Ist es legal, dass ich als Nutzer knapp zehn Euro im Monat für Instagram bezahlen muss – oder alternativ Tracking in Kauf nehmen muss? Die Verbraucherschutzorganisation NOYB meint: Nein! Die NGO aus Wien hat deshalb Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingelegt. Die Wahl zwischen personalisierter Werbung und einer monatlichen Gebühr ist aus Sicht von NOYB rechtswidrig und schließt arme Menschen aus.
Damit geht der Kampf zwischen Datenschützer:innen und dem Social-Media-Konzern in die nächste Runde. Es geht um die Frage, ob Metas Geschäftsmodell, also das Sammeln und Zusammenführen von Nutzerdaten für personalisierte Werbung, mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar ist. Um personenbezogene Daten für zielgerichtete Werbung verwenden zu dürfen, bedarf es laut DSGVO einer gültigen Rechtsgrundlage.
Begründung wechsel dich
In der Vergangenheit hatte Meta argumentiert, dass personalisierte Werbung eine vertragliche Notwendigkeit sei. Nach einer Klage von NOYB (die Abkürzung steht für „None Of Your Business“) und einer Entscheidung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) änderte der Konzern seine Begründung und argumentierte ab da mit seinem „berechtigten Interesse“.
Doch auch damit kam Meta nicht durch. Der Europäische Gerichtshof urteilte im Juli 2023, dass Meta die Daten von Nutzer:innen nicht ohne deren explizite Zustimmung sammeln und verarbeiten darf. In einer bindenden Entscheidung hatte der EDSA Ende Oktober die irische Datenschutzbehörde aufgefordert, Meta die Verarbeitung von persönlichen Daten zu verbieten.
Ein Pur-Abo für Facebook und Instagram
Um sein Geschäftsmodell in Europa zu retten, hat Meta im November eine Art „Pur-Abo“ für europäische Instagram- und Facebook-Nutzer eingeführt. Wer die beiden Dienste nutzen will, muss seitdem zahlen – oder weiterhin personalisierte Werbung akzeptieren. Damit folgt der Social-Media-Konzern dem Beispiel vieler Medienhäuser. Auch dort haben die Nutzer:innen die Wahl zwischen einem kostenpflichtigen Angebot und einem mit personalisierter Werbung. Bei Medienhäusern hatte die Konferenz der deutschen Datenschutzbehörden die Pur-Modelle abgenickt. Ob sich die Begründung in Europa durchsetzt und auch für Soziale Netzwerke gilt, bleibt juristisch eine offene Frage.
NOYB beantwortet sie klar mit nein. Die NGO hat deshalb Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht. Diese soll nach dem Willen von NOYB in einem Dringlichkeitsverfahren die „illegale Verarbeitung“ von persönlichen Daten stoppen und ein Bußgeld verhängen.
Grundrecht gegen Gebühr?
Felix Mikolasch, Datenschutzjurist bei NOYB sagt: „Das EU-Recht verlangt, dass die Einwilligung den freien Willen der Nutzer:innen darstellt. Im Widerspruch zu diesem Gesetz erhebt Meta eine ‚Datenschutzgebühr‘ von bis zu 250 Euro pro Jahr, wenn jemand es wagt, sein Grundrecht auf Datenschutz wahrzunehmen.“
Die von NOYB genannte Summe errechnet sich aus monatlich 12,99 Euro für Facebook und 8 Euro für ein verknüpftes Instagram-Konto. Noch bis März gilt ein abgeschlossenes Abonnement für beide Dienste, dementsprechend fallen die 8 Euro für Instagram erst danach an. Günstiger ist es zudem, wenn das Abo nicht mobil abgeschlossen wird. NOYB argumentiert, dass Meta den Abopreis unverhältnismäßig hoch ansetze und verweist auf Zahlen des Konzerns. Demnach habe Facebook pro europäischem Nutzer „nur“ rund 60 Euro Umsatz im letzten Jahr gemacht – also weit weniger als das Abo im Jahr kostet.
