Strafprozessordnung

  • Rechtlich fragwürdig: Bundesregierung will biometrische Fotofahndung im Netz
    Mensch mit rotem Raster, das auf das Gesicht projiziert ist
    Bei Straftaten von erheblicher Bedeutung soll die Polizei auch per biometrischem Abgleich das Internet nach Treffern durchsuchen dürfen.
    Rechtlich fragwürdig Bundesregierung will biometrische Fotofahndung im Netz

    Die Polizei soll künftig Fahndungsfotos mit allen im Internet verfügbaren Bildern abgleichen dürfen. In der EU sind die technischen Grundlagen für diese Fotofahndung eigentlich verboten. Dennoch will die Bundesregierung Ermittlungsbehörden genau das nun erlauben.

    16. März 2026 9
  • Bundesverfassungsgericht: Teilerfolg gegen Staatstrojaner
    Düsteres Bild, nur zwei Hände sind beleuchtet, sie halten ein Smartphone
    Die Polizei darf weiter hacken
    Bundesverfassungsgericht Teilerfolg gegen Staatstrojaner

    Staatstrojaner dürfen nicht wegen einfacher Straftaten eingesetzt werden, ansonsten hat das Bundesverfassungsgericht Gesetze zur heimlichen Überwachung durch die Polizei weitgehend für verfassungskonform erklärt. Die Kläger:innen von Digitalcourage geben sich zufrieden, doch auch die Gewerkschaft der Polizei frohlockt.

    7. August 2025 2
  • Erweiterte DNA-Analyse: In den meisten Fällen nicht hilfreich
    Eine Welt, auf der die Kontinente mit 1 und 0 ausgefüllt sind
    Herkunft lässt sich per DNA-Analyse nur selten eindeutig geografisch zuordnen.
    Erweiterte DNA-Analyse In den meisten Fällen nicht hilfreich

    Diese Woche diskutieren die Justizminister:innen über die Ausweitung von DNA-Analysen auf die sogenannte biogeographische Herkunft. Das birgt Diskriminierungspotenzial und hat fragwürdigen Nutzen. Ein Überblick scheint den Initiatoren der Initiative aus Bayern und Baden-Württemberg zu fehlen.

    2. Juni 2025 3
  • Staatstrojaner: Marco Buschmann und das staatliche Hacken
    staatstrojaner (von diffusion bee erstellt)
    Wie sich eine KI einen aktuellen Staatstrojaner vorstellt (Diffusion Bee)
    Staatstrojaner Marco Buschmann und das staatliche Hacken

    Justizminister Buschmann will staatliches Hacken einschränken, allerdings nur ein bisschen. Auch nach seinem aktuellen Gesetzentwurf dürften Staatstrojaner in vielen Fällen eingesetzt werden. Als Oppositionspolitiker sah Buschmann das Thema deutlich kritischer, legte gar Verfassungsbeschwerde ein. Wir veröffentlichen die Beschwerdeschrift.

    14. August 2023 12
  • Ausweitung bei Staatstrojanern: „Kollateralschäden im Prozessrecht“
    Ein Mensch hält ein Smartphone.
    In den vergangenen Jahren wurde der mögliche Einsatz von Staatstrojanern immer wieder ausgeweitet.
    Ausweitung bei Staatstrojanern „Kollateralschäden im Prozessrecht“

    Vor der Sommerpause überarbeitete der Bundestag das Strafgesetzbuch. Eine der Verschärfungen betrifft Propagandamittel von Organisationen auf der EU-Terrorliste. Weitestgehend unbemerkt weiteten sich damit auch die Einsatzmöglichkeiten von Staatstrojanern aus, obwohl das Ziel offenbar etwas anderes war.

