Beschlagnahmte Smartphones von GeflüchtetenDein Handy, unser Beweismittel

Mehr als ein Jahr lang hat die Bundespolizei das Handy von Majid behalten. Im Visier der Behörde sind aber nicht Asylsuchende wie er, sondern ihre Schleuser. Wie Majid sein Handy wieder bekam – und warum niemand weiß, wie vielen anderen es so geht.

Eine Reihe Smartphone liegen auf dem Tisch
CC-BY-NC 4.0 DALL-E, Prompt: Ein-Haufen-Smartphones-liegt-in-der-Asservatenkammer-der-Polizei.-Grossformatige-Fotografie

Oktober 2021. Majid liegt auf einem Rasen in der Dresdener Innenstadt und schläft. Er ist müde, am Morgen erst sind er und die anderen mit einem Auto über die polnische Grenze gekommen. Er weiß nicht einmal, in welcher Stadt er ist. Tagelang hatten sie im Wald in Belarus ausgeharrt, „im Dschungel“, so erzählt er es uns. Zu Fuß gingen sie über die Grenze nach Polen. Dann kam ein Auto, fuhr sie bis nach Deutschland, setzte sie kurz hinter der Grenze in Sachsen ab.

Jetzt in Dresden wird er geweckt, über ihm stehen Polizisten. Er und die anderen sollen mitkommen. Sie werden auf eine Wache gefahren, zurück an die Grenze, von der sie gerade kommen. Dort durchsuchen Beamten der Bundespolizei alles, was sie dabei haben: Taschen, Handys, SIM-Karten. Die Taschen geben sie später zurück. Die Handys nicht.

„Auf unsere Frage, wann wir sie zurückbekommen, hieß es: Wir brauchen erst mal alle Informationen daraus“, sagt Majid. Erst mehr als ein Jahr später wird er sein iPhone wieder in der Hand halten.

Ein Beamter scrollt durch WhatsApp-Nachrichten

Majid heißt eigentlich anders, in dieser Geschichte nennen wir ihn so, um seine Identität zu schützen. Während Majid und die anderen auf der Wache warten, durchsucht die Polizei nacheinander ihre Smartphones, auch seines. Er sitzt daneben, als ein Polizist durch seine Fotos und WhatsApp-Nachrichten scrollt. Der Beamte will wissen, wer die Personen sind, mit denen Majid gechattet hat.

Das Passwort hatte Majid freiwillig herausgegeben. „In dieser Situation waren wir so müde, dass wir alles, was sie sagten, für in Ordnung hielten.“

Einige von ihnen, sagt er, haben ihr Telefon nach den zwei Tagen zurückbekommen, bevor die Polizei sie weiter in Richtung Erstaufnahmeeinrichtung schickte. Er nicht.

Wie oft, wie lange, wie verhältnismäßig?

Majid ist unerlaubt eingereist, sonst hat er keine Straftat begangen, zumindest wirft ihm das auf der Wache niemand vor. Die Polizei beschlagnahmt sein Handy, weil sie nach Beweisen sucht. Beweise für die mutmaßlichen Verbrechen der Menschen, die Majid und seine Begleiter gegen Geld nach Deutschland fuhren. Es geht um sogenannte Schleusungskriminalität, darauf stehen in Deutschland bis zu zehn Jahre Haft.

Die Polizei darf für ihre Ermittlungen Beweismittel einziehen, das regelt die deutsche Strafprozessordnung. Aber ist das auch verhältnismäßig, was die Beamten hier tun? Wie häufig passiert es? Und wie lange dauert es, bis die Betroffenen ihre Geräte zurück bekommen? Das sind die Ausgangsfragen für unsere Recherche.

Was der Staat im Umgang mit Menschen tun darf, deren Besitz für eine Ermittlung relevant sein könnte, ist die eine Seite dieser Geschichte. Auf der anderen Seite stehen Menschen am entgegengesetzten Ende dieses Machtgefälles. Menschen wie Majid, die in Deutschland Schutz suchen. Das Smartphone ist ihre Verbindung zur Familie, ihr Navigationssystem, ihre Dokumentenmappe und ihr Übersetzer in einem. Die Bundespolizei nimmt ihnen das Werkzeug, das sie vielleicht am nötigsten brauchen in dieser Situation.

Und sie behält es oft sehr lang. Teils ein Jahr und länger, wie in Majids Fall. Ist das gerechtfertigt?

