Bundesregierung arbeitet weiter an Legalisierung der Drosselkom-Pläne

plakat_02Vor einer Woche verkündete das Bundeswirtschaftsministerium, dass es doch nichts mit der noch für diese Legislaturperiode angekündigten Verordnung zur Netzneutralität wird und man den vorgelegten Entwurf nochmal überarbeiten würde. Der Entwurf wurde auf dem Höhepunkt der Debatte um die Drosselkom-Pläne der Deutschen Telekom präsentiert, um Handlungsfähigkeit zu zeigen und das heiß diskutierte Thema aus dem Wahlkampf wieder raus zu bekommen. Das Motto war „Seht her, wir tun ja etwas“.

Wir waren nicht so ganz glücklich über den vorgelegten Entwurf. Positiv betrachtet sahen wir wenigstens einen kleinen Schritt in die notwendige Richtung, nämlich eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität zu schaffen. Mit dieser ursprünglichen Verordnung in Kraft hätte man mal austesten können, ob das Instrument tatsächlich hilft, die zahlreichen aktuellen und zukünftigen Verletzungen der Netzneutralität zu verhindern. Und wenn nicht, würde der Bundesregierung einfach das Argument fehlen, um weiterhin eine gesetzliche Festschreibung im Telekommunikationsgesetz zu verhindern. Mehr wäre zumindest in dieser Legislaturperiode mit dem engen Zeitplan nicht drin gewesen. Aber daraus wird nichts mehr.

Auf einer Anhörung zur Netzneutralität im Wirtschaftsministerium im Juni war klar, dass die Pläne der Telekommunikationslobby bereits zu weit gingen. Mit Erfolg haben sie jetzt diesen Prozes in dieser Legislaturperiode blockiert und es gibt einen neuen Entwurf. Die Formulierungen klingen wie eine Legalisierung der Drosselkom-Pläne. Die Deutsche Telekom muss nur einfach allen die Möglichkeit geben, die Überholspur „Managed-Service“ zu kaufen („diskriminierungsfrei“) und alles ist super. Das kann es aber nicht sein. Unklar ist auch, inwiefern das Bundeswirtschaftsministerium nach der Wahl noch motiviert sein wird, sich mit der Netzneutralität zu beschäftigen, wie es rhetorisch immer wieder Politiker der Regierungsfraktionen und unser Bundeswirtschaftsminister versprochen haben.

Wir analysieren noch den Entwurf und seine Formulierungen, inwiefern derzeit gängige Verletzungen der Netzneutralität damit verhindert werden könnten. Dazu gehören auch Mobilfunkverträge, die gewisse Dienste wie VoIP, P2P oder IM im KLeingedruckten der AGB verbieten. Sachdienliche Hinweise darauf werden gerne von uns in den Kommentaren oder den üblichen Wegen angenommen.

Hier ist eine Synopse und hier der neue Entwurf mit Stand vom 31.7.

Und hier findet Ihr die Positionen der fünf Fraktionen im Bundestag zum Thema.

5 Ergänzungen

    1. Nein, das sollte natürlich „Bretsinimstfahcstriwsednu“ heißen. Alles andere wäre doch völlig abwegig.

  1. Na gut sind jetzt nicht unbedingt Dienst die häufig genutzt werden in DE. Ich meine wer ist denn noch so doof und lädt Zeugs über Tauschbörsen (P2P) IMMER wenn jemand gebusted wird wegen Copyright Dings und Strafe zahlen muss ist es 1. IMMER jemand der über Filesharing Dienste sein Kram geladen hat und 2. IMMER nur die Upper (Uploader) daher NUR One Click Hoster nutzen wie http://ul.to oder einen von diesen hier http://filehoster.info

    Und sonst IM sind Messenger oder wie ? Also da mittlerweile fast alle eh nur noch über Handy onlinne seid wird dort NUR FB (Facebook) und WhatsApp genutzt als Messenger – SMS auch so gut wie gar nicht mehr. Und dass Skype i-wie beeinträchtigt wird habe ich auch nicht festgestellt. Versteht mich nicht falsch bin natürlich auch dagegen und es ist eh nur ein Pseudoargument denn genau wie bei Websperrenplänen 2009 oder dem Pörnchenfilter jetzt in UK werden noch viel mehr Inhalte zensiert.

    Und eins sage ich euch: Ich schreibe gleich nachdem ich was im Netz lese sofort die entsprechende Stelle Behörde oder auch einen Geheimdienst an und hacke nach was sache ist – keine Bange – natürlich anonymisiert mit VPN und ner e-mail wo keinne persönlichen Inhalte zu finden sind selbst wenn die gehackt wird von der NSA :D Na jedenfalls worauf ich hinaus will ist dass die Behörden im Grunde alle antworten ! Sogar das FBI CIA und NSA. Alle antworten die – gut nicht immer so wie man es gerne hätte sprich auch mit negativen Absagen aber immerhin. Und ich rate euch dem gleich zu tun denn so habt ihr die Antworten aus 1. Hand und die Behörden sehen dass es bei den Leuten ankommt und sie interessiert. Das ist auch ne Art 1-Mann-Demo bloß für den einzelnen bloß wenn es viele tun sich da auch mehr bei den Behörden tun sollte

  2. Hallo Herr Beckedahl,

    auch aus meiner Sicht ist die Neufassung eine Einladung an TK-Anbieter, Umgehungsstrategien aufzubauen. Das Verbot der Bevorzugung betrifft jeweils nur den Kanal „offenes Internet“, somit könnte ein TK-Anbieter auf die Idee kommen, beispielsweise YouTube gegen Entgelt auf einem „Managed Services Kanal“ noch einmal „Qualitätsgesichert“ zu übertragen (quasi als 2. Zugangsmöglichkeit). Schon bald hätte man mit der Lösung die ersten Videoportale in den Set-Top-Boxen, die dann über den „gemanagten IP-Kanal“ kommunizieren.

    Eine einfach Lösung dafür wäre eine Ergänzung des Entwurfs um eine Klarstellung, das Managed Services nur Dienste sein dürfen, die _nicht_ gleichzeitig im „offenen Internet“ verfügbar sind. Damit wären eigene Angebote der TK-Anbieter sowie – wenn es sich denn für die lohnt – auch von Drittanbietern auf den Managed Service Kanälen möglich. Wollen die Anbieter jedoch ein weltweites Angebot per Internet anbieten, der kann diese Kanäle nicht für bevorzugte Übertragung nutzen.

    Beste Grüße!

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