Die heutige öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags begann mit einem Eklat, noch ehe die Sitzung um 16 Uhr begonnen hat. Es wird um die Änderung der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze und eine deutliche Erweiterung der Nutzung von staatlicher Spionagesoftware gehen. Doch das Bundesjustizministerium (BMJV) hat sich erneut mit einem Verhalten hervorgetan, das den Respekt vor den beteiligten Sachverständigen und den hinzugezogenen Behörden vermissen lässt. Das Ministerium von Heiko Maas hatte mal wieder kurzfristige, aber bedeutsame Änderungen vorgenommen, ohne sich die Mühe zu machen, diejenigen darüber in Kenntnis zu setzen, deren Expertise es doch einzuholen vorgibt.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI), Andrea Voßhoff, kritisierte auch gegenüber netzpolitik.org die mangelnde Einbindung ihrer Behörde:
Leider hat das Bundesjustizministerium die BfDI nicht über die geplante Änderung der Strafprozessordnung informiert. Angesichts der erheblichen datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedeutung des Vorhabens ist dies nicht nachvollziehbar.
Denn die Änderung weitet die Möglichkeiten der Strafverfolger zum Einsatz des Staatstrojaners ganz eklatant aus.
In ihrer Stellungnahme (pdf) wird Voßhoff noch deutlicher und lässt erkennen, dass sie erst durch einen Bericht bei netzpolitik.org überhaupt Kenntnis erlangte, die geplanten gesetzlichen Vorschläge, die ihr gerade zur Begutachtung vorlagen, aber unterdessen bereits wieder geändert worden waren:
Leider hat es das BMJV unterlassen, mich zu dem mit der Formulierungshilfe eingereichten Änderungsantrag zur Einführung einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung und einer Online-Durchsuchung in der Strafprozessordnung zu beteiligen. Von dem Vorhaben habe ich erst am 17. Mai 2017 durch Medienberichte erfahren. Angesichts der erheblichen datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedeutung des Vorhabens ist für mich diese Verfahrensweise nicht nachvollziehbar. (Hervorhebung von uns)
Wenn man im üblichen Rahmen der Höflichkeit zwischen Behörden und Ministerien bleiben will, wird sich kaum eine harschere Formulierung einer Kritik finden. Voßhoff lässt ihren Unmut über das Vorgehen des Ministeriums deutlich durchscheinen.
Bewertung der Staatstrojaner-Ausweitung
Es blieb aufgrund dieser Arbeitsweise im Hause Maas wenig Zeit für Voßhoff, die geplanten Änderungen in Bezug auf beide Varianten des Staatstrojaners zu bewerten: Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und Online-Durchsuchung. Ihre kurze Analyse macht jedoch bereits deutlich, dass sie in einem keine Zweifel hat: Eine so drastische Erweiterung des staatlichen Hackings ist nicht verfassungsgemäß.
Der Entwurf beinhaltet verfassungsrechtlich erhebliche Risiken und setzt eine gründliche fachliche Auseinandersetzung voraus.
Die vorgeschlagene Regelung [zur Quellen-TKÜ] führt […] zu erheblichen datenschutzrechtlichen Risiken und zu einem klaren Verfassungsverstoß.
Der Entwurf will die Quellen-TKÜ für den gesamten Straftatenkatalog des § 100a Abs. 2 StPO zulassen. Ich habe erhebliche Zweifel an einem daran bestehenden Bedarf der Strafverfolgungsbehörden.
Der extrem weiten Auslegung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung in der Gesetzesbegründung stimme ich ausdrücklich nicht zu.
