Systemeinstellungen#7 Hausdurchsuchung – was tun?!

Eine Hausdurchsuchung kann jede:n treffen. Wenn die Polizei wirklich an die Tür hämmert: Wie sollte ich mich verhalten? Welche Rechte habe ich? Und was sollte ich auf jeden Fall jetzt schon tun, um gewappnet zu sein? In der letzten Folge unseres Podcasts „Systemeinstellungen“ gibt eine Rechtsanwältin praktische Tipps.

Das Cover der letzten Folge "Systemeinstellungen". Ein Schloss auf einem grüngelben Hintergrund, das sich langsam aufzulösen scheint. Im linken unteren Eck steht "Eine Produktion von netzpolitik.org"
Daten vor fremden Zugriffen schützen. CC-BY-NC-SA 4.0 netzpolitik.org / Lea Binsfeld


Es kann einem schon flau im Magen werden, wenn man die Geschichten aus dem Podcast „Systemeinstellungen“ hört. Geschichten von unerwarteten und teilweise auch unrechtmäßigen Razzien, einkassierten Handys und abgehörten Gesprächen.

Kann mir so eine Hausdurchsuchung überhaupt passieren, wenn ich mir nichts zu Schulden kommen lasse? Was, wenn ich einfach nicht die Tür aufmache? Und muss ich wirklich meine Passwörter verraten, wenn mich die Beamt:innen danach fragen? Wir lassen uns von Rechtsanwältin Anna Luczak erklären, wie man sich am besten verhält, wenn der Ernstfall eintritt.


Höre den Podcast, wo und wie es Dir gefällt:

Das hier ist die letzte Episode von Systemeinstellungen. Hier findest Du alle Folgen zum Nachhören. Und mehr von uns hörst Du im Podcast Off/On, in dem wir Dich regelmäßig hinter die Kulissen von netzpolitik.org mitnehmen.


Host und Produktion: Serafin Dinges.
Redaktion: Anna Biselli, Chris Köver, Ingo Dachwitz, Sebastian Meineck.
Cover-Design: Lea Binsfeld.
Titelmusik: Daniel Laufer.
Weitere Musik von Blue Dot Sessions.


Links und Infos


Manuskript zum Nachlesen

Prolog

Serafin Dinges: Hallo, wenn ihr den Podcast Systemeinstellungen bis hierhin gehört habt, dann also erst mal danke. Aber dann habt ihr vermutlich noch ein paar offene Fragen. Nämlich Was tue ich eigentlich, wenn es plötzlich um 6:00 morgens bei mir in der Tür hämmert und die Polizei meine Wohnung durchsuchen will? Welche Rechte habe ich dann? Was soll ich sagen und was vielleicht lieber nicht? Wir haben in diesem Podcast verschiedene Geschichten erzählt, in denen Menschen von der Polizei ziemlich überrumpelt werden. Plötzlich stehen da Uniformierte und sagen, sie müssen die Wohnung durchsuchen. Sie müssen jetzt das Handy mitnehmen. Und in diesen Momenten, da fühlt man sich machtlos, ausgeliefert und überfordert. Und manche Betroffene haben dann bei der Razzia Dinge getan, die sie nicht hätten tun müssen. Ihre Passwörter rausgegeben, sind mit auf die Wache gefahren, haben sich selbst belastet. Das ist verständlich. So eine Razzia ist eine absolute Ausnahmesituation. Aber was ist bei einer Hausdurchsuchung wirklich ratsam? Heute, in dieser letzten Folge haben wir Antworten für euch. Also, los geht’s. Ich bin Serafin. Und ihr hört Systemeinstellungen. Folge sieben. Hausdurchsuchung. Was tun? Um Antworten auf unsere und eure Fragen zu bekommen, haben mein Kollege Sebastian Meineck und ich uns in Kreuzberg mit der Rechtsanwältin Anna Luczak getroffen.

Anna Luczak: Ich bin Rechtsanwältin, Anna Luczak. Ich bin Anwältin in Berlin, seit 2007 und hauptsächlich im Bereich Strafverteidigung und parallel im Polizeirecht tätig.

Serafin Dinges: Anna vertritt als Strafverteidigerin unter anderem Aktivist:innen, setzt sich für Transparenz bei der Polizei ein, zum Beispiel für deren Identifizierbarkeit im Einsatz. Und sie verklagt auch mal die Bundesrepublik, wenn der Staat Grundrechte von DemonstrantInnen einschränkt.

Anna Luczak: Sagen wir so: Die Wirtschaftsstraftäter stehen jetzt hier nicht Schlange.

Serafin Dinges: Wir haben fast drei Stunden mit Anna Luczak gesprochen. Als Anwältin antwortet sie natürlich differenziert. Sie will pauschale Aussagen vermeiden, weil der konkrete Einzelfall durchaus anders sein kann. Es kommt eben immer darauf an, aber trotzdem gibt es eine ganze Menge Tipps, die man beachten kann und zumindest schon mal gehört haben sollte.

Akt 1: Vor der Hausdurchsuchung

Serafin Dinges: Was sind denn so typische Gründe für Hausdurchsuchungen?

Anna Luczak: Na, üblicherweise werden Tatmittel gesucht oder es wird vermutet, jedenfalls in dem Feld Politische Strafverfahren, dass Personen nicht jetzt etwas zu Hause haben, womit sie eine Tat begangen haben, aber dass sie darüber Aufzeichnungen haben, weil sie irgendwas geplant haben und das schriftlich festgehalten haben, oder dass sie das noch fotografiert haben und das deswegen auf dem Handy ist. Also sehr oft wird nach Datenträgern gesucht. Tatsächlich findet sich das dann relativ selten, dass das auf diesen Datenträgern auch war. Aber das ist das, was da meistens gesucht wird.

Serafin Dinges: So eine Hausdurchsuchung, die kann theoretisch erstmal jeden treffen. Es kann auch passieren, dass man gar nicht selbst verdächtigt wird und trotzdem durchsucht wird. In einer WG zum Beispiel.

Anna Luczak: Und insofern ist es jetzt, sagen wir so, keine Sicherheit zu sagen Ach, ich mache einfach keine Straftaten, dann habe ich auch keine Probleme mit Durchsuchung, weil wenn ich mich nicht strafbar verhalte, dann kann ich auf keinen Fall eine Durchsuchung kriegen. So ist es nicht. Sondern ich kann auch als Dritte, als Mitbewohnerin, als Freundin, als sonstige Kontaktperson, als Eltern kann ich von Durchsuchungen betroffen sein und insofern dann eben auch wirklich überhaupt nicht damit rechnen, dass da jetzt jemand kommt, weil ich gar nichts weiß davon, was diese Person, gegen die sich das Verfahren richtet, eigentlich in den letzten Monaten getrieben hat.

Serafin Dinges: Dabei soll aber nicht der Eindruck entstehen, jede Person müsste wirklich ständig Sorge haben, dass die Polizei vor ihrer Tür stehen könnte.

Anna Luczak: Also das will ich jetzt hier auch nicht. Also dass jetzt Leute alle da zähneklappernd diesen Podcast hören und denken oh Gott, lieber stell ich mir den Wecker immer auf 5:00, damit ich dann schon eine Stunde wach bin, wenn die um 6:00 kommen.

Serafin Dinges: Anna erklärt aber es gibt bestimmte Bereiche, für die interessieren sich Ermittlungsbehörden ganz besonders.

Anna Luczak: Kriminologisch gesprochen gibt es halt bestimmte Bereiche, wo die, wo die Wahrscheinlichkeit größer ist, dass ich dem ausgesetzt bin. Wenn ich jetzt ein gewisses Alter habe, sagen wir mal, ich bin sowieso schon in Rente, meine Freundinnen und Freunde, wir. Unser Freizeitvergnügen besteht darin, dass wir kegeln gehen. Und wir haben irgendwie auch keine Kinder, die verrückte Dinge betreiben. Und das Schlimmste, was wir machen, ist mal ein paar Socken bei Karstadt mitnehmen, dann ist die Wahrscheinlichkeit nicht sonderlich groß, dass ich mit einer Hausdurchsuchung zu rechnen habe. Wenn ich aber eine WG bin, die andauernd so in der Grenze der Grauzone sich fast auf die Straße klebt, dann doch aber nicht kann, das ist die Wahrscheinlichkeit halt höher.

