Studie zur Vorratsdatenspeicherung: Regierung unterdrückt Forschungsergebnisse

Beim Zustandekommen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2007 „wurde getrickst“. Das berichtet das ZDF-Magazin Frontal 21. Das SPD-geführte Justizministerium nahm demnach Einfluss auf eine Studie, „Abgeordnete fühlen sich hinters Licht geführt“.

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung teilt in einer Pressemitteilung mit:

Wie das ZDF-Magazin „Frontal21“ heute berichtete, hat das Bundesjustizministerium 2007 einen kritischen Forschungsbericht geheim gehalten, bis der Bundestag das verfassungswidrige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet und die Wissenschaftler ihre Kritik daran abgeschwächt hatten. Aus heute vom AK Vorrat erstmals veröffentlichten Aktenauszügen ergibt sich, dass sich das mit dem Forschungsprojekt beauftragte Max-Planck-Institut für internationales und ausländisches Strafrecht gegenüber dem Bundesjustizministerium als Auftraggeber massiv für seine inhaltlichen Aussagen und Schlussfolgerungen zur staatlichen Telekommunikationsverbindungsüberwachung rechtfertigen musste. Praktisch jede Seite des Entwurfs des Abschlussberichts der Forscher wurde vom Bundesjustizministerium scharf kritisiert, Empfehlungen der Wissenschaftler wurden als „inakzeptabel“ verworfen. An den ersten 10 Seiten allein haben Bürokraten des Ministeriums über 40 Kritikpunkte angebracht und einen großen Teils der vereinbarten Vergütung zurückgehalten, solange die Forscher nicht ihren Abschlussbericht änderten.

Diese Beispiele werden angeführt:

  1. Dass die Vorratsdatenspeicherung „annähernd 300 Millionen Menschen“ betreffen sollte, erschien in der Endfassung des Forschungsberichts nicht mehr.
  2. Dass im Internet Daten über „persönliche Präferenzen“ anfallen, wurde ebenfalls gestrichen.
  3. Dass heimliche Ermittlungsmaßnahmen „unerlässlich“ seien, wurde plötzlich als „international konsentiert“ dargestellt.
  4. Das Volkszählungsurteil war in der Endfassung des Forschungsberichts kein Hindernis für eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung mehr.
  5. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat ihre Ziele in der Endfassung des Forschungsberichts nicht mehr „deutlich verfehlt“, sondern nur „noch nicht erreicht“.
  6. Die Verbindungsdatenabfrage war in der Endfassung des Forschungsberichts nicht mehr „auf dem Wege zu einer Routineermittlungsmaßnahme“.
  7. Die Funkzellenabfrage wies zuletzt plötzlich nicht mehr „deutliche Merkmale der Rasterfahndung“ auf.

Über weitere Hintergrundinformationen hatten wir bereits berichtet, auch um eine Nachfolge-Studie wurde kontrovers gerungen.

31 Ergänzungen

  1. Wer hat uns verraten? – Sozialdemokraten!

    Ich denke für einen großteil der Jugendlichen ist die SPD so tot wie die FDP zur Zeit. Einige Standpunkte dieser Partei sind absolut unverständlich. Und dabei wird auch nicht das große ganze betrachtet, sondern die Handlungen dieser Partei sind einfach absolut auf Machterhalt bestimmter Priviligierter ausgelegt. Mit Arbeiterpartei hat die SPD seit Jahrzehnten nichts mehr zu tun. Weg damit. Ich hätten nie gedacht, dass mir die CDU irgendwann mal sympatischer ist als die Machenschaften der SPD. Zwar Pech und Schwefel, aber die SPD liegt beim Bürgerverrat ganz weit vorne.

    Das „sozial“ kann diese verachtenswerte Partei (muss mal gesagt werden) definitiv streichen.

    1. dass dir dann, als Alternative, nur die Partei mit dem C einfällt verwundert.
      Als Sozial empfiehlt sich doch wohl in erster Linie “ die LINKE“

      1. Oh, das war ein Missverständnis. Wollte damit nur sagen, dass ich die Politik der SPD für grauenvoller halte, als die der CDU. Das soll aber kein Maßstab für morderne, durchdachte Politik sein ;)

      2. Grausamer, weil die SPD ‚A‘ sagt und ‚B‘ tut. Bei der CDU ist es genauso schlimm: Sie sagt ‚B‘ und tut ‚B+‘

  2. Darf man das? Einfach die Bezahlung zurückhalten wenn man dem inhaltlichen Ergebnis einer wissenschaftlichen Studie nicht zufrieden ist? Klar, es wird immer gesagt, „der Auftraggeber entscheidet was raus kommt“, natürlich gibt es da Druck, aber den habe ich mir immer eher „indirekt“ vorgestellt. Manchmal geben Firmen ja auch Studien auf und verheimlichen dann, was rauskam, weil ihnen eben doch nicht gefiel. Aber dass da so direkt ERPRESST wird (von Bundesministerien!), das ist doch nicht rechtens, oder?