Der Straftatenkatalog bei der Online-Durchsuchung ist beachtlich. Er nennt sage und schreibe 74 Paragraphen. Aus Zeitgründen konnte hier nicht geprüft werden, wie viele Straftatbestände sich daraus im Einzelnen ergeben. Darunter sind auf der einen Seite solche, die den strafrechtlichen Schutz höchstrangiger Rechtsgüter betreffen. Darauf ist die Aufzählung aber nicht beschränkt. (Hervorhebungen von uns)
Die Zeit war einfach zu kurz, um sich überhaupt klarzuwerden, welche Straftaten alles umfasst sind. Das betrifft auch die Personen, die durch eine solche Spionagesoftware mitbetroffen sind, etwa wenn sie ein gehacktes informationstechnisches System mitbenutzen:
Abzulehnen ist die geplante Reichweite, mit der auch nicht verdächtige Personen erfasst werden.
Der Einsatz der Online-Durchsuchung im Strafverfahren ist nicht zu rechtfertigen, solange in einem Strafverfahren das Risiko fehlerhafter Beweise nicht beherrschbar ist.
Dem wichtigen Anliegen einer effektiven Strafverfolgung ist nicht gedient, wenn erlangte Informationen als Verstoß gegen Verfassungsrecht nicht verwertet werden können. Daher sollte ein entsprechender Gesetzesbeschluss nicht übereilt, sondern zunächst sorgfältig diskutiert werden. (Hervorhebungen von uns)
Voßhoff kritisiert also in ihrer Stellungnahme für den Rechtsausschuss die geplante Ausweitung der Online-Durchsuchung und der Quellen-TKÜ mit unverblümter Sprache als das, was sie sind: kalkulierter Verfassungsbruch:
Mit einer kurzfristig in ein Änderungsgesetz zur Strafprozessordnung eingebrachten Formulierungshilfe will das Bundesministerium der Justiz den Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und der Online-Durchsuchung erheblich ausweiten. Die vorgeschlagene Regelung für eine Quellen-TKÜ führt zu erheblichen datenschutzrechtlichen Risiken und zu einem klaren Verfassungsverstoß. Dies vor allem, wenn die Quellen-TKÜ im Einzelfall zur „vollwertigen“ Online-Durchsuchung ausgebaut wird, ohne sie, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, auf die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben zu beschränken.
Online-Durchsuchung
Eine Online-Untersuchung unterscheidet sich von einer Quellen-TKÜ vor allem darin, dass es keine Beschränkungen für die Inhalte gibt, auf die der Staatstrojaner zugreifen darf. Voßhoff kritisiert, dass sie rechtlich viel zu wenig eingehegt ist:
Die Online-Durchsuchung erlaubt es Sicherheitsbehörden, Computer und andere informationstechnische Systeme mit Spähsoftware zu infiltrieren, um alle gespeicherten Informationen zu durchsuchen. Für diesen besonders schweren Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2008 strenge Auflagen formuliert. So ist ihr Einsatz bisher nur bei einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut möglich. Nach dem Entwurf des Justizministeriums soll sie aber nicht mehr nur für die Abwehr terroristischer Gefahren, eingesetzt werden, sondern auch für die Strafverfolgung. Dort ist sie nicht auf Straftaten gegen überragend wichtige Rechtsgüter beschränkt. Zudem dürfen nach den Plänen nicht nur Verdächtige überwacht werden. Betroffen wären alle Personen, deren Geräte und Systeme benutzt oder mitbenutzt werden, also im Zweifel die gesamte Familie oder Wohngemeinschaft.
Quellen-TKÜ
Beim kastrierten Staatstrojaner Quellen-TKÜ, der ausschließlich auf Kommunikation aus laufenden Gesprächen zugreifen darf, bemängelt Voßhoff neben den grundsätzlichen Bedenken auch noch weitere Vorhaben im geplanten Gesetz:
Die Quellen-TKÜ funktioniert technisch ähnlich wie die Online-Durchsuchung. Sie muss sich bisher aber auf die laufende Kommunikation der betroffenen Person beschränken. Abgehört werden etwa aktuelle E-Mails, Messenger-Nachrichten oder Internet-Telefonate während des Sendevorgangs. Nach der Neufassung würde aus der Quellen-TKÜ eine „vollwertige“ Online-Durchsuchung, ohne jedoch nur ansatzweise die für Online-Durchsuchungen vorgesehenen verfassungsrechtlichen Einschränkungen zu beachten, wie etwa die Beschränkung auf den Schutz von Leib, Leben und Freiheit. Ermittler könnten dann mit der Quellen-TKÜ auch rückwirkend gespeicherte E-Mails und SMS, archivierte WhatsApp-Nachrichten und Anruflisten des Mobiltelefons auslesen. Selbst in der Cloud gespeicherte Daten wären betroffen.
