US-GerichtsurteilGoogle muss seinen Play Store weiter öffnen

Im Vorjahr hat eine Jury festgestellt, dass Google seine Marktmacht im Mobilbereich missbraucht. Nun hat ein US-Bundesrichter dem IT-Unternehmen konkrete Auflagen gemacht, damit mehr Wettbewerb inner- und außerhalb des Play Stores einzieht.

Der App Store von Google muss sich in den USA öffnen, hat ein Bundesrichter entschieden. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Zoonar

Google muss seinen App Store Google Play und sein Android-Betriebssystem für Smartphones weiter für die Konkurrenz öffnen. Das hat am Montag ein US-Bundesgericht in San Francisco entschieden. Demnach muss es für Drittanbieter einfacher werden, ihre eigenen App-Stores auf Android-Mobilgeräten anzubieten. Zudem sollen sie ihre alternative Bezahlsysteme außerhalb des Android-Ökosystems verwenden dürfen. Die Vorgaben gelten für drei Jahre ab dem 1. November, anwendbar sind sie in den USA.

Die gestrige Entscheidung geht auf das Urteil einer Jury im Dezember zurück. Diese hatte damals festgestellt, dass Google gegen das US-Kartellrecht verstoßen habe, indem das Unternehmen unter anderem zu hohe Gebühren für den Vertrieb von Apps verlangt habe. Geklagt hatte der Spiele-Hersteller Epic Games, der Google wettbewerbsfeindliches Verhalten vorgeworfen hatte.

Google hat angekündigt, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen. Die gerichtlich angeordneten Änderungen würden die Privatsphäre und Sicherheit von Kund:innen gefährden, es Entwickler:innen schwerer machen, ihre Apps anzupreisen und insgesamt den Wettbewerb auf mobilen Geräten reduzieren, heißt es in einem Blog-Beitrag des IT-Unternehmens.

Umfangreiche Auflagen

Der Bundesrichter James Donato hat praktisch allen Wünschen des Spielherstellers stattgegeben und ist stellenweise darüber hinausgegangen. So können App-Anbieter innerhalb des Play Stores auf alternative Bezahlmöglichkeiten aufmerksam machen; sie können auf alternative Download-Möglichkeiten verlinken und sie können ihre eigenen Preise festlegen, ohne auf das Zahlungssystem von Googles Play Rücksicht nehmen zu müssen.

Ferner untersagt das Urteil Google, exklusive Deals mit Software-Anbietern einzugehen, wenn sie ihre Apps zuerst im Play Store veröffentlichen. Auch darf es keine Deals mit Hardware-Herstellern oder Netzbetreibern geben, um den Play Store vorzuinstallieren – oder alternative Stores nicht zu installieren. Zulässig bleibt es aber weiterhin, Apps bestimmten Sicherheitsüberprüfungen zu unterziehen und eine angemessene Gebühr dafür zu verlangen.

Spielraum für Digitalriesen wird enger

Das Urteil ist eine weitere Niederlage für Google, das in vielen Digital-Märkten eine herausragende Stellung innehat. Zuletzt hatte ein US-Bundesgericht in Washington, D.C., Google zu einem Monopolisten in den Märkten für allgemeine Online-Suche sowie für allgemeine Text-Werbung neben Suchergebnissen erkärt. Konkrete Konsequenzen des Urteils stehen noch aus, sie werden in den nächsten Monaten erwartet.

Auch in der EU beginnt sich langsam der Wind gegen die großen Anbieter in digitalen Märkten zu drehen. Seit im März das Digitale-Märkte-Gesetz (DMA) in der EU in Kraft getreten ist, hat die EU-Kommission bereits eine Reihe an Untersuchungen gegen übermächtige IT-Konzerne eingeleitet, darunter auch gegen Google. Schon im Vorfeld hatte Google einige Änderungen im Android-Ökosystem vorgenommen, um möglichen Gesetzesfolgen auszuweichen.

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1 Ergänzungen

  1. > Auch in der EU beginnt sich langsam der Wind gegen die großen Anbieter in digitalen Märkten zu drehen.

    Zu langsam. Aber woran liegt das? Sind die US-Kartellwächter besser oder schneller? Oder kann das auch daran liegen, dass Tech-Konzerne mit sehr viel Geld in der EU lobbyieren?

    Auch das Bundeskartellamt braucht mehr Personal, um überbordende Marktmacht in diesem Bereich einzuhegen.

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