Novelle des PolizeigesetzesSachsen will anlasslos mit Drohnen in fahrende Autos filmen

Die sächsische Polizei soll Menschen, die beim Autofahren ihr Handy bedienen, mit Drohnen jagen. Doch das ist nur ein Hammer im Polizeigesetz-Entwurf: Die Polizei soll in Zukunft auch Verhaltensscanner, Palantir-Datenanalyse, Live-Gesichtserkennung, Gesichter-Suchmaschinen und Staatstrojaner nutzen dürfen.

Eine Drohne
Bitte recht freundlich schauen: Die Polizei will mit Drohnen gegen autofahrende Handy-Nutzer*innen vorgehen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / imagebroker, Bearbeitung netzpolitik.org

Menschen, die ein Auto steuern, dürfen nicht gleichzeitig elektronische Geräte in der Hand halten, die zur Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Wer dabei erwischt wird, wie er beim Autofahren auf ein Telefon tippt, muss 100 Euro zahlen und kassiert einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister. Baut man tippend einen Unfall, drohen 200 Euro Strafe und ein Monat Fahrverbot. Handy am Steuer ist eine Ordnungswidrigkeit.

In Sachsen nimmt man sie sehr ernst. Dort soll die Polizei künftig mit Drohnen in vorbeifahrende Autos filmen, um Handy-Sünder zu jagen. Jede Polizeidirektion soll ein dazu geeignetes, fliegendes Überwachungssystem bekommen, so die Begründung des Entwurfs eines neuen Polizeigesetzes. Die Bilder können – wenn sie Tatverdächtige erfassen – mit Kennzeichen, Ort, Zeit und Fahrtrichtung gespeichert werden. Das anlasslose Filmen von Einzelpersonen in ihrer mindestens gefühlt privaten Umgebung ist ein erheblicher Grundrechtseingriff.

Ob die Videobilder händisch geprüft werden, oder von einer Software nach der Kombination „Hand+Handy“ durchforstet, ist im Gesetzentwurf nicht definiert, doch in Rheinland-Pfalz wird schon seit Jahren ein System genutzt, das von Brücken aus in Autos filmt und Telefon-Nutzer*innen automatisiert identifiziert. Die Technik wäre also da.

Viele Verschärfungen im neuen Polizeigesetz

Der Polizeigesetz-Entwurf, der die Handy-Sünder-Drohnen einführen soll, ist ein ziemlicher Hammer. Die sächsische schwarz-rote Minderheitsregierung will damit auch den Einsatz von Staatstrojanern legalisieren und den Einsatz von Software ermöglichen, die Daten zusammenführt und automatisch analysiert, wie es Produkte des Unternehmens Palantir tun.

Daten-Analyse-Plattformen, aber auch andere privatwirtschaftliche IT-Produkte wie zum Beispiel Gesichter-Suchmaschinen darf die Polizei künftig mit personenbezogenen Daten trainieren und testen, dafür die Daten auch an Dritte weiterleiten. Neben den Daten von Beschuldigten darf sie dabei auch die Daten von Opfern und Zeug*innen speichern und verarbeiten. Teils im gleichen Wortlaut haben zuvor bereits Hamburg und Baden-Württemberg ihren Polizeien KI-Training erlaubt. Am Mittwoch soll ein entsprechendes Gesetz in NRW verabschiedet werden.

Uns fehlen dieses Jahr noch 255.789 Euro.

Die sächsische Landesregierung will mit ihrem neuen Polizeigesetz die ganze Bandbreite automatisierter Bildanalyse erlauben: Die sächsische Polizei darf demnach künftig Verhaltensscanner einsetzen, also Kameras, die mit Programmen verknüpft sind, die menschliche Bewegungsmuster kategorisieren. Die Technologie wird in Mannheim und mittlerweile auch in Hamburg erprobt, ist jedoch bislang fern der Marktreife.

