn es muss noch durch das Oberhaus bestätigt werden. Aber die Debatte findet schon heute Nachmittag statt, ein Gesetz kann es dann schon am Freitag geben.

    16. Juli 2014 6