Datenschutzbeauftragter von Sachsen-AnhaltDas unwürdige Schauspiel muss gestoppt werden

In Sachsen-Anhalt spielt sich gerade ein Datenschutzkrimi ab, der zur Posse geworden ist. Jahrelang sind CDU und SPD daran gescheitert, einen neuen Landesdatenschutzbeauftragten zu besetzen. Jetzt soll der Mitarbeiter des FDP-Fraktionsvorsitzenden ins Amt gehievt werden. Doch ein unerbetener Kandidat ficht das intransparente Verfahren an. Ein Kommentar.

Die Flagge von Sachsen-Anhalt weht im Wind
Eine windige Posse um den Datenschutzbeauftragten in Sachsen-Anhalt. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Panthermedia

Sachsen-Anhalt sucht eine Nachfolge für seinen früheren Datenschutzbeauftragten. Das allein ist keine besonders heiße Nachricht. Aber Sachsen-Anhalt sucht mittlerweile seit mehr als fünf Jahren. Und die Geschichte dieser Suche ist so skurril, dass man sie kaum glauben kann.

Harald von Bose wollte eigentlich schon Ende 2017 in den Ruhestand gehen. Doch weil Teile der CDU-Fraktion keinen Grünen als Nachfolger akzeptieren wollten, scheiterte 2018 der gemeinsame Kandidat der damaligen Kenia-Koalition, Nils Leopold. Und zwar gleich zwei Mal. Auch ein Machtwort des CDU-Landesvaters Reiner Haseloff konnte seine Fraktion nicht zur Disziplin bringen. Von Bose blieb deshalb im Amt, merklich genervt. 2020 schmiss er endgültig hin, 15 Jahre war er bis dahin im Amt. Sein Stellvertreter Albert Cohaus übernahm das Amt kommissarisch.

Der Regierungswechsel 2021 weckte Hoffnungen, dass die peinliche Geschichte bald ein Ende haben könnte. Doch auch nachdem CDU und SPD den grünen Koalitionspartner gegen die FDP ausgetauscht hatten, scheiterte 2022 die Wahl eines neuen Datenschutzbeauftragten im Landtag. Eigentlich hatten sich die drei Parteien auf Albert Cohaus als Konsens-Kandidaten der Koalition geeinigt. Doch wieder wollten Teile der CDU-Fraktion nicht mitspielen. Da half es auch nichts, dass zuvor die notwendige Mehrheit für eine Wahl herabgesetzt wurde.

Die Regeln verändern, statt den Fehler zu suchen

Statt die Fehler beim eigenen Politikstil zu suchen, entschieden sich die Koalitionäre zu einem drastischen Schritt: Sie schliffen das Landesdatenschutzgesetz. Vorher gab es ein öffentliches Ausschreibungsverfahren. Doch seit Kurzem darf nur noch gewählt werden, wer von einer Landtagsfraktion vorgeschlagen wird. Die Hoffnung: Wenn die Regierungsparteien den Posten frei unter sich verteilen können, führt das zu mehr Wahldisziplin.

Um den Posten attraktiver zu machen, strichen die drei Parteien gleich noch die Begrenzung auf zwei Amtszeiten. Wer sich gut benimmt und die Regierung nicht verärgert, kann also künftig darauf hoffen, auf Lebenszeit wiedergewählt zu werden. „Vor der Sommerpause wird Sachsen-Anhalt einen neuen Datenschutzbeauftragten haben“, verkündete der CDU-Fraktionsvorsitzende Guido Heuer selbstbewusst.

Mehrmals die Regeln zu ändern, weil man es anders nicht hinbekommt, ist eines von vielen rotleuchtenden Alarmzeichen in der Geschichte der Besetzungsversuche. Ein Datenschutzbeauftragter sollte nie der kleinste gemeinsame Nenner sein. Genausowenig wie er politischer Spielball sein sollte. Denn es ist gerade Wesen eines Datenschutzbeauftragten, dass er in seiner Aufgabenerfüllung unabhängig ist. Wenn von Anfang an so viel parteiliche Machtspielchen in seiner Benennung stecken, ist das kein gutes Vorzeichen. Und es ist peinlich.

