Am Donnerstag soll es so weit sein: Mit mehrmonatiger Verspätung will der Bundestag die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschließen, gerade noch rechtzeitig vor der Sommerpause und der im Herbst anstehenden Bundestagswahl.
Im zuständigen Wirtschaftsausschuss, der heute über das TKG abgestimmt hat, gab es noch einige beachtliche Änderungen an dem gut 500 Seiten langen Entwurf der Bundesregierung. Zustimmen muss auch noch der Bundesrat – alles in letzter Sekunde.
Neue Umlage für Glasfaseranschlüsse
So findet sich das sogenannte Nebenkostenprivileg wieder im Gesetz. Ursprünglich hatte die Bundesregierung die Umlagefähigkeit von Anschlüssen als Betriebskosten auf die Miete abgeschafft. Neu errichtete Glasfaserleitungen sollen sich nun doch fünf bis neun Jahre lang umlegen lassen, die Regelung gilt bis Ende 2027.
Das soll Anreize für Hausbesitzer:innen schaffen, möglichst rasch zeitgemäße Leitungen in die Wohnungen zu legen: „Es ist eine einmalige Gelegenheit, den Gebäudebestand mit Glasfaseranschlüssen auszustatten“, heißt es aus Unionskreisen.
Freilich lassen sich solche Kosten nach der Modernisierung eines Gebäudes ohnehin auf die Miete umlegen, kritisierten etwa Sachverständige bei einer Anhörung. Diese Modernisierungsumlage sei jedoch an weitere Bedingungen geknüpft, etwa an Klimaschutzauflagen, sagt der SPD-Berichterstatter Gustav Herzog, und sei insgesamt teurer für Mieter:innen.
Gezielte Investitionen in Glasfaser seien billiger, zudem sei die Umlage an Bedingungen wie „Höhe, Dauer und Open Access“ gebunden, sagt Herzog. Im Regelfall sind die monatlichen Kosten auf fünf Euro gedeckelt, die Anbieterwahl muss frei sein. Der CSU-Abgeordnete Hansjörg Durz sieht die Lösung als „Förderinstrument für den Glasfaserausbau in Gebäuden“. Die bisherige Regelung für Kabelinternetleitungen läuft mit Juni 2024 aus.
Universaldienst bleibt schwach
Einige Änderungen gab es beim so genannten Universaldienst, der ein zahnloser Tiger bleibt. Eigentlich hatte die Regierung bei Amtsantritt ein „Recht auf schnelles Internet“ versprochen, letztlich jedoch nur die EU-Vorgaben umgesetzt. Koalitionspolitiker wiegeln ab: Für den Ausbau „weißer Flecken“, also unterversorgter oder gar nicht erschlossener Gebiete, sei das Breitbandförderprogramm zielführender.
Hier spielt EU-Recht eine Rolle: Das Förderprogramm wird aus Steuergeldern finanziert. Das ist beim Universaldienst so nicht möglich, bei dem kommt ein Umlageverfahren zum Zug. In den Topf, aus dem ein etwaiger Ausbau finanziert werden soll, könnten künftig aber nicht nur Netzbetreiber einzahlen, sondern gegebenenfalls auch sogenannte Over-the-Top-Anbieter wie WhatsApp oder Signal.
Solche Anbieter besitzen keine eigene Leitungen, nutzen aber die Netze deutscher Anbieter. Schon in der Netzneutralitätsdebatte kamen diese Modelle auf, um Internetdienste an der Finanzierung der Infrastruktur zu beteiligen. Dieser Ansatz könnte nun erstmals Realität werden. Darüber entscheiden wird die Bundesnetzagentur. An die Stelle des Jahresumsatzes, aus dem sich die Einzahlung der Netzbetreiber errechnet, soll die Anzahl der monatlich aktiven Nutzer:innen im Inland treten.
Dass deutlich mehr Bandbreite fressende Dienste wie Video-Streaming-Angebote wie Netflix nicht zur Kasse gebeten werden, liegt an EU-Vorgaben. Demnach können nur solche Over-the-Top-Anbieter verpflichtet werden, die im gleichen sachlichen Markt wie Telekommunikationsdienste operieren. Zugleich könnte eine Ausnahme für kleine und mittlere Betriebe zumindest nicht-kommerzielle Messenger-Dienste davor schützen, von der Regelung getroffen zu werden.
Fokus auf Videokonferenzen
In der Sache bleibt der Universaldienst praktisch unverändert. Allerdings wurde die schwammige Formulierung, dass „die von mindestens 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet genutzte Mindestbandbreite“ als Anforderung gelten soll, sicherheitshalber noch weiter abgeschwächt.
