Heute morgen war Innenminister Thomas de Maizière zu Gast im ZDF-Morgenmagazin und wurde dort auch zum Thema Internet befragt. Konkret geht es in dem rund sechs Minuten langen Interview um diesen kurzen Teil:
Moderator: Dieser junge Mann hat sich möglicherweise durch Propaganda radikalisiert, die der IS massenhaft im Internet verbreitet. Haben Sie da Handhabe bei Providern, möglicherweise das mehr einzuschränken?
de Maizière: Das ist in der Tat ein sehr wichtiges und ärgerliches Thema. Wir sind intensiv mit den Providern im Gespräch. Wir wollen, dass Anleitungen zum Bombenbauen, dass Aufstachelungen zum Hass, dass das verschwindet aus dem Netz. Das ist schwierig, die Anbieter sind oft nicht in Deutschland. Und die sagen, wir sind neutral, es gibt Meinungsfreiheit, wir können das nicht beurteilen, das ist eine andere Sprache, usw. Aber ich halte das nicht für überzeugend. Wir wollen, dass die Provider selbst eine Haftung und Verantwortung dafür übernehmen, wenn Straftaten in ihrem Netz stattfinden.
Was de Maizière beschreibt, ist aber lange schon Gesetz. Provider haften bereits nach Kenntnisnahme von Straftaten und müssen diese entfernen. eco, der Verband der Internetwirtschaft e. V., weist darauf auch in einer Pressemitteilung hin: „Eine Verschärfung der Providerhaftung wäre reine Symbolpolitik“.
„Auf eine Verschärfung der Providerhaftung hinzuwirken ist reine Symbolpolitik“, sagt Süme. „Terroristische Inhalte werden schon jetzt sofort gelöscht, wenn sie bekannt werden. Andernfalls haften Provider. Die Rechtslage ist da völlig klar.“
Und was Thomas de Maizière nicht überzeugt, dass Provider sich weigern, selbst zum Richter zu werden und über Meinungsfreiheit zu entscheiden, erklärt Süme ebenfalls:
Auch im Hinblick auf die Löschung anderer illegaler Inhalte – wie rassistische oder volksverhetzende Propaganda – zeigten sich Provider überaus engagiert. Eine Haftungsverschärfung bringe hier gar nichts, da Provider in der Praxis bisweilen große Schwierigkeiten bei der Einschätzung hätten, ob es sich tatsächlich um illegale Inhalte handele. Süme weist auf die Probleme bei der Bekämpfung zum Beispiel von Hate Speech hin: „Es erfordert fundierte Rechtskenntnisse zu beurteilen, ob eine Aussage noch von der grundgesetzlich gesicherten Meinungsfreiheit gedeckt ist oder schon in den Bereich der Strafbarkeit fällt. Provider können dabei niemals Entscheidungen über Grenzfälle treffen, die eigentlich Richter treffen müssen. Das geht nicht.“
Warum fordert unser Innenminister denn etwas im ZDF-Morgenmagazin, was längst Gesetz ist?
Diese Frage haben wir schriftlich dem Innenministerium gestellt, aber von der Pressestelle bisher keine Antwort erhalten (Update: siehe unten). Wahrscheinlich muss man die Aussage schon im Kontext der derzeit auf EU-Ebene debattierten Terrorismus-Richtlinie sehen. Terror-Propaganda soll demnach aus dem Netz entfernt werden, entweder durch staatliche Anordnungen oder mittels „Selbstregulation“ durch Provider und Plattformbetreiber. Sollte eine Entfernung nicht möglich sein, steht es den Mitgliedstaaten frei, den Zugang zu den Inhalten zu blockieren. Der entsprechende Abschnitt findet sich im Artikel 14a der Vorlage des EU-Parlaments für die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament:
Measures against illegal terrorist content on the internet
1. Member States shall take the necessary measures to ensure the prompt removal of illegal content publicly inciting to commit a terrorist offence, as referred to in Article 5, hosted in their territory and to endeavour to obtain the removal of such content hosted outside of their territory. When that is not feasible Member States may take the necessary measures to block the access to such content.
