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Londoner Polizei geht mit Online-Pranger gegen Klimaproteste von Extinction Rebellion vor

Gegen Blockadeaktionen bei den Klimaprotesten in der britischen Hauptstadt zieht die Londoner Polizei die Daumenschrauben an: Sie nahm mehr als 1.000 Menschen in Gewahrsam und veröffentlichte vorübergehend eine Liste von Demonstrant:innen, die mutmaßlich gegen Gesetze verstoßen hätten – samt Geburtsdatum und Wohnort.

  • Markus Reuter
Protest von Extinction Rebellion in London. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Joël de Vriend

Mehr als 1.000 Menschen hat die Londoner Polizei in den vergangenen neun Tagen bei Klimaprotesten der internationalen Bewegung Extinction Rebellion festgenommen. Tausende Demonstrant:innen hatten Brücken, Kreuzungen und Plätze besetzt und die britische Hauptstadt mit zivilem Ungehorsam politisch stark unter Druck gesetzt. Der Verkehr brach in Teilen der Stadt zusammen. Die Protestierenden wollen mit Nachdruck Aufmerksamkeit auf die Klimakrise lenken und rufen die Regierung zu sofortigem Handeln auf.

Die meisten der Personen wurden wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (Section 14 Orders) vorübergehend in Gewahrsam genommen. Einige Namen von Festgenommenen samt Geburtsdatum und Wohnort veröffentlichte die Londoner Polizei vorübergehend auf ihrer Webseite. Mittlerweile ist die Liste wieder offline. Gleichzeitig kündigte die Polizei an, Personen festnehmen zu wollen, die andere Menschen zu Blockadeaktionen aufriefen. Die Gangart gegen die wirkmächtigen Proteste wird so verschärft.

Der Londoner Bürgermeister Sadiq Khan rief dazu auf, dass London zu „business as usual“ zurückkehren solle. Die Polizei habe 9.000 Beamte gegen die Proteste eingesetzt, er sei besorgt, dass die Polizei Aufgaben wie Kriminalitätsbekämpfung nicht mehr nachkommen könne. Die Proteste sind Teil von weltweiten Aktionswochen. In Australien wurden Kohlezüge blockiert, in Frankreich Konzernzentralen. Auch in Berlin besetzten Aktivist:innen von Extinction Rebellion mit der Oberbaumbrücke ein wichtiges Wahrzeichen der Stadt vorübergehend.

Menschen sitzen aus Protest auf der Oberbaumbrücke in Berlin.
Ungehorsam auch in Berlin: Aktivist:innen von Extinction Rebellion besetzen die Oberbaumbrücke. – Alle Rechte vorbehalten: EineR von vielen

Ziviler Ungehorsam im Aufwind

Mit Extinction Rebellion findet die aktuelle Klimabewegung in größerem Maßstab nun auch Ausdrucks- und Aktionsformen, die Taktiken des zivilen Ungehorsams nutzen. Die Bewegung, die erst im Oktober 2018 gegründet wurde, ist laut Wikipedia in knapp 50 Ländern aktiv und hat mehr als 300 Ortsgruppen, von denen mehr als 30 auch in Deutschland aktiv sind. Mathew d’Ancona schreibt im Guardian über die neue Protestbewegung: „Die gewaltfreie, friedliche Karnevalsstimmung hat ihre Wurzeln in der Philosophie von Gandhi, der Flower-Power-Bewegung der Sechziger Jahre und der Entschlossenheit der Occupy-Bewegung. Aber die Synthese ist verblüffend neu.“ Mit dieser Mischung hat Extinction Rebellion erreicht, dass auch Prominente wie Emma Thompson oder Mitglieder des britischen Olympia-Teams die Proteste öffentlich unterstützten und sogar daran teilnahmen.

Bei Protesten des zivilen Ungehorsams werden unter Inkaufnahme persönlicher Konsequenzen Regeln verletzt. Mit symbolträchtigen und aus Gewissensgründen vollzogenen bewussten Verstößen gegen rechtliche Normen zielen Aktivist:innen auf die Beseitigung einer Unrechtssituation oder eines politischen Misstands. Sie begründen die Rechtsverletzung moralisch. Ziviler Ungehorsam ist deswegen eine in der Regel gewaltfreie und friedliche Aktionsform. Vordenker und Vertreter des zivilen Ungehorsams sind Henry David Thoreau, Mahatma Gandhi und Martin Luther King.

Aktionen zivilen Ungehorsams haben weltweit eine lange Tradition, sie gehören zum Repertoire demokratischer Proteste, auch wenn sie wegen der Regelverletzungen umstritten sind. Aktionen zivilen Ungehorsams gibt es in Deutschland unter anderem bei Blockaden von Nazidemonstrationen („Thierse blockierse“) und bei den Klimaprotesten von Ende Gelände.

Über die Autor:innen

  • Markus Reuter

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP)


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5 Kommentare zu „Londoner Polizei geht mit Online-Pranger gegen Klimaproteste von Extinction Rebellion vor“


  1. historyrepeating

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    Ein Protest, der niemand stört, bewirkt auch nichts. Insofern ist die grundsätzliche Kritik vieler Medien an Protesten in Deutschland ignorant und kontraproduktiv. Dies führt zu massiver Politikverdrossenheit, weil jeglicher Protest delegitimiert wird, sobald er aneckt.


    1. In England hat man ja wirklich ein paar ganz vorzügliche Gesetze in Position gebracht.

      Die Definition

      „A ‘public assembly’ is two or more people“

      in Verbindung mit der gummihaften Formulierung

      “ ‘as they appear necessary to prevent serious disorder, disruption of the life of the community, or intimidation’“

      sollte das Herz eines jeden Innenministers höher schlagen lassen.


      1. Markus Reuter

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        In Deutschland ist die Anzahl der Menschen, die es für eine Versammlung braucht: „mehrere“. Es ist umstritten, ob es dann ab zwei, drei Personen gilt.


  2. con2art

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    Friday for Future müsste auch zur Sorte „zivilen Ungehorsams“ gehören.
    Denn Schüler können rechtlich nicht streiken, sie verweigern einfach den Schulbesuch und verletzten damit die Regeln.


    1. Blaue Elise

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      Hier etwas kompetenter als von pupertierenden Jugendlichen zum Klimawandel
      https://www.youtube.com/watch?v=wCnUUGilH5Y
      Sicher ist ziviler Ungehorsam bei uns nicht strafbar, Sitzblockaden schon. Hier ging es aber um den Pranger über das Internet und so etwas verstößt gegen jedes Recht.

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