Der Meinungsfreiheit im Internet könnten schwere Zeiten bevorstehen. Neben der EU-Initiative „EU Internet Forum“, die den Zugang zu terroristischen Inhalten einschränken soll, nimmt die „Meldestelle für Internetinhalte“ von Europol zunehmend mehr Löschanträge entgegen. In Deutschland wiederum hat die Bundesregierung Ende letzten Jahres eine Task Force geschaffen, um „rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet“ entgegenzutreten.
Nun gesellen sich im Rahmen des geplanten Anti-Terror-Pakets der Bundesregierung neue Maßnahmen hinzu, die „terroristische Propaganda“ auf Internetplattformen ins Visier nehmen sollen. Unseren Informationen nach hätte heute ein entsprechender Gesetzentwurf im Bundeskabinett beschlossen werden sollen, dazu ist es aber offensichtlich nicht gekommen. Sprecher des Justiz- und des (wohl federführenden) Innenministeriums wollten sich weder zum Stand der Umsetzung noch zu Details des Pakets äußern, man arbeite jedoch „zügig“ an der Fertigstellung. Im Mitte April öffentlich gemachten Maßnahmenkatalog hieß es dazu:
Wir wollen eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen der Internetwirtschaft, zum selbstständigen und aktiven Vorgehen gegen terroristische Propaganda auf ihren Netzwerken. Wir werden zudem die Möglichkeiten einer europarechtlichen Verschärfung des „Host-Provider-Privilegs“ – d. h. die Haftung der Host-Provider für Inhalte – prüfen.
Privatisierung von Zensur
Der Fokus auf eine „freiwillige Selbstverpflichtung“ kommt nicht ganz von ungefähr: Der Staat entledigt sich der lästigen Aufgabe, eindeutige gesetzliche Regelungen zu schaffen, die anschließend als Rechtsgrundlage beim Löschen von Inhalten herangezogen werden können. Ebenfalls ausgehebelt wird dadurch der Richtervorbehalt, der eigentlich als Sicherungsmaßnahme vor ungerechtfertigten Ansuchen dienen soll.
Stattdessen sollen nun private Unternehmen „selbstständig und aktiv“ gegen unliebsame Inhalte vorgehen, wobei nicht einmal eindeutig geklärt ist, wo genau die Trennlinie zwischen „terroristischer Propaganda“ und möglicherweise fragwürdigen, aber dennoch legalen Meinungsäußerungen verläuft. Selbst der einschlägige EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2002 (beziehungsweise dessen überarbeitete Fassung von 2008) lässt einigen Interpretationsspielraum offen.
„Wir sehen die Gefahr, dass die Verabschiedung des Anti-Terror-Pakets faktisch die Verpflichtung einer Inhaltskontrolle für die Provider durch die Hintertür einführt“, erklärte uns Oliver Süme vom Verband der Internetwirtschaft eco. Das sei nicht nur in sich problematisch, sondern widerspricht auch der europäischen E‑Commerce-Richtlinie, die Host-Provider von der Pflicht freistellt, von Nutzern generierte Inhalte nach möglichen Verstößen jeglicher Art zu durchleuchten. „Dies soll nun mit dem Deckmäntelchen der ‚Freiwilligkeit’ umgangen werden“, so Süme.