Sachsen will Live-Gesichtserkennung

Auch Programme, die in Videobildern Waffen finden, sollen in Sachsen künftig genutzt werden. Zudem ist angedacht, mutmaßlich bewaffnete Menschen über mehrere Kameras hinweg automatisiert verfolgen zu können. Zur Gefahrenabwehr und Suche nach Vermissten ist dem Gesetzentwurf nach auch eine automatisierte biometrische Fern-Identifikation von Gesichtern anhand von Polizeidatenbanken möglich, wie sie im Frankfurter Bahnhofsviertel erprobt wird. Der sächsischen Polizei soll es künftig auch erlaubt sein, das Internet nach den Gesichtern von Menschen zu durchsuchen, von denen sie bereits Fotos vorliegen hat – um so beispielsweise die Identität der Gesuchten festzustellen.

Die automatischen Kennzeichenlesegeräte, die die sächsische Polizei zuvor probeweise einsetzen durfte, sollen nun dauerhaft im Gesetz festgeschrieben werden. Das Polizeigesetz wird zudem um den Begriff der Vorfeldstraftat erweitert – damit erhält die Polizei teils weitreichende Befugnisse, wenn sie glaubt, der Vorbereitung einer Straftat auf der Spur zu sein. Dem Entwurf nach können künftig auch Kontakt- und Begleitpersonen von potenziellen Straftäter*innen zur Fahndung ausgeschrieben werden. Und die sächsische Polizei soll Telefon- und Datenverbindungen kappen, ja ganze Funkzellen zusammenbrechen lassen dürfen.

Als Minderheitsregierung braucht die schwarz-rote Koalition zur Verabschiedung des Entwurfs die Stimmen aus der Opposition, von BSW, Grünen, Linken oder auch der AfD. Ministerpräsident Michael Kretschmer, CDU, schließt eine Zusammenarbeit mit der Partei nicht aus.

44 Ergänzungen

  1. Das scheint ja so ziemlich alles zu sein was technisch machbar ist, ohne Rücksicht auf rechtliche Hürden oder irgendwelche Verluste. Eine Sache fehlt aber immer wieder: Speicherfristen und das Recht auf Löschung aller erhobenen und gewonnen Daten im Falle der Unschuld.

    Auch nicht schlecht, sogar richtig krass:

    „Dem Entwurf nach können künftig auch Kontakt- und Begleitpersonen von potenziellen Straftäter*innen zur Fahndung ausgeschrieben werden. “

    Kontakt- und Begleitpersonen von potentiellen (möglicherweise!) Straftätern…also Menschen die vielleicht in irgend einer Weise irgendwie (auch evtl. völlig unbeteiligt und/oder unschuldig) mit einem möglichen Straftäter in Kontakt gekommen sein könnten oder sind, sollen zur Fahndung ausgeschrieben werden und können dann von der Polizei festgenommen oder sogar verhaftet werden können? Verstehe ich das richtig?

    1. Ich glaube, das funktioniert eher so: Wenn Beamt*innen auf die gesuchte Person stoßen, erheben sie so viele Infos wie möglich (Mitfahrende, Zielort etc) und melden die an die ermittelnde Behörde. Inhaftiert werden darf man als reine Kontaktperson zum Glück noch nicht.

      1. Leider sind Glaube und Realität nicht immer identisch – ich habe da Zweifel….
        Aber Sie schreiben ja auch selbst: Inhaftiert werden darf man als reine Kontaktperson
        !!! N O C H !!! nicht…
        Wir rennen auf eine Zeit zu, in der George Orwell und Minority Report, Nord Korea,China etc. zusammen das Paradies wären.

        1. Das inhaftieren wäre derzeit nicht der interessante Punkt. Es geht darum, wann man bei wem herumgraben darf, um einen Grund zu finden. Hier wäre eine Beschlagnahme aller digitalen Geräte und Durchsuchung aller Onlinekonten denkbar.