Serafin Dinges: Und wo Ermittlungsbehörden genau hinschauen, das ist eine politische Entscheidung, sagt Anna. Wenn zum Beispiel große Konzerne Datenschutzrechte von Nutzerinnen verletzen, dann gibt es eher selten Hausdurchsuchungen bei Klimaaktivistinnen, die zivilen Ungehorsam leisten. Aber da sind Razzien gar nicht so unüblich.

Anna Luczak: Aber das ist jetzt ja auch nichts Neues. Also dass dann irgendwie gesagt wird, wir müssen jetzt hier diese Leute, die vielleicht irgendwie den Staat ablehnen, die müssen wir jetzt besonders gut überwachen, sei es jetzt mit dem Verfassungsschutz oder mit der Polizei oder wie auch immer. Und deswegen gibt es ja auch es gibt ja diese Sonderabteilung, Es gibt ja genauso wie die Sonderabteilung Kapitalverbrechen, Mord und Totschlag gibt es die Sonderabteilung Staatsschutz und also ich meine in den Was war in den 70er Jahren da, quasi im Staatsschutz? Was um welche Taten ging es da? Um Entführungen usw Und warum gibt es jetzt gerade Leute kleben sich auf die Straße, aber der Staatsschutz apparats jetzt nicht unbedingt kleiner geworden?

Serafin Dinges: Der Punkt den Anna hier macht: Früher hat der Staatsschutz etwa zu Terrororganisationen wie der RAF ermittelt, die Menschen ermordet haben und Sprengstoffanschläge ausgeführt haben. Und heute sind eben auch Leute im Visier, die sich auf die Straße kleben.

Anbahnung

Serafin Dinges: Okay, bevor wir jetzt konkret dahin übergehen, was wir jetzt ist, wie wir uns vorbereiten, was wir machen können, haben wir kurz über dieses die Bürokratie dahinter oder das System sprechen. Was ist? Die Schritte, die passieren müssen, bis es zu einer Hausdurchsuchung kommt.

Anna Luczak: Der reguläre Weg ist so, dass die Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungen führt, oder die Polizei, die sie dabei unterstützt, der Staatsanwaltschaft einen Vorschlag macht und die Staatsanwaltschaft daraufhin entscheidet, dass eben an einer bestimmten Stelle möglicherweise sich Tatmittel verbergen oder andere Beweismittel, die man benutzen kann, um jetzt in der Ermittlung voranzukommen.

Serafin Dinges: Also da kommt jemand auf die Idee, bei dieser verdächtigen Person zu Hause, da könnte man was finden, das für die Ermittlungen erforderlich ist. Die Staatsanwaltschaft stellt dann einen Antrag bei einem Gericht, in dem steht, wonach gesucht wird. Zum Beispiel nach Datenträgern, auf denen man Fotos von der Tat vermutet.

Anna Luczak: Das wird einem Richter auf den Tisch gelegt. Der kann dann darüber nachdenken, ob er diese. Diesen Sachverhalt, der wie er da dasteht, Ob er daraus denkt? Ja, denke ich, auch. Hier könnte das doch hilfreich sein, wenn mal an folgender Stelle nachgeschaut werden würde, ob da diese Beweismittel zu finden sind.

Serafin Dinges: So etwas ist eine Kontrollinstanz. Wie lang ist dieser Prozess? Sind das zehn Minuten? Fünf Minuten? Eine Stunde?

Anna Luczak: Das weiß ich nicht. Da bin ich nicht dabei. Da bin ich nicht dabei. Ich weiß nur, das sind die sogenannten Ermittlungsrichter innen, die das machen. Und ich weiß, dass die sehr viel machen müssen. Die müssen nämlich nicht nur über Hausdurchsuchungen entscheiden, die müssen auch über Anordnung von Untersuchungshaft entscheiden. Die müssen auch über Telefonüberwachung entscheiden und über alle möglichen Maßnahmen. Und die Hausdurchsuchung ist im Vergleich zu diesen Maßnahmen, also zum Beispiel Untersuchungshaft. Jemand wird die Freiheit entzogen oder Telefonüberwachung oder gar Abhörmaßnahme. Jemand wird heimlich überwacht. Noch. Es kommt einem nicht so vor, aber noch im Vergleich am wenigsten grundrechtsintensiv, weil es ist nicht heimlich. Es ist dann vorbei. Es hat keine. Also keine weiteren Folgen vielleicht psychischer Art, aber keine weiteren Folgen. Erst mal für die Leute. Und insofern denke ich, ich bin nicht dabei. Aber ich denke, das sind eher die Anträge, die eher so sagen wir mal oberflächlich gelesen werden. Und wo jetzt nicht ganz vertieft abgewogen wird, ist das denn jetzt hier wirklich noch verhältnismäßig oder nicht?

Vorbereitung Zuhause

Serafin Dinges: Aber all diese Schritte, die bekomme ich als Betroffener gar nicht mit. Deshalb lohnt es sich, ein paar Dinge zu Hause einfach vorzubereiten. Für alle Fälle. Der allerwichtigste Punkt. Verschlüsselt eure Geräte, Verwendet sichere Passwörter, die nicht auf irgendwelchen Zetteln bei euch rumliegen und lasst eure Geräte nicht eingesperrt herumstehen. Das ist sowieso immer sinnvoll. Ob mit oder ohne Razzia. Wir verlinken euch in den Shownotes einen Ratgeber mit wichtigen Hinweisen zur Verschlüsselung. Und wenn dann ein Gerät mitgenommen wird, dann kann es schon mal ein paar Monate dauern, bis man es zurückbekommt. Deshalb rät Ana Sicherheitskopien Backups erstellen im Idealfall welche, die an einem anderen Ort aufbewahrt werden.

Anna Luczak: Hilfreich ist auch, wenn ich jetzt zum Beispiel Berufsgeheimnis Trägerin bin, Anwältin oder ähnliches. Zum Beispiel zwei Handys zu haben und zu sagen das hier ist das Handy Berufsgeheimnis Trägerin, Das hier ist das Handy privat.

Serafin Dinges: Der zweite wichtige Tipp, den ihr direkt befolgen solltet, besagt euch die Nummer einer Strafrechtsanwältin und schreibt sie euch auf. Bei uns hatten tatsächlich schon einige Protagonistinnen einen Anwalt. Wie bekommt man denn einen Anwalt an eine Anwältin?

Anna Luczak: In den allermeisten Städten gibt es so Vereine. Entweder Strafverteidiger, Vereinigungen, die auch so was betreiben wie ein Notfallhandy. Das kann man im Internet finden, oder Je nachdem, in welchem Kriminalitätsfeld ich mich bewege, sind es ja auch meistens sozusagen Leute im Umfeld, die ich mal fragen kann, ob die schon mal mit jemanden Kontakte, also mit einer Anwältin oder einem Anwalt Kontakt hatten. Und dann kann ich da auch vorstellig werden.

Serafin Dinges: Im Idealfall habt ihr beides eine Vertrauens Anwältin, der euch empfohlen wurde und falls die nicht abhebt, eine Notfallnummer.

Anna Luczak: Zur Not, wenn ich da sitze Und ich bin jetzt genau von einer Hausdurchsuchung betroffen und ich kann das jetzt alles gar nicht mehr machen. Und mein Handy ist übrigens auch schon weg. Bzw. Es ist jetzt schon zu und ich will es natürlich auch nicht aufmachen, aber jetzt jemanden anzurufen kann ich auch zur Not natürlich die Polizei fragen, die einem die auch weiterhelfen müssen mit auch gerade diesen Nummern.

Akt 2: Während der Hausdurchsuchung

Serafin Dinges: Das sind alles Dinge, die er tun kann, bevor er überhaupt jemals in die Situation einer Hausdurchsuchung kommt. Und dann klopft es an der Tür. Laut. Meistens ziemlich früh, wie bei Janika Pondorf aus Episode fünf.

