Europäischer MenschenrechtsgerichtshofGroßbritannien darf Ausländer:innen nicht willkürlich überwachen

Britische Geheimdienste überwachen weitflächig das Internet. Menschen, die außerhalb des Vereinigten Königreichs leben, konnten sich bislang nicht dagegen wehren. Dies untersagt nun ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Der IT-Experte Claudio Guarnieri bei einem Vortrag auf der Digitalkonferenz re:publica im Jahr 2017. CC-BY-SA 2.0 re:publica/Jan Zappner

Die Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sich in einem Urteil gegen Großbritannien und seine digitale Überwachung ausgesprochen. Demnach ist die Überwachung ohne Rechtsbehelfsmechanismen rechtswidrig, auch wenn es Menschen betrifft, die außerhalb des Vereinigten Königreichs wohnen.

Geklagt hatten Claudio Guarnieri, Chef des Security Lab von Amnesty International, und der IT-Forscher Joshua Wieder. Beide leben außerhalb des Vereinigten Königreichs, nach geltender britischer Rechtslage standen ihnen deshalb keine Rechtsbehelfe gegen die Überwachung durch britische Geheimdienste zur Verfügung.

Der Menschengerichtshof sagt nun, Personen, die sich außerhalb des Landes befinden, haben das Recht, sich zu beschweren. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Eingriff in die Privatsphäre dort stattfindet, wo die Kommunikation „abgefangen, abgehört, durchsucht oder verwendet“ wurde. Das Urteil erkennt an, dass es in der Verantwortung Großbritanniens liegt, die Beschwerde der beiden Kläger zu bearbeiten.

Keine Überwachung ohne Konsequenzen

Ilia Siatitsa, Rechtsexpertin der britischen Bürgerrechtsorganisation Privacy International, sagt hierzu: “Die sich ständig erweiternden technologischen Möglichkeiten haben die Staaten in die Lage versetzt, weit über ihre traditionellen Grenzen hinaus zu spionieren, und ihnen einen nie dagewesenen Zugang zu den Informationen und dem Leben der Menschen gewährt. Staaten können nicht mehr davon ausgehen, dass die digitale Überwachung ohne Konsequenzen bleibt oder dass sie sich der Rechenschaftspflicht entziehen können, indem sie Menschen außerhalb ihrer Grenzen ins Visier nehmen.”

Guarnieri und Wieder haben keinen Anspruch auf finanziellen oder immateriellen Schadenersatz erhoben. Laut dem Urteil erklärten sie, dass eine öffentliche Feststellung einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention sie gerecht entschädigt.

2 Ergänzungen

  1. Was wäre auch anders zu erwarten von einem Staat, der sich spätestens seit dem sog. Brexit immer weiter von europäischen Werten entfernen möchte? Das Urteil des Europäischen Menschengerichtshof ist daher sensationell. Danke für diesen Artikel.

    1. Die diversen Theorien und daraus abgeleiteten Praxen des BND waren auch nicht verfassungsgemaess, die deutsche Regierung also kein Stueck besser.

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