          Tetris…

      2. „„Dem Entwurf nach können künftig auch Kontakt- und Begleitpersonen von potenziellen Straftäter*innen zur Fahndung ausgeschrieben werden.“

        Das ist prinzipiell sinnvoll: die Wahrscheinlich ist signifikant, dass die gesuchte Person sich im Umfeld der Kontakt- und Begleitpersonen befindet. Das ist ja nicht jeder, der mal „guten Tag“ gesagt hat, denn damit faecherte das viel zu schnell viel zu gross auf.

        Der Begriff der „Vorfeldstraftat“ ist allerdings sehr kritisch zu sehen und gefaehrlich. Andererseits haette man entsprechende Aufklaerungsarbeit leber bei einer einigermassen ueberwachbaren Polizei als bei LfV/BfV.

        1. Ja eben, welche Mittel werden denn freigeschaltet, und für was?
          Kontaktperson ist im Digitalzeitalter wie definiert?

          Das kann schnell lustig werden.

  2. Zitat: „Ministerpräsident Michael Kretschmer, CDU, schließt eine Zusammenarbeit mit der AfD-Partei nicht aus.“

    Michael Kretschmer hat sich auch für eine perspektivische Wiederaufnahme von Gaslieferungen aus Russland ausgesprochen, und die Sanktionen gegen Russland müsse man auch aus dem eigenen ökonomischen Interesse betrachten.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Kretschmer#Russlandpolitik

    Der Mann kommt einfach nicht aus Putins Rektum heraus.

    1. Der Mann hat die demokratischen Landtagswahlen 2024 gewonnen und kaum Stimmen gegenueber der letzten verloren. Er haette mit der mittlerweile fast gleichstarken AfD eine 2/3 Mehrheit im Landtag. Er muss eine Politik machen, in der die AfD nicht den naechsten oder uebernaechsten Ministerpraesidenten mit absoluter Mehrheit stellt.

      Die Gruenen verloren mehr als 1/3 der Stimmen und schafften es mit 5,1% in den Landtag. Die Linke verlor mehr als die Haelfte und kam nur ueber die Grundmandatsklausel in den Landtag.

      Man kommt in einer Demokratie leider nicht auf Dauer an der Mehrheit der Waehler vorbei.

        1. Warum? Ernst gemeinte Frage.

          Weil die 80%, die zZt nicht links wählen wollen, dann eine linke Politik machende CDU wählen würden? Das ist eine linke Illusion, und letztlich anti-demokratisches Denken.

          Mit einer linkeren CDU hätte die AfD mangels alternativen bereits absolute Mehrheiten. Die „linke“ Standardantwort darauf ist ein Parteiverbot, letztlich eine Kapitulation.

        2. Weil die CDU nicht liefert, was sie verspricht und wofür sie gewählt wurde. Nur liefern die „linken“ zumindest in der Wahrnehmung der Wähler noch viel weniger.

          Die AfD ist eine Defizitpartei, sie gewinnt nur durch die Defizite der anderen. Ob diese Defizite real oder nur vom Wähler so wahrgenommen sind, spielt dabei keine Rolle.

          1. Egal, wie schlecht es mir auch gehen mag, habe ich immer noch eine Wahl, was für ein Mensch ich sein will und wen oder was ich unterstützen will. Antidemokraten zu wählen ist keine aus „Frust“ unausweichlich resultierende, naturgegebene „Protestreaktion“, sondern eine bewusste Entscheidung – die mehr über einen selbst aussagt, als die meisten Menschen bereit sind, sich einzugestehen.

          2. Defizitpartei ist keine Frustwahl oder Protestwahl.

            Und Moral muss man sich halt leisten können. Ich hab‘ noch mit Kriegsüberlebenden in der eigenen Familie sprechen können…

          3. Aus der Sicht der AfD-Wähler sind die Anti-Demokraten halt die Parteien, die sich de facto weigern, das von den Wählern geforderte zu tun. Union und AfD haben zusammen 57% der Bundestagesmandate und wie schon gesagt wurde über ⅔ der sächsischen Landtagsmandate.