Freier Meinungsaustausch auf Online-Plattformen wird der Terrorabwehr geopfert
Um den Terrorismus zu bekämpfen, wäre dies jedoch der falsche Weg. Denn obwohl dadurch die Grundrechte aller Bürger unverhältnismäßig eingeschränkt würden, mangele es nach wie vor an Belegen, dass eine solche Kontrolle überhaupt irgendetwas gegen international operierende Terrornetzwerke ausrichten könne. „Eine Überwachung und Inhaltskontrolle des Internets kann nicht im Sinne einer freien und offenen EU sein“, betonte Süme. Ähnlich hart ins Gericht ging auch Jan Korte, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion Die Linke: „Das Löschen von Internetinhalten privaten Unternehmen zu übertragen, geht gar nicht. Es geht dabei schließlich um Grundrechtseingriffe – und die dürfen ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage durch den Staat oder in seinem Auftrag vorgenommen werden.“
Auf die bestehende Praxis des Notice-and-Take-Down-Verfahrens verwies Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder vom Digitalverband Deutschlands, mit dem derzeit rechtswidrige Inhalte entfernt werden. Würde der Staat die Entscheidung, was nun als illegal anzusehen ist, aus der Hand geben, bestünde die Gefahr, dass mit einer vorschnellen Löschung das Gegenteil des Gewünschten erreicht würde. „Die Feststellung einer Rechtswidrigkeit ist nach unserer Überzeugung eine staatliche Hoheitsaufgabe, welche von der Privatwirtschaft weder geleistet werden kann noch geleistet werden sollte“, teilte uns Rohleder mit.
Erst löschen, dann (nicht) fragen
Auf der Strecke bliebe dabei jedoch nicht nur die Meinungsfreiheit in Europa. Die angedachte Verschärfung der Haftungsfreiheit von Host-Providern, die derzeit erst dann eingreifen müssen, wenn sie auf illegale Inhalte aufmerksam gemacht werden, hätte weitreichende Auswirkungen auf die europäische Internetwirtschaft, die nicht nur der EU-Kommission am Herzen liegt. Denn die proaktive Kontrolle von nutzergenerierten Inhalten dürfte zur Folge haben, dass im Zweifel lieber zu viel als zu wenig gelöscht wird. Zudem zeigen historische Erfahrungen sowie die anstehende EU-Urheberrechtsreform, dass solche Maßnahmen, erst einmal implementiert, auf beliebige Felder ausgedehnt werden, die mit dem ursprünglichen Ziel der Terrorismusbekämpfung nichts zu tun haben.
Dabei habe sich die in der E‑Commerce-Richtlinie vorgegebene Haftung für Rechtsverstöße grundsätzlich bewährt, so Rohleder, mit dem angenehmen Nebeneffekt: „Die damit verbundene Rechtssicherheit ist ein wesentlicher Garant für die Praktikabilität und damit den Erfolg zahlreicher Internetdienste.“
„Die Pläne der Bundesregierung laufen auf eine Privatisierung staatlicher Aufgaben zulasten der Grundrechte hinaus und schaden außerdem der europäischen Online-Wirtschaft“, sagte uns Volker Tripp von der Digitalen Gesellschaft. Auf der einen Seite würden freiwillige Zensurverpflichtungen rechtsstaatliche Garantien unterlaufen und die Meinungs- und Informationsfreiheit in völlig intransparenter Weise beschränken. Durch die beabsichtigte Verschärfung der Host-Providerhaftung kämen auf der anderen Seite Rechtsunsicherheiten hinzu, die eine große Bandbreite von Online-Diensten betreffen würden – mit zu erwartenden Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit europäischer Start-ups und Online-Plattformen.
Generell seien solche Vorstöße aber als „Teil einer EU-weiten Front zur privatisierten Rechtsdurchsetzung und zur proaktiven Inhaltsfilterung im Netz“ zu betrachten, so Tripp. Sollten sie in dieser Form tatsächlich umgesetzt werden, würde dem schleichenden Abbau unserer digitalen Rechte Tür und Tor geöffnet. „Was heute zur Bekämpfung terroristischer Propaganda und illegalen Filesharings eingesetzt wird, kann morgen schon zur Unterdrückung unliebsamer Kritiker oder politischer Gegner eingesetzt werden“, erklärte Tripp und fügte hinzu: „Nicht zuletzt angesichts des Rechtsrucks in Europa ist ein solches Szenario keine bloße Chimäre, sondern eine ganz reale Gefahr.“
