SachsenPolizei hat verfassungswidrige Gesichtserkennung ohne Kenntnis der Datenschutzbehörde eingesetzt

In Sachsen hat die Polizei ein System zur automatisierten Nummernschild- und Gesichtserkennung eingesetzt. Die dortige Datenschutzbehörde weiß von nichts und hält das System für verfassungswidrig.

Überwachungskamerasäule, im Hintergrund ein Haus
Mit offen operierenden Kameras hat die Polizei Görlitz schon früher eine ähnliche Technologie eingesetzt. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Joko

Die Landesdatenschutzbeauftragte hatte nach eigener Auskunft keine Kenntnis davon, dass die sächsische Polizei in der Vergangenheit Videoüberwachung mit Echtzeit-Nummernschild- und Gesichtserkennung eingesetzt hat. Die Landesdatenschutzbeauftragte hält den Einsatz der Technik für verfassungswidrig – und will nun beim sächsischen Innenministerium nachforschen. Das geht aus der Antwort auf eine Beschwerde (PDF) hervor, die netzpolitik.org im Volltext veröffentlicht.

In der Antwort der Behörde heißt es: „Angesichts der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zu präventiven Maßnahmen der automatisierten Kennzeichenerfassung dürfte es keinen Zweifel daran geben, dass die biometrische Echtzeit-Verarbeitung und ein Live-Abgleich der Gesichtsbilder von Personen, die eine Überwachungskamera im öffentlichen Raum passieren, gegen die Verfassung verstößt.“

Einsatz durch parlamentarische Anfrage bekannt geworden

Durch eine kleine Anfrage im Abgeordnetenhaus Berlin und durch Recherchen des „nd“ und netzpolitik.org war im Mai bekannt geworden, dass die sächsische Polizei ein heimliches Observationssystem mit hochauflösenden Kameras und Gesichtserkennung einsetzt. Die Kameras können in parkenden Fahrzeugen verbaut oder stationär montiert werden. Mit ihnen kann die Polizei ermitteln, ob sich eine verdächtige Person an einem bestimmten Ort aufgehalten hat.

Details zur Funktionsweise des Systems unterliegen in Sachsen der Geheimhaltung, sagte ein Polizeisprecher gegenüber dem „nd“. Ob es sich bei dieser „Observationstechnik für verdeckte Maßnahmen“ um Elemente des schon früher in Görlitz eingesetzten „Personen-Identifikations-Systems“ (PerIS) handelt, ist unklar. Jedoch gibt es Hinweise darauf: Der erste bekanntgewordene Einsatz der verdeckten Observationstechnik aus Sachsen erfolgte in Berlin im Bereich der „grenzüberschreitenden Bandenkriminalität“. Diese Ermittlungen führt die Polizeidirektion Görlitz, die das PerIS als erste sächsische Behörde 2020 angeschafft hat.

Beschwerde gegen Überwachungssystem

Nach Veröffentlichung des Berichtes hatte sich die sächsische Piratenpolitikerin Anne Herpertz mit einer Beschwerde an die zuständige Landesdatenschutzbehörde gewandt. Herpertz nennt es „erschreckend“, dass erst ihre Anfrage dazu geführt hat, dass die Praxis der Gesichtserkennung in Echtzeit überhaupt thematisiert und untersucht wird.

Dass die Datenschutzbeauftragte davon ausgehe, dass die Technik nie eingesetzt wurde, hält sie für „naiv“. Sie fordert nun Aufklärung: Der Paragraf 59 des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG), der die biometrische Videoüberwachung zur Verhütung grenzüberschreitender Kriminalität ermöglicht hätte, ist schon Ende des Jahres 2023 ausgelaufen.

Die sächsische Datenschutzbeauftragte will sich bei Herpertz wieder melden, sobald zweifelsfrei feststehe, welche Maßnahmen mit welcher Eingriffstiefe die Polizeidirektion Görlitz mit dem „Personen-Identifikations-System“ durchgeführt hat und ob diese Maßnahmen ausdrücklich richterlich angeordnet worden waren oder nicht.

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13 Ergänzungen

  1. Die Polizei in Sachsen macht … Polizeidinge.

    Dort regiert übrigens nicht die AfD, sondern eine Koalition aus CDU, SPD und den Grünen. Diese Tatsachenbeschreibung ist NICHT als Werbung für die noch rechtere AfD zu verstehen.

    CDU, SPD und Grüne sind m.E. aber die aktuell größte Gefahr einer offenen Gesellschaft und gehören konsequent ebenso nicht gewählt. Auch nicht als die beste schlechteste Variante.