2. These measures must be set by transparent procedures and provide adequate safeguards, in particular to ensure that the restriction is limited to what is necessary and proportionate and that users are informed of the reason for the restriction. Measures on removal and blocking shall be subject to judicial review.
Die Mitgliedstaaten, darunter auch die Bundesregierung, wollen durchaus mehr. Die Trilog-Verhandlungen finden intransparent hinter verschlossenen Türen statt. Am Ende könnte durchaus etwas rauskommen, was der Innenminister hier zwischen den Zeilen suggeriert und was sich durch die Vorlagen auf EU-Ebene abzeichnet: Mehr Privatisierung der Rechtsdurchsetzung durch intransparente „Selbstregulation“ und möglicherweise Netzsperren.
Update: Das Bundesinnenministerium bestätigt unsere Vermutung.
Dennoch entfernen die Unternehmen solche rechtswidrigen Inhalte aber in der Regel erst dann von ihren Plattformen, wenn sie von Nutzern oder Behörden darauf hingewiesen werden. Deshalb sind auch weiterhin noch viel zu viele solcher Inhalte abrufbar. Dieser Zustand kann nicht einfach hingenommen werden, die fatalen Konsequenzen sind offensichtlich. […] Der Bundesinnenminister hat seine bereits bekannte Haltung betont: Die Unternehmen müssen auch selbst mehr Verantwortung dafür übernehmen, was auf ihren Plattformen geschieht. Dies sollten sie zuallererst freiwillig und im Bewußtsein ihrer gesellschaftlichen Verantwortung tun. Es ist nicht die alleinige Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass auf Seiten wie Facebook, Twitter oder Youtube keine rechtswidrigen Hassbotschaften oder Bombenbauanleitungen abrufbar sind. Die Unternehmen, die mit ihren Seiten viel Geld verdienen, müssen wie jedes andere Unternehmen vor allem selbst für die Einhaltung ihrer eigenen Nutzungsbedingungen und der deutschen Gesetze sorgen.
Hierzu befindet sich das BMI mit den großen Plattformbetreibern in einem fortlaufenden Dialog. Auch auf EU-Ebene erfolgt mit dem EU Internet Forum eine intensive Zusammenarbeit mit den großen Plattformbetreibern.
Für den Fall, dass die freiwilligen Bemühungen der Unternehmen keine Früchte tragen, hat sich der Koalitionsausschuss bereits im April 2016 festgelegt. Ein Punkt des Maßnahmenpakets zur Terrorismusbekämpfung lautet: „Wir wollen eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen der Internetwirtschaft, zum selbstständigen und aktiven Vorgehen gegen terroristische Propaganda auf ihren Netzwerken. Wir werden zudem die Möglichkeiten einer europarechtlichen Verschärfung des „Host-Provider-Privilegs“ – d. h. die Haftung der Host-Provider für Inhalte – prüfen.“
Weiterführende Informationen zu diesen Plänen finden sich bei uns im Archiv:
18.04.16: EU Internet Forum: Anbieter sollen „freiwillig“ das Netz filtern,
21.04.16: Analyse: Das neue Anti-Terror-Paket der Großen Koalition,
27.04.16: EU-Kommission will Zensur und Überwachung auf Online-Plattformen privatisieren,
28.04.16: Europol und „Internetbranche“ installieren Uploadfilter gegen „Hassreden“,
12.05.16: EU-Parlament beschließt erweiterte Europol-Befugnisse und Meldestelle für Internetinhalte,
25.05.16: Anti-Terror-Paket soll Zensur im Netz privatisieren,
01.06.16: Hatespeech-Verabredung zwischen EU-Kommission und Internetfirmen: NGOs kritisieren Willkür,
22.06.16: Erst Kinderpornografie, jetzt „Extremismus“: Unternehmen sollen Uploadfilter von Microsoft installieren.
In einer früheren Fassung schrieben wir in der Überschrift „Aufweichung“. Das trifft es nicht genau, deshalb haben wir den Begriff durch „Verschärfung“ ersetzt.