Die Bundespolizei führt keine Statistik

Statt seinem Handy bekommt Majid ein Papier. „Sicherstellungsprotokoll“ steht darauf. Sein Handy werde eingezogen als Beweismittel in einem Verfahren gegen Unbekannt. Die Straftat: „Einschleusen von Ausländern §§ 96(2)2 (Nr. 1,2 oder 5) AufenthG“. Rechtsgrundlage gemäß §94 Strafprozessordnung.

Wie vielen anderen es so geht wie Majid, dazu gibt es kaum Zahlen. Dabei haben wir an vielen Stellen nachgefragt.

Etwa bei der Bundespolizei, die die Handys sicherstellt – so nennt man es, wenn sie freiwillig herausgegeben werden – oder beschlagnahmt – wenn das nicht freiwillig geschieht. Wie oft hat die Bundespolizei in den vergangenen Jahren Handys von Geflüchteten als Beweismittel einbehalten?

Das Bundespolizeipräsidium in Potsdam ist die oberste Behörde der Bundespolizei. Sie schreibt uns, dazu werde keine Statistik geführt. Auch wie viele Geräte in den Asservatenkammern noch auf ihre Auswertung warten, weiß dort niemand: „Hierzu liegen der Bundespolizei keine statistischen Daten vor.“

Das Bundesinnenministerium findet den fehlenden Überblick offenbar gerechtfertigt. Eine Sprecherin schreibt uns, dass separate Statistiken außerhalb der normalen Sachbearbeitung nur dann geführt werden, wenn „diese unbedingt zur Lagebeurteilung bzw. für strategische Entscheidungen erforderlich sind“. So soll eine zusätzliche Belastung der Mitarbeiter:innen vermieden werden.

Generalstaatsanwaltschaft: Die Auswertung der Akten ist zu aufwändig

Wenn es später zu Verfahren gegen mutmaßliche Schleuser:innen kommt, werden diese von den Staatsanwaltschaften eingeleitet. Wir haben darum auch alle Generalstaatsanwaltschaften im Bundesgebiet angeschrieben. Diese führen die Aufsicht für die einzelnen Staatsanwaltschaften. Doch keine der angefragten Staatsanwaltschaften kann uns Zahlen nennen.

Die Antwort ist fast immer gleich: Ob Handys oder andere Geräte sichergestellt oder beschlagnahmt wurden, werde statistisch nicht gesondert erfasst, sagt etwa Dr. Patrick Pintaske von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Ein anderer Staatsanwalt erklärt telefonisch, dass solche Details nicht im digitalen Aktensystem vorhanden seien, sondern nur in den nicht-digitalisierten Akten selbst. Das durchzugehen sei bei der Vielzahl der Akten nicht zumutbar.

Manche Staatsanwaltschaften verweisen auf die Bundespolizei. Andere fügen ihrer Antwort noch ein paar allgemeinere Erklärungen an. „Grundsätzlich können alle möglichen Informationen von Bedeutung sein, die auf Mobilfunkgeräten gespeichert sind. Es ist daneben kaum so, dass Verurteilungen allein aufgrund von Daten erfolgen, die aus Mobiltelefonen gewonnen worden sind“, schreibt etwa der Rostocker Oberstaatsanwalt Dr. Martin Fiedler.

Gewerkschaft der Polizei klagt über „Tausende Handys“ in den Dienststellen

Zumindest manche Polizist:innen sehen sich angesichts der Flut an sichergestellten Mobiltelefonen überfordert. Mitte Oktober ging die Gewerkschaft der Polizei (GdP) an die Öffentlichkeit. „Es liegen Tausende Handys von Schleusern nicht ausgelesen in den Dienststellen, weil wir weder geeignetes Personal noch die Technik dafür haben“, beschwerte sich der Vorsitzende Andreas Roßkopf in der „Rheinischen Post“ (€).

Die GdP will mehr Material und Personal für die Bundespolizei an der Grenze. Auch ein Programm, das die Handys mit sogenannter Künstlicher Intelligenz durchsucht, soll her.

Mail an die GdP: Woher stammen diese Zahlen? Sie basierten auf Gesprächen mit leitenden Bundespolizist:innen, schreibt uns Sven Hüber aus dem Bundesvorstand der Gewerkschaft. Seiner Einschätzung nach seien die Zahlen aber plausibel, „allein in einer mir bekannten Grenzinspektion in Bayern warten 1.900 Geräte auf die Bearbeitung“. Hüber war früher selbst Bundespolizist, inzwischen arbeitet er als Vorsitzender des Personalrats der Bundespolizei eng mit Innenministerin Nancy Faeser zusammen.

