Auf politik-digital.de gab es in dieser Woche ein lesenswertes Interview mit Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. zur EU-Datenschutzverordnung. Glatzner kommentiert die Stärken und Schwächen des Parlamentsbericht und Deutschlands passive Rolle bei der Datenschutzreform.
politik-digital.de: Der Abgeordnete des Europäischen Parlaments Jan Philipp Albrecht von den Grünen und Christian Horchert vom Chaos Computer Club bewerteten den Entwurf als überraschend positiv. Bundesinnenminister Friedrich hingegen geht der Entwurf nicht weit genug. Worauf beruhen Ihrer Meinung nach die unterschiedlichen Einordnungen?
Florian Glatzner: Diese Frage ist schwer zu beantworten, denn leider lässt Herr Dr. Friedrich nicht erkennen, an welchen Stellen die Verordnung seiner Meinung nach nachgebessert werde müsste. Seine Aussage verwundert auch dahingehend, dass er selbst fast zwei Jahre Zeit hatte, im EU-Rat für die von ihm angemahnten Verbesserungen Sorge zu tragen. Wenn er also Verbesserungen notwendig hält, liegen diese in seiner Hand.
Was allerdings nicht passieren darf ist, dass der pauschale Verweis auf mögliche Verbesserungen dazu führt, dass die Datenschutz-Grundverordnung noch weiter verschoben wird. Schon im Jahr 2001 kam ein vom Bundesministerium des Innern in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine Modernisierung des Datenschutzrechts dringend notwendig sei. Hinsichtlich der Modernisierung ist seither nichts passiert, aber eine Überarbeitung der Regelungen ist inzwischen noch viel dringender geworden. Die Verbraucher können nicht noch weitere zwölf Jahre warten, bis sich die nächste Chance für eine Novelle des Datenschutzes ergibt.
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