In der sogenannten Antiterrordatei speichern Polizeien und Geheimdienste Informationen zu Personen und Zusammenhängen, die mutmaßlich mit Terrorismus in Verbindung stehen. Namen, Telefonnummern, Schließfächer, Treffpunkte und Informationen zur Gewaltbereitschaft sind nur einige der Informationen, die in der Datensammlung landen können. Behörden sollen so feststellen, ob andere Stellen Informationen zu einer Person haben. Insgesamt soll das ihre Zusammenarbeit verbessern.
Vor Gericht fiel das Antiterrordatei-Gesetz zwei Mal durch: Zuletzt forderte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung im Dezember 2020 auf, verfassungswidrige Teile des Gesetzes zu überarbeiten. Die Bundesregierung hat es damit aber offenbar nicht besonders eilig.
Bei dem letzten Urteil ging es um die Data-Mining-Kompetenzen aus dem Antiterrordatei-Gesetz, also die Möglichkeit, mithilfe von Analysen neue Erkenntnisse aus den Daten zu gewinnen. Seit 2015 durften Polizeien und Geheimdienste Daten projektbezogen nutzen, „soweit dies im Rahmen eines bestimmten einzelfallbezogenen Projekts für die Verfolgung qualifizierter Straftaten des internationalen Terrorismus im Einzelfall erforderlich ist, um weitere Zusammenhänge des Einzelfalls aufzuklären“. Das erklärte das Bundesverfassungsgericht für nichtig. Es fehlten konkrete Eingriffsschwellen für eine solche Zusammenführung von polizeilichen und geheimdienstlichen Daten.
„Blankovollmacht für Überwachungsbefugnisse“
Genutzt haben die Behörden die Data-Mining-Befugnisse offenbar sowieso nie. Ein „veralteter Softwarekern“, mangelnde Auswerte-Tools und die Datenstruktur hätten das nicht ermöglicht. Das antwortet die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion sieht dadurch ihre Bedenken bestätigt: „Die Bundesregierung hat sich mit dem Antiterrordateiengesetz eine Blankovollmacht für Überwachungsbefugnisse erteilen lassen, in der vagen Hoffnung, sie irgendwann einmal technisch umsetzen zu können“, so Jelpke gegenüber netzpolitik.org. Dass die umstrittenen Analysekompetenzen weder verfassungskonform noch technisch machbar seien, „erweist sich als doppeltes Armutszeugnis für die Bundesregierung“.
Auch abgesehen von technischen und rechtlichen Hürden scheint der Gebrauch der Antiterrordatei über die Jahre sich eher zurückentwickelt zu haben. Im Juni 2020 seien 9.523 Personen in der Datei gespeichert gewesen, 2014 waren es noch 13.000. Die Datei würde zwar befüllt, aber kaum zur Kontaktanbahnung genutzt, so der Bundesdatenschutzbeauftragte. Der enorme Aufwand dafür sei nicht gerechtfertigt, er forderte die Bundesregierung bereits auf, die Datei abzuschaffen.
Der Nutzen der Antiterrordatei ist fraglich
Welchen konkreten Nutzen die problematische Datensammlung überhaupt hat, kann die Bundesregierung nicht sagen. Beispiele für mit der Datei verhinderte oder aufgeklärte terroristische Anschläge nennt sie in ihrer Antwort an die Bundestagsabgeordnete nicht. Die Antiterrordatei sei ein Instrument zum Fundstellennachweis. Gefahrenabwehrmaßnahmen oder Aufklärung stützten „sich äußerst selten auf eine einzelne Erkenntnis“, schreibt die Bundesregierung.
Keinen ausreichenden Nutzen hatte die Datei offenbar im Fall des Attentats am Breitscheidplatz im Dezember 2016. Drei Monate vor dem Anschlag speicherte der Bundesverfassungsschutz den Attentäter in der Datei. Ein „reiner Polizeifall“, so wie es Ex-Verfassungsschutzchef Maaßen zunächst darstellte, war Anis Amri damit wohl kaum.
Für Jelpke wirkt es, als setze die Bundesregierung darauf, „sich Ermächtigungen für Grundrechtseingriffe auf Vorrat zu verschaffen“. Auf die Frage nach Überlegungen zur verfassungskonformen Umgestaltung des Antiterrordatei-Gesetzes verweist die Regierung auf ihre Aussagen aus dem Jahr 2019, vor dem jüngsten Gerichtsurteil. Demnach gebe es „Überlegungen“ zur Weiterentwicklung der Datei, da die beteiligten Behörden den Datenbestand immer weniger nutzen. „Weit scheinen diese Überlegungen seitdem nicht gediehen zu sein, wenn die Bundesregierung hier nach wie vor keine Antwort geben kann“, sagt Jelpke.
Passt ja leider ins Bild der digitalen Inkompetenz; wobei, es mutet schon fast wie Kalkül an.
Das ganze Polit-Gelabere von wegen Datenschutz usw. ist meiner Meinung nach Fake. In diversen Quellen und „Folien“ aus den entsprechenden privaten und staatlichen Strukturen – die bekanntlich umfänglich zusammenarbeiten – kann man entnehmen, dass man „zurück in die Vergangenheit“ gehen wolle anhand der Daten, um „in Zukunft dies oder jenes aufzuklären“. Damit ist bereits in der Logik klar, da man ja im Vorfeld nicht wissen kann, wer/was in Zukunft – in der Vergangenheit (!!) – „kriminell“ war, dass man ALLE überwachen muss! Es werden derzeit nur verschiedene Theater-Kunststücke aufgeführt, die jedoch trotz unterschiedlicher Taktik auf das gleiche Ziel zusteuern!