Janika Pondorf: Also lag ich noch im Bett und habe geschlafen. Und es hat dann geklingelt. Davon bin ich aufgewacht. Und ich dachte, es kommt vermutlich Post. Dann ist meine Mama aber sehr hektisch in mein Zimmer reingekommen und meinte, dass die Polizei da ist und dass sie zu mir wollen und dass ich schnell was überziehen soll, weil ich eben noch im Schlafanzug war und die Polizei schnell zu mir wollte.

Serafin Dinges: Aber warum eigentlich immer so früh? Die Frage hat mich schon den ganzen Podcast über begleitet. Viele der Betroffenen aus unseren Geschichten wurden aufgeweckt und waren dann total überrumpelt und verschlafen, als sie plötzlich der Polizei gegenüber standen. Anwältin Anna Luczak hat dafür eine Antwort parat und schlägt dafür extra ihr dickes Gesetzbuch auf.

Anna Luczak: Habe ich extra hier ein Gesetz dahinter?

Serafin Dinges: Richtig, ok.

Anna Luczak: Dass tatsächlich mal ein Gesetz dahinter und zwar Durchsuchungen zur Nachtzeit dürfen nur bei Gefahr im Verzug zur Nachtzeit durchsucht werden. Wenn ich vorher ein Beschluss habe, dann darf ich das nicht machen. Und die Nachtzeit ist umfasst in dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September die Stunden von 9:00 abends bis 4:00 morgens und in dem Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. März die Stunden von 9:00 abends bis 6:00 morgens. Jetzt fragt man sich aber im Sommer Wieso sind die dann nicht immer um vier, oder? Das liegt an den Dienstplänen der Polizei. Die Polizei hat nämlich nicht Dienstpläne, Die haben zwölf Stunden Schichten und die haben natürlich nicht. Also 4:00 anfangen ist für die blöd, weil eigentlich haben die um 6:00 frei.

Serafin Dinges: Außerdem sind um 6:00 morgens die meisten Leute zu Hause. Dass sie dann vielleicht noch sehr verschlafen und nicht so schlagfertig sind. Das dürfte zumindest ein Nebeneffekt sein, der gern in Kauf genommen wird.

Anna Luczak: Da habe ich noch einen kleinen Witz machen. Ja natürlich. Das Gesetz geschrieben wurde, waren Leute um 6:00 wach.

Serafin Dinges: Das verstehe ich nicht ganz, glaube ich.

Anna Luczak: Das war im 19. Jahrhundert.

Serafin Dinges: Ahhh im 19. Jahrhundert?

Anna Luczak: Ja, die Strafprozessordnung ist sehr alt. Also ich bin jetzt nicht hundertprozentig sicher, ob sie 1897 geschrieben wurde oder 1905. Aber diese, diese Gesetze sind alle alt. Deswegen ist ja hier auch im Sommer ist die Nachtzeit ja um vier zu Ende. Das ist aber das ist, was Nachtzeit ist, weil Leute früher haben die um sechs gearbeitet, die sind um fünf aufgestanden.

Serafin Dinges: Ist ein Nebeneffekt unserer verweichlichten Langschläfergesellschaft.

Anna Luczak: Das habe ich jetzt nicht gesagt.

Tür öffnen

Serafin Dinges: Okay, also, die klingeln. Gibt es irgendwas, was ich machen sollte, bevor ich zur Tür gehe und sofort aufmache?

Anna Luczak: Also, ich würde vorschlagen, kurz zu überlegen, welche elektronischen Geräte, auf denen interessante Daten sind, gerade im Stand by Modus sind und sie möglicherweise schnell auszumachen. Ich kann immer noch entscheiden, ob ich sie wieder anmachen möchte. In diesem Moment kann ich sie erst mal ausmachen und dann sollte ich auf dem Weg zur Tür vielleicht nicht so viele Dinge machen, die dazu führen, dass die Polizei jetzt das Gefühl hat, sie müsse die Tür aufbrechen. Also wenn ich jetzt sozusagen laute Geräusche mache, aus denen sich ergibt, ich zerstöre gerade etwas, dann könnte das dazu führen, dass die Tür schneller aufgebrochen wird. Sonst sollte ich versuchen, mich so zu einfach nicht in einen Zustand, also vielleicht auch, wenn ich nichts anhabe, mir etwas anzuziehen, damit ich nicht ganz so vulnerabel bin, wenn ich die Tür öffne. Und ich hab jetzt grad nichts an zu denken, vielleicht aber auch schon mal was zu rufen, wenn ich verhindern will, dass die Tür aufgebrochen wird zu rufen. Ich ich komme so, dass klar ist, es wird reagiert. Wenn es dann aber noch fünf Minuten dauert, auch wieder schlecht. Also deswegen. Ich würde sagen, das Wichtige ist erst mal zu versuchen, zur Besinnung zu kommen und elektronische Geräte auszuschalten.

Serafin Dinges: Bringt es was, so zu tun, als wäre ich nicht da? Was passiert dann?

Serafin Dinges: Na ja, also die Polizei hat – da weiß ich nicht, ob die interne Vorgaben haben, wie oft sie klingeln, wie oft sie rufen und wann sie die Tür aufbrechen. Aber die Türen werden regelmäßig aufgebrochen.

Serafin Dinges: Okay, Totstellen bringt also nichts, wenn ich vermeiden will, dass meine Tür aufgebrochen wird. Lieber kurz rufen, dass ich gleich komme und dann die Tür öffnen. So wie Andrej Holm aus Episode vier.

Andrej Holm: Machst die Tür auf und da sind sozusagen maskierte, uniformierte Menschen mit Waffen und einem Rammbock vor dir. Da sagst ja nicht Guten Morgen. Möchten Sie einen Kaffee? Kann ich Sie reinlassen? Was möchten Sie? Haben Sie sich in der Tür geirrt? Also, all das, was man hätte sagen können. Es ist mir in dem Moment sozusagen nicht eingefallen, zumal die auch dann ohne Zögern in unsere Wohnung eingedrungen sind.

Nach dem Öffnen

Serafin Dinges: Also, die stehen jetzt vor mir. Was soll ich zuerst mit dem besprechen?

Anna Luczak: Als erstes Fragen nach: Was ist der Grund? Entweder ich kriege schriftlich ausgehändigt diesen Beschluss, wo das alles drinsteht, oder ich kriege den nicht, weil die sagen Gefahr im Verzug. Und dann sage ich bitte: Sagt mir alles, was steht eigentlich in dem Beschluss. Das wissen die ja, was eigentlich in dem Beschluss stehen müsste. Gegen wen richtet sich das Verfahren? Wie, wenn. Wie komme ich dazu? Zu der Ehre? Also wenn es sich nicht gegen mich richtet? Der Sachverhalt wonach wird gesucht? Das alles erst mal aufzulisten? Wer handelt hier überhaupt? Welche Polizei ist das? Welche Staatsanwaltschaft ist zuständig? Welches Gericht war hier mit beteiligt, wenn es mitbeteiligt war und das ich das sozusagen diese ganzen Daten einmal abfrage?

Serafin Dinges: Noch mal langsam zum Mitschreiben. Ihr sollt folgendes fragen: Gegen wen richtet sich das Verfahren? Was wird der Person vorgeworfen und nach welchen Gegenständen wird gesucht? Und dann sollte sie noch festhalten, in wessen Namen hier gerade agiert wird. Welche Polizei, welche Staatsanwaltschaft und welches Gericht ist hier beteiligt?

Anna Luczak: Gleichzeitig mit dem „Ich möchte meine Anwältin und meinen Anwalt anrufen“: Ich möchte einen Durchsuchungszeugen, eine Durchsuchungszeugin anrufen. Und ich möchte das jetzt hier erst mal gar nicht machen. Wir frieren diese Situation ein und wie gesagt, möglicherweise zeige ich, dass nirgendwo jemand versteckt ist, der jetzt da was zerstört. Aber erst mal frieren wir die Situation ein und versuchen erst mal, hier ein bisschen Ruhe reinzubringen. Und genau dann kann ich versuchen, das durchzusetzen. Wenn die Polizei dann schon anfängt, überall was aufzumachen und ich bin alleine, ist natürlich schwierig, damit umzugehen. Aber dann immer zu sagen, das verstehe ich nicht, warum sie das jetzt machen müssen. Sie wollen doch hier einfach was suchen. Und da Sie nach einer schwarzen Jogginghose suchen und eine schwarze Jogginghose können Sie immer noch suchen in zehn Minuten. Die wird sich nicht in Luft auflösen. Warten Sie doch bitte mal ab, damit das alles hier seine Richtigkeit hat.