Und Voßhoff ist beileibe nicht allein mit ihrer umfänglichen Kritik. Alle Stellungnahmen finden sich auf den Seiten des Bundestags.
Offenlegung: Ich bin Mitautorin der Stellungnahme des CCC.
Je politikinteressierter ich werde, umso mehr stört es mich, dass öffentliche Sitzungen nicht als Livestream verfügbar sind. Sogar der Ton würde reichen, und den sollte man ja mit Leichtigkeit ins Internet bekommen., denn es benutzen ja alle Mikrofone.
Mich auch. Aber wir haben einen Berichterstatter von netzpolitik.org vor Ort, der in der Sitzung anwesend ist und nachher darüber Zeugnis ablegen kann.
‚If privacy is outlawed, only outlaws will have privacy.‘ – Phil Zimmermann
https://www.philzimmermann.com/EN/essays/WhyIWrotePGP.html
Vielen Dank für euer unermüdliches Engagement, diesen minderbemittelten, grenzenlosdebilen und völlig verblendeten Berufsschwachmaten, die für sich das Recht herauszunehmen, unser Recht auf Privatsphäre nicht nur mit Füßen zu treten, sondern es vorsätzlich mit Todesfolge zu vergewaltigen, nur um es wieder auszubuddeln und in feinster Manier weiter zu schänden, zu erklärbären, warum ein faschistischer Polizei- / Überwachungsstaat kein erstrebenswertes Ziel für die Gesellschaft ist.
Dafür gebührt euch unser Dank!
Ich weiß beim besten Willen nicht, wie ihr das bewerkstelligt, ohne denen an die Gurgel gehen zu wollen (vielleicht wollt ihr das ja insgeheim, wer weiß und wer würde es euch auch verübeln?) und in Anbetracht dieses unendlichen Kampfes gegen taube Ohren und Windmühlen nicht in Resignation verfällt.
Hut ab!
PS Falls der eine oder andere Überwachungsfetischist oder rückgratloser Politclown hier mitlesen sollte, hier eine Video-Empfehlung: https://www.youtube.com/watch?v=St955HBD-7k (Make Cyberpeace not Cyberwar!)
es gibt über 200 länder auf diesem planeten. viel spass bei der suche nach „dem gerechten“.
[quote]Das Ministerium von Heiko Maas hatte mal wieder kurzfristige, aber bedeutsame Änderungen vorgenommen, ohne sich die Mühe zu machen, diejenigen darüber in Kenntnis zu setzen, deren Expertise es doch einzuholen vorgibt.[/quote]
Diese Verschleierungstaktik, neben der Salamitaktik, ein Klassiker!
[quote]Leider hat das Bundesjustizministerium die BfDI nicht über die geplante Änderung der Strafprozessordnung informiert. Angesichts der erheblichen datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedeutung des Vorhabens ist dies nicht nachvollziehbar. ; In ihrer Stellungnahme (pdf) wird Voßhoff noch deutlicher und lässt erkennen, dass sie erst durch einen Bericht bei netzpolitik.org überhaupt Kenntnis erlangte, die geplanten gesetzlichen Vorschläge, die ihr gerade zur Begutachtung vorlagen, aber unterdessen bereits wieder geändert worden waren:[/quote]
Der Krieg gegen den Terror verlangt nach unkonventionellen Maßnahmen, da die Bundesdatenschutzbeauftragte ein Teil dieses Terrornetzwerkes ist, das es zu bekämpfen gilt, sind diese Auszugrenzen und mit Fehlinformationen zu versorgen, damit sie keine Zeit mehr haben entsprechend zu Agieren!