    24. Juli 2021 2
  • Kennzeichenscanner: Bundesrat fordert Auto-Vorratsdatenspeicherung
    Kennzeichenscanner
    Kennzeichenscanner.
    Kennzeichenscanner Bundesrat fordert Auto-Vorratsdatenspeicherung

    Die Polizei soll in ganz Deutschland Auto-Kennzeichen fotografieren und in Datenbanken speichern. Das fordert der Bundesrat in einem Antrag zur Strafprozessordnung. Die Bundesregierung will Kennzeichenscanner erlauben, aber nur zur Fahndung. Damit entscheidet der Bundestag.

    5. März 2021 6
  • Beschlagnahme von E-Mails: In aller Heimlichkeit
    Jemand öffnet mit einem Brieföffner einen Brief
    Wenn E-Mails beschlagnahmt werden, bekommen Betroffene davon erstmal nichts mit.
    Beschlagnahme von E-Mails In aller Heimlichkeit

    Erst ganz zum Schluss ist bei geplanten Änderungen der Strafprozessordnung die heimliche Beschlagnahme im Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgetaucht. Behörden sollen leichter auf E‑Mails und Cloud-Inhalte zugreifen können. Die Betroffenen würden das nicht erfahren.

    5. März 2021 12
  • Staatstrojaner im Gesetzentwurf: Mehr Befugnisse zur heimlichen „Online-Durchsuchung“
    symboldbild staatstrojaner
    In der Realität dürfte der Staatstrojaner etwas weniger auffällig aussehen.
    Staatstrojaner im Gesetzentwurf Mehr Befugnisse zur heimlichen „Online-Durchsuchung“

    Verdecktes staatliches Hacking in Form der „Online-Durchsuchung“ soll künftig in noch mehr Fällen erlaubt sein. Die Bundesregierung begründet die Erweiterung der hochumstrittenen Durchsuchung von Computern oder Smartphones mit Hilfe von Spionagesoftware damit, dass es einfach praktisch sei. Ein Kommentar.

    26. Januar 2021 1
  • Automatisierte Kennzeichenlesesysteme: Justizministerin Lambrecht will Auto-Rasterfahndung ausweiten
    Gescanntes Kennzeichen
    Deutsche Firma wirbt mit Kennzeichen-Scanner in Saudi-Arabien.
    Automatisierte Kennzeichenlesesysteme Justizministerin Lambrecht will Auto-Rasterfahndung ausweiten

    Polizei und Ermittlungsbehörden sollen künftig in ganz Deutschland Kfz-Kennzeichen scannen und mit Fahndungslisten abgleichen dürfen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hervor. Dafür könnten auch bereits existierende Anlagen, die ursprünglich für Tempolimits oder Diesel-Fahrverbote aufgestellt wurden, genutzt werden.

    26. Oktober 2020 1
  • Personalisierte Tickets: Fußballverband will Fan-Daten auch nach Corona erheben
    Westkurve im Fritz-Walter-Stadion Kaiserslautern von oben
    Steht hier bald keiner mehr unerkannt in der Kurve?
    Personalisierte Tickets Fußballverband will Fan-Daten auch nach Corona erheben

    Der Präsident des sächsischen Fußballverbandes möchte Eintrittskarten zu Fußballspielen auch nach der Pandemie personalisieren. Während man beim sächsischen Landesdatenschutzbeauftragten und im Innenministerium die Aufregung nicht versteht, sehen Fußballfans ihre persönlichen Daten und die Fankultur in Gefahr. Von den Daten profitieren könnte unterdessen mal wieder die Polizei.

    17. August 2020 6
  • Kennzeichen-Scanner: Wir veröffentlichen das Gutachten, das ein Ende der Auto-Vorratsdatenspeicherung fordert
    gescannte Kennzeichen
    Deutsche Firma wirbt mit Kennzeichen-Scanner in Saudi-Arabien.
    Kennzeichen-Scanner Wir veröffentlichen das Gutachten, das ein Ende der Auto-Vorratsdatenspeicherung fordert

    Die Vorratsdatenspeicherung von Kennzeichen in Brandenburg ist illegal und muss beendet werden. Das sagt ein unterdrücktes Gutachten des Innenministeriums, das wir veröffentlichen. Die Polizei sammelt seit zwei Jahren ohne zu löschen – es gäbe noch mehr, aber jemand hat den Computer falsch bedient.