Serafin Dinges: Ihr dürft, wenn die Polizei vor euch steht, darauf bestehen, dass erst mal nichts passiert. Ihr habt das Recht anwaltlich vertreten zu werden und ihr habt das Recht auf eine Zeugin. Wenn von euch keine Gefahr ausgeht, dass ihr das Durchsuchungsbefehl gefährdet, also dass sie irgendwelche Beweise kaputt macht, dann ist es nicht zu viel verlangt, jetzt ein bisschen Zeit einzufordern.

Anna Luczak: Ob die Polizei auf dieses Verlangen eingeht, hängt natürlich an der Stimmung und allem Möglichen. Aber ich würde zunächst solche Forderungen stellen. Weil das, was das Ziel der Durchsuchung ist, ist, umzusetzen, was in diesem Beschluss drin steht, nämlich diese Gegenstände zu finden und alle Dinge, die dem nicht entgegenstehen, kann man … Wenn dann die Anwältin anruft und sagt „Komm in vier Stunden“ kann die Polizei sagen: Nee, also wir haben hier auch effektiv, wir müssen jetzt erst mal anfangen. Aber wenn eben ein Anruf gefertigt wird und der oder die Anwältin sagt, ich springe aufs Fahrrad, bin in 15 Minuten da, ist das eigentlich kein Problem, 15 Minuten zu warten.

Serafin Dinges: Von Anwältinnen haben wir im Podcast schon oft gehört, nicht aber von Durchsuchungszeuginnen.

Anna Luczak: Es gibt noch eine weitere Person, die angerufen werden könnte oder sollte, eine vorherbestimmte Durchsuchungszeugin oder Durchsuchungzeuge. Und auch das ist im Gesetz geregelt, dass eigentlich neben der betroffenen Person und den Durchsuchen den Beamten auch noch eine Zeugenperson dabei sein soll, bei der Durchsuchung.

Serafin Dinges: Eine Durchsuchungzeugin kann jede unbeteiligte Person sein. Manchmal bringt die Polizei auch selbst jemanden mit, zum Beispiel eine Beamtin der Gemeinde oder eine Nachbarin. Und auch so eine Zeugin dürft ihr bestehen. Und dann hat die Polizei oft noch was im Gepäck, das sie einem dann vor die Nase halten. So beschreibt es Andreas Reimann aus Episode eins.

Andreas Reimann: Das war dann gleich so ein Bündel von irgendwie. Ich glaube, ich hab es da mal kurz überschlagen. Von 30 Seiten oder so was. Also das war jetzt nicht einfach nur so ein Formular. Also es war ein richtig dickes Papier und er bat mich auch das durchzulesen und ich saß zu dem Zeitpunkt noch barfuß in unserer Küche. Also das war schwierig, mich da zu konzentrieren und überhaupt das Gefühl, irgendwie in einer für mich so ein Gefühl dafür zu kriegen was ist jetzt das Richtige? Was ist jetzt zu tun?

Durchsuchungsbeschluss

Serafin Dinges: Also, ich kriege diesen Durchsuchungsbeschluss. Wie sieht er denn typisch aus? Und was sollte ich da jetzt dringend sofort erst mal versuchen zu finden? Uns wurde nämlich oft beschrieben: Amtsdeutsch. Ich verstehe das erst mal gar nicht. Wonach suche ich da?

Anna Luczak: Also die Durchsuchungsbeschluss. Die, die ich kenne, haben eigentlich relativ. Meistens ist das so ein bisschen hervorgehoben, ein Absatz, wo es auch fett gedruckt ist, wonach sie suchen. Das würde ich als erstes mal suchen, wonach eigentlich gesucht wird, um zu wissen: Geht es hier eigentlich um Datenträger oder geht es hier vielleicht nur um schwarze Jogginghosen? Das hilft mir dann später, wenn meine Datenträger plötzlich auch interessant sind. Und dann geht es natürlich. Also das ist, das ist fett gedruckt in der Mitte, dann würde ich auch meinen Namen suchen. Wo kommt der eigentlich vor? Sind hier eigentlich richtig falsche Adresse? Sage ich ja auch gut. Und dann müsste auch relativ proinent irgendwo stehen, was eigentlich der Vorwurf ist.

Bei der Durchsuchung

Serafin Dinges: Wenn die Durchsuchung dann mal richtig losgeht. Dann gibt es ein paar Dinge, auf die er aufpassen solltet. Habe ich ein Recht, dabeizusein? Nehmen wir an sie sind im Schlafzimmer, die anderen im Arbeitszimmer.

Anna Luczak: Also eigentlich ist es so, dass die Durchsuchung immer unter Beobachtung stattfinden soll.

Serafin Dinges: Das heißt, ich darf danach sagen, dass gerade eigentlich.

Anna Luczak: Dürfen sowieso immer, also dürfen sowieso immer. Ob auf mich gehört wird, ist die andere Frage. Aber es ist es eigentlich so, dass nicht unbeobachtet durchsucht werden soll.

Serafin Dinges: Wenn ihr in einer WG wohnt, macht ihr am besten so früh wie möglich klar, wer in welchem Zimmer wohnt. Zimmer von Unbeteiligten, die keine Gemeinschaftsräume sind, die sollten auch nicht durchsucht werden. Und dann solltet ihr aufpassen, dass wirklich nur nach dem gesucht wird, was die Polizei auch suchen darf.

Anna Luczak: Deswegen ist ja. Das hatte ich eben schon erklärt bei der Frage was ist am wichtigsten im Durchsuchungsbeschluss? Der wichtigste ist der abgesetzte Part: Wonach wird gesucht? Und diesen Part, den muss ich immer oder kann ich immer im Kopf haben während des gesamten Vorgehens, dass ich einfach immer sage: Was wird hier gerade gemacht? Hat das noch was damit zu tun? Oder hat das jetzt nichts damit zu tun? Und wenn ich jetzt gerade sehe, dass mein Besteckkasten durchsucht wird, dann kann ich einfach sagen: So, jetzt habt ihr da einmal durch gesucht und da gesehen, es gibt keinen doppelten Boden. Wo denkt ihr, soll jetzt da die Schablone noch sein, dann hört jetzt bitte damit auf. Und wenn ich das immer wieder mache, kann ich ja vielleicht auch die Lust daran verderben, an allen möglichen Ecken und Enden zu schütteln und zu gucken.

Serafin Dinges: Wenn nämlich während einer Hausdurchsuchung zufällig noch andere Beweise für Straftaten gefunden werden, nach denen gar nicht gesucht wurde, Drogen zum Beispiel, dann ist es in Deutschland so, dass man auch dafür belangt werden darf.

Janika Pondorf Also zum Beispiel bei meinem Kleiderschrank haben sie alle Klamotten rausgenommen, die Nähte überprüft, ob da noch irgendwas sein könnte. Und ich nehme an, sie haben vermutlich irgendwie Drogen gesucht. Da sind sie bei mir aber auch an der ganz falschen Adresse gewesen.

“Nicht ohne meine Anwältin”

Serafin Dinges: Und dann gibt es noch einen Punkt, der ist ausnahmsweise mal wirklich wie im Film. Ich sage nichts ohne meinen Anwalt. Dieser Rat stimmt. Sagt uns die Anwältin.