Die soziale Frage
NOYB zitiert eine Umfrage von 2019, nach der nur drei bis zehn Prozent der Befragten wollen, dass ihre persönlichen Daten für gezielte Werbung verwendet werden. Gleichzeitig sagte der CEO eines „Pur-Abo“-Dienstleisters gegenüber Forscher:innen, dass 99,9 Prozent dem Tracking zustimmen würden, wenn sie mit einer Gebühr konfrontiert werden. Diese Diskrepanz ist für den Max Schrems, Vorsitzender von NOYB, ein eindeutiges Zeichen, dass Metas Abo-Lösung rechtswidrig sei: „Wenn nur drei Prozent der Menschen schwimmen wollen, aber 99,9 Prozent im Wasser landen, weiß jedes Kind, dass das keine ‚freie‘ Entscheidung war.“ Aus Schrems‘ Sicht ist es „erbärmlich“, wie Meta weiterhin EU-Recht ignoriere.
Das Gebührenmodell hat auch eine soziale Schlagseite. „Grundrechte gelten normalerweise für alle“, sagt Schrems und fragt: „Wie viele Menschen würden noch von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, wenn sie 250 Euro dafür bezahlen müssten? Es gab Zeiten, da waren Grundrechte den Reichen vorbehalten. Es scheint, als wolle Meta uns mehr als hundert Jahre zurückversetzen.“
Aktuell seien mehr als 20 Prozent der EU-Bevölkerung von Armut bedroht. Die Entscheidung zwischen einem „Pur-Abo“ und Nutzung mit Tracking würde „viele Menschen vor die Wahl stellen, die Miete bezahlen zu können oder das Recht auf Datenschutz zu wahren“, fährt Schrems fort. NOYB befürchtet, dass auch andere App-Anbieter nachziehen, wenn Meta mit seinem Ansatz Erfolg habe.
Unsere Presseanfrage zu der NOYB-Beschwerde und dem Vorwurf, Menschen von ihrem Recht auf Datenschutz auszuschließen, hat Meta bis zur Veröffentlichung des Artikels nicht beantwortet.
Ich bin nun wirklich kein Freund von Meta und co und dem Ansatz „Der Markt wird’s schon richten.“, sondern spende sogar an NOYB, aber hier kann ich die Begründung von NOYB nicht so recht nachvollziehen. Welchen Preis Meta hier für ein Pur-Abo auch ansetzt, ist doch allein in Metas Verantwortung. Es ist ihr Produkt und zu welchem Preis sie es verkaufen, ist doch ihr Ding. Wenn die Konkurrenz bessere Angebote macht (sei es einfach „nur“ günstiger, oder datenschutzfreundlicher, oder…) wird’s „hier der Markt schon richten“. Es ist doch niemand, abgesehen vom sozialen Druck weil fast alle das nutzen, gezwungen, deren Dienste zu nutzen.
Ich kann dem Mediamarkt doch auch nicht vorschreiben, seine Kühlschränke nicht mit einer Marge seiner Wahl anzubieten. Wer das für ein gutes/faires Angebot hält, schlägt zu. Wer nicht, lässt es halt einfach bleiben.
Da finde ich es deutlich kritischer, wenn zum Beispiel die App meines ÖPNV mit entsprechenden Trackern belastet ist. Denn hier habe ich als Nutzer nicht die Möglichkeit, einfach einen anderen ÖPNV zu nutzen. Und bezahlt habe ich für die Dienstleistung auch.
> Da finde ich es deutlich kritischer, wenn zum Beispiel die App meines ÖPNV mit entsprechenden Trackern belastet ist.
Kritisch wird es vor allem, wenn es Tickets ausschließlich per App angeboten werden, Barzahlung also ausgeschlossen ist. Es gibt Menschen, welche die technischen Voraussetzungen nicht haben bzw. nicht haben wollen.
Daher die Frage: Ist Dein ÖPNV auch ohne App nutzbar?