    1. JA das ist ganz normal. Die Zahlung wird in sofern eingestellt da man ja „Mängel“ in der Arbeit gefunden hat und man auf „natürlich wissenschaftlich fundierter“ Nachbesserung besteht.

      Der Trick ist dabei dem Auftragnehmer (Wissenschaftler) zu unterstellen Mängel in seiner Leistung/Produkt (STUDIE/AUSARBEITUNG) zu haben. Diese müssen Vertrags-Rechtlich konform beseitigt werden und insofern werden teile oder die gesamte Zahlung zurückgehalten.

    2. @ Wolf:

      Es ist doch nicht neu, daß Auftraggeber (manchmal mehr, manchmal weniger) direkt Einfluß auf den Inhalt von Studien und Gutachten haben. Es ist grundsätzlich eine gute Idee, bei so etwas darauf zu achten, WER die Studie/das Gutachten in Auftrag gegeben hat.

    3. „darf man das“……..grins. seit wann kümmern sich die vorwiegend aus dem IM und JM stammenden politisch verantortlichen darum, ob man was darf oder nicht. BVerfG-urteile…..selten so gelacht…was kümmert es die??

    4. Ob das Geld zurückgehalten werden darf hängt sicher von den konkreten Verträgen ab, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Wissenschaftler während ihrer Arbeit kein Geld bekommen haben.

      Ich bin allerdings gespannt auf die Folgen für das MPI, was ja eigentlich einen sehr guten Ruf hat. Wenn die Autoren jedoch ihre Meinung so deutlich dem Auftraggeber angepasst haben, dann sehe ich durchaus Probleme für die Reputation der Wissenschaftler und das MPI. Mich wundert auch, dass die Wissenchaftler hier nicht an die Öffentlichkeit gegangen sind. So etwas darf man sich eigentlich nicht gefallen lassen.

      1. Bei der Einschätzung der Folgen wäre ich eher skeptisch. Erstens sind solche Änderungen gang und gäbe, weil die Aussagen ja „nur“ abgeschwächt wurden oder nicht ins Gegenteil verkehrt wurden. Und ausserdem: Wer sollte denn dagegen opponieren? Andere MPIs? Unwahrscheinlich, weil ein Blick auf deren Studien ein ähnliches Problem aufweisen würde. Andere Forschungseinrichtungen? Unwahrscheinlich aus identischen Gründen. Kommerzielle Studienschreiber? Ist noch viel schlimmer bei denen. Ministerien? Wer braucht denn solche Ergebnisse?…. usw…
        Wo kein Kläger, da kein Richter.

    5. Rechtens ist das schon… Wird ja auch diversen Studien in Richtung Gefährlichkeit von Mobilfunkstrahlung nachgesagt.
      Sowas spricht aber Bände über das Selbstverständnis der dortigen Wissenschaftler. Studienergebnisse auf Wunsch abzuändern mag für aus privatwirtschaftlichem Blickwinkel ja vollkommen ok sein, aber im Dienste der Wissenschaft ist sowas bestimmt nicht.

  3. Ich finds immer lustig, wenn Politiker solcher Parteien dann wg. den Piraten sagen: „Ja aber ich Twitter doch auch und ne Facebook-Seite hab ich auch, also bin ich total netzaffin und so!!1“

    Sie kapieren es einfach nicht.

    1. da brauchst du nicht in die ddr zurück – das ist seit spätesten den 60ern auch in der brd usus.

      die machen’s sich, wie sie’s brauchen.

      zk

  4. Also da bin ich ja sehr von der Regierung enttäuscht.
    Wenn unter der Schirmherrschaft der Tabakindustrie oder der Atomindustrie wohlwollende Studien veröffentlicht, dann ist es
    das, was man eben so erwartet.

    Aber zumindest bei der Regierung sollte man doch eigentlich Neutralität und Ergebnissoffenheit erwarten. Man kann ja meinetwegen die Studie von einem anderen Institut wiederholen, aber prinzipiell könnte man sich die wissenschaftlichen Studien auch
    gleich ganz sparen, wenn man den Leuten dort nicht zutraut ihre Arbeit ordentlich zu machen.