Anna Luczak: Grundsätzlich ja: Keine Gespräche während der Durchsuchung. Ich halte das für für schwierig. Es sei denn, es geht mir darum, ebensowas zu machen, wie die Polizei davon abhalten, nach einem gestohlenen Fahrrad in einer mini kleinen Schublade zu suchen. Dann muss ich natürlich sprechen. Also ich würde es insofern konkretisieren. Ich würde nicht stumm bleiben, weil wenn ich stumm bin, kann ich auch meine Rechte nicht einfordern. Ich würde aber auf jeden Fall davon abraten, irgendwas über irgendwelche Gegenstände zu äußern. Weil: „Das ist nicht meins“ Oder „Wieso? Das ist gar kein LSD sondern das ist irgendwie dieses und jenes“. Oder: „Ach, das weiß ich ja gar nicht. Wie kommt das denn hierhin?“ Oder Das würde ich nicht machen, weil das kann ich immer noch. Im ganzen Verfahren kann ich immer noch irgendwelche Eigentumsverhältnisse abstreiten usw. Wenn ich aber in dem Moment schon was dazu geäußert habe, ist es ja schon ein. Habe ich mich schon dazu positioniert zu diesem Gegenstand. Und wenn dann zum Beispiel nachgewiesen wird, ich habe den am Vortag hier reingetragen und habe jetzt an dem Tag gesagt, wie kommt das denn hierher, dann sieht das schon schlecht aus. Insofern. Ich würde sagen, es gilt nicht der Rat: ich spreche nicht. Aber ich würde sagen, es gilt der Rat: Ich spreche nicht zu dem Thema der Durchsuchung, nicht zu den Gegenständen und auch nicht, wenn ich jetzt doch es geschafft habe, diesen langen Text was ist eigentlich der Sachverhalt zu lesen und zu verstehen? Da fange ich auch keine Diskussionen zu an!

Serafin Dinges: Also Ruhe bewahren. Es ist normal, dass ihr vielleicht jetzt direkt alles erklären wollt, aber in den meisten Fällen gilt Bewahrt euch das lieber für später auf, wenn ihr mit einer Anwältin darüber gesprochen habt und alles in Ruhe überblicken könnt. Denn ihr könnt auch hinterher noch immer alles erklären und euch rechtfertigen im Moment der Durchsuchung, Da müsst ihr erst mal gar nichts tun oder sagen, außer es geht darum, eure Rechte einzufordern.

Passwörter

Serafin Dinges: Und das führt uns auch direkt zum nächsten Punkt. Mehrere Menschen in unserem Podcast wurden aufgefordert, doch mal ihren Rechner hochzufahren, ihr Handy zu entsperren. Zum Beispiel Sandra Menzel aus Folge zwei.

Sandra Menzel: Ja, und dann hieß es irgendwann: Was ist mit dem Computer? Wo haben Sie Ihre Emails? Dann habe ich meinen Computer angeschmissen und hab das E Mail Programm geöffnet.

Serafin Dinges: Sollte man der Polizei auf Aufforderung irgendwelche Passwörter geben oder sich mal eben einloggen?

Anna Luczak: Also grundsätzlich: nein. Weil das natürlich der beste Schutz ist. Ein Gerät, das aus ist und verschlüsselt ist, an dessen Inhalt kann man nicht ran. Das ist dann sozusagen die Wohnungsdurchsuchung in klein: Die Gerätedurchsuchung und das kann ich dann verhindern.

Serafin Dinges: Es kann sein, dass einen die Beamtinnen bei der Hausdurchsuchung etwas unter Druck setzen. So hat das zum Beispiel Jochen Wagner in Folge zwei erlebt.

Jochen Wagner: Genau. Also es wird natürlich da auch mit Druck gearbeitet, so nach dem Motto „Also wir kommen auch so in den Computer rein und machen sie es uns halt nur schwerer.“ So, und dann denkt man ja, dann mache ich es ihnen lieber leicht, weil ich weiß, was, was, was in dem Ganzen in der nächsten Woche noch alles kommt. Ja.

Serafin Dinges: Aber der Rat der Anwältin gilt: Lieber nichts überstürzen, die Geräte freigeben. Das kann man bei Bedarf auch nachträglich noch machen, wenn man alles in Ruhe besprechen konnte.

Anna Luczak: Auch das ist etwas, das kann ich immer noch entscheiden. Das heißt, die können, wenn die den mitnehmen, kann ich auch immer noch nach einer Woche sagen: Ich habe mit einer Anwältin gesprochen. Ich bin zu dem Ergebnis gekommen: Ich will lieber diesen Computer anmachen, damit ich ihn wieder zurückkriege. Oder ich möchte erklären, ich möchte hingehen und dann kann ich das auch immer noch geben.

Serafin Dinges: Leider müsst ihr so oder so damit rechnen, dass eure Geräte wohl erst mal mitgenommen werden. Allerdings könnt ihr euch danach mit eurer Anwältin darum bemühen, dass alle Geräte möglichst schnell gespiegelt werden, damit ihr sie bald wiederbekommt. Das heißt, die Polizei macht eine Kopie der Daten. Das eigentliche Gerät braucht sie dann nicht mehr.

Durchsuchungsprotokoll

Serafin Dinges:
Und damit kommen wir zum Thema Durchsuchungsprotokoll. Um hinterher Missverständnisse zu vermeiden, sollte so gut wie möglich dokumentiert werden, was bei der Hausdurchsuchung alles passiert ist. Der wichtigste Teil hiervon: Welche Gegenstände wurden mitgenommen und wo wurden sie gefunden? Die Polizei erstellt selbst so eine Liste. Die solltet ihr genau überprüfen und gegebenenfalls auch korrigieren.

Anna Luczak: Sodann wird eine Liste erstellt, wo drauf steht, welcher Gegenstand in welchem Zimmer. Die kriegen Nummern. Das ist auch wichtig, damit dann hinterher, wenn viele Sachen zusammenkommen, auch noch bei mehreren Leuten gleichzeitig durchsucht wird, in anderen Wohnungen usw, dann gibt es hinterher so eine Aservatenliste. Und wenn dann da halt wie gesagt, nur ein Laptop steht ohne eine Nummer, dann kann das am Ende keiner mehr wissen, was jetzt wozu gehört. Insofern ist da auch wichtig, die Marke dazuzuschreiben und bei Handys zum Beispiel auch die IMAI-Nummer dazu zu schreiben oder ähnliches und sich auch jeden Gegenstand zeigen zu lassen. Also sich nicht nur das Protokoll zeigen zu lassen, sondern sich den Gegenstand zeigen zu lassen. Was meinen Sie denn jetzt mit „eine Schnur“? Dass ich auch selber weiß, was ist das eigentlich? Gehört später auch in mein Gedächtnisprotokoll. Was war das? Weil wenn ich ein Jahr später die Akteneinsicht bekomme und es steht da „eine Schnur“ und stelle fest: Was ist das denn?

Serafin Dinges: Diese Informationen gemeinsam mit anderen Details wie Beginn und Ende der Durchsuchung stehen, dann im Durchsuchungsprotokoll der Polizei. Wenn auch andere bemerkenswerte Ereignisse passiert sind, solltet ihr die ebenfalls von der Polizei vermerken lassen. So ging es zum Beispiel dem Klimaaktivisten Alexander May aus Folge sechs. Er sagt, er dürfte seine Anwälte nicht anrufen und hat darauf bestanden, dass das auch notiert und von den Beamtinnen unterschrieben wird. Und es gibt noch etwas, das ihr im Protokoll vermerken lassen könnt, nämlich, dass ihr der Durchsuchung widersprecht. Eure Anwältin wird das typischerweise sowieso hinterher tun, aber so könnt ihr schon mal sicher gehen, dass die sichergestellten Gegenstände nicht durchsucht werden, bis eine Richterin den Fall noch mal überprüft hat. Wenn diese Vermerke dann alle gemacht sind, wird euch das fertige Durchsuchungsprotokoll vorgelegt. Muss ich denn unterschreiben, das Untersuchungsprotokoll?

Anna Luczak: Nein, müssen nicht. Können schon. Also sagen wir so. Es gibt Leute, die sagen: Nein, weil das ist ja auch schon Kooperation. Ich unterschreibe gar nichts. Das ist finde ich, eine persönliche Entscheidung, ob ich das mache oder nicht, ob ich quasi das bestätigen möchte oder ob ich sage: Nein, ihr habt mich hier irgendwie aufgesucht, ich habe euch nicht darum gebeten, jetzt nehmt die Sachen mit und so, ich kooperiere nicht mit euch. Der Unterschied ist für das Verfahren nicht so bedeutend.