    1. Man sollte so ehrlich sein, zuzugeben, dass die Grünen mitmachen aber im Gegensatz zu CDU und SPD nicht antreiben.

      Die Grünen sind in vielerlei Hinsicht das kleinste Übel mit Machtoptionen, muss man nicht mögen, sollte man aber realistisch sehen. Und sich dann fragen, was einem wichtiger ist: „kleineres Übel“ oder „Katastrophe, aber nicht die Grünen“.

      1. Zumindest bei der EU-Wahl wählt die klare Mehrheit „Katastrophe, aber nicht Grün“.

        Werden sie bekommen, wir anderen dann leider auch, bis auf die mit der Gnade der hinreichend frühen Geburt.

      2. Bei der EU-Wahl war „nicht Grün“ offensichtlich für die meisten wichtiger.

        Aus den Kommentaren in meinem eigentlich eher grün-affinen Umfeld werden die Grünen in Europa als „offenen Grenzen für alle“ wahrgenommen, und das will man mangels Vorschlägen zum Umgang damit nicht.

  2. Worüber sich Gestern noch ein Bisschen empört wird ist Morgen Standard.
    Erst wenn die Kriminellen ausgehen wird irgendwann die Sicht ohne rosa Brille klarer.
    Nach 2000 war der Terrorismus das größte Geschenk für die Bespitzelungs und Sicherheitsfanatiker deren eigentlich größte Angst es ist ein bisschen zu wenig Macht über andere zu haben, im übrigen war da die Hemmung auch noch größer,
    mehr Stasitechnik als zu der Stasi besten Zeit und Trotzdem weiter für Verwanzung und Überwachung brüllen: Was du heute nicht kannst besorgen geht dann wieder morgen, ist da die deutsche Politik in der EU.

  3. Besorgte Bürgerinnen und Bürger, sowie involvierten Polizeibeamtinnen und -beamte (Whistleblower), können sich diesbezüglich auch an: Sächsische Staatskanzlei Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei, Archivstraße 1, 01097 Dresden wenden. Hinweise und Informationen zur Sache werden dort vertrauensvoll entgegen genommen ;-)

  4. Leider hat gestern in der Wahlarena niemand korrigiert, als Katharina Barley und Manfred Weber auf die Frage nach Privatsphärenschutz (im KI-smart-grid-Videoüberwachungs-Zeitalter) loslegten, wie gut doch gerade alles auf der EU-Ebene mit dem AI-Act geregelt wurde…

    Irgendwie müssen wir es mal schaffen, dass über Richtlinien /Verordnungen der EU regelmäßig und inhaltlich berichtet wird –
    und wenn unser Land EU-Recht nicht einhält, dass man dann auch mal d’ran bleiben muss als Journalist –
    dann wüssten die Moderatoren der ARD in solchen Momenten der Wahlarena, dass sie noch einmal nachfragen müssen unter Nennung der Fakten …
    https://www.ccc.de/de/updates/2024/offener-brief-biometrische-massenuberwachung-stoppen
    https://netzpolitik.org/2022/eklatant-rechtswidrig-doppelte-ruege-der-datenschutzbeauftragten-fuer-die-berliner-polizei/

  5. Genau deshalb traue ich unserem Staat keinen Millimeter mehr über den Weg. Sind denn aus Sicht des Staates alle Bürger potentielle Kriminelle?

    1. Ja.

      Natuerlich nicht nach GG, aber dessen Eltern wussten schon, warum sie das so geschrieben haben. Die Mehrheit der Waehler will davon leider nichts mehr wissen.

  6. Es gab schon mal eine Zeit, zu der die Polizei ungestraft tun und lassen konnte was sie wollte.
    Wohin das geführt hat wissen wir alle.

    Ich will jetzt die Verbrechen der damaligen Zeit nicht relativieren und auch Sachsens Polizei nicht in diese Nähe rücken aber: Wehret den Anfängen!

    Denn wie groß ist die Verlockung mal zu schauen wer da wo ein- und ausgegangen ist ?
    Mal zu schauen wann denn die Ehefrau aus dem Haus ging, wann wiederkam ?
    Denn wenn „unter der Hand“ so eine Überwachungstechnik eingesetzt wird entzieht sich diese Technik ja auch jeder offiziellen Kontrolle.

  7. Ich frage mich, wieso die Dame das noch mitbekommen haben will.

    Das Projekt hat mehrere Millionen gekostet und dieses Geld kann nur das SMI bewilligen. Das zahlt man nicht so nebenbei aus der Portokasse.

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