In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: DJ Bionic Kid, der seit 1993 als DJ und seit 1997 als aktiver Musiker und Produzent tätig ist, vor allem als Teil des Wiener Hip-Hop-Kollektivs der Waxolutionists.
Was macht für Dich einen guten Remix aus?
Je nachdem, welchen Zweck der Remix erfüllen soll – ein tanzbarer Remix für einen Kuschelrocksong oder eher ein künstlerischer, experimenteller Remix für genau das umgekehrte – gibt es für mich verschiedene wichtige Aspekte. Im Grunde nutzt bzw. abstrahiert ein guter Remix die Originalspuren so, dass das original zu erkennen ist, der Remix aber gleichzeitig trotzdem wie ein neuer Track klingt, vom alten Charme vielleicht Teile beinhaltet, aber auch den (im besten Fall) unverwechselbaren Stil des Remixers unschwer erkennen lässt. Wenn man hört, dass sich jemand Mühe gegeben hat und musikalisch gearbeitet hat, dann zeichnet das ebenfalls einen guten Mix aus. Viele Remixarbeiten sind leider oft nach Schema F produziert, oft geht es eher um den Namen des Remixers als um den tatsächlichen Inhalt.
Auf welche Weise verwendest Du selbst Werke Dritter?
Ich habe mit Hiphop und Konsorten begonnen, ergo war bzw. ist Sampling ein ganz natürlicher Teil meiner Arbeit. Allerdings arbeite ich nicht gerne mit ganzen Loops oder größeren, sprich längeren Samples. Anders als bei frühen Hiphop-Tracks, manipuliere ich sehr gerne Samples, arbeite mit komplexeren Sample-Layers und versuche die Samples mit selbst Eingespieltem so zu kombinieren, dass man am Ende nicht weiss, was ist was.
Hast Du schon einmal aus nur aus rechtlichen Gründen ein Sample oder ähnliches nicht verwendet und warum?
Ich habe bisher nur bei kommerziellen produktionen, z.B. für Werbe-Jingles, auf die Verwendung von Samples verzichten müssen. Bei meinen bzw. unseren Eigenproduktionen ist das eigentlich hinfällig, wir bewegen uns fern ab von kommerzieller Nutzung, dafür reichen die verkauften Stückzahlen nicht aus.
Wurdest Du schon einmal abgemahnt oder hattest rechtliche Probleme wegen Deiner künstlerischen Tätigkeit? Und sonst?
Wir wurden nur ein einziges Mal gemahnt, und das ausgerrechnet in Österreich. Wir hatten für eine Remixproduktion ein altes Schrammel-Sample in einem gescratchten Refrain verwendet und hatten deswegen dann auch kurz Probleme. Die ganze Sache war dann aber recht einfach erledigt. Auf YouTube hatte ich erst kürzlich einige Probleme mit Copyright-Verletzungen. Lustigerweise waren es aber immer meine eigenen Werke, deren kompletten Rechte (auch mechanische etc) ich sogar besaß, wegen denen die alten, damals noch rechteinhabenden Labels Stress machten. Auch hier war alles schnell bereinigt.
Was hältst Du von der Idee, ein vergütetes Recht auf Remix einzuführen?
Fände ich gut, wir leben nun mal in einem Zeitalter, wo Remixen einen wesentlichen Teil des elektronischen Musikmarkts ausmacht, da können gerne auch die Tantiemen etwas besser und fairer aufgeteilt werden. Früher wurden Remixes meist pauschal abgegolten, was mittlerweile in vielen Sparten aufgrund von Kleinst-Stückzahlen bzw. generell niedrigen Gewinnmargen einfach nicht mehr möglich ist.
Zum Abschluss, was ist Dein persönlicher Lieblingsremix?
Da gibt es leider einige. Auf Anhieb fallen mir da ältere Remixarbeiten von 4 hero ein. Aphex Twin wäre auch noch zu nennen. Ach da gibt es viel zu viele. Generell waren die Briten immer ganz vorn dabei, wenn es darum ging, Musik zu remixen, in ein neues Gewand zu stecken und währenddessen vielleicht sogar eine neue Musikrichtung zu erfinden. In punkto klassichem Sampling (auch wenn das nur einen möglichen teil des Remixens darstellt) gehören sicherlich DJ Premiers und DJ Shadows Arbeitsweisen zu meinen wichtigeren Einflüssen.
Das ist ein Crosspost vom Blog der Initiative ‘Recht auf Remix‘, die in einer Petition um Unterstützung samt Link zum persönlichen Lieblingsremix bittet. Unter allen Nominierten wird ein Remix.Award verliehen.
„vergütetes Recht auf Remix“ – hört sich für mich nach „heiße Luft 2.1 – DubMix“ an.
Das löst keine Probleme, sondern schafft nur ein weiteren Unterpunkt im alten Problemzweig der Abrechnung. Und mit der Abrechnung, ein gerechten Verteilungsschlüssel zu finden.
Der Verein GEMA macht das sicherlich gerne für uns.
»Teile des Remixes sind leider nicht verfügbar, weil die entsprechenden Rechte … Blablub«
IMHO führt kein Weg an einer Kulturflatrate vorbei. Wie man das Kind dann nennt ist dann auch pupsegal.
Das könnte die ehemalige GEZapo übernehmen, die haben ohnehin schon alle Daten, aller Bürger, in einer Zentraldatenbank. Am besten man legt das zusammen mit der DNS Datenbank, VDS und Flensburger Verkehrssünder Datei.
In Koorperation mit PayBack und Deutschlandcard könnten Bertelsmann, Telekom und Metro dann ein Kulturabo Lieferservice anbieten. Bücherclub Reloaded, von Google auf persönliche Vorlieben abgestimmt. Man muss die Kultur nicht mal mehr selber aussuchen… wie damals, als es nur drei Sender im Fernsehen gab.
Mit kreativen Grüßen,
yt
Sehe ich ungefähr genauso, so wichtig eine Diskussion „über die Befreiung des Urhebersrechtes“ (so will ich es mal nennen) auch ist, so klingt dieses „Recht auf Remix“ für mich irgendwie kindlich naiv, so nach dem Motto: „…hey, schau doch mal wie gut wir Urheberrechte befreien und dabei gleichzeitig doch noch in Verwertungskreisläufe einbinden können.“
Ich finde eine radikalere Forderung nach jeglicher Abschaffung geistigen Eigentums muss her…jedoch müssen dazu auch die Künstler selbst von ihrem Territorialverhalten ablassen…
…naja Luftschlösser, die in unserem neoliberalen System wohl noch lange, lange nicht funktionieren.