Recht auf ReparaturDer lange Wunschzettel an die EU-Kommission

In zwei Wochen will die EU-Kommission ihren lang erwarteten Vorschlag für ein Recht auf Reparatur vorstellen. Umwelt- und Verbraucherschützer*innen wollen dafür Unternehmen in die Pflicht nehmen. Sie verlangen etwa schnelle und günstige Reparaturen und Ersatzteile für alle.

Links eine EU-Flagge, rechts eine Hand die einen Schraubenschlüssel hält
Am 22. März kommt der Entwurf für ein EU-weites Recht auf Reparatur. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Hand: unsplash / Recha Oktaviani, EU-Flaggen: unsplash / Guillaume Périgois, Montage: netzpolitik.org

Handys, Drucker, Kühlschränke – Elektroschrott ist der am stärksten zunehmende Abfallstrom in der EU. Sowohl die Entsorgung des Mülls als auch der Abbau von Rohstoffen für neue Geräte hat schwere Folgen für Menschen und Umwelt, vor allem im Globalen Süden. Laut einer Umfrage der EU würden mehr als drei Viertel der Verbraucher*innen ihre Geräte lieber reparieren als neu kaufen. Das scheitert jedoch oft am Preis oder der Verfügbarkeit von Reparaturen.

Am 22. März will die EU-Kommission ihren immer wieder verschobenen Vorschlag für ein Recht auf Reparatur vorstellen. Das Recht soll es für Verbraucher*innen einfacher machen, Produkte reparieren zu lassen. Im Fokus der Debatte stehen Elektrogeräte, das Gesetz könnte aber auch andere Produkte betreffen. Schon jetzt haben zivilgesellschaftliche Organisationen konkrete Vorschläge. Der Wunschzettel beschreibt eine Zukunft mit weniger Elektroschrott, in der Menschen möglichst viel aus ihren Geräten rausholen können.

Mehr als zwei Jahre Gewährleistung

Ein Teil des Rechts auf Reparatur wird wahrscheinlich eine Änderung der Richtlinie über den Warenkauf sein. Zentraler Punkt dieser Richtlinie ist die gesetzliche Gewährleistung. Aktuell gilt für die ersten zwei Jahre nach dem Kauf eines Produkts: Hat es einen Mangel, müssen Anbieter*innen das Produkt kostenlos reparieren oder ein neues zur Verfügung stellen, in manchen Fällen müssen sie sogar den Kaufpreis erstatten. Mitgliedstaaten dürfen diesen Zeitraum für gebrauchte Ware auf ein Jahr verkürzen. Das ist zum Beispiel in Deutschland der Fall.

Bei der Gewährleistung kann auch ein Recht für Reparatur ansetzen: Das EU-Parlament hat bereits letztes Jahr dafür plädiert, den Mindestzeitraum auf mehr als zwei Jahre zu verlängern. Auch der Europäische Verbraucherverband BEUC setzt sich für längere Gewährleistungszeiten ein, vor allem für Produkte, deren Lebensdauer oft länger ist als zwei Jahre, wie etwa Elektrogeräte. Außerdem sollen Ausnahmen für gebrauchte Geräte gestrichen werden.

Maximal 15 Tage für eine Reparatur

Zurzeit haften nur Verkäufer*innen für Mängel, nicht aber die Hersteller*innen. BEUC fordert, dass diese ebenfalls in die Verantwortung gezogen werden sollen, sodass Verbraucher*innen Mängel an Geräten auch dort reklamieren können. Die Verbraucherschützer*innen hoffen, dass eine solche Regelung Anreize für langlebigere Produkte schafft. Auch seien Händler*innen oft nicht in der Lage, verkaufte Produkte selbst zu reparieren – die Unternehmen, die sie herstellen, hingegen schon.

Die Verbraucherschützer*innen wollen, dass sich Kund*innen öfter für eine Reparatur statt für ein Ersatzprodukt entscheiden. Hierfür solle eine Reparatur nicht länger als 15 Tage dauern, schlägt BEUC vor. Auch sollen Kund*innen während der Wartezeit ein Ersatzprodukt bekommen können. Bei Geräten, auf die man schwer zwei Wochen lang verzichten kann, etwa einen Computer oder einen Kühlschrank, könne das entscheidend dafür sein, dass sich Kund*innen kein neues Gerät kaufen.

Die Gewährleistung greift aktuell nur bei Mängeln, die bereits beim Kauf vorhanden waren. Im ersten Jahr müssen Verkäufer*innen nachweisen, dass Kund*innen den Schaden selbst verursacht haben, sonst können sie eine Reklamation nicht ablehnen. Danach ist es umgekehrt, und Kund*innen sollen den Beweis erbringen. So ein Nachweis ist aber schwierig, vor allem, wenn man Probleme erst nach längerer Zeit bemerkt. Deshalb fordert BEUC, dass die sogenannte Beweislastumkehr auf die gesamte Dauer der Gewährleistung ausgeweitet wird. Das würde Verbraucher*innen stärken.

Reparaturen sollen erschwinglicher werden

Entscheidend für ein effektives Recht auf Reparatur ist aber auch, welche Regelungen die EU-Kommission für solche Defekte vorlegen wird, die nicht unter die gesetzliche Gewährleistung fallen. Auch wer mal Kaffee über den Laptop schüttet, das Handy fallenlässt oder schlicht ältere Geräte besitzt, braucht einen einfachen und bezahlbaren Zugang zu Reparaturen.