Ausgerechnet ein Mitarbeiter des FDP-Fraktionsvorsitzenden

Doch damit nicht genug. Zwischenzeitlich spielte die CDU mit dem Gedanken, jemanden aus ihren eigenen Reihen in das Amt zu hieven. Die Empörung darüber war offenbar groß genug, um in der Koalition ein Umdenken einzuleiten. Seit einer Weile steht die Alternative: Mit Daniel Neugebauer soll ausgerechnet ein Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei des FDP-Fraktionsvorsitzenden Andreas Silbersack zum Datenschutzbeauftragten gewählt werden.

Ein CDU-Parteibuch hat er zwar nicht, von der CDU vorgeschlagen ist er schon. FDP-Fraktionschef Silbersack will dem Eindruck entgegentreten, das alles sei ein abgekartetes Spiel und zeigt sich überrascht von dem Vorschlag. Er sei auch „nicht besonders froh“, dass er einen seiner Kanzleikollegen verliere. SPD-Fraktionschefin Katja Pähle betont, sie habe Neugebauer bis vor Kurzem nicht gekannt.

Trotzdem soll es jetzt schnell gehen: Schon diesen Mittwoch steht die Wahl auf der Tagesordnung und soll durchgezogen werden, wenn es nach CDU, SPD und FDP geht. Doch nicht nur der Kandidat steht in der Kritik. Viele halten auch das neue Besetzungsverfahren für falsch, gar europarechtswidrig. Denn die Datenschutzgrundverordnung sieht vor, dass die Datenschutzbeauftragten unabhängig sind und in einem „transparenten Verfahren“ ernannt werden. In Deutschland ist das bisher aber kaum der Fall. Der sachsen-anhaltische Weg, dass Regierungen oder Fraktionen die Personalien vorschlagen, ist hier die Regel.

Noch eine neue Wendung

Bei einer Expertenanhörung zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes hagelte es daran massive Kritik. Einer der Sachverständigen hat sich entschlossen, es nicht bei kritischen Worten zu belassen: Der Datenschutzjurist Malte Engeler* hat sich in den vergangenen Tagen ungefragt auf das Amt beworben. Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Magdeburg will er erreichen, dass das Besetzungsverfahren gestoppt wird und gerichtlich geklärt wird, wie die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung an ein transparentes Verfahren umzusetzen sind. Unterstützt wird Engeler von der Transparenzorganisation FragDenStaat.

„Wer die Unabhängigkeit der Beauftragten ernst nimmt, muss transparente Verfahren sicherstellen“, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung. Wenn die Kandidat:innen nur über den Vorschlag einer Fraktion an den Posten kommen können, sei die Gefahr der politischen Einflussnahme groß, auch auf die spätere Entscheidungspraxis der Beauftragten. „Ein solches Verfahren müsste mindestens eine öffentliche Ausschreibung der Stelle, eine öffentliche Anhörung der Bewerber*innen, Transparenz bezüglich der Qualifikationen und die Dokumentation des Auswahlverfahrens beinhalten.“

Dass sich Engeler mit dieser Kampafkandidatur keine echten Chancen auf den Posten erhoffen kann, dürfte ihm klar sein. Wichtiger ist ihm, dass am Ende der Europäische Gerichtshof (EuGH) dazu befragt wird, wie die Vorgabe eines „transparenten Verfahrens“ auszulegen ist.

Doch zumindest das Verwaltungsgericht Magdeburg macht dabei nicht mit. Bereits kurz nach Bekanntgabe von Engelers Kampfkandidatur verkündete das Gericht, den Eilantrag abgelehnt zu haben. Doch damit will Engeler sich nicht zufrieden geben. Gegenüber netzpolitik.org erklärte er, Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt zu haben.

Koalition sollte die Wahl aussetzen

Ob die Thematik wirklich vor den EuGH kommt, liegt nun am Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Das hat die Möglichkeit, dem unwürdigen Spektakel eine Pause zu verordnen und für grundsätzliche Klärung der Verfahrensfragen zu sorgen. Doch egal, wie es vor Gericht ausgeht: Allein mit seiner Kandidatur zeigt Engeler in schmerzhafter Weise die Lächerlichkeit, in die die Regierungsparteien die Neubesetzung gezogen haben.

Für CDU, SPD und FDP sollte diese neueste Kapitel im Datenschutzkrimi ein Signal sein, das Verfahren nicht wie geplant durchzuziehen, sondern die Wahl von sich aus auszusetzen.