Wenn bestimmte Anwendungen, etwa Videokonferenzen über eine verschlüsselte VPN-Verbindung, auch mit geringeren Bandbreiten funktionieren, dann kann der Wert einfach darauf abgesenkt werden. In der Gesetzesbegründung ist die Rede von 30 MBit/s. Darüber entscheiden soll nicht mehr, wie ursprünglich geplant, die Bundesnetzagentur, sondern das Verkehrsministerium – mit dem Segen des Verkehrsausschusses des Bundestags.
Ein „politischer Placebo“, sagt die Infrastrukturexpertin Susanne Blohm vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Ähnlich die Kritik der Opposition: „Der von uns seit Jahren geforderte rechtliche Anspruch auf einen Internetzugang im Rahmen des Universaldienstes wird zwar umgesetzt, aber der Gesetzentwurf der Ministerien entpuppt sich als Minimalversion der EU-Vorgaben, die im Alltag bei weitem nicht ausreichen“, sagt die grüne Infrastruktursprecherin Margit Stumpp.
Stattdessen müsse die Bundesnetzagentur verpflichtet werden, jährlich eine angemessene Mindestbandbreite konkret vorzugeben, „die jederzeit und überall zur Verfügung stehen muss und angepasst wird“, sagt Stumpp – „orientiert an den tatsächlichen Nutzungsgewohnheiten.“ Ähnliches hatten auch Verbraucherschützer:innen gefordert.
Regulierungserleichterungen für Branche
Aus der Branche ist jedenfalls ein Aufatmen zu vernehmen. Wie die Koalition sieht sie den Universaldienst nicht als Ausbaubeschleuniger, sondern will das Tempo selbst vorgeben. „Der eigenwirtschaftliche Ausbau, flankiert von einer umsichtigen Anreiz- und Förderpolitik, bringt uns schneller ans Ziel als jede staatliche Ausbauverpflichtung, die die eh schon knappen Tiefbaukapazitäten bindet“, sagt Stephan Albers, Geschäftsführer des Branchenverbands Breko (Bundesverband Breitbandkommunikation).
Dem erwünschten eigenwirtschaftlichen Ausbau legt das Gesetz jedenfalls nur wenige Steine in den Weg. Wie im EU-Kodex angelegt, auf den die umfassende Novelle zurückgeht, gibt es künftig Regulierungserleichterungen selbst für marktmächtige Anbieter wie die Telekom Deutschland – solange sie Hochgeschwindigkeitsnetze errichten und ihren Wettbewerbern einen fairen Zugang dazu ermöglichen.
Tatsächlich haben Ko-Investitionsmodelle in den vergangenen Jahren immer mehr Fuß gefasst. Der SPD-Abgeordnete Herzog sieht dies als richtigen Ansatz und will dies auch nicht als Deregulierung verstanden wissen. „Ich habe keine Bedenken, dass marktmächtige Unternehmen bevorzugt werden“, sagt Herzog. „Sie werden dazu gedrängt, mit Wettbewerbern zusammenzuarbeiten.“
Gemischtes Bild bei Verbraucherrechten
Positives kann die Verbraucherschützerin Blohm einigen Verbesserungen für Kund:innen abgewinnen, etwa dem Minderungs- und Kündigungsrecht bei zu geringer Bandbreite, den neuen Entstörungsregeln oder den nun vorgesehenen Entschädigungen bei verpassten Technikerterminen. „Alles in allem sind da sehr viele gute Neuerungen dabei“, sagt Blohm. Stressfreier werde der Markt für Verbraucher:innen aber nicht werden, sagt Blohm: „Anbieter lassen sich gerne was einfallen“.
Wie die Abgeordneten im Wirtschaftsausschuss: Die von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) gewünschte Regelung, neben Zweijahresverträgen auch solche mit einjähriger Laufzeit und gedeckelten Mehrkosten zur Pflicht zu machen, wurde aus dem Gesetz genommen. Laut Hansjörg Durz setze die Koalition auf mündige Verbraucher:innen, die selbst entscheiden sollen, welches Angebot sie wählen wollen. „Preisvorgaben des Gesetzgebers sind mit diesem Anspruch nicht vereinbar – und wurden deshalb gestrichen“, so der Unionsabgeordnete.
Update, 15:20: Absatz hinzugefügt mit der Erklärung, warum OTTs wie Video-Streaming-Anbieter vom Umlageverfahren nicht erfasst werden.
„Freilich lassen sich solche Kosten nach der Modernisierung eines Gebäudes ohnehin auf die Miete umlegen, kritisierten etwa Sachverständige bei einer Anhörung. Diese Modernisierungsumlage sei jedoch an weitere Bedingungen geknüpft, etwa an Klimaschutzauflagen, sagt der SPD-Berichterstatter Gustav Herzog, und sei insgesamt teurer für Mieter:innen.“
War ja klar. Statt man das Problem der hohen Mieten, besonders in Großstädten, angeht, macht man lieber alles dafür, damit der Mieter noch mehr bezahlen soll. In welcher Dimension leben eigentlich diese Parlamentarier? Komischerweise hat die Bundesregierung für alles Kohle, warum nicht gezielt in Glasfaserausbau investieren? Es ist zum Kotzen.