    16. August 2019 1
  • Staatstrojaner: Bundestag hat das krasseste Überwachungsgesetz der Legislaturperiode beschlossen
    Der Bundestag bei Verabschiedung des Gesetzes.
    Staatstrojaner Bundestag hat das krasseste Überwachungsgesetz der Legislaturperiode beschlossen

    Bald wird die Polizei gleich das ganze Smartphone hacken statt Telefonate abzuhören. Noch diese Woche will der Bundestag das Gesetz zum alltäglichen Einsatz von Staatstrojanern beschließen. Damit endet die Große Koalition nach Vorratsdatenspeicherung und BND-Gesetz mit dem größten Angriff auf die Privatsphäre.

    19. Juni 2017 110
  • Kommentar: Bald werden Staatstrojaner massenhaft eingesetzt. Außer es geschieht noch ein Wunder – und die SPD verhindert es.
    Wer ist glaubwürdiger? Weihnachtsmann oder SPD?
    Kommentar Bald werden Staatstrojaner massenhaft eingesetzt. Außer es geschieht noch ein Wunder – und die SPD verhindert es.

    Von wegen nur gegen Terror: Polizei und Staatsanwälte wollen massenhaft digitale Geräte hacken, um Alltagskriminalität zu verfolgen. Gestern haben Sachverständige im Bundestag über den Staatstrojaner gestritten. Die eigentliche Entscheidung fällt woanders: Bei der SPD-Fraktion. Ein Kommentar.

    1. Juni 2017 55
  • : Bundesdatenschutzbeauftragte rügt Vorhaben, den Staatstrojaner-Einsatz drastisch zu erweitern
    Hacker der Polizei (Symbolbild).
    Bundesdatenschutzbeauftragte rügt Vorhaben, den Staatstrojaner-Einsatz drastisch zu erweitern

    Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff weist auf erhebliche verfassungsrechtliche Probleme bei dem Vorhaben hin, staatliches Hacken für Dutzende Straftaten zuzulassen. Sie findet deutliche Worte für die Verfahrensweise, mit der das Justizministerium Gesetzesänderungen mit langfristigen Folgen in erstaunlicher Hektik zusammenstoppelt.

    31. Mai 2017 18
  • Alltagskriminalität: Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf der Großen Koalition zum massenhaften Einsatz von Staatstrojanern
    Der Einsatz von Staatstrojanern gefährdet ihre Geräte. (Symbolbild)
    Alltagskriminalität Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf der Großen Koalition zum massenhaften Einsatz von Staatstrojanern

    Die Polizei soll bald flächendeckend Computer und Smartphones hacken dürfen, bei ganz normaler Alltagskriminalität. Das geht aus einem Gesetzentwurf der großen Koalition hervor, den wir veröffentlichen. Jedes Jahr werden zehntausende Geräte überwacht, vor allem bei Drogen und Betrug.

    17. Mai 2017 75
  • Noch vor Bundestagswahl: Staatstrojaner soll auch gegen Alltagskriminalität eingesetzt werden
    Begründung für Trojaner-Einsatz: Potenzmittel.
    Noch vor Bundestagswahl Staatstrojaner soll auch gegen Alltagskriminalität eingesetzt werden

    Die Polizei soll Staatstrojaner bald bei ganz normaler Alltagskriminalität einsetzen, nicht mehr nur gegen Terror. Das Justizministerium erarbeitet ein Gesetz, das noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden soll. Um das Thema klein zu halten, wendet die Große Koalition einen Verfahrenstrick an.