Hallo Freunde,
ich teile ja die Ansicht, daß die ungleiche Verteilung des gesellschaftlich erwirtschafteten Mehrwerts, die im Artikel Armut genannt wird, ein ernstes, zu überwindendes Problem ist. Kritisch sehe ich aber, daß dieses Problem als Argument im Zusammenhang mit Gebühren für ein Social Media-Angebot von NOYB verwendet und vom Autoren nicht hinterfragt wird. Es gibt kein Grundrecht auf kostenlose Web-Angebote nicht-staatlicher Akteure; und zumindest ich habe ein ganz anderes Verständnis von gesellschaflticher Teilhabe als der gemeinschaftlichen Aufregung in den gar nicht mehr so weiten Welten des Netzes. (Cat-Content-Only-Plattformen schließe ich ausdrücklich aus.) Wenn diese Teilhabe teilweise nur noch über bestimmte (Medien-)Dienstleister ermöglicht wird, dann liegt eben darin ein Problem von Exklusion.
Und Hand auf’s Herz, daß diese massenüberwachenden, rassistischen Dreckschleudern nach und nach hinter Paywalls an Bedeutung verlieren, ist doch nicht das Schlechteste.
Macht’s hübsch!
> Und Hand auf’s Herz, daß diese massenüberwachenden, rassistischen Dreckschleudern nach und nach hinter Paywalls an Bedeutung verlieren, ist doch nicht das Schlechteste.
Ein sympathischer Gedanke. Doch in wieweit ist das ein schlüssiges Szenario?
Wenn guter Journalismus hinter Paywalls gesetzt wird, werden ärmere, meist bildungsferne Milieus von Informationen und Narrativen getrennt. Das hat negative gesellschaftliche Folgen.
Im Fall von Meta & Co. dürfte der Fall anders liegen, denn zugänglich bleibt der komplette „rassistische Dreck“, nur eben ohne ablenkende Werbung. Dreck pur sozusagen.
Daher möchte ich bezweifeln, dass Nutzer wegen Gebühren von schädigender Nutzung abgehalten werden, denn eine kostenlose Nutzung bleibt ohne Beschränkung weiterhin möglich.
„Es gibt kein Grundrecht auf kostenlose Web-Angebote“
Dir ist schon klar das alle schon immer Werbung schalten dürfen und das auch keiner anzweifelt?
Hier geht es allein um das Tracken, Aggregieren und Verkaufen von persönlichen Informationen.
> Es gibt kein Grundrecht auf kostenlose Web-Angebote nicht-staatlicher Akteure
Aber gibt es ein Grundrecht auf ubiquitäre Dauerbelästigung durch Werbung samt digitalem Tracking?
An Mario und L’Émerit: Der Punkt ist bei Euch beiden, dass es sittenwidrig ist, als Alternative zu Geld persönliche Daten zur Bezahlung zu nehmen. So empfindet das jedenfalls NOYB und ich auch. Niemand behauptet, dass Meta oder sonstwer für sein Angebot kein Geld verlangen darf. Sittenwidrig, also unmenschlich, wird es dadurch, dass erst jahrzehntelang eine soziale Abhängigkeit erzeugt wird, die arme Menschen dann mit ihren Persönlichkeitsrechten bezahlen müssen, während Reiche sich freikaufen können.
Gesetzliche Rechte sind erstmal nicht veräußerbar (außer es gibt gesetzliche Ausnahmen). Also genauso wie ich sie nicht abgeben darf, darf jemand anderes sie mir auch nicht zur Bezahlung abverlangen. Ich hoffe, dass NOYB gewinnt und diese Datenhehlerei endlich mal ein Ende findet.
Danke für deinen Gedankengang. Ich verstehe was du meinst, aber ich denke, dass der Vergleich hier ein wenig hinkt. Es ist ja nicht so, dass diese, von dir zurecht angeprangerte, Erzeugung einer sozialen Abhängigkeit nicht bereits in der Vergangenheit durch die Bezahlung mit persönlichen Daten geschah.
Das Szenario ist also nicht „Früher alles schick und jetzt Daten oder Geld“ sondern eher „Früher Daten und jetzt Daten oder Geld“. Insofern hat der Nutzer jetzt (ich kann gar nicht glauben, dass ich das jetzt schreibe) seitens Meta mehr Optionen als zuvor.
