EU-Generalanwältin gegen Vorratsdatenspeicherung und Musikindustrie

Eine grandiose Ohrfeige für Zypries, den Bundesrat, die Musikindustrie und alle anderen aus dieser Ecke – und ausgerechnet von der obersten EU-Anklägerin Juliane Kokott, nicht von irgendeinem Verteidiger. In dem Verfahren geht es um die Herausgabe von IP-Adressen von Tauschbörsennutzern, aber das Abschlussplädoyer von Frau Kokott geht in vielen Punkten darüber hinaus und ist wirklich ein Lichtblick.

Heise gibt leider nur eine knappe Zusammenfassung des Sachverhaltes und der Stellungnahme. Ich empfehle die Lektüre des Originals oder die knackige Zusammenstellung von Patrick Breyer. Ein paar Ausschnitte:

Man kann daran zweifeln, ob die Speicherung von Verkehrsdaten aller Nutzer– gewissermaßen auf Vorrat – mit Grundrechten vereinbar ist, insbesondere da dies ohne konkreten Verdacht geschieht. (…)

Es ist allerdings nicht sicher, dass privates filesharing, insbesondere wenn es ohne Gewinnerzielungsabsicht geschieht, den Schutz von Urheberrechten hinreichend schwer gefährdet, um eine Inanspruchnahme dieser Ausnahme zu rechtfertigen. Inwieweit privates filesharing einen echten Schaden verursacht, ist nämlich umstritten. (…)

Es ist bereits zweifelhaft, ob diese Ausnahme es überhaupt erlaubt, zu speichern, wem zu welcher Zeit eine dynamische IP-Adresse zugewiesen wurde. Regelmäßig bedarf es dieser Information nicht, um Gebühren des Zugangsanbieters abzurechnen. Die gängigen Abrechnungsverfahren beruhen auf der Dauer der Einwahl beim Zugangsanbieter oder auf dem Volumen des vom Nutzer erzeugten Datenverkehrs, falls nicht sogar die uneingeschränkte Nutzung des Zugangs gegen einen Pauschalbetrag vereinbart wurde. Wenn aber die Verarbeitung der IP-Adresse für die Abrechnung nicht nötig ist, darf sie auch dafür nicht gespeichert werden.

6 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.