Serafin Dinges: Einen großen Unterschied macht es also nicht. Sagt uns die Anwältin. Ihr solltet aber auf keinen Fall unterschreiben, wenn auf dem Protokoll irgendetwas steht, das eurer Ansicht nach nicht stimmt. Ihr könnt auch selbst schon während der Durchsuchung damit beginnen, ein eigenes Protokoll zu führen. Aber oft ist dafür gar nicht genug Zeit, weil er ja gleichzeitig genau zuschauen solltet, was die Polizei macht. Deshalb ist es aber hinterher umso wichtiger, fertig so schnell es geht ein Gedächtnisprotokoll an, schreibt dazu einfach auf Papier, was gerade passiert ist. Möglichst detailliert und chronologisch datiert das Papier und unterschreibt es. Ich kann auch eine Sprachmemo oder ein Video aufnehmen, wenn ihr noch ein Smartphone so zur Hand habt.

Zusammenfassung

Serafin Dinges: Wir fassen also noch mal alles zusammen, woran ihr denken solltet, während die Polizei euer Haus durchsucht. Erstens: Ihr ruft eure Anwältin an, und die sollte am besten gar nichts passieren. Zweitens: Ihr besteht darauf, eine unabhängige Zeugin dabei zu haben. Drittens: Die Polizei darf nur nach Dingen suchen, die auch im Durchsuchungsbeschluss aufgelistet sind. Viertens: Ihr müsst niemals irgendwelche Passwörter herausgeben oder Geräte entsperren, egal, was man euch sagt. Und fünftens: Ihr achtet darauf, dass alle sichergestellten Gegenstände richtig im Protokoll vermerkt sind. Und wenn ihr es nicht schafft, euch während der Durchsuchung um eine Anwältin zu kümmern, dann ist es auch euer Recht, erst allem zu widersprechen und keine Entscheidungen oder Aussagen zu treffen, bis ihr euch hinterher um eine Anwältin gekümmert habt. Lieber zu wenig Kooperation als zu viel, ist die Devise.

Akt 3: Nach der Hausdurchsuchung

Serafin Dinges: Und dann ist die Hausdurchsuchung vorbei. Es kann sein, dass die Polizei euch dann noch nahelegt, mit auf die Wache zu kommen. Zum Beispiel für eine erkennungsdienstliche Maßnahme: Fotos schießen, Fingerabdrücke nehmen. So etwas hat Janika Pondorf in Folge fünf erlebt.

Janika Pondorf: Wie so Verbrecherfotos, wie man sich es eigentlich aus dem Krimi vorstellt. Oder Wenn man so Fahndungsfoto sieht, muss man sich auf so einem Stern aufstellen und dann in alle Richtungen drehen. Und dann machen diese Fotos aus verschiedenen Perspektiven.

Serafin Dinges: Man kann in so einer Situation schnell den Eindruck bekommen: Ich muss jetzt alles mitmachen, was die Beamtinnen sagen. Stimmt aber nicht.

Anna Luczak: Also mitmüssen nicht. Außer ich bin festgenommen. Wenn ich nicht festgenommen bin, dann muss mir das nicht. Es müsste mir auch einer erklären. Es müsste mir jemand sagen: Ihnen wir jetzt die Freiheit entzogen.

Serafin Dinges: Also selbst wenn eine erkennungsdienstliche Maßnahme gemacht werden soll, dann könnt ihr einfach darum bitten, dass das zu einem anderen Termin passiert. Ihr wollt euch eben erst mal um die Konsequenzen der Hausdurchsuchung kümmern. Die Polizei hat also jetzt eure Wohnung verlassen. Falls ihr es noch nicht getan habt, spätestens jetzt solltet ihr euch um eine Anwältin kümmern.

Anna Luczak: So oder so halte ich es immer wirklich für sinnvoll – und zwar jetzt wirklich nicht als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwältinnen – sich nach einer Durchsuchung mal beraten zu lassen. Das heißt ja nicht, dass ich jetzt schon da ein Mandat erteilen muss und sagen muss: Soll mich vertreten, soll Akteneinsicht holen, soll dieses und jenes für irgendwie Riesenkosten. Ich kann einfach irgendwo anrufen und sagen: Kann ich mal zum Beratungsgespräch kommen? Kostet vielleicht 100 €. Kann ich mal erzählen, was mein Fall ist? Kann ich das irgendwie eingestuft bekommen, bewertet bekommen? Das würde ich einfach immer empfehlen und dann eingestuft, bewertet und so, dann kann ich dann auch eine Einschätzung kriegen: Muss ich jetzt mit Telefonüberwachung rechnen oder nicht?

Serafin Dinges: Telefonüberwachung, das hat Andrej Holm aus Folge vier erlebt und Ingo Blechschmidt aus Folge sechs. Ob so was wahrscheinlich ist oder nicht, das hängt von eurem konkreten Fall ab. Neben all dem Organisatorischen ist natürlich noch was wichtig: So eine Hausdurchsuchung ist immer Stress. Deshalb kümmert euch um euch selbst. Bisher wurdet ihr vermutlich von einem Adrenalinschub getragen, aber jetzt seid ihr vielleicht wieder alleine. Ruft einem Menschen an, der euch lieb ist und vielleicht vorbeikommen kann. Es ist beängstigend, plötzlich viele Fremde zu Hause zu haben, die tief in die Privatsphäre eingreifen. Viele Menschen aus unserem Podcast haben uns erzählt, dass sie sich in den Tagen und Wochen nach der Hausdurchsuchung zu Hause unwohl gefühlt haben. Fabian Kienert aus Folge eins:

Fabian Kienert: So die ersten Wochen nach der Hausdurchsuchung habe ich schon nicht so gut geschlafen und so klingeln zu ungewöhnlichen Uhrzeiten – das ist schon, finde ich, immer noch irgendwie belastend. Also. Das. Da geht schon plötzlich irgendwie immer nach so ein Film an. Ich mach den Computer schnell aus, wenn es nur irgendwie klingelt.

Serafin Dinges: So was ist total verständlich. Vielen Leuten geht es nach einer Razzia erst mal ziemlich schlecht, wie Anna Luczak erzählt.

Anna Luczak: Dieses Ohnmachtsgefühl ist auch etwas, was für viele Leute sehr schwierig ist und wo ich nur dazu raten kann, sich darüber auszutauschen. Und wenn man merkt, dass man zum Beispiel irgendwie Schlafstörungen bekommt oder so, sich auch einfach Hilfe zu suchen. Genau. Aber auch auch wahrzunehmen: Das ist jetzt nichts, was mich nur persönlich betrifft, sondern das ist natürlich eine menschliche Reaktion auf dieses einmal Fremdheitsgefühl und dann aber auch dieses Gefühl der Ohnmacht und des Ausgeliefertseins.

Wie geht es jetzt weiter?

Serafin Dinges: Je nachdem, was euch vorgeworfen wird, kann es eine Weile dauern, bis ihr wisst, wie es nach der Hausdurchsuchung weitergeht. Das hängt stark vom Einzelfall ab. Vielleicht werdet ihr zu einer Vernehmung eingeladen, das heißt, ihr bekommt Post von der Polizei. Und da steht drin. Ihr sollt vorbeikommen. So einer Einladung müsst ihr aber nicht folgen.

Anna Luczak: Würde ich auch nicht zu raten.

Serafin Dinges: Oft passiert aus Perspektive der Betroffenen für einige Monate nicht viel. Es dauert, bis Geräte ausgewertet werden. Währenddessen wird eure Anwältin vermutlich den Maßnahmen widersprechen. Vielleicht Beschwerde einlegen. Vielleicht erhebt die Staatsanwaltschaft irgendwann Anklage, weil sich ein Verdacht erhärtet. Vielleicht werden die Ermittlungen aber auch einfach nach Monaten wieder eingestellt, als wäre nichts gewesen. Weil die Beweise für den Verdacht der Ermittlerinnen nicht ausgereicht haben.

