Auf der einen Seite beteuern Regierungsvertreter, sie wollen keine Hintertüren in Software einbauen, auf der anderen Seite fordern sie Zugang zur Kommunikation für Strafverfolger. „Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung“ – so fasste die Bundesregierung ihre widersprüchliche Haltung im November 2015 zusammen.
Andrej Hunko, Abgeordneter der Linken im Bundestag, hat nun nachgefragt, wie es mit den „Anstrengungen zur möglichen Aushebelung verschlüsselter Telekommunikation“ auf europäischer Ebene aussieht. Die EU-Polizeiagentur Europol hatte sich wiederholt dafür stark gemacht, am Brechen von Verschlüsselung zu arbeiten, den Datenaustausch zwischen Polizeien zu verstärken und die Grenzen zwischen Polizei und Geheimdiensten nicht so genau zu nehmen – alles unter dem Schirm der Terrorbekämpfung. Der EU-Anti-Terror-Koordinator Gilles de Kerchove hatte explizit Hintertüren für verschlüsselte Kommunikation bei IT-Dienstleistern verlangt.
Europäische Ermittlungsanordnung erlaubt anderen Mitgliedstaaten Einsatz von Staatstrojanern in Deutschland
Besonders interessant ist in dem Zusammenhang die Europäische Ermittlungsanordnung, die es EU-Mitgliedstaaten erlaubt, in einem anderen Mitgliedstaat polizeiliche und justizielle Maßnahmen anzuordnen. Dazu gehört auch der Einsatz von Staatstrojanern und ähnlichen Mitteln zum Ausspähen von Kommunikationstechnik. Noch ist die Richtlinie, die die Ermittlungsanordnung regelt, nicht in deutsches Recht umgesetzt. Laut Antwort des Innenministeriums auf Hunkos Fragen plant man jedoch, das noch in diesem Jahr zu tun, um die offizielle Umsetzungsfrist im Mai 2017 einhalten zu können.
Das heißt, dass spätestens ab dann die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten in Deutschland Staatstrojaner einsetzen dürfen. Das Innenministerium beteuert zwar, dass „das Recht des ersuchten Mitgliedstaates maßgeblich“ bleibt. Doch das ist nicht einmal ein schwacher Trost: Da deutsche Behörden grundrechtsinkompatibel Staatstrojaner einsetzen dürfen, gilt nun schlichtweg gleiches Recht zum Unrecht für alle.
Keine Statistiken zum Aufkommen von Verschlüsselung
Kurz darauf enttarnt sich die Regierung selbst, denn sie kann – wie in vorigen Anfragen zum selben Thema – keine konkreten Angaben dazu machen, wofür das Umgehen von Verschlüsselung überhaupt notwendig ist. Geschweige denn kann sie aufzählen, mit welchen Verschlüsselungstechniken Strafverfolger konfrontiert sind. Oder wie häufig verschlüsselte Inhalte vorliegen – nicht einmal für eine grobe Kategorisierung reicht es:
Für die Behörden des Bundes ist eine Kategorisierung in „selten“, „häufig“ oder „sehr häufig“ aufgrund fehlender statistischer Aufzeichnung nicht möglich.
Kein Wunder, denn auch wenn gern der Verschlüsselung die Schuld in die Schuhe geschoben wird, sobald es um Terror geht – im Nachhinein stellt sich oft heraus, dass die Täter über unverschlüsselte Kommunikationswege wie SMS kommunizierten.
Fragesteller Hunko betrachtet die Antworten der Regierung mit Sorge:
Die Debatte um das angeblich notwendige Umgehen oder Brechen von Verschlüsselung ist paradox. Die Nutzung von Kryptierung wird einerseits gefördert, während gleichzeitig Kriminalämter nach Hintertüren suchen. Wie bei der Vorratsdatenspeicherung wird die Angelegenheit nun auf EU-Ebene gehievt. Die Bundesregierung unterstützt das ausdrücklich. Dabei wird mit Behauptungen hantiert, die nicht belegt werden und meines Erachtens auch nicht belegbar sind. Laut dem Bundesinnenministerium finde sich ein „Streben nach einer abgeschirmten, klandestinen Übermittlung von Informationen“ in allen Phänomenbereichen, in denen Menschen sich in Netzwerken organisieren. Das ist eine Nullaussage. Das Ministerium ist nicht einmal in der Lage, eine Größenordnung zu nennen, in der die Strafverfolger mit verschlüsselten Inhalten konfrontiert sind.
Ich gehe ohnehin davon aus, dass die „Verschlüsselungsdebatte“ eigentlich nur den Boden bereiten soll, das Eindringen in die privaten Kommunikationssysteme zu rechtfertigen. Zuletzt hatte in Deutschland die Frühjahrskonferenz der Justizminister eine Ausweitung von Staatstrojanern auf mehr Behörden und mehr Straftaten gefordert. Mehr Einsätze staatlicher Schadsoftware sind also zu erwarten. Das geht dann übrigens auch auf Anordnung von Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn die Bundesregierung wie geplant in den nächsten 11 Monaten die „Europäische Ermittlungsanordnung“ umsetzen will. Jeder Rest von Vertrauen in die Freiheit des Internet und der Telekommunikation wird auf diese Weise demontiert.
Was spannend ist, bleibt geheim
Die längste Antwort der Bundesregierung beschäftigt sich damit, warum sie keine Antwort geben will. Es geht um die Frage nach den „technischen Möglichkeiten für den ‚Zugriff auf Kommunikationsinhalte’ unter Umgehung oder Aushebelung von Verschlüsselung oder Anonymisierung sowie zur ‚Entschlüsselung der rechtmäßig abgefangenen Kommunikation’ “ bei Polizeien, Geheimdiensten und Zollkriminalamt in Deutschland. Zweieinhalb Seiten gönnt man sich, um zu erklären, wie sehr diese Informationen die Sicherheit des Bundes und die Arbeitsfähigkeit des BND beschädigen könnten und warum sie den Abgeordneten deshalb zum Teil nur eingestuft und zum Teil gar nicht zur Verfügung gestellt werden können.
Am Ende sagt das Innenministerium aber etwas erstaunlich Erfreuliches:
Nach Auffassung der Bundesregierung sind Freiheit und Sicherheit nicht als Gegensatz zu verstehen.
Finden wir auch. Das sollte man vielleicht aber nochmal all jenen Mitgliedern der Bundesregierung erklären, die bei jeder Gelegenheit Freiheit und Sicherheit gegeneinander ausspielen und „Im Zweifel für die Sicherheit!“ rufen oder nach Terroranschlägen fordern: „Datenschutz ist schön, aber in Krisenzeiten wie diesen hat Sicherheit Vorrang.“