    1. Die Regierung ist das Werkzeug der Wirtschaft, um das Konsumvieh zu steuern und Privilegien und Macht zu erhalten.
      Solche propagandistischen und faschistischen Methoden sollten eigentlich niemanden mehr verwundern.

  5. Ein Punkt der bei der Vorratsdatenspeicherung vergessen wird, sie ist kinderleicht durch einen, im Internet zahlreich verfügbaren, Proxyserver umgehbar.

    Diese Maßnahme ist ein Witz und lediglich eine Beschaffungsmaßnahme und Förderung der Festplattenindustrie (oder worauf auch immer die Provider diese Daten speichern).

    1. Leider nein. Bereits der erste Router nach Deinem Gateway beim ISP zeichnet die Daten mit. Kein Problem sich da als MITM zwischen zu hängen und selbst SSL-Zertfikate auszutauschen, um so selbst verschlüsselte Verbindungen mitzulauschen. Da mußt Du schon ein bisschen mehr Hirnschmalz aufwenden. Übrigens: Es gibt auch transparente Proxys, die verpetzen Dich sowieso. Die einfache Rechnung Proxy=Sicher geht leider nicht auf. :)

      1. ..was ja in der sache nichts mit der VDS zu tun hat. bei der VDS gehts um die anlasslose generalspeicherung sogenannter verkehrsdaten der kommunikationsteilnehmer. eine inhaltliche protokollierung erfolgt bereits aus gründen der praktikabilität nicht, bloß eine erfassung der jeweiligen eckdaten des kommunikationsverhaltens. eine generelle inhaltsüberwachung der telekommunikation ist ganz ohne zweifel unter unserer verfassung nicht vorstellbar.

        anonymität gibts dann bspw. durch mindestens 2 kaskadierte vpn.

  6. Nochmal zur „Darf-man-das?“ Frage:

    Gibt es da überhaupt keine Möglichkeit, juristische Schritte einzuleiten?

    1. An den Institutionen müssten doch Backups der früheren Arbeitsversionen und Entwürfe existieren. Ich meine, damit sollte es möglich sein, die Entwicklung der Arbeit bis zur „abgelehnten“ Endfassung zu dokumentieren, nur so als Beweis, damit keiner behaupten kann, die Erstfassung habe aber ganz anders ausgesehen.
    Ausserdem dient dies als Beleg für eine (hoffentlich) saubere Methodik + Arbeitsweise.

    2. Dann die Gutachten und die Arbeit selbst öffentlich machen: die abgelehnte Fassung(en) mit der korrigierten Fassung vergleichen – aber v.a. an die Öffentlichkeit gehen. Dies ist ja jetzt passiert.

    3. Wird eine solche Arbeit wegen Maengeln abgelehnt, „duerfen“ das (offiziell) nicht inhaltliche Fragen sein. Also müssen andere Gruende vorgeschoben werden. Ausserdem müsste die Ablehnung schriftlich unter Angabe der Gründe geschehen. Was sind diese offiziellen Gründe? Sind diese vertretbar?

    4. Gibt es in der Erstfassung tatsaechlich klare, echte Maengel (roter Faden, Logik, Zitate, wissenschaftliche Arbeitsweise, etc.) oder eher diffuse Unklarheiten inhaltlicher Art?
    Nochmal: Es müssen klar definierbare Fehler/Mängel in der wissenschaftlichen Methodik/Arbeitsweise sein.

    Werden dagegen inhaltliche Aspekte und Schlußfolgerungen angezweifelt, so muss dies auf Fehler in Arbeitsweise/Methodik zurückzuführen sein. Methodische Fehler sollten jedoch auch heute noch klar erkennbar in den Arbeitsversionen und frühen oder späten Entwürfen zu finden sein.

    5. Wird die Bezahlung dann für ein Gutachten wegen methodischer Maengeln verweigert, wirft man doch dem Vertragspartner ( das Ministerium ggü. dem Inst.) die Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten vor. Das wäre keine Kleinigkeit. Bei einem Forscher mit x Jahren Berufs- und Gutachtenpraxis ist dies ein Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens (fahrlässig oder vorsätzlich).

    Wird dagegen sogar gefordert, wissenlich entgegen der eigenen Erkennnisse korrigierte/verbesserte/angepasste Schlussfolgerungen zu veröffentlichen (unter Androhung der Nichtbezahlung), müßte das doch schon mindestens in Richtung Nötigung gehen.