Ich denke, der Vergleich hinkt ganz und gar nicht. Alle Rechte sind wertvoll, das ist, was sie zu Rechten macht. Die Feststellung, dass früher auch nicht „alles schick“ war, ist erstens nicht richtig, diesen massiven Überwachungskapitalismus gab es vor 10 oder 20 Jahren schlicht nicht, und zweitens kannst du diese Feststellung überhaupt erst jetzt in der Rückschau machen. Aus heutiger Sicht hätten Dienste wie Facebook und Konzerne wie Meta niemals entstehen dürfen. Es gibt überhaupt keinen Grund sich von seinen früheren schlechten Entscheidungen in Geiselhaft nehmen zu lassen. Es ist schlecht, wie es jetzt ist, darum gehört es jetzt geändert.
Im Gegenteil, es gibt keinen Anspruch von Meta, das man sein Geschäftsmodell schützen muss. Und da hinkt deine Argumentation. Es wird viel zu oft davon ausgegangen, dass ich bessere Argumente als Meta finden muss, damit ich Metas Geschäftsmodell kaputtmachen darf. Nein, bin ich nicht moralisch zu verpflichtet. Meine Verpflichtung liegt darin eine lebenswerte Gesellschaftsordnung zu finden. Meta muss in jeder Gesellschaftsordnung nach Geschäftsmöglichkeiten suchen. Wenn die Gesellschaft Metas Geschäfte nicht mehr will, good riddance.
Trotz deiner Ausführungen finde ich dieses Argument nach wie vor schwach.
Meta ändert in diesem Fall sein Finanzierungsmodell.
Wäre es gerechter, wenn alle bezahlen müssten?
Dann würde der Dienst wahrscheinlich zu Grunde gehen, da kaum jemand bereit dazu ist.
Schön zu sehen in der oben zitierten Umfrage mit den 99,9% der Leute, die in die Datenabgabe einwilligen sobald eine Gebühr verlangt wird.
Von den 99,9% werden nicht alle arme Schlucker sein, die sich das Angebot nicht leisten könnten, sondern eher nicht leisten wollen.
Wir alle treffen die Entscheidung selbst.
Nutze ich Meta oder eine Medium, von dem ich weiß, dass es mit Trackern überfüllt ist, benutze ich diese Seiten mit einem Abo oder ohne Abo oder verzichte ich ganz darauf.
Mir wäre die Frage wichtiger, ob ich mit dieser Gebühr wirklich das Tracking verhindere.
Nicht das am Ende doch noch irgendwas wieder ausgewertet wird, obwohl ich zahle.
Wäre es gerechter, wenn alle bezahlen müssten? – Natürlich wäre es das, denn du meinst „mit Geld“ bezahlen. Es bezahlen ja auch schon alle. Ich und NOYB wollen das alternative Zahlungsmittel aber nicht akzeptieren, weil es moralisch verwerflich ist.
Du wechselst die Betrachtungsebene. Wir sprachen die gesamte Zeit über die gesellschaftliche Norm und Dimension. Du sprichst jetzt über die individuellen Normen und Dimensionen. Es ist vollkommen irrelevant ob das alles arme Schlucker sind oder ob nicht. Die Aufspaltung in zwei Zahlungsmittel, von denen eines verwerflich ist, ist das Problem. Das hat mit Zahlungswilligkeit gar nichts zu tun. Das hat mit persönlicher Entscheidung auch nichts zu tun.
Zu deinem letzten Punkt: Genau darum geht es NOYB ja auch. Das Tracking muss weg (Fernziel) weil es moralisch verwerflich ist. (Der Punkt steht schon zu gar keiner Diskussion mehr, das ist seit der GDPR in der EU Gesetz.) Das Freikaufen vom Tracking muss auch weg (Nahziel) weil es ebenso verwerflich ist und nur dazu dient, den ersten Punkt auszuhebeln, indem man eine freie Entscheidung vorgaukelt.
Die GDPR sagt nämlich (ich paraphrasiere): Eine Leistung die ohne Tracking zu erbringen ist, muss ohne Tracking angeboten werden ohne Zusatzbedingungen. Da steht nichts von „gewinnbringend“ zu erbringen, sondern von technisch/regulatorisch zu erbringen. Meta meint jetzt, dass sie dir ja das Angebot machen, dann aber X Euro dafür haben wollen. Das ist eine Zusatzbedingung und damit nicht legal. Die Frage ist jetzt: Sagt die GDPR das wirklich? Das sollen die Gerichte jetzt rausfinden.