            Wenn man sich anschaut, wie gerade die „linken“ versuchen, 10%-Meinungen über Empörungskampagnen durchzusetzen, ist das aus der Perspektive nicht so abwegig. Auch wenn man selber die Empörung teilt.

            Gegen „rechtsextrem“ gingen Millionen auf die Straße, ja. Aber die lehnen zum Großteil auch zB offene Grenzen ab.

          4. „Aus der Sicht der AfD-Wähler sind die Anti-Demokraten halt die Parteien, die sich de facto weigern, das von den Wählern geforderte zu tun. “
            Was fordern denn die Wähler? Richtig, genau das sind Antidemokraten. Sie wollen jetzt endlich dominieren, weil andere es ihnen sagen, dass es jetzt so ist. Koalitionen sind die Basis dieser Demokratie, und die genaue Zusammensetzung mitnichten vorbestimmt. Sonst müsste man alle dafür abkanzeln, nicht die Einheitskoalition einzugehen.

            Dazu fordert man direkte Demokratie, am Besten für alles und die ganze Zeit lang. Das bedeutet, kein Verständnis von Demokratie zu haben. Wozu auch noch eine Wahl veranstalten, wenn der Vorbeter doch sagt, wann wir so richtig toll abstimmen können?

      1. Ein unterbeschäftigter Beamtenapparat, der die Überbeschäftigung/Stellen weiter legitimieren will, wirft Deutschland in den komplett überregulierten totalen Überwachungsstaat mit sich stetig selbst erweiternden Gesetzen, Befugnissen, Überwachungsmitteln, -techniken, -verfahren….UNFASSBAR! ES REICHT JETZT!!!! WAS PASSIERT HIER EIGENTLICH GERADE in einem demokratischen Rechtsstaat mit einer Verfassung und einem Grundgesetz?

    1. Das würde ich „Waffengesetz mit Schieflage“ nennen. Der Hausbesitzer, aber auch der Autofahrer, brauchen wirksame Abwehrmittel!

      SCANNING…

  3. Auch in Berlin verschärft Schwarz/Rot das Polizeigesetz. Von den genannten Themen sind in dem Vorhaben: Staatstrojaner, KI-Training, Datenverknüpfungen, Gesichtsdatenbaken, Vorfeldaufklärung (früher „drohende Gefahr“) und andere enthalten. Das Gesetz soll nächsten Donnerstag verabschiedet werden. (https://pardok.parlament-berlin.de/portala/vorgang/V-435192)

    Auf Nachfrage konnte zu keinem der genannten Themen konkrete Produkte oder Einsatzszenarien für KI genannt werden. Aber das scheint gerade voll im Trend zu liegen.

    1. Ich nehme an, dass wir das der EU zu „verdanken“ haben. Dort wurde mit dem AI-Act eine Grundlage für KI-gestützte, biometrische Massenüberwachung geschaffen und zwar abseits einer größeren öffentlichen Debatte und im Rahmen der interessen der autoritären EU-Kommission, die vom Scheinparlament auch nicht wirklich eingehegt wird (und nach EU-System auch nicht soll). Darauf können sich dann die Mitgliedsstaaten und Bundesländer bequem ausruhen.

      1. Nö. Mehrmals nur knapp am Smartphone abgelenkten Autofahrern entkommen, das ist ein echtes Problem und Regeln ohne Durchsetzung sind lediglich Wünsche.

        1. Ein echtes Problem wären Drohnen, die Autofahrer noch mehr ablenken könnten, als Gadgets in der Hand.

          Dazu könnten sich Drohnen gesellen, die gar nicht von der Polizei gesteuert werden, und jene, die auf Drohnenjagd sind. Schöne Aussichten aus der Frontscheibe!

          Nur FUD-Bewirtschaftung kann Gefühlsbesserung durch Spenden-Ablass versprechen.

