Urteil: Trump darf auf Twitter nicht mehr blocken

US-Präsident Donald Trump darf als Amtsträger keine Personen auf Twitter blocken, nur weil sie eine andere Meinung haben als er. Das Urteil ist wegweisend für den Umgang von Behörden in den USA mit Social Media.

Blockieren von Nutzern auf Twitter ist Trump in Zukunft nicht mehr erlaubt. – Alle Rechte vorbehalten Screenshot: Twitter

Der US-Präsident Donald Trump darf keine Nutzer blocken, bloß weil diese eine andere Meinung haben als er. Ein Bundesberufungsgericht in den USA entschied, dass Trump mit dem Blockieren solcher Konten auf Twitter den ersten Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung verletze, das Recht auf freie Rede.

Das Blocken von Konten auf Twitter ist eine Methode, um Gegenrede weniger sichtbar zu machen. Es schließt zugleich Menschen vom Kommunikationsfluss aus.

„Der erste Zusatzartikel erlaubt es einem Amtsträger, der ein Social-Media-Konto für alle möglichen offiziellen Zwecke verwendet, nicht, Personen von einem anderweitig Online-Dialog auszuschließen, weil sie Ansichten geäußert haben, mit denen der Amtsträger nicht einverstanden ist“, schreibt Richter Barrington D. Parker in der einstimmigen Entscheidung des Gerichtes.

Social-Media-Konten als Orte demokratischer Diskussion

Geklagt hatte das Knight First Amendment Institute an der Columbia University im Namen von sieben Personen, die Trump auf Twitter geblockt hatte. Vor dem Prozess hatte Trump die Blockade noch aufgehoben, das Urteil wurde von dieser Maßnahme allerdings nicht beeinflusst. Trump hatte schon vor einem Gericht in New York verloren und war dann in Berufung gegangen.

Gegenüber der Washington Post sagte Jameel Jaffer vom Knight Institute: „Die Social Media-Konten von Amtsträgern gehören heute zu den wichtigsten Orten für die Diskussion über die Politik der Regierung. Diese Entscheidung wird sicherstellen, dass Menschen nicht wegen ihrer Meinung aus diesen Foren ausgeschlossen werden. Das Urteil wird dazu beitragen, die Integrität und Vitalität digitaler Räume zu gewährleisten, die für unsere Demokratie immer wichtiger werden.“

Auch in Deutschland wird die Frage diskutiert

Auch in Deutschland gibt es eine Debatte darüber, ob offizielle Stellen Bürger:innen blockieren dürfen: Nach dem G20-Gipfel geriet beispielsweise die Hamburger Polizei in die Kritik, weil sie Accounts auf Twitter blockierte. Ein Parlamentsgutachten widersprach dieser Praxis, die rechtlichen Grundlagen sind aber weiterhin unklar.

Ob Politiker:innen in Regierungsfunktionen oder Accounts von Ministerien Accounts blocken dürfen, ist hierzulande noch ungeklärt. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hält solche Blockaden von Behörden für rechtswidrig und sammelt Fälle für potenzielle Klagen.

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