Eine einheitliche Linie gibt es nicht. Ob überhaupt Handys beschlagnahmt werden, hänge stark von den örtlichen Staatsanwaltschaften ab, erklärt Hüber. „So gibt es Staatsanwaltschaften, die verlangen, bei jedem Schleusungsaufgriff von allen aufgegriffenen Personen die Mobiltelefone zu beschlagnahmen und auszuwerten, weil aus deren Geräten deutlich mehr Informationen für Strukturverfahren gegen Schleuserbanden erlangt werde können als aus den Geräten des Schleusers (Fahrer).“ In anderen Regionen werde nur bei einer Stichprobe der geschleusten Personen das Gerät beschlagnahmt. Bei wieder anderen Staatsanwaltschaften werde auf die Beschlagnahme der Geräte der unerlaubt eingereisten Personen komplett verzichtet.

Ein Grundrechtseingriff unbekannten Ausmaßes

Beschlagnahme oder Sicherstellung nach Stichprobe? Wir konnten diese Vorgehensweise nicht unabhängig überprüfen. Sie würde aber erklären, warum die Bundespolizei Majids Handy einbehielt, während seine Begleiter:innen ihre Smartphones sofort wieder zurück bekamen.

Sven Hüber sagt, eigentlich müsste zumindest eine Zahl bekannt sein: Die Bundespolizei-Direktionen müssten wissen, wie viele Smartphones in ihrem Zuständigkeitsbereich – meist ein Bundesland – jeden Monat ausgewertet werden. Die einzelnen Polizeiinspektionen meldeten ihre statistischen Daten dorthin. Wir stellen Anfragen an die Direktionen in Berlin, München und Pirna. Die Polizeidirektionen verweisen uns allerdings nur zurück an die oberste Behörde in Potsdam. Die weist die Frage pauschal zurück: „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu Verlautbarungen von Gewerkschaftsvertretern aus grundsätzlichen Erwägungen nicht öffentlich äußern.“

135 Taschengeld: Asylsuchende müssen sich neue Geräte kaufen

Für Majid bedeutet der Verlust seines Telefons erstmal: Sendepause. Die Nummern seiner Freunde und Familienmitglieder hat er nicht im Kopf, alles war im Handy. Über das Smartphone eines Bekannten loggt er sich bei Facebook ein und schreibt dort alle an, sammelt die Nummern wieder zusammen. Erst drei Wochen nach dem Tag auf der Wache, sagt er, kann er das nächste Mal mit seiner Familie sprechen.

Die Bundesinnenministerium schreibt: Jede Sicherstellung und jede Beschlagnahme eines Smartphones unterliege, wie alle hoheitlichen Maßnahmen, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und werde auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt. So steht es in der Antwort auf eine Anfrage von Linken-Abgeordneten aus dem Jahr 2022. „Der oder die Betroffene erhält zum Beispiel grundsätzlich die Möglichkeit, Telefonnummern von Personen ihres oder seines Vertrauens zu notieren, um mit ihnen während der Zeit, in der sie oder er das Mobiltelefon nicht zur Verfügung hat, in Kontakt zu treten.“ Majid wusste von dieser Möglichkeit nichts, sagt er.

Für ein neues Smartphone fehlt ihm erst mal das Geld. Als Asylbewerber in einer Aufnahmeeinrichtung bekommt er 135 Euro „Taschengeld“ im Monat. Nach zwei Monaten hat er 90 Euro gespart und kauft sich davon ein gebrauchtes Gerät.

Niemand kann sagen, wie lange Geräte bei der Bundespolizei liegen

Auch zur Rückgabe der einkassierten Handys gibt es keine Statistik. Die Bundespolizei verweist darauf, dass für die Entscheidung, ob und wann ein Gerät wieder zurückgegeben werden kann, die jeweiligen Staatsanwaltschaften verantwortlich seien. Die Staatsanwaltschaft Rostock schreibt: „Insbesondere dann, wenn die Geräte verfahrensrelevante Informationen enthalten und das Verfahren zur Anklage gelangt, kommt eine Rückgabe derartiger Beweismittel erst nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens in Betracht.“ Das gelte für alle Beweismittel und Strafverfahren.