Die Kampagne Right to Repair Europe fordert daher, einen festen Prozentsatz des ursprünglichen Kaufpreises festzulegen, den die Kosten für eine Reparatur nicht übersteigen dürfen. Auch sollten Hersteller zu Reparaturen für besonders häufige Defekte verpflichtet werden, zum Beispiel Wasserschäden. Bei der Kampagne engagieren sich unter anderem Organisationen aus Deutschland, Belgien und Frankreich.

Gegenwind gibt es aus Teilen der Industrie. So hat sich etwa die deutsche Industrie- und Handelskammer gegen eine Reparaturpflicht für Unternehmen ausgesprochen.

Right to Repair Europe fordert auch finanzielle Anreize, wie etwa Reparaturgutscheine. So etwas gibt es bereits in Österreich und in Thüringen. Ein anderer Ansatz sind Mehrwertsteuersenkungen auf Reparaturen wie in Schweden. Zusätzlich unterstützt die Kampagne die Einführung eines Reparaturindex nach französischem Vorbild auf EU-Ebene, der abbildet, wie einfach und zu welchem Preis ein Produkt zu reparieren ist.

Kein Knausern mit Ersatzteilen

Nicht nur die Unternehmen, die ein Produkt hergestellt haben, können Reparaturen durchführen, sondern auch unabhängige Reparaturgeschäfte. Denen wird die Arbeit teils künstlich erschwert. Etwa wird beim sogenannten Part Pairing die Seriennummer eines Bauteils mit dem Gerät gekoppelt. Ersatzteile mit einer anderen Seriennummer funktionieren dann nicht, außer der Hersteller selbst schaltet sie frei. Wenn es nach Right to Repair Europe geht, sollen solche Praktiken gänzlich verboten werden.

Auch soll es Ersatzteile „zu einem vernünftigen Preis“ geben und  Reparaturanleitungen sollen gratis sein – und zwar für alle, ohne sich bei einem Unternehmen als professionelle Reparateur*innen zu registrieren. Das würde es auch Amateur*innen erleichtern, manche Reparaturen selbst durchzuführen oder die Hilfe von Initiativen wie ehrenamtlichen Repair Cafés in Anspruch zu nehmen. Die kommen vor allem bei Produkten wie Mixern, Kaffeemaschinen oder Staubsaugern ins Spiel, bei denen eine professionelle Reparatur sich nicht lohnt oder nicht angeboten wird.

Mindestens zehn Jahre Software-Updates

Bei digitalen Geräten scheitert die Haltbarkeit oft nicht an der Hardware, sondern an der Software, etwa wenn Handys schon nach wenigen Jahren wichtige Updates nicht mehr erhalten. Die Organisation Runder Tisch Reparatur fordert daher, dass Geräte mindestens 10 Jahre lang mit Sicherheitsupdates versorgt werden müssen. Runder Tisch Reparatur ist Teil der Kampagne Right to Repair.

Die Organisation fordert: Nach dem Ende des Supports sollen Unternehmen den Quellcode aller für den Betrieb der Hardware notwendigen Software offenlegen müssen, damit Dritte sie weiter pflegen können. Auch sollen Nutzer*innen das Recht haben, Betriebssysteme ihrer Wahl auf ihren Geräten zu installieren.

EU arbeitet auch an neuer Ökodesign-Richtlinie

Die Initiative, für die in zwei Wochen ein Vorschlag kommen soll, ist nicht das einzige Gesetzesvorhaben der EU, das sich mit der Reparierbarkeit von Geräten beschäftigt. Es gibt noch die Ökodesign-Richtlinie von 2009. Demnach kann EU-Kommission konkrete Anforderungen zur Nachhaltigkeit von Produkten formulieren. Sie kann etwa Vorgaben zum Energieverbrauch oder zur Bauweise von Geräten machen sowie vorschreiben, dass bestimmte Teile eines Geräts austauschbar sein müssen.

Zuletzt hat die Kommission das für Smartphones und Tablets getan: Hersteller*innen müssen in Zukunft sieben Jahre lang bestimmte Ersatzteile zur Verfügung stellen. Als nächstes stehen unter anderem Drucker auf der Liste.

Aktuell verhandeln EU-Parlament und EU-Ministerrat über eine Neuauflage der Ökodesign-Richtlinie. Bislang fallen darunter nur „energieverbrauchsrelevante Produkte“ wie Elektrogeräte, Heizungen oder auch Dämmstoffe. Nun könnte ihr Geltungsbereich stark ausgeweitet werden, etwa auf Möbel und Textilen. Neu wäre laut aktuellem Entwurf auch der „digitale Produktpass“. Er könnte etwa Reparaturanleitungen und Informationen zum Recycling eines Produkts enthalten; seine genaue Gestaltung ist noch unklar.

Anfang 2024 will die Kommission vorstellen, für welche Produkte sie als erstes neue Vorgaben machen will. Das dauert. Selbst wenn die neue Ökodesign-Richtlinie zum Ende des Jahres steht, werden weitere Jahre vergehen, bis Regeln für einzelne Produktkategorien ausgehandelt sind und in Kraft treten. Auch deshalb fordert Right to Repair Europe für das Recht auf Reparatur horizontale Vorgaben, die für alle elektrischen Geräte anwendbar sind.

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Eine Ergänzung

  1. Quelltext und offene Bootloader für Hardware wie Smarte Geräte, Tablet, Smartphone, Lautsprecher, Lampen, FERNSEHER, Waschmaschinen, Wärmepumpen und Co wären wichtig um das zu ergänzen.
    Oftmals ist die Hardware in Ordnung nur der Hersteller hat die Updates eingestellt und man muss doch neu kaufen für neue Funktionen und um wieder sicher zu sein. Da würde ich gerne mehr Sehen

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