    3. April 2017 58
  • : Bundeskriminalamt knackt 44 Telegram-Accounts in zwei Jahren
    Mithilfe einer einfachen SMS konnten sich Ermittler Zugangzu einem Account verschaffen.
    Mithilfe einer einfachen SMS konnten sich Ermittler Zugang zu einem Account verschaffen. - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/microsiervos/17027851954/">Microsiervos</a>
    Bundeskriminalamt knackt 44 Telegram-Accounts in zwei Jahren

    Das Bundeskriminalamt verfügt laut Medienberichten über selbst programmierte Software, die es ihr ermöglicht, Accounts beim Messenger-Dienst Telegram zu knacken. Dadurch kann sie unverschlüsselte Nachrichten ohne Wissen der Betroffenen und des Anbieters mitlesen.

    8. Dezember 2016 25
  • : Der Entwurf des Verfassungsschutz-Gesetzes: Licht und Schatten bei der Neuausrichtung der Datenverarbeitung des BfV
    Now with a new internet surveillance department: Federal Office for the Protection of the Constitution. Image: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Stefan_Kühn">Stefan Kühn</a>. License: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>.
    Der Entwurf des Verfassungsschutz-Gesetzes: Licht und Schatten bei der Neuausrichtung der Datenverarbeitung des BfV

    Die Reform des Verfassungsschutzes steht vor der Tür, ein Gesetzesentwurf wurde letzte Woche von der Bundesregierung beschlossen. Welche Punkte dabei kritisch sind und massive Grundrechtsbeschneidungen verursachen können und wo es gute Tendenzen gibt, fasst dieser Artikel zusammen.

    Dieser Artikel erschien zuerst am 1. April 2015 auf eaid-berlin.de. Wir veröffentlichen ihn hier mit freundlicher Genehmigung von Dennis-Kenji Kipker.

    Dennis-Kenji Kipker ist Jurist und wissenschaftlicher Assistent am Institut für Informations‑, Gesundheits- und Medizinrecht (IGMR) an der Universität Bremen und Mitglied in der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID). Im Rahmen seiner Forschungstätigkeit beschäftigt er sich mit Fragen und Problemen des Datenschutz- und Datensicherheitsrechts, dort schwerpunktmäßig im Polizei- und Nachrichtendienstrecht sowie im Recht der IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen.

    Was gemeinhin unter dem Entwurf des Verfassungsschutz-Gesetzes zusammengefasst wird, umfasst konkret betrachtet weit mehr als nur das: Der am vergangenen Mittwoch in Berlin beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes soll als Artikelgesetz nicht nur das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) novellieren, sondern umfassend die informationelle Sicherheitsarchitektur in Deutschland umgestalten: So sind Änderungen im MAD-Gesetz, im BND-Gesetz, im Sicherheitsüberprüfungsgesetz, im VIS-Zugangsgesetz, im Artikel 10-Gesetz, im Bundesbeamtengesetz, im Bundesbesoldungsgesetz, in der Strafprozessordnung, in der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters und im Bundeszentralregistergesetz vorgesehen. Obgleich zahlreiche dieser Änderungen aus datenschutzrechtlicher Perspektive heraus miteinander verknüpft sind, wird im Folgenden aus Gründen des Umfangs nur auf die wesentlichen Änderungen im Bereich des Bundesverfassungsschutzgesetzes eingegangen.

    Erweiterung der Kompetenzen des Bundesamts für Verfassungsschutz

    Generell verfolgt das gesetzgeberische Vorhaben die Zielsetzung, den Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) auszuweiten. Hierzu erfolgt die explizite Benennung des BfV als Zentralstelle im nachrichtendienstlichen Bereich ähnlich dem Bundeskriminalamt (BKA) als zentraler Stelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Bedeutung des BfV innerhalb der nationalen Sicherheitsarchitektur zu erhöhen und ihm eine Koordinierungsfunktion einzuräumen, die zu einem höheren Maß an Vereinheitlichung, zur Verbesserung der Zusammenarbeitsfähigkeit zwischen den Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) und dem BfV und zu einer optimierten Regelung der Arbeitsteilung zwischen den einzelnen Sicherheitsbehörden führt.