Nennt sich wohl psychologische Kriegsführung.
Mit ihrer Rüge, wird die von TD Maizieres Gnaden erwählte,ihm hierarchisch unterstellte Vorratsdatenschutzbefürworterin Andrea Voßhoff,die Datensammelwut des Innenministeriums nebst Wasserkopf sicherlich in Ihre Schranken weisen und vollends stoppen.
Voßhof als Phalanx für Datenschutz zu stilisieren, ist ganz großes Kino. :-)
Frau Voßhoff ist nicht Bestandteil der Lösung ,sondern Teil des Problems.
Sie ist das welke Feigenblattlatt des Datenschutzes,die homöopathische Dosis die Überwachungsbefürworter dem Bürger verabreichen ,um sie in vermeintliche Datenschutzsicherheit zu wähnen,Kritik abzuwiegeln,bzw. ins Leere laufen zu lassen,quasi den Bürger zu sedieren.
„Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.“
Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach
Seit dem 01 Jan 2016 ist die BfDI allerdings eine unabhaengige oberste Bundesbehoerde und untersteht keiner Aufsicht mehr. Aber Fakten verwirren vermutlich zu sehr…
@h s
Was ändert das an dem Umstand das TD Maiziere am 04.Februar 2014 eine Schmalspurdatenschützerin und ausgewiesene Voratsdatenspeicherungsbefürworterin,Online Durchsuchungsbejaherin… nach seinem Gusto ins Amt gehievt hatte und die hieß Damals und Heute Frau Voßhoff. Die Anerkennung von Fakten scheint eher Ihr Problem zu sein
h s, die Dame ist Mitglied*in *lach* der CDU und dort gibt es einen Leitspruch „Wess Brot ich brech, des Lied ich sing!“, es ist also völlig Banane, ob „ihr“ Teil des Wasserkopfes der Misere unterstellt ist, sie tanzt nach dem Lied, das er auf seiner Flöte bläst!
Klar weist sie ihm seine Grenzen auf, das kommt beim Bürger auch gut an, besonders vor der Wahl, aber der Mann muss sich nicht dran halten, da Frau V. ihren Posten nicht gefährden möchte, da sich Frau V. ihren Posten nicht wegen ihrer Kompetenz erarbeitet hat, sonder ihre Partei, ihr diesen Posten zugebilligt hat!
Da ein Herr Misere im parteiischen Ränkespiel über Frau V. steht, darf sich ein h s am A**us abtasten, was passiert, würde Frau V. aber mal ordentlich ihrer Partei die „Sicherheits- und Überwachungs- Profite“ vermiesen wollen!
Die Prügel sollte die Bundesregierung kriegen und nicht Frau Voßhoff.
Da stimme ich dir zu, ich stellte lediglich die Realität dar.
Mich erstaunt die Dreistigkeit und der Zynismus immer wieder, mit dem diese Bundesregierung regelmäßig Gesetze auf den Weg bringt, die nicht im Einklang mit dem Grundgesetz stehen, es dann auf eine Klage ankommen lässt nach dem Motto, „Soll doch doch Karlsruhe darüber befinden, vielleicht bleibt ja doch was von unserem Gesetz übrig.“
Mich erstaunt die Tatsache, das trotz des offensichtlichen, diese Wachsfiguren und deren Gesetze/Politik stets alle 4 Jahre erneut vom Wähler bewusst/gewollt bestätigt werden!
Also auch die nicht GG konformen Gesetze.
Guckst Du mal da:
http://www.ihvo.de/200/normalverteilung-der-intelligenz/
In der Mitte werden die Wahlen gewonnen!