Trotz aller Kritik an der gesamten Thematik, dafür ist das milliardenschwere Bundesförderprogramm da.
Falls man Verschlüsselung nicht zurückgestopft kriegt, hat man dann zumindest einen kompakten Satz an Stellschrauben wie dieser hier, um den Zugang zum Markt zu erschweren, bzw. wiederum auf größere Player, oder kleinere, dann aber bezahlte (ergo datenbehafteten) Dienste einzudampfen?
Ich glaube, es gibt effektivere Ansätze, falls man ein solches Ziel tatsächlich umsetzen wollen würde.
Nichts ist effektiver, als mit der Zeit Stück für Stück einzukreisen. Dann ist nämlich nicht mehr mit weglaufen :). Es geht ja im Moment schon auch noch um Mehrheits- und Aufmerksamkeitsmanagement.
Ob das hier wirklich so passt, nun ja…
Ich hätte mir gewünscht, in einer Tabelle den durchschnittlichen Bandbreitenbedarf von Anwendungen ablesen zu können. Auf Anhieb würden mir ganz andere „Bandbreiten-Hogs“ als Messenger.
Ganz sicherlich gibt es ja entsprechende Untersuchungen, inwiefern Messenger überhaupt Bandbreiten-Fresser sind. Sicherlich kann Netzpolitik.org aktuelle Statistiken über Bandbreiten-Verbrauch veröffentlichen?
Meine Alltagserfahrung jedenfalls ist, dass die Netze in die Knie gehen, wenn allabendlich Greti+Pleti sich das Hirn leer streamen.
Siehe Update:
Das ist ganz einfach. Dann definiert man ein mal „Videotelefonie ist Universaldienst/Telekommunikation“ und schon fallen Youtube, Netflix und… XXX-Dienste unter diese Regelungen. Mit einem Federstreich hätte man die größen Bandbreiten-luder inkludiert.
Das mit dem Umdefinieren unbequemer Wahrheiten haben Politik und Wirtschaft doch sonst auch so gut drauf.
(Dies ist eine dieser Unbequemen Wahrheiten)
Will natürlich keiner. Warum? Gebt dem Volke ‚Brot und Spiele‘ – damit es die klappe hält. :-/
Erinnert sich noch jemand daran das zur ISDN Einführung salbadert wurde Videotelefonie sei der neue Standard??? LoL
Text Messenger werden wohl nur ein promille des Traffics verbrauchen den große Streaming Dienste wie Netflix, Youtube usw verursachen. Mal wieder ein Beispiel wie wenig Ahnung die Politik über das hat über das Sie am Ende entscheidet !
Leider sind diese politischen Akteure dabei dann auch noch weitgehend komplett beratungs resistent….
Siehe Update:
Zum Beispiel: Der Krümmungsgrad von EU-Bananen. :) Nicht alles was eine Vorgabe ist macht auch Sinn. Aber was will man erwarten wenn man „verbrannte“ Politiker dort hin (& weg) komplimentiert.
Kurz: Die EU muß ihre Vorgaben eben Ändern. Punkt!
Die EU schreibt keine Krümmung bei Bananen vor.
Sie tat das in der Vergangenheit bei Gurken, auf Betreiben der Grosshändler, die das zT noch immer durchsetzen (Gurken werden in Stiegen gehandelt, zu krumm führt zu sehr unterschiedlichen Anzahlen).
Es blamiert sich halt jeder, wie er kann.
Welcher nennenswerte Messenger bietet keine Voice und/oder Video calls?
Und wenn man das mit allen seinen Vorteilen hat, warum noch anders telefonieren, wo man nicht muss?
Wofür war noch gleich das Milliarden schwere Förderprogramm???
Anscheinend ja nicht dafür, dass alle unterversorgten Haushalte schnelles Breitband bekommen!
Bei uns im Ort bekommen nur die Hälfte der Haushalte schnelles Glasfaser Breitband! Der zuständige Koordinator sagte, dass nicht verbrauchte aber vorhandene Fördermittel verfallen! Wir gehen leer aus, und haben noch nicht einmal VDSL!
Die Landrätin will am Sonntag wieder gewählt werden. Ein Punkt in ihrem Wahlprogramm ist – schnelles Breitband für alle Haushalte! Hört sich gut an, nur wir sollen trotzdem leer ausgehen!
Das wird in diesem Land nie etwas!!! Die Bürokratie wird es schon zu verhindern wissen!!!