    So: mir natürlich klar, dass die Realität gaanz anders aussieht. Also wird es Zeit,daß so ein Fall mal komplett aufgeklärt wird. Allerdings ist mir auch klar, dass der/die Forscher da am kürzesten Hebel sitzen und gar ihre Karriere riskieren könnten.

    Disclaimer: Nein, ich bin natürlich kein Jurist, wie man unschwer herauslesen kann. Aber ich bin Wissenschaftler, der sich auch schon mit Gutachten herumärgerte und mich würde die Meinung von Juristen interessieren.

    Kann ein Aussenstehender/Unbeteiligter auf Herausgabe der (aller!) Unterlagen pochen bzw. sogar klagen (um die Forscher zu schützen)?

    Sollte das nicht schon genug für die Staatsanwaltschaft sein, sich mit einem Anfangsverdacht zu beschäftigen?

    1. Ich empfehle, mal in den Aktenauszug, der oben verlinkt ist, hineinzuschauen. Dort wird insbesondere auch Einiges der Kommunikation und der Korrekturen im „Änderungsmodus“ angeführt.

      Als Beispiel ein Zitat aus einer der Mails:
      „Schon ein erster Blick auf die Kurzzusammenfassung zeigt, dass (voraussichtlich nicht unerheblicher) Überarbeitungsbedarf besteht. So sind etwa die im letzten Absatz der Kurzzusammenfassung enthaltenen Empfehlungen zum Regelungsstandort und Inhalt einer Entschädigungsregelung inakzeptabel.“

      Oder aus der Bewertung des zweiten Entwurfs:
      „Die im Gutachten dargestellten Daten sind teils nicht sehr sorgfältig recherchiert und werden teilweise oberflächlich bewertet. Durch nicht selten tendenziöse Formulierungen kommt das Gutachten zudem zu einer recht einseitigen Interpretation der erhobenen Erkenntnisse und der Rechtslage.“

  7. der bericht enthält mindestens 2 fehler.

    1. 0:46 min: „..soll gespeichert werden, und das bei bloßem verdacht auf eine straftat.“

    das ist eben gerade nicht der fall. der knackpunkt ist die anlasslose speicherung der verkehrsdaten völlig unverdächtiger.

    2. 6:41 min: „..so werden millionenstrafzahlungen an die EU fällig..“

    ob und in welcher höhe strafzahlungen aus vertragsverletzung fällig werden, entscheidet der EuGH nach antrag der kommission oder eines mitglieds im sog. vertragsverletzungsverfahren. dabei muss der sich insbesondere mit der vereinbarkeit der VDS-richtlinie mit materiellem EU-primärrecht auseinandersetzen. dazu gehören etwa auch die EMRK und die Grundrechtecharta der EU.

  8. Das hier ist nur ein weiterer Beleg dafür, daß Frau Zypries einer der schädlichsten wesen ist die die SPD jemals produziert hat. Und das will schon was heißen. Die Dame hat auch so manche Studie und Umfrage zu Softwarepatenten unterdrückt und unter Verschluss gehalten, und in so fern hat das System.

    Die SPD tut immer so nett und sozial, ist aber eine knallharte machtmaschine.

  9. Das hier ist nur ein weiterer Beleg dafür, daß Frau Zypries einer der schädlichsten wesen ist die die SPD jemals produziert hat. Und das will schon was heißen.