Das System

Serafin Dinges: Wir wollten mit Anna Luczak auch über dieses System sprechen, das hinter den Hausdurchsuchungen steckt.

Anna Luczak: Ich bin Anwältin. Ich finde natürlich: Es läuft alles sehr schlecht.

Serafin Dinges: Was läuft denn schlecht?

Anna Luczak: Na ja, es wird in viel zu unwichtigen Kriminalitätsbereichen werden Ressourcen verschwendet. Also Computer ausgelesen. Das Sachen ausgelesen. Strukturen aufgeklärt. Straftaten aufgeklärt. Die ganzen technischen Abteilungen der Polizei sind völlig überlastet und können irgendwelche Sachen nicht ermitteln. Auch die DNA-Analyse-Abteilungen sind völlig überlastet. Und es gibt natürlich Kriminalität, von der ich denke: es wäre vielleicht hilfreich, dass sie aufgeklärt würde. Also Kapitalkriminalität, Mord, Totschlag usw. Und dass jetzt sozusagen Leute verfolgt werden, die sich auf Straßen kleben und bei denen Durchsuchungen gemacht werden und dann jahrelang alle 1.000 verschiedenen Datenträger ausgelesen werden – das halte ich für völlig unangemessen und unverhältnismäßig und unrichtig. Aber das ist natürlich eine Anwendung des Gesetzes. Und im Gesetz drin steht auch, dass es verhältnismäßig sein muss. Und ich halte das ganz oft nicht für verhältnismäßig. Also ich gehe auch … Ich mache relativ häufig Beschwerden gegen Durchsuchungsbeschlüsse, weil sie aus meiner Sicht unverhältnismäßig sind.

Epilog

Serafin Dinges: Und damit kommen wir zum Ende hin zu einer der häufigsten Fragen, die uns erreicht hat. Viele Leute fragen sich, nachdem sie es hören, ist es eines der häufigsten Kommentare: Wenn zum Beispiel hinterher mal entweder das Verfahren eingestellt wird oder es wird sogar teilweise gesagt, dass die Hausdurchsuchung unrechtmäßig war. Beides fühlt sich hinterher so an wie: Okay, das war also nicht okay, dass die Polizei da war. Gibt es denn irgendwelche Konsequenzen? Muss sich da irgendwer entschuldigen? Höre ich von denen noch mal und sie sagen: Sorry.

Anna Luczak: Nein. Also die Feststellung der Rechtswidrigkeit die hat sozusagen nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts den „Genugtuungseffekt“. Geld gibt es nur, wenn ich unberechtigt in Haft saß. Aber dann auch nur so was wie 3,50 € oder 7 oder so. Ich weiß nicht genau, sowas um den Dreh pro Tag. Und wenn was kaputt gegangen ist. Also immateriellen Schaden gibt es nicht. Materiellen Schaden schon, also: wenn die Tür kaputt ist.

Serafin Dinges: Genugtuungseffekt heißt quasi die Tatsache dass?

Anna Luczak: Dass der Staat selber gesagt hat: Ich stelle fest, dass etwas rechtswidrig war.

Serafin Dinges: Reicht aus.

Anna Luczak: Soll ausreichend Genugtuungseffekt sein. Nicht bei Freiheitsentziehung, aber bei der Durchsuchung ja.

Serafin Dinges: Also so was wie eine amtliche Bitte um Entschuldigung, die gibt es nicht. Kein Brief, in dem stünde: Wir bedauern sehr, was Sie durchleben mussten. In einigen Fällen aus unserem Podcast wurde schlicht festgestellt: Die Maßnahmen waren rechtswidrig. Einen Genugtuungseffekt, den haben wir bei den Menschen, mit denen wir gesprochen haben, aber nicht beobachtet. Eher im Gegenteil. Alexander May hatte sich ebenfalls Konsequenzen für die Polizei gewünscht, weil er nicht telefonieren durfte. Er hat sich darüber in mehreren Dienstaufsichtsbeschwerden beklagt und darauf mehrere ausweichende, nicht besonders aussagekräftige Antworten bekommen. Nach einem bürokratischen Hin und Her haben sich seine Mühen dann im Sande verlaufen. Das alles kann extrem frustrierend sein. Verdrossen machen, diese Enttäuschung vom System. Dieses Gefühl von Machtlosigkeit gegenüber dem Staat, einem Apparat aus Staatsanwältinnen, Paragrafen, Polizistinnen. Wie kann man dem begegnen? Anwältin Anna Luczak:

Anna Luczak: Ich kann mich an die Presse wenden. Ich kann ja, ich kann andere Betroffene irgendwie … Manchmal gibt es ja auch so Reihen von Hausdurchsuchungen im selben Gebiet. Da kann ich mich natürlich auch zusammentun und versuchen, sozusagen erst mal untereinander sich gegenseitig zu unterstützen. Aber auch vielleicht sozusagen was auf die Beine zu stellen. Keine Ahnung. Es gibt ja. Also ich sitze jetzt hier in Berlin in einer großen Stadt, aber es gibt ja kleinere Städte, wo dann auch immer wieder dieselben Beamten, Beamtinnen oder auch Staatsanwaltschaften agieren. Und dass sozusagen da auch da eine Beobachtung quasi stattfindet.

Serafin Dinges: Anna rät dazu, sich auf anderen Ebenen selbst zu ermächtigen. Nicht nur auf dem Spielfeld des Systems mitmachen, sondern auch auf dem eigenen.

Anna Luczak: Ich glaube, sozusagen dieses Selbstermächtigen nach Erfahrung von staatlicher Ungerechtigkeit ist eine wichtige Sache. Ich glaube, auch für die Aufarbeitung ist es gut, sozusagen nicht einfach nur den juristischen Weg zu gehen, sondern auch irgendwie so ein bürgerschaftliches Engagement oder wie ich das nennen würde.

Serafin Dinges: So was haben wir bei unseren Recherchen immer wieder gehört. Was den Menschen aus unserem Podcast am Ende wirklich Kraft gegeben hat, das war die Solidarität von anderen.

Andreas Reimann: Der Stress fiel von mir ab, glaube ich. Als irgendjemand kam und mich gefragt, ja erst mal so Betroffenheit gezeigt hat, Empathie gezeigt hat und gefragt hat: Können wir irgendwas für dich tun? Und dann meinte ich: Ja, du könntest mir jetzt einfach erlauben Brezel kaufen oder Bäckerei.

Alexander Mai: Ich habe ganz viel Hilfe bekommen. Leute, die sich für mich um Ersatzhandy, -Laptop und so kümmern wollten. Sonstige Sachen, die mir Sachen bringen wollten. Volle Solidarität. Da wird gar nicht daran gezweifelt mittlerweile, dass die Polizei das verbockt hat. Einfach, weil wir schon so viele krasse Hausdurchsuchungen erlebt haben. Und für mich war es sehr schön zu sehen.

Sandra Menzel: Also das ist Glück, oder? Dafür bin ich sehr dankbar, dass die Landeskirche auch sofort da war und gesagt hat: Da stehen wir voll hinter euch, wir vermitteln euch eine Anwältin, wir begleiten dieses Verfahren mit euch. Die haben sich auch einfach mal angehört, wenn wir eine Runde geschimpft haben. Also da waren wir sehr, sehr gut aufgehoben. Das haben natürlich andere Aktivisten vielleicht nicht. Insofern doch, haben wir da auch Glück gehabt.

