Die Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung kann sich noch hinziehen, das erläutert Erich Moechel in einem Beitrag bei FM4. Der angepeilte Termin wurde bereits diverse Male verschoben, das Verfahren begann bereits 2012, ursprünglich plante man, bereits vor den Europawahlen 2014 mit der Verordnung fertig zu sein, die den Datenschutz EU-weit vereinheitlichen soll.
Nun sollen bis Ende diesen Jahres die Trilogverhandlungen abgeschlossen sein, in denen Rat, Parlament und Kommission der EU die letzten Meinungsverschiedenheiten im aktuellen Entwurf ausverhandeln. Doch Möchel zweifelt:
Ob das so schnell über die Bühne gehen wird, ist fraglich. Drei Jahre nach dem Start liegen zwei konträre Entwürfe vor, denn der Ministerrat hatte eine Version erstellt, die dem Parlamentstext in zentralen Punkten widerspricht.
Und selbst wenn man Ende 2015 mit den Verhandlungen abschließt und der Text im Frühjahr 2016 verabschiedet werden kann, würde die Verordnung erst nach der Übergangsfrist im Jahr 2018 in Kraft treten. Reichlich spät für eine Verordnung, die sich doch mit den sich schnell verändernden Zusammenhängen beschäftigt – der automatisierten Verarbeitung unserer persönlichen Daten.
2018? Ja, bei so einem umfangreichen Gesetzesvorhaben dauert es schon ein Weilchen, bis der Datenschutz auf homöopathisches Niveau verdünnt ist.
Es ist ja nicht so, dass nach der Grundverordnung die Debatte vorbei ist. Online ist der Spezialfall, der in der Grundverordnung gar nicht in aller Tiefe gewürdigt werden kann.