Durch ihre Reform haben die Regierungsparteien das Amt des Datenschutzbeauftragten aus der Sphäre der Unabhängigkeit geholt und zum Teil des politischen Gezerre gemacht. Ganz unabhängig von seiner Qualifikation ist Daniel Neugebauer dadurch bereits beschädigt, bevor er ins im Amt kommt. Wie sollen Bürger:innen ihm vertrauen, auch die Regierung zu kontrollieren?


*Malte Engeler hat bis 2022 gelegentlich Texte als Gastautor auf netzpolitik.org veröffentlicht.

16 Ergänzungen

  1. Das Oberverwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt sitzt in Magdeburg. In Naumburg sitzt das Oberlandesgericht.

  2. Immer faszinierend.

    Klar, CDU und FDP planen auf eine Koalition mit der AfD und dem Staat als Beute. Aber warum spielt die SPD immer mit?

      1. Den Witz wollte ich eigentlich machen. Immer ist Datenschutz im Weg, man kann nicht mal ein Video mit begründungsarmem Datenschutzbashing verlinken!

    1. Zu der Aussage im Heute Show Video:
      „Dubiose Firmen dürfen alles über uns wisse, aber der Staat noch nicht einmal unsere e-Mail?“

      Der knallharte und gravierende Unterschied ist das der Staat das Gewaltmonopol hat.
      Er hört und liest nicht mit, um Profit zu schlagen, sondern um Menschen strafrechtlich zu verfolgen und eventuell einem die Freiheit zu entziehen.

      Wir haben alle gesehen, welche dubiose Methoden der Staat anwendet (s. Corona-Listen der Restaurants, Pimmelgate usw.). Da darf man auch misstrauisch sein, das dieser unliebsamen Menschen etwas unterjubeln könnte.

      1. Und ganz nebenbei ist der Schutz vor dem Staat irgendwo auch mit das Fundament unserer Verfassung.

  3. ein gefühl von fremdschämen macht sich nach dem lesen dieses artikels bemerkbar. wie peinlich!

  4. Es ist eine gute Idee, wenn sich fachkompetente „ungebetene Bewerber“ aus der Zivilgesellschaft bewerben. Das bringt Transparenz in Stellenausschreibungen, wo es nötig ist.

  5. Realsatire …
    Aber in Wirklichkeit ist der Vorgang nicht zum lachen, sondern zum kotzen.

    „Teile der CDU-Fraktion“, die sich sogar gegen ihre eigene Partei stellen: Offenbar haben die ein sehr starkes Motiv, den Datenschutz zu torpedieren – vielleicht Geld? Haben M$ oder F.c.book auch hier ’nützliche Aufwendungen‘ hinterlassen, wie schon in anderen Fällen (München, Niedersachsen)? Bei so viel Irrationalität liegt der Verdacht nahe.

  6. In der SZ steht heute, dass die Münchener Generalstaatsanwaltschaft die Überwachung des Pressetelefons (der Letzten Generation) gestoppt hat.
    Das Buch „die Akte Pegasus“ endet damit, dass das Unternehmen NSO aufgeben musste.
    Das arte Journal hat aufgegriffen, dass Ihr berichtet habt, der EU Rat torpediere nun auch das Medienfreiheitsgesetz mit der „Ausnahme der nationalen Sicherheit“ => damit hat die breite öffentliche Information funktioniert ( https://www.arte.tv/de/videos/115640-000-A/eu-ausspaehen-von-journalisten-erlaubt/ ).
    Was ich sagen will:

    *** DANKE !!! ***

    an Malte Engeler !
    Manchmal finden wir ein kleines happy end, weil eine Hand voll Mutiger über sich hinaus wächst, und schon einmal mühsam erkämpfte ( für das Funktionieren von Demokratie und rule-of-law ) notwendige Grundrechte zu verteidigen versucht !
    Manchmal will ich alles hinschmeißen und sagen: na wenn die Bürger keine Courage haben, dann gibt’s eben keine Freiheit / kein Fairplay – aber das ist dann tatsächlich ungerecht denen gegenüber, die aufstehen, und – auch unter persönlichen Konsequenzen für sie selbst – etwas tun! So wie hier also Malte Engeler.

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