Eine Rückgabe werde „entsprechend der Lage im Einzelfall veranlasst“, erklärt Pressesprecher und Oberstaatsanwalt Dr. Martin Fiedler. Allerdings nur, wenn Staatsanwaltschaft und Polizei wissen, wo sie die Besitzer:innen finden.

„Die Bundespolizei kann nicht anlasslos massenhaft Handys beschlagnahmen“

„Völlig unverhältnismäßig“ nennt Sarah Lincoln diese Praxis der Bundespolizei, die Mobiltelefone über viele Monate oder gar Jahre einzubehalten. Die Anwältin kümmert sich bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte um Grundrechtsverletzungen von Geflüchteten und unterstützt Asylsuchende, denen ähnliches widerfahren ist. Geflüchtete seien in besonderer Weise auf ihr Handy angewiesen, sagt sie, weil sich dort alle ihre Kontakte, Scans relevanter Dokumente, Übersetzungsapps und mehr befinden. „Die Bundespolizei muss die Daten daher in einem angemessenen Zeitraum sichten und das Handy dann zurückgeben.“

Noch auf einen anderen Punkt weist sie hin: Die Beschlagnahme des Telefon sei nur zulässig, wenn eine konkrete Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich auf dem Handy auch Beweise für eine Schleusung befinden. „Die Bundespolizei kann nicht anlasslos massenhaft Handys beschlagnahmen, nur weil ihre Besitzer die deutsche Grenze überquert haben, um Asyl zu ersuchen.“

Im Fall von Majid zumindest hatte die Polizei einen solchen konkreten Anlass: Auf die Fragen der Beamten hatte er preisgegeben, dass er mit dem Auto über die Grenze gebracht wurde. Aus rechtlicher Sicht war die Sicherstellung seines Gerätes zulässig. Aber war sie auch verhältnismäßig, über so lange Zeit? Und nimmt die Bundespolizei tatsächlich nur in solchen Fällen Handys an sich, in denen sie einen solchen konkreten Anlass hat?

Beraterin berichtet von mehr als hundert Fällen allein in Brandenburg

Wir sprechen mit einer Beraterin für Geflüchtete in der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt in Brandenburg. Vor etwas mehr als einem Jahr sei das erste Mal jemand in die Beratung gekommen, dem das Handy abgenommen wurde, erzählt sie. Sie nimmt Kontakt auf zur Gesellschaft für Freiheitsrechte, diese verfasst eine Vorlage für einen Widerspruch gegen die Sicherstellung. Die Beraterin hilft, den Brief abzuschicken.

Seitdem hat ihre Beratungsstelle viele solcher Widersprüche verschickt. „An die hundert“, sagt sie. Nachdem sich in der Erstaufnahme herumgesprochen hat, dass sie weiterhelfen könnten, seien Menschen mit diesem Anliegen gekommen. Die meisten Schreiben gingen an eine einzige Bundespolizeiinspektion an der polnischen Grenze, dort sei eine Zeit lang sehr vielen Geflüchteten ihr Handy abgenommen worden.

„Als wir anfingen, uns damit zu beschäftigen, war es so, dass ihnen gesagt wurde, dass sie das Telefon innerhalb von zwei Tagen wiederbekommen“, erzählt sie. Das sei jetzt nicht mehr so. Inzwischen kämen auch weniger Menschen.

Verstehen die Menschen ihrer Ansicht nach, warum ihnen das Smartphone abgenommen wird? Sie schüttelt den Kopf.

Bundespolizei bittet um Paketschein, sonst wird das Gerät verschrottet

Anfang 2023. Majid lebt inzwischen in einer Unterkunft im Süden Deutschlands. Da bekommt er einen Brief von der Bundespolizei in Sachsen: Sein iPhone „mit Gebrauchsspuren“ werde nicht mehr als Beweismittel im Strafverfahren benötigt. Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat das Handy freigegeben. Er wird gebeten, sein Gerät innerhalb von zwei Monaten abzuholen. „Sollte keine Abholung erfolgen, wird der Gegenstand nach Ablauf der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist der Vernichtung zugeführt.“

Die Inspektion der Bundespolizei, die auf dem Briefkopf steht, liegt in der Sächsischen Schweiz, nahe der tschechischen Grenze. Ein Kurort, in dem andere Urlaub machen. Wie sein Handy dorthin gekommen ist, kann Majid nicht erklären.