          1. „Ein echtes Problem wären Drohnen, die Autofahrer noch mehr ablenken könnten, als Gadgets in der Hand.“

            Reale Probleme der Leute zu leugnen ist zB ein Grund, warum die „linke“ primär von (anderen) privilegierten Akademikern gewählt wird.

          2. „Reale Probleme der Leute zu leugnen ist zB ein Grund, warum die „linke“ primär von (anderen) privilegierten Akademikern gewählt wird.“

            Das, als Antwort auf ein Post, das ein Problem erfindet, ohne das Probleme von Leuten greifbar wären?

            Are we shaping the narrative?

          3. Nein, im Ernst. Das Problem Handy am Steuer ist real. Allerdings ist die Größenordnung im Kontext unklar, wie z.B. die Sinnhaftigkeit der Drohnensache bei Schnellstraßen.

            Man kann da sehr wohl die Frage stellen, hier mal am übetragenen Beispiel, ob z.B. ein Mann, der auf einer Autobhanbrücke steht und filmt, mehr Autofahrer gefährdet, als er rettet? Häufigkeit von Handy am Steuer gegenüber Aufmerksamkeitsreduktion durch potentiellen Steinewerfer auf der Autobahnbrücke. Hier würde ich nicht zu schnell aburteilen.

  4. Gemeint sind hochfliegende Drohnen! Das Bild im Beitrag wird kaum dem Thema gerecht.

    Es gibt ausreichend Brücken, Überführungen, Straßenbeschilderungen, Lichtmasten, usw. um einen „Handy Sünder“ zu überführen. Wobei zu erwähnen sei, dass dies nichts rechtfertigt, so eine Überwachung durchzuführen.
    Drohnen sind hier kaum eine gerechtfertigte Überführungsmethode, eher werden diese der Überwachung und Verfolgung dienen.

    Welchen Schaden wird so eine Drohne verursachen, wenn es vom Himmel fällt oder in ein Triebwerk eines Linienfluges kracht?

    1. Ich vermute auch, dass die höher fliegen und über entsprechenden Zoom verfügen, 32x und mehr.

      Wenn das durchgeht, würde ich allerdings empfehlen, die Beschaffung zu verhindern und durchzusetzen, dass SAR-fähige Geräte wie das Modell „Anafi USA“ von Parrot angeschafft werden, hier nur als Beispiel für minimale Fähigkeiten, sowie der Betrieb immer in Koordination mit den Einsatzzentren geschieht, sowie SAR gegenüber Handy und Parktickets ohne Umschweife zu priorisieren ist. Man stelle sich vor, da wären Drohnenpiloten mit Rumgucken beschäftigt, aWelchen Schaden wird so eine Drohne verursachen, wenn es vom Himmel fällt oder in ein Triebwerk eines Linienfluges kracht?ber den Waldbrand können wir nicht innerhalb einer Stunde aufklären, o.ä., weil PERSONALMANGEL. Dinge müssen ineinander verschränkt und unter Priorirätenabwägung funktionieren. Zudem hätte man das Geld nicht einfach nur weggeschmissen, wenn einer wegen der Überwachung klagt.

      1. Da ist ein Satz hineingesprungen.

        Die Idee, die Drohnen würden Autofahrer mehr ablenken, ist a priori jetzt auch nicht komplett bescheuert.

        Die müssen schräg auf fahrende Autos gucken, man stellt sich das mindestens bei 80 km/h vor. Ergo müssen die weit weg sein und krassen Zoom besitzen. Ansonsten werden die nah an der Fahrbahn sein, und ähnlich wie wenn Menschen auf einer Brücke gesichtet werden, zu erhhöhter Alarmbereischaft unter Fahrenden Autoleuten führen. Unweigerlich.