Und egal wer wieviel Bandbreite frisst…jedem 1 GBit/s und dann läuft es!
Vielleicht irre ich mich ja aber: Das ließt sich so als ob damit eine Internet-Steuer eingeführt würde, gestaffelt nach Mitgliederzahl der „betroffenen“ Dienste. Ob das Weise ist?
Da wäre als nächstes doch eMail-Porto denkbar – wenn man die Bandbreiten-verschwender schon ausklammert!? Aber vorher kommt die Download-Besteuerung. Ein DVD-Image (Linux/Windows 10) Zwofuffzich bitte am PC einwerfen. ;-) Zahlbar im Voraus in Bitcoins.
Wie will man den die Messengerdienste aus dem Ausland zwingen für die bisher marode und zurückgebliebene IT-Infrastruktur Deutschlands zu zahlen? Man sendet den Messengerdiensten einfach eine Zahlungsaufforderung nach deutschem Recht? Nun bei Threema könnte ich es mir vorstellen das da auf politischer Seite Druck auf das EU-Anhängselland Schweiz ausgeübt wird. Die Schweiz ist ja schon lange kein wirklicher Ort für Datenschutz u. nicht wirklich unabhängig!
Aber bei Signal und Telegramm kann ich mir das beim besten Willen nicht vorstellen. Und wenn diese Messengerdienste nicht zahlen? Signal lebt z.B. von Spenden. Telegramm wird von einem wohlhabenden Russen finanziert. Aber der hat auch nicht endlos Geld. Und dann sperren wie es Russland versucht hat? Na das wird spannend!
Was mich eher interessiert, ob die automatische Verlängerung von Laufzeitverträgen nun tatsächlich auf einen Monat reduziert wird, oder ob es bei den üblichen 12 Monaten bleibt. Das war doch auch im Gespräch.
Das ist eher der Knackpunkt, weil viele einfach ewig in ihren Leistungsschwächeren und ach so günstigen Verträgen bleiben. Für Netzbetreiber zählt schlicht die Nachfrage.
Allerdings sollte man nicht gleichzeitig die geiz ist geil Nummer spielen wenn man mehr Power will. Im Durchschnitt werden auch auf Fiber Netzen nur 50 oder 100 er Verträge gebucht. Das passt nicht zu dem Begehren nach schnellem Internet. Wie auch immer man schnell definiert. Glasausbau macht Sinn wenn Bandbreiten von mehr als 100 Mbit benötigt werden. Alles darunter ist Stand heute DSL und technisch überholt.
Naja, man will die Leistung auch bekommen. Das hat mit tatsächlicher Verfügbarkeit zu tun, aber auch mit Vertrauen bzw. Erfahrung. Hinzu der Preis, und dann gibt es noch die Abwägung mit den Vertragslaufzeiten und die Frage, welche Anbieter vielleicht aus Prinzip oder Erfahrung nicht in die Auswahl kommen. Dann kommt noch die Verfügbarkeit und Blockaden durch „Vectoringsperren“, d.h. andere dürfen nicht, weil die Telekom dort Vectoring will +- später macht.
Ob die Faktoren wirklich die Masse betreffen, ist natürlich eine weitere Frage wert, einen Garten Eden haben wir hier jedenfalls definitiv nicht.
Die Denk, zukunfsttraechtige Infrastruktur erst bei vorliegender Nachfrage bereitzustellen fuehrt zuverlaesig dazu, dass man bei Konzepten, Technologien und dann letztlich Infrastrukturnutzen 1-2 Generationen zurueckliegt. Also genau die Situation von Deutschland im 21sten Jahrhundert.
Das ist ziemlich ironisch, weil ausgerechnet Deutschland das im 20sten Jahrhundert ziemlich gut hinbekommen hatte. Hierzulande ist die Bewahrung der Privilegien und Geschaeftsmodelle des 20sten Jahrhunderts halt wichtiger als die Gegenwart oder gar eine Zukunft.
5/6G haut das vielleicht irgendwann raus (für Ballungszentren), was auch den Vorteil hat, dass dann ganz andere Schnüffelbefugnisse gelten. Insofern: Kopf hoch, es geht doch vorwärts!
Die Verträge mit mehr Bandbreite sind in Deutschland einfach für viele zu teuer!
Viele Leute wissen auch gar nicht, wofür man höhere Bandbreite in Zukunft benutzen kann…
Die gucken sich auf ihren schicken neuen 4K Fernsehern auch immer noch SD Sender an, weil sie es einfach nicht besser wissen (viele in unserer Nachbarschaft) oder weil HD und UHD natürlich Mehrkosten verursachen…
Automatisch verlängerte Verträge lassen sich künftig monatlich kündigen.