    Zur Erreichung dieses Ziels sind verschiedene Regelungen geplant, welche die Vernetzung der Verfassungsschutzbehörden untereinander fördern. Den Kern bildet dabei der Betrieb des nachrichtendienstlichen Informationssystems (NADIS) durch das BfV. Hierzu wird bestimmt, dass sich die LfV und das BfV unverzüglich die für ihre Aufgaben relevanten Informationen übermitteln. Zwar gibt es auch im geltenden BVerfSchG bereits einen Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern in diesem Bereich, dieser wird aber durch die Neuregelungen konkretisiert und in der Form eines synallagmatischen Verhältnisses erweitert.

    Mehr Datenspeicherung, mehr Zugriffsberechtigte, mehr Verwendungsumfang, mehr Datenaustausch

    Im Rahmen des Datenbankbetriebs werden zudem die Möglichkeiten der Datenspeicherung ausgedehnt, so brauchen beispielsweise die Dateien grundsätzlich nicht nur die Daten zu enthalten, die zum Auffinden von Akten und der dazu notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind, sondern können inhaltlich auch darüber hinausgehen, ohne dass es einer gesonderten Rechtfertigung bedarf. Hier bedarf es einer weitergehenden gesetzlichen Konkretisierung, welche Datentypen innerhalb des NADIS gespeichert werden können, um einer Nutzung der Datenbank zu operativen Zwecken vorzubeugen. Ebenso besteht weiterer Konkretisierungsbedarf für den Kreis der auf das System zugriffsberechtigten Personen: Einerseits bestimmt der Gesetzentwurf zwar, dass eine Abfrage von Daten nur zulässig ist, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben, mit denen der Abfragende unmittelbar betraut ist, erforderlich ist. Andererseits jedoch wird die Zugriffsberechtigung auf Daten, die nicht zum Auffinden von Akten und der dazu notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind, ausgedehnt. Für den entsprechenden Datenabruf wird nicht mehr wie bisher verlangt, dass dieser nur durch Personen stattfinden darf, die „unmittelbar mit Arbeiten in diesem Anwendungsgebiet“ betraut sind, sondern wird vielmehr solchen Ermittlungspersonen ermöglicht, die „mit der Erfassung von Daten oder Analysen betraut sind“. Das Unmittelbarkeitskriterium fällt in diesem Bereich folglich weg.

    Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Akten sieht der Entwurf des Verfassungsschutz-Gesetzes ebenfalls eine Ausdehnung des Verwendungsumfangs vor, indem Akten oder Auszüge aus Akten ausdrücklich auch in elektronischer Form geführt werden dürfen und ein automatisierter Abgleich grundsätzlich möglich ist. Zugleich werden aber auch Beschränkungen und flankierende Verfahrensregelungen im Umgang mit den Daten getroffen: So wird beispielsweise eine explizite Vernichtungsverpflichtung normiert, wenn eine Akte insgesamt zur Erfüllung der Aufgaben des BfV nicht oder nicht mehr erforderlich ist. Darüber hinaus unterliegt der automatisierte Abgleich personenbezogener Daten aus Akten einer strengen Datenschutzkontrolle für jede Einzelabfrage.

    Eine der Neuerungen im BVerfSchG, die sicherlich in Zukunft kontrovers diskutiert werden dürfte, ist die Möglichkeit des BfV, bei einer „Dringlichkeit der Aufgabenerfüllung“ vom gesetzlich vorgegebenen Verfahren der Festlegung von Dateianordnungen für automatisierte Dateien abzusehen und eine Sofortanordnung zu treffen. Die Besonderheit der Dateianordnung liegt darin, dass sie nicht nur der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern (BMI) bedarf, sondern darüber hinaus auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vor ihrem Erlass anzuhören ist. Durch die Sofortanordnung wird die Mitwirkung von BMI und BfDI auf eine unverzügliche Nachkontrolle im Anschluss an die Maßnahmendurchführung beschränkt. Damit von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Sofortanordnung kein übermäßiger Gebrauch gemacht wird, sollte diese Option des BfV klar auf konkret festgelegte Ausnahmefälle beschränkt werden. Insbesondere bedarf es einer gesetzlichen Konkretisierung des Dringlichkeitsbegriffes.