Credits

Serafin Dinges: Vielen lieben Dank, dass ihr bis hierhin gehört habt. Systemeinstellungen wäre niemals möglich gewesen ohne die Spenden von Menschen, die unsere Arbeit unterstützen. Und ihr könnt das auch tun. Und netzpolitik.org spenden noch mehr von unserer Arbeit. Recherchen, Nachrichten und Newsletter findet ihr auf netzpolitik.org. Vielleicht interessiert euch auch unser Podcast „OFF/ON“. Dort berichten wir regelmäßig aus dem Maschinenraum der Redaktion und halten euch auf dem Laufenden, was bei netzpolitik.org gerade sonst so passiert. Als nächstes planen wir für auf an ein Making of von Systemeinstellungen. Was ist passiert in den eineinhalb Jahren, die wir an diesem Podcast gearbeitet haben? Wer sind die Menschen dahinter und welche Hürden gab es und wie lief die Arbeit hinter den Kulissen? Wenn ihr Fragen habt, schreibt uns an: podcast@netzpolitik.org. Ihr findet auf „OFF/ON“ überall wo es Podcasts gibt und wir verlinken ihn euch in den Shownotes. Das war’s für die erste Staffel von Systemeinstellungen. Vielen Dank fürs Zuhören. Empfehlt uns gerne weiter und bis bald. Systemeinstellungen ist eine Produktion von netzpolitik.org, dem Medium für digitale Freiheitsrechte. Host und Producer bin ich Serafin Dinges. Redaktion Anna Biselli, Chris Köver, Ingo Dachwitz und Sebastian Meineck. Titelmusik von Daniel Laufer. Zusätzliche Musik von Blue Dot Sessions und mir. Coverdesign: Lea Binsfeld. Besonderen Dank an Lara Seemann und Lena Schäfer. Wenn euch der Podcast gefallen hat, dann freuen wir uns sehr über eine gute Bewertung.

10 Ergänzungen

  1. Hallo zusammen. Erstmal ein ganz großes Dankeschön an die Redaktion für Eure tolle Arbeit. Super. Weiter so, bitte!

    Ich habe eine Frage bzgl der rechtlichen Situation in Österreich bzgl einer möglichen Aufforderung, Passörter zur Entschlüsselung herauszugeben.
    Ich meine gehört zu haben, dass man in Ö. gezwungen werden kann (dh unter Androhung rechtlicher Konsequenzen wie Geldbuße oder Haft), Passwörter herauszugeben.
    Zunächst: Stimmt das?
    Falls ja:
    Es gibt nun Verschlüsselungssoftware, die als Ergebnis nur einen großen Block an Zufallsdaten hinterläßt. Also ohne Datei-Header, der vlt auf eine bestimmte Software hinweist. Nur Zufallsdaten.
    Gleichzeitig kann man eigene alte Daten gezielt löschen, in dem man diese mit Zufallsdaten überschreibt, v.a. wenn man noch eine HDD-Festplatte nutzt.
    Daher die Frage: Können Ermittler eigentlich nur auf den *Verdacht* hin, dass verschlüsselte Daten vorliegen könnten, ein Passwort verlangen? Oder muss zuerst nachgewiesen werden, dass tatsächlich Daten vorliegen – und nicht bloß Datenmüll?

    Möglicherweise weiß jemand von euch von so einem Fall, oder ein anderer Leser kann es etwas dazu beitragen.
    Vielen Dank.

    1. ja, das geht zum beispiel bei linux. such mal nach „luks detached header“. du kannst den auslagern und die eigentlichen daten wirken dann wie müll.

  2. Die von RAin Luczak aufgezählten Rechte werden – wie in den vorherigen Folgen zu hören – oft von der Polizei verweigert. Ein wesentlicher Effekt von Durchsuchungen zur Unzeit ist, dass sie außerhalb üblicher Kanzleibürozeiten stattfinden und es anwaltliche Notdienste nicht überall gibt. Zum Richtervorbehalt gibt es den Witz, dass es wohl keinen Richter gäbe, der nicht die Durchsuchung seines eigenen Hauses anordnen würde.

    Das eigentliche Unding klang zu Anfang an: Hausdurchsuchungen werden als politisch motivierte Repressalien eingesetzt. Dies beeinflußt – bewußt und unbewußt – das Verhalten der Bürger und trägt in letzter Konsequenz mit dazu bei, dass öffentliche Diskurse nicht mehr breit geführt werden, da zunehmend eine Unterscheidung zwischen privater und öffentlicher Meinung erfolgt.

  3. Hey,
    vielen Dank für diese Serie, das ist wirklich sehr wichtige Informationsarbeit die ihr hier betrieben habt! Ich würde es dennoch begrüßen, würden die vorgeschlagenen Maßnahmen etwas realistischer formuliert werden, weil es schlicht nichts bringt falsche Hoffnung bei Betroffenen Personen zu wecken.
    Es wird seltenst nur „mehreren Monate“ dauern, bis man seine Datenträger/Geräte wieder hat, es werden in der Regel Jahre sein. Auch wenn man auf die Spiegelung der Datenträger besteht.
    Wenn die Datenträger vorsorglich verschlüsselt wurden, dann erfolgt die Herausgabe auch gern mal gar nicht, je nachdem wie die beteiligten Beamten und die Staatsanwaltschaft drauf sind und um welches Bundesland es sich handelt.
    Nicht zuletzt wäre es wichtig zu erwähnen, dass gerade Smartphones relativ schlechte Quoten haben, die eigenen Daten effektiv zu schützen. Appliances von Firmen wie Cellebrite, sind leider nach wie vor sehr effektiv.

    Dies sind meine eigenen Erfahrungen basierend auf einem Verfahren welches gegen mich lief.

    1. > …, je nachdem wie die beteiligten Beamten und die Staatsanwaltschaft drauf sind …

      Verfassungsschutzbericht 364 mutmaßliche Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden

      Stand: 01.07.2024 17:20 Uhr

      Chats, Äußerungen in sozialen Medien oder Verbindungen zu extremistischen Organisationen – der Verfassungsschutz sieht bei 364 Mitarbeitern in Sicherheitsbehörden Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen.

      Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sehen bei 364 ihrer eigenen Beschäftigten Anhaltspunkte für rechtsextremistische oder andere verfassungsfeindliche Bestrebungen. Über eineinhalb Jahren hinweg hat sich das Bundesamt mit insgesamt 739 Fällen von Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden beschäftigt, zu denen Hinweise auf mögliche rechtsextremistische Einstellungen und Aktivitäten aufgetaucht sind.

      https://www.tagesschau.de/inland/rechsextremismus-sicherheitsbehoerden-100.html

  4. Hallo,
    erstmal vielen Dank für diese Podcast Serie und die dazugehörige Recherche und überhaupt eure gesamte Arbeit.
    Der aufkommende Unmut, wie sich die Polizei bei den Hausdurchsuchungen verhält, konnte ich auch bei mir feststellen.
    Mir ist eine Sache in den Kopf gekommen, die nach meiner Meinung von eurer Seite mehr Beachtung bedarf. Und zwar die Rolle der Justiz und konkret der Richter die die Durchsuchungsbefehle unterzeichnen…also „frei geben“.
    Handelt es sich bei den in eurem Podcast aufgezeigten Fällen um eine kleine Minderheit an Hausdurchsuchungen die teilweise zur Unrecht bewilligt worden sind? Also gibt es weit mehr Anfragen der Staatsanwaltschaft die dann doch abgelehnt werden?
    Falls dem nicht so ist, und viele solche Fälle durchgewunken werden, sollte die Arbeit der Richter in meinen Augen härter kritisiert werden. Denn dass die Staatsanwaltschaft und Polizei viel ermittelt halte ich für richtig, nur sollte die richterliche Instanz hier eine vernünftige Kontrolle gewähren.

    Viele Grüße
    Andreas

  5. wie sieht es eigentlich mit arbeitsgeräten im homeoffice aus? können die auch beschlagnahmt werden? das würde ja einige probleme nach sich ziehen, wenn ich dann zB die firma, die mir einen notebook stellt auf dem firmendaten liegen informieren muss, das diese daten (verschlüsselt, natürlich) nun bei der polizei liegen (und ich vielleicht gezwungen wurde das passwort herauszugeben).

    1. ja, auch arbeitsgeräte können beschlagnahmt werden, das ist auch in mehreren fällen aus unserem podcasts geschehen. in folge 1 sogar gezielt, weil es um einen im rahmen der arbeit erstellten online-artikel ging. einen „zwang“ zur passwort-herausgabe darf es wiederum nicht geben, wie auch die anwältin im interview weiter ausführt.

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