    2. Kameradrohnen werden regelmäßig von Behörden aber auch Zivilisten eingesetzt: Unfallaufnahme, Demo, Brandbekämpfung, THW, Baustellenerfassung, Wasserrettung, Gebäudeüberprüfung, etc, pp. Kann man unauffällig neben einer Baumkrone oder Gebäude „parken“, fällt selbst am klaren Himmel nicht unbedingt auf, wenn man sie im Auto nicht hören kann. Im Gegensatz zu stationären Kameras viel flexibler, vandalisfest und billiger.

      Da braucht man keine hochfliegende Militärdrohne.

      1. Also das angegebene Modell ist keine Militärdrohne, sondern ein Modell mit Wärmebild und Kamera, sowie je 32x Zoom oder so, also eher SAR und Grenzschutz.

        Ein anderes professionelles modell kann auch für Nummernschilder funktionieren, aber hier geht es auch um Softwareintegration, sowie allgemeinere Verwendbarkeit. SAR braucht Wärmebild, also muss das vor Ort umrüstbar sein. Wie groß genau der Zoom sein muss, kommt natürlich auf alles mögliche drauf an, und das Wärmebild ist bei Handies am Steuer natürlich zunächst nutzlos.

        Billiger ist relativ, solange man Personal für dir Flugüberwachung mit einbindet. Könnte man automatisieren, hat aber weitere Risiken, z.B. Vandalismus (drauf schießen z.B.). Dazu ist eine Installation, wo möglich, 24/7 akkurat. Solange das Personal bindet, ist es völlig inakzeptabel, wenn Polizeikräfte z.B. nicht bei Suchaktionen ad-hoc mitwirken können. Sonst muss der Typ aus 400 km entfernt rangekarrt werden, und muss dann noch eine Stunde lang auf eine Erlaubnis warten (etwas ausgeschmückt, die Story). Hier wäre ein synergistisches Konzept besser. Vielleicht will man auch Saboteure jagen, dann muss Wärmebild natürlich dabei sein. Eine Goldrandspeziallösung im überspezialisierten Sinne wäre jedenfalls bescheuert, das binden von Drohnenpiloten der Tendenz nach auch.

        1. „Eine Goldrandspeziallösung im überspezialisierten Sinne“
          Njaa, das kommt drauf an, was die wollen und können (müssen).
          Tatsächlich ist es eine Frage, wie man in ein Auto bei 130 km/h hineinguckt. Entweder man fliegt mit oder dreht die Kamera (hin und her und hin und her??), oder erkennt sehr schnell mit einem statischen Bild, was im Auto ist. Das ist bei Scheiben dazwischen schon nicht mehr trivial, das Licht ist ja auch draußen. Wenn das mal nicht nach einer Speziallösung schreit…

  5. haben wir eigentlich noch ein grundgesetz oder rechte die von den polizeien und geheimdiensten berücksichtigt werden? überwachungsstaat war gestern. aktuell gefühlt noch schlimmer. mir fällt nur kein passendes wort zu dieser entwicklung ein.

  6. Drohnen die den Killswitch vom Auto aktivieren ;-P
    Ggf. per Laser noch das Auto markiert.
    Und für die zukunft werden die Nummernschilder aufs Dach montiert…

    1. Stimmt, „electronic warfare“ gehört natürlich zum Anforderungskatalog dazu. Also Unterstützung der Polizei bei Verfolgungsjagden, Staatstrojaner ausbringen. All die Synergien!

  7. Wie ist die Formulierung „Die sächsische Polizei SOLL MENSCHEN […] mit Drohnen JAGEN.“ zu verstehen? Taucht dieses Verb im Gesetzentwurf oder in den Entwurf begleitenden Verlautbarungen auf? Sofern das so ist, sollte dies kenntlich gemacht werden, finde ich, denn sofern es nicht so ist, wirkt das Verb negativ behaftet und lässt mich vermuten, dass die Gesetzgebung in einem per se negativen Licht dargestellt werden soll. Das wäre in meinen Augen tendenziös. Eine derartige Wortwahl ohne Klarstellung lässt gleich zu Beginn an der Sachlichkeit des Artikels zweifeln, finde ich.

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