    Die Stellung des BfV als vernetzte Zentralstelle nachrichtendienstlicher Datenverarbeitung wird ebenfalls deutlich im Hinblick auf die Ausdehnung der Übermittlungsverpflichtungen der übrigen Sicherheitsbehörden. So besteht für die Staatsanwaltschaften, die Polizeien und den Zollfahndungsdienst nach dem Gesetzentwurf nunmehr die Verpflichtung, alle ihnen bekanntgewordenen, auch personenbezogenen Informationen an das BfV oder die LfV zu übermitteln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Ein behördliches Ermessen wie bisher soll folglich nicht mehr bestehen. Ebenso erhält der BND qua Gesetz die explizite Möglichkeit eingeräumt, personenbezogene Informationen an den Verfassungsschutz zu übermitteln.

    Verbesserte Transparenzpflichten und Datensicherheit

    Dieser und weiterer der vorgenannten Befugniserweiterungen des BfV stehen jedoch zugleich auch Aspekte der Transparenz und des Datenschutzes gegenüber, welche sich in den geltenden Vorschriften nicht finden. So soll die Tätigkeit des BfV in Zukunft mehr Bürgernähe gewinnen, was zu begrüßen ist. Dementsprechend hat das BfV nicht wie zurzeit noch eine Berichtspflicht ausschließlich gegenüber dem BMI, sondern unmittelbar gegenüber der Öffentlichkeit selbst, die sensibilisiert werden und für welche der Verfassungsschutz transparenter ausgestaltet werden soll. Im Gesetzentwurf unter anderem berücksichtigt wurden auch die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter dem Gesichtspunkt des Trennungsgebotes zwischen nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung und polizeilichem, operativen Tätigwerden im Rahmen seines Urteils zum Antiterrordateigesetz (ATDG) (1 BvR – 1215/07) im Jahre 2013 getroffen hat. So werden nunmehr teils verhältnismäßig detaillierte, einschränkende tatbestandliche Angaben getroffen, unter welchen Umständen und an wen das BfV personenbezogene Daten übermitteln darf, die mit Mitteln der heimlichen Informationsbeschaffung erlangt wurden. Gleichwohl belässt der Gesetzentwurf dem BfV auch hier eine „Hintertür“ in der Form einer zusätzlichen allgemeinen Auffangklausel zur Informationsübermittlung, wobei diese hier unter anderem auf „erhebliche“ Zwecke der öffentlichen Sicherheit beschränkt wird. Ob durch dieses Erheblichkeitskriterium allein aber die Weite der Auffangklausel in verfassungsrechtlich ausreichender Weise beschnitten wird, bleibt abzuwarten.

    Generell sind für den Gesetzentwurf seine erhöhten Datensicherheitsanforderungen positiv hervorzuheben, die insbesondere die Nutzung des NADIS betreffen: Hier werden Protokollierungspflichten gesetzlich festgeschrieben, die bisher selbst bei den Bundesbehörden nicht immer selbstverständlich gewesen sind, man denke in der Vergangenheit nur an den Einsatz des Staatstrojaners. So hat das BfV für Zwecke der Datenschutzkontrolle bei jedem Zugriff den Zeitpunkt, die Angaben, welche die Feststellung der abgefragten Datensätze ermöglichen und die abfragende Stelle zu protokollieren. Dabei ist die Auswertung der Protokolldaten nach dem Stand der Technik zu gewährleisten.

