Verkehrsminister Alexander Dobrindt plant gesetzliche Änderungen, um die Nutzung von Autopiloten im Straßenverkehr zu ermöglichen. Der Minister soll sich für den Einbau einer „Black Box“ ausgesprochen haben, bevor die Fahrzeuge sich autonom im Straßenverkehr bewegen dürfen, berichtet das Handelsblatt. Welche Daten dabei anfallen werden und wer unter welchen Bedingungen die Daten aus dieser „Black Box“ nutzen darf, darum bahnt sich politischer Streit an.
Der Gesetzesentwurf aus Dobrindts Haus liegt der Zeitung vor, sie zitiert daraus, dass sich in Zukunft …
… der Fahrzeugführer während der Fahrzeugführung mittels automatisierter Fahrfunktion vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden darf.
Fahrzeuge mit verschiedenen Automatisierungsgraden sind zwar seit Jahren im normalen Straßenverkehr unterwegs, allerdings würden nun auch Autopilot-Systeme erlaubt werden, deren Software das Steuern des Autos vollständig übernimmt. Gemeint sind also automatisierte Systeme, die definierte Funktionen selbst ausführen, ohne dass der Fahrer unmittelbar kontrollierend oder auch nur überwachend eingreift. Der Dobrindt-Gesetzentwurf soll dazu das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ändern.
Wenn ein Autopilot die Steuerung übernimmt, hat der Mensch am Steuer Zeit für andere Dinge in seinem rollenden Wohnzimmer. Das bedeutet in der Regel, dass er abgelenkt ist und die motorische, visuelle und kognitive Kontrolle über das Fahrzeug nach einer Zeit, in der es automatisiert gesteuert wurde, nicht sofort fehlerfrei wiederherstellen kann. Er wird sich erst orientieren, um wieder „in the loop“ zu kommen und die Verkehrssituation zu erfassen. Es muss also eine Phase vorgesehen werden, in der der Fahrer nach der Übernahmeaufforderung durch den Autopiloten die Fahraufgaben wieder sicher beherrscht.
Übernahmezeit des Menschen nach Autopilot-Einsatz
Lobend haben sich heute die Autohersteller zu Dobrindts Plänen für die gesetzliche Änderung in Richtung automatisiertes Fahren geäußert. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) gab dem Handelsblatt sein Wohlwollen zur Kenntnis. Wirklich überraschend dürften Dobrindts Ideen für den VDA nicht sein, denn der Lobbyverband ist in die Meinungsbildung des Ministeriums eingebunden:
Der VDA unterstützt aktiv den vom Verkehrsministerium eingesetzten runden Tisch „Automatisiertes Fahren“, um in Deutschland eine Grundlage für die Einführung von automatisierten Fahrfunktionen auf dem Weg zur Automatisierung zu schaffen.
Der Wortlaut des Gesetzesentwurfes liegt dem VDA nach eigenen Angaben gegenüber netzpolitik.org nicht vor, soll aber in der nächsten oder übernächsten Woche öffentlich werden. Neben den Regelungen zu Autopiloten soll auch die Nutzung der Daten aus der „Black Box“ eine Rolle spielen.
Leider liegen dem Kraftfahrzeugbundesamt und dem Bundesministerium für Verkehr nach unseren früheren Recherchen keine Zahlen und Fakten über die Folgen der zunehmenden Computerisierung bei Fahrzeugen oder über Änderungen bei Unfallhäufigkeiten durch Software oder Fehlfunktionen von Software vor. Es gibt aber Versuchsreihen und Messungen dazu, wie lange ein Mensch benötigt, um nach einer Fahrt mit dem Autopiloten wieder vollständig das Fahrzeug zu übernehmen. Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat solche Übernahmezeiten in Testszenarien (pdf) ermittelt. Demnach richten neunzig Prozent der Fahrer …
… nach einer Fahrt mit hoher Ablenkung
- nach drei bis vier Sekunden das erste Mal den Blick wieder auf die Straße,
- haben nach sechs bis sieben Sekunden die Hände wieder am Lenkrad und die Füße wieder an den Pedalen
- und schalten nach sieben bis acht Sekunden dann die Automation ab.
Der Hersteller Audi plant beispielsweise eine Übernahmezeit von etwa zehn Sekunden, nach der die Kontrolle wieder an den Fahrer übergeht. Ob konkrete zeitliche Vorgaben per Gesetz geplant sind, wird sich nach der Veröffentlichung der Vorstellungen von Minister Dobrindt zeigen.
Wir haben beim Verkehrsministerium um einen Ansprechpartner gebeten. Leider konnte niemand zur Verfügung stehen.
Dem VDA haben wir einige schriftliche Fragen zur geplanten Gesetzesänderung und zur „Black Box“-Datennutzung gestellt, deren Antworten wir natürlich nachreichen.