> Sittenwidrig, also unmenschlich, wird es dadurch, dass erst jahrzehntelang eine soziale Abhängigkeit erzeugt wird, die arme Menschen dann mit ihren Persönlichkeitsrechten bezahlen müssen, während Reiche sich freikaufen können.
Soziale Abhängigkeit, arme Menschen, sittenwidrig, unmenschlich?
Da wird mit Implikationen argumentiert, die jeweils einzeln zu hinterfragen sind. Dazu ein paar Gedanken.
Soziale Abhängigkeit?
Es gibt keinen Zwang zur Nutzung digitaler Plattformen, wohl aber ein offensichtlich großes Bedürfnis, das dort befriedigt werden kann und nach Chicago-libertärer Methode ausgebeutet wird. Gibt es aber nicht auch ein „sapere aude!“ der Nutzer, denn sie könnten es wissen, wenn sie es denn wissen wollten.
Arme Menschen?
Bedauernswerte Menschen? Materiell arm? Finanziell arm? Bildungsarm? Kulturarm?
Was qualifiziert diese zur Datenausbeutung? Die Fähigkeit milieugerecht konsumieren zu können oder nur schon ein guter Datenlieferant zu sein?
Daten haben einen Wert. Wer diese ohne Konsens abgreift, der stiehlt. Global gesehen ist es ein gigantischer Raubzug zum Wohle von ganz wenigen, die zu den reichten Menschen auf diesem Globus gehören. Hier greift sittenwidrig.
Unmenschlich? Wohl kaum. Eher im Gegenteil. Gier und Macht gehören zu Conditia Humana, nur sind diese höchst ungleich verteilt. Keine Frage von Recht, wohl aber von Gerechtigkeit.
Mir drängen sich nach dem Lesen folgende Fragen auf:
1. Kann Tracking überhaupt legal sein?
2. Wenn Tracking legal sein kann, wo liegen die Grenzen zu nicht legalem Tracking?
3. Darf ein Nutzer per AGB dazu gedrängt werden, Tracking zuzustimmen?
Unklar ist mir, von was die Gebühr befreit?
a) von Werbung überhaupt?
b) von personalisierter Werbung?
c) vom Tracking?
d) von der Auswertung des Nutzerverhaltens?
Wer bezahlt liefert damit zusätzliche persönliche Bits an einen datenhungrigen Konzern.
a) der Nutzer kann es sich leisten
b) der Nutzer fühlt sich von Werbung genervt
c) Reale Identität
d) Bankverbindung
e) bei Zahlungsverzug: finanzielle Schwierigkeiten
Grundlage der General Data Protection Regulation GDPR (DSGVO) ist die Charta der Grundrechte der EU (EU-Grundrechte).
Aus Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung#Geltungsbereich
Die DSGVO unterscheidet (im Gegensatz etwa zum deutschen Bundesdatenschutzgesetz a. F.) nicht zwischen der Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche und nicht-öffentliche Stellen – für alle Verantwortlichen gilt dasselbe Recht. Trotzdem fallen bestimmte Arten der Verarbeitung personenbezogener Daten laut Art. 2 nicht unter die Verordnung. Die Erwägungsgründe 16 und 18 erläutern dies näher:
„(16) Diese Verordnung gilt nicht für Fragen des Schutzes von Grundrechten und Grundfreiheiten und des freien Verkehrs personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen, wie etwa die nationale Sicherheit betreffende Tätigkeiten.“
„(18) Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.“
https://dejure.org/gesetze/DSGVO/2.html
Vielleicht noch ein Aspekt:
ich bezahle nicht nur mit meinen Daten sondern auch mit meiner Lebenszeit.
Noch sind es nur 3..5 Sekunden.
Aber wenn ich mich an RTL linear Fernsehen erinnere, dauerte ein 90 Minuten Film durchaus mal volle 2 Stunden. Durch das Ausnutzen des im Medienvertrag definierten zulässigen Werberahmens…
Damals konnte man sich (wenn man es könnte und das Geld hatte) den Film aufzeichnen und die Werbung rausschneiden. Aber das hat YT &Co keinen Sinn, man will es ja in Echtzeit haben.