Die bayerische Polizei hat laut einer Recherche der Süddeutschen Zeitung (Paywall) seit Oktober 2022 insgesamt 13 Telefonanschlüsse abgehört, die die Letzte Generation nutzt. Außerdem hätten die Behörden Standortdaten ermitteln sowie E-Mails mitlesen dürfen. Die SZ beruft sich dabei auf interne Unterlagen.
Ende Mai gab es dann in mehreren Bundesländern Razzien gegen die Klima-Aktivist:innen. Es ging dabei um den umstrittenen Vorwurf, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Ob die Überwachung zu diesem Zeitpunkt noch stattfand, ist bisher nicht bekannt. Laut SZ habe ein Ermittlungsrichter die Überwachungsanordnung mindestens im Januar einmalig verlängert – bis zum 26. April.
Das Vorgehen passt zum Image des Paragrafen zur kriminellen Vereinigung. § 129 des Strafgesetzbuches gilt auch als „Schnüffelparagraf“. Zu entsprechenden Verurteilungen kommt es recht selten, dafür eröffnet er den Behörden ein breites Überwachungsarsenal.
Gespräche mit der Presse abgehört
Besonderes Interesse hatten die Ermittelnden offenbar auch an den Gesprächen der Aktivist:innen mit Medienschaffenden. Dem Bericht zufolge hörte das Bayerische Landeskriminalamt das offizielle Pressetelefon der Gruppe ab, die Gerichtsbeschlüsse dafür fertigte das Amtsgericht München an.
Für Abhörmaßnahmen, die Journalist:innen betreffen, gelten wegen der Pressefreiheit hohe Hürden. Doch in den Gerichtsbeschlüssen finde sich zu einer Abwägung dazu kein Wort, so die SZ. Stattdessen sei die Überwachung der Telefonnummer laut den schriftlichen Ausführungen des Ermittlungsrichters „erforderlich und unentbehrlich“, um Einblick in die Strukturen der Letzten Generation zu bekommen.
Viel gebracht hat dieser massive Eingriff in Privatsphäre und Pressefreiheit offenbar nicht. Die SZ zitiert einen Vermerk des Landeskriminalamts zu der Anschlussüberwachung: „Erkenntnisse über bevorstehende Aktionen, welche nicht bereits durch Pressemitteilungen oder -Konferenzen veröffentlicht wurden, konnten im Rahmen der Überwachung nicht festgestellt werden.“
Bayern führte 2020 die bundesdeutsche Statistik bei Telekommunikationsüberwachung mit 3.216 Erstanordnungen und 460 Verlängerungsanordnungen an. In 124 der Verfahren ging es dabei um „Straftaten gegen die öffentliche Ordnung“, zu denen auch die „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ gehört.
Polizei und Justiz brechen das Gesetz – in Deutschland traurige Normalität.
Und die Legislative schafft immer öfter Recht, das gegen die Verfassung verstößt.
Noch halten unsere obersten Richter gegen diesen Trend stand, aber es gibt keine Garantie für die Zukunft.
Hohe Hürden bei einem bayrischen Gericht? Da brauch man er ein Mikroskop, um die Hürde zu finden …
Aber in Berlin abgehört … wo ist das Berliner Gericht?
Meiner Meinung nach sollte hier der Föderalismus gestärkt, und die Grenze gen Süden gehärtet werden.
Zwar kann ich diese Position verstehen, aber: Ihr könnt uns doch hier nicht in Bayern im Stich lassen! Schickt „Friedenstruppen“! 😀
Nebenbei: Wo würdest du diese Grenze ziehen? Karlsruhe liegt auch relativ weit im Süden und ich schätze, das Bundesverfassungsgericht braucht man auch im Norden, wenn man dort eine Form von Konformität gegenüber dem Grundgesetzt erhalten will. 😛
Viele für grundgesetzwidrig befundene Gesetze kamen auch aus den verschiedenen Bunderegierungen.
Wenn die Ermessenspielräume so überlappen, dass du mitunter durchregieren kannst, passiert sowas.
Allerdings würde ich gerne Berlin verklagt sehen, weil die Bayrischen Gesetze eher polizeistaatliche Repression begünstigen, und somit der Verfassung Berlins widersprechen dürften. Hier so einfach „beizustehen“, sehe ich als konkretesd Problem an. What’s next? Staatstreich vom Richter abgesegnet?
Um es mit blumigeren Worten zu sagen: „Hallo, Hallo, Bayern? Hier ist Berlin. Hört doch mal unsere politischen Gegner ab, Telefonnummern: ….“
Also internationaler Geheimdienstkonsens jetzt auch für Polizeien? Konsequent, konsequent…
Ein FDP-Minister bemüht sich gerade um Biegung. Vielleicht sogar Geradebiegung. Weg scheint dann „schwerste Straftaten first“ und Gleichstellung von TKÜ-Plüschdings und Onlineeinlauf zu sein.
