Frank Rieger und Constanze Kurz beschreiben in der FAZ die neuen Überwachungswünsche des Bundesnachrichtendiensts und ordnen das ein: Was der BND wirklich will
Dass eine „strategische Fernmeldeüberwachung“ überhaupt im Rahmen des Grundgesetzes stattfinden kann, begründete das Bundesverfassungsgericht einst damit, dass die belauschten Menschen nicht namentlich registriert würden; dass nicht permanent festgehalten würde, wer da eigentlich mit wem kommuniziert. Das Urteil wurde 1984 für das Analog-Zeitalter geschrieben, als es noch um Kupfer-Telefonleitungen, Aktenbewegungen und leistungsarme Rechner ging und um das „gelegentliche Lesen der Briefe, das Abhören und Mitschneiden von Ferngesprächen“. Damals wurden Telefonate und Faxe in einer Menge stichprobenartig überwacht, die heute lächerlich erscheint. Diese Ära der relativ begrenzten technischen Abhörmöglichkeiten ist längst vorüber, die Zuordnung der Kommunikation zu den beteiligten Personen, die möglichst umfangreiche Erfassung der Metadaten – wer kommuniziert wann von wo aus wie lange über welche Geräte mit wem – ist gerade der Kern der heutigen Überwachungsorgien.
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