    Folgendes Fundstück habe ich bestimmt schon gefühlte 100 x an allen mögllichen Stellen verlinkt (es ist also auch eine persönliche KLICK-EMPFEHLUNG!):
    youtube.com: ARD Morgenmagazin – Kinderreporter interviewen Politiker
    Dort sieht man ein paar Köpfe, denen wir -unter anderem- die ganze Scheiße im Grunde zu „verdanken“ haben!
    Im Folgenden ein paar Zitate als teaser, wir schreiben das Jahr 2007 (!)*:
    Hans-Christian Ströbele (zu der Zeit stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen):
    Ströbele auf die Frage der Kinder, ob er einen Computer hätte (0:44 ff): „Ja…leider ja. “ [Anm.: Wie bitte? Antwortete er tatsächlich mit „LEIDER JA“?]
    Ströbele (1:06 ff): „Ins Internet bin ich -glaub‘ ich- 1 x oder 2 x bisher gegangen“ [Anm.: Wohin ist er gegangen? „Ins“ Internet? Hinein?]
    Guido Westerwelle (zu der Zeit noch Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion):
    Westerwelle (0:56 ff): „Also Computer ist für mich….mehr so ein ganz einfaches Instrument – so wie’n Hammer oder ’n Nagel.
    [Anm.: Für den damaligen Oppositionsführer war ein Computer also ein „Instrument“ wie ein Hammer oder ein Nagel…. Ääääh? Wat is los? Was ist dabei eigentlich schlimmer? Daß für den Herrn Westerwelle im Jahre 2007 (!) ein Computer ein „Instrument, wie’n Hammer oder ’n Nagel“ war, oder daß für ihn ein Hammer und ein Nagel offenbar ein Instrument anstatt Werkzeug ist? Und nein: Ich möchte trotzdem lieber nicht sehen, wie er einen Nagel in die Wand schlägt…]
    Brigitte Zypries (zu der Zeit Deutschlands Bundesministerin der Justiz):
    Zypries auf die Frage der Kinder, welche verschiedenen browser sie denn so kennen würde: „Browser? Was sind denn jetzt noch ‚mal Browser?“ [Anm.: Und solche Figuren erdreisten sich auch noch zum Thema mitreden zu wollen, obwohl NULL Ahnung vorherrscht. Sorry, aber wer nicht wusste was ein „browser“ ist, der wusste erst recht nicht was eine VDS (technisch) bedeutet!]
    Noch bezeichnender als die Antworten der im Beitrag von den Kindern (!) interviewten Volksvertretern, finde ich persönlich fast schon die Tatsache, daß die Kinder (!) das Interview quasi abbrechen wollten weil die Gesprächspartner einfach keine Ahnung vom Thema und somit auch keine Antworten auf die ganz allgemeinen Fragen der Kinder (!) hatten (1:48 ff).
    Wundert es dann überhaupt noch jemanden, wenn die Politiker in Berlin andauernd ihren dämlichen Quatsch verbreiten? Wenn die schon den Kinderreportern nicht das Wasser reichen können, dann ist es für sämtliche (professionelle) Lobbygruppen ja wohl ein Leichtes, unseren „Volksvertretern“ deren Ansichten in den Mund zu legen… Oder?
    Abschließend: Auch wenn das verlinkte Video bereits aus dem Jahre 2007 ist, natürlich auch nur ein Beispiel (von vielen) darstellt und viele -auch in Berlin- heute vermutlich dann doch etwas aufgeklärter sind, so schadet es meiner Meinung nach nicht zu wissen, wie sich das Ganze eigentlich entwickelt hat und unter welchen Umständen (Vgl. auch: „Operation Enduring Freedom“ nach 9/11 2001)!
    Worüber sprechen/streiten wir denn dann heute überhaupt noch? Und vor allen Dingen wozu? Ergo: Weg mit der VDS! KOMPLETT! Keine sog. „Alternativen“ wie beispielsweise die Rechteverwertererfindung namens „Quick Freeze“ (oder glaubt wirklich jemand die Schnarrenberger respektive der Schaar hätten das im Kämmerlein „erfunden“…. *Muuuaaahhaha*….“ ). Und natürlich auch keine Kompromisse! Scheiß in dem Fall auf die EU (also auch auf uns) und diese dämliche Richtline, die keiner braucht. So what?
    Es geht schließlich um die Freiheit, für die unsere Väter und Großväter noch mit sehr viel Blut bezahlt haben – simple as that!
    DAS, d.h. diesen Umstand vergessen meiner persönlichen Meinung nach leider immer wieder sehr viele Menschen. Bei allem Respekt, aber das ist ja wohl wichtiger als irgend’n mp3 auf youtube, bei dem der Urheber nicht gefragt wurde… Förmchen? Sandkasten? Oder wie?

    In diesem Sinne, Baxter
    ———————————-
    * Im November 2007 stimmte der Bundesrat der Vorratsdatenspeicherung zu…
    P.S.: Markus hatte 2007 natürlich davon berichtet: netzpolitik.org vom 28.06.2007
    P.P.S., @Mario (#10): Ich persönlich empfand Frau Zypries auch immer als eine ganz fiese Person, die in meinen Augen so ‚was von dämlich war daß es schon mehr als weh tat…aber so ‚was von!

    1. Offtopic: „Es geht schließlich um die Freiheit, für die unsere Väter und Großväter noch mit sehr viel Blut bezahlt haben – simple as that!“

      Das muss mir völlig entgangen sein. Wenn ich mich recht erinnere, haben unsere „Väter und Vorväter“ für die „Knechtschaft“, sprich, das „Tausendjährige Reich“ gekämpft.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.