Majid versteht das Schreiben nicht. Er bittet eine Unterstützerin aus dem örtlichen Asylhilfekreis um Hilfe. Eigentlich steht die Information aber schon im Brief des Bundespolizei. Wenn er das Gerät nicht persönlich abholen kann, soll er einen bezahlten Paketschein für ein „Paket bis 2 kg max. 60 x 30 x 15 cm mit Haftung und Sendungsverfolgung“ an die Wache schicken.

Die 5,49 Euro für die Rücksendung seines Handys, das mehr als ein Jahr als Beweismittel bei der Bundespolizei lag, bezahlt Majid selbst. Ein paar Tage später hat er das Gerät wieder. Ob es je zu einem Strafverfahren gegen seinen Schleuser gekommen ist, erfährt er nicht.

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8 Ergänzungen

  1. Ihr schreibt „Die Polizei darf für ihre Ermittlungen Beweismittel einziehen, das regelt die deutsche Strafprozessordnung.“

    Ich möchte euch darauf hinweisen, dass es sich bei Paragraf „§ 94 Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken“ NICHT um eine Einziehung handelt! Die Einziehung ist in § 73 ff. (in diesem Fall wohl § 74 „Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern“) geregelt und bedeutet, dass das Eigentum an der Sache auf den Staats übergeht. Das ist bei Beweismitteln in der Regel nicht der Fall, außer es handelt sich um Tatmittel.

  2. Beschlagnahmte Geräte sollte man niemals wieder aktiv in Betrieb nehmen. Es ist fortan als komprimiert zu betrachten insbesondere im Hinblick auf Staatstrojaner.

  3. Es ist eine Art Ersatzbestrafung. Das ist ja auch in anderen Bereichen der Fall. Da wird vom Handy über Laptop / Rechner / Server bis hin zum Router Steckdose _alles_ mitgenommen. Bestrafung am deutschen Rechtssystem vorbei. Das ist so gewollt vom übergriffigen Staat.

    1. Passiert dementsprechend auch praktisch nie bei nicht-linken Personen oder Unternehmen, da wird dann freundlich gefragt oder kopiert. Und leider, leider sind dann Dinge oft schon geloescht oder nicht mehr zugreifbar.

  4. An dieser Stelle kämpft Ihr gegen die polizeiliche Einsichtnahme in die Handys von Flüchtlingen, die illegal einreisen und sich nicht ausweisen können. Das Handy sei privater, geschützter Raum.

    In einem früheren Artikel habe Ihr es für selbstverständlich gehalten, dass „rechte“ Chats innerhalb der Polizei selbstverständlich abgehört und sanktioniert werden müßten. Auch Chats sind nicht öffentlich und für die Mitglieder ein privater, geschützter Raum.

    Warum treten Ihr für zweierlei Recht ein, Integrität für Delinquenten und direkter Eingriff bei Bürgern (in Uniform) weil sie „rechts“ sind, also nicht mal kriminell?

  5. Erstens: Wenn man sich illegal in einem Land aufhält, sollte man auch mit möglicher Strafverfolgung rechnen. Das müsste jedem klar sein und sollte sich bis in die Herkunftsländer durchgedrungen sein.
    Zweitens: Der Bericht stützt sich nur auf einen kleinen Umstand, nämlich, dass sein Handy von der Bundespolizei überprüft wurde. Die näheren Details verschweigt der Autor.
    Vielleicht hat sich Majib geweigert, seine persönlichen Daten ausweislich zu präsentieren? Ich gehe davon aus, dass Majib keinen Ausweis dabei hatte, sonst hätte er ja den Weg einer legalen Einreise nehmen und einen Asyl-Antrag vor Ort stellen können.
    Diese These, höchstwahrscheinlich einen Tatsache, lässt den Bericht und Majib in einem völlig anderen Licht darstellen und sollte wiederum zum Nachdenken anregen.

  6. der Staat der seine Bürger vor terroristischen Anschlägen schützen soll muss jedes Mittel nutzen wenn jemand ohne gültige Papiere oder ohne gültiges Reisedokument einreisen will.Passiert etwas ist das Geschrei immer groß man hätte ja … alle Mittel ausschöpfen müssen so auch das kontrollieren der Handys. Die gesetzliche Regel dafür sind gegeben und werden angewendet.

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