Die haben nicht per WhatsApp telefoniert, wie es richtige Terroristen täten?
„Viel gebracht hat dieser massive Eingriff in Privatsphäre und Pressefreiheit offenbar nicht.“
Naja, oder man sieht…
a) den Umstand als Erfolg an.
b) die „Message“ als Erfolg an.
c) mittels etwas Vorstellungskraft das Durchstecken von Details an „interessierte Kreise“ als Erfolg an.
Bzgl. Bayern kann man hier sicherlich nichts ausschließen.
„Bzgl. Bayern kann man hier sicherlich nichts ausschließen.“
Vor allem nicht Vorstellungskraft…
Mich würde interessieren, wie es technisch möglich war, die im Beitrag bezeichnete Kommunikation zwischen Medien und Letzter Generation zu unterwandern/abzuhören. -Haben die unverschlüsselt kommuniziert?
Natürlich wurde unverschlüsselt kommuniziert, so wie jede andere Pressestelle mit klassischem Telefonanschluss das auch macht.
Was sollte man abhören ?
„Der Bundesrechnungshof kritisiert, die Bundesregierung habe der EZB beim Kauf von Staatsanleihen nicht auf die Finger geschaut. Jetzt drohen der Bundesbank Verluste – und Steuerzahlern milliardenschwere Belastungen. “
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/geldpolitik-der-bundesrechnungshof-warnt-vor-verlusten-der-bundesbank-/29222190.html
Wenn wir jemals den Platz 1 der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen schaffen wollen hier, dann müssen vor allem KONSEQUENZEN her:
wer auch immer im Amtsgericht München Abhören auch der Gespräche mit Journalisten (Berufsgeheimnisträgern) anordnete, um hinter strafrechtlich relevante Geheimnisse der Letzten Generation zu kommen, die es dann gar nicht gab, und zudem keine Abwägung aus §160a StPO eingehalten hat, muss jetzt doch selbst angeklagt werden, sich nicht an das Gesetz gehalten zu haben?
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§ 160a:
„Maßnahmen bei zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern
(1) 1Eine Ermittlungsmaßnahme, die sich gegen eine in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 oder Nummer 4 genannte Person, einen Rechtsanwalt oder einen Kammerrechtsbeistand richtet und voraussichtlich Erkenntnisse erbringen würde, über die diese das Zeugnis verweigern dürfte, ist unzulässig. 2Dennoch erlangte Erkenntnisse dürfen nicht verwendet werden. 3Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. 4Die Tatsache ihrer Erlangung und der Löschung der Aufzeichnungen ist aktenkundig zu machen. 5Die Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend, wenn durch eine Ermittlungsmaßnahme, die sich nicht gegen eine in Satz 1 in Bezug genommene Person richtet, von dieser Person Erkenntnisse erlangt werden, über die sie das Zeugnis verweigern dürfte.
(2) 1Soweit durch eine Ermittlungsmaßnahme eine in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 3b oder Nr. 5 genannte Person betroffen wäre und dadurch voraussichtlich Erkenntnisse erlangt würden, über die diese Person das Zeugnis verweigern dürfte, ist dies im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit besonders zu berücksichtigen; betrifft das Verfahren keine Straftat von erheblicher Bedeutung, ist in der Regel nicht von einem Überwiegen des Strafverfolgungsinteresses auszugehen. 2Soweit geboten, ist die Maßnahme zu unterlassen oder, soweit dies nach der Art der Maßnahme möglich ist, zu beschränken…“
Mich hat dieser Bericht sehr schockiert, weil es nun mal mein überwachungskapitalistisch beeinflusstes Menschen-Bild in der Nutzung über voreingenommene IT-Systeme bestärkt.
Hier leider indem Menschen handeln und Befehlen folgen ohne es in einen Kontext zu setzen, einfach weil es die daily Duty darstellt.
Sind wird wirklich schon an diesem Punkt wo mehrere Menschen in höheren Hierarchien wegsehen weil es einem Vorurteil dient?
> Für Abhörmaßnahmen, die Journalist:innen betreffen, gelten wegen der Pressefreiheit hohe Hürden.
Welche? Journalismus sollte nicht nur erwähnen, sondern auch elaborierter erklären können.
Kann er auch, wäre hier vielleicht auch nett, allerdings ist der Kontext ja eher: „ohne Berücksichtigung von Hürden“.
Der bayrische Staat schafft es immer wieder mein sowieso schon schlechtes Bild von ihm zu unterbieten. Erstaunlich und traurig.