    Klargestellt wird im Entwurf des Verfassungsschutz-Gesetzes nunmehr ferner, dass das BfV, soweit es eine heimliche Informationsbeschaffung betreibt, in Individualrechte grundsätzlich nur nach Maßgabe besonderer Befugnisse eingreifen darf. Die Anwendung geheimer Ermittlungsinstrumente darf dabei zu keinem Nachteil führen, der erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhalts besteht. Durch diese eigentlich selbstverständliche Feststellung, die in Zukunft aber gesetzlich festgeschrieben werden soll, wird verdeutlicht, dass die Bedeutung des Schutzes der menschlichen Persönlichkeit auch im Zuge staatlicher Ermittlungen keine Werteinbußen erleiden darf. Im Gegenteil, gerade im Falle eines verdeckten nachrichtendienstlichen Tätigwerdens sind die Individualrechte in ihrer Qualität besonders zu berücksichtigen, da der Betroffene sich gegen ein solches Handeln mangels seiner Kenntnis im Regelfall nicht effektiv zur Wehr setzen kann.

    Fazit

    Zusammenfassend betrachtet weist der aktuelle Entwurf des Verfassungsschutz-Gesetzes zahlreiche Regelungsintentionen auf, die geeignet sind, die informationellen Grundrechte in einem stärkeren Maße zu beschneiden, als dies bisher der Fall war. Gleichwohl sind die geplanten Vorschriften nicht ausschließlich unter kritischen Gesichtspunkten zu würdigen. Der NSU-Skandal hat gezeigt, dass das BfV in seiner derzeitigen institutionellen Ausgestaltung nicht in der Lage ist, angemessen auf aktuelle Bedrohungslagen zu reagieren. Gesetzliche Änderungen zur Verbesserung der Arbeit der Behörde sind somit zwingend notwendig, insbesondere auch deshalb, um die Verhältnismäßigkeit des Verfassungsschutzes überhaupt zu wahren: Eine staatliche Einrichtung, die teils intensive Eingriffe in Grundrechte durchführt, muss hinreichend effektiv arbeiten, um die Beschneidung verfassungsrechtlicher Freiheiten legitimieren zu können. Die Geeignetheit staatlichen Eingriffshandelns ist stets auch ein Bestandteil von dessen Verhältnismäßigkeitsbeurteilung. Dies berücksichtigt auch der am vergangenen Mittwoch vorgestellte Gesetzentwurf. Mit sicherheitsbehördlichen Befugniserweiterungen muss dennoch stets sparsam umgegangen werden, diese finden ihre Grenze in der zwingenden Erforderlichkeit des exekutiven Handelns. Hier geht der Gesetzentwurf streckenweise zu weit bzw. ist in seiner tatbestandlichen Ausgestaltung teils noch zu wenig konkret. Da das Gesetzgebungsverfahren aber noch nicht abgeschlossen ist, bleibt zu hoffen, dass diese Erwägungen in Zukunft Berücksichtigung finden.

    2. April 2015 2
  • Neues Verfassungsschutz-Gesetz geleakt: BND will Überwachung zum „Gefahrenbereich Cyber“ massiv ausbauen
    Now with a new internet surveillance department: Federal Office for the Protection of the Constitution. Image: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Stefan_Kühn">Stefan Kühn</a>. License: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>.
    Neues Verfassungsschutz-Gesetz geleakt BND will Überwachung zum „Gefahrenbereich Cyber“ massiv ausbauen

    Der Bundesnachrichtendienst soll internationale Kommunikationswege jetzt auch nach „Cyber-Gefahren“ durchsuchen. Das geht aus einem Gesetzentwurf zur Reform des Verfassungsschutzes hervor, den wir veröffentlichen. Die so gewonnenen Daten sollen auch an Polizeibehörden zur Strafverfolgung weitergegeben werden.

    19. Februar 2015 32