Seit 2021 haben alle bundesdeutschen Haushalte ein Recht auf einen schnellen Internet- und Telefonanschluss. Anbieter solcher Dienste können seitdem dazu verpflichtet werden, Versorgungslücken etwa in entlegenen Gebieten zu schließen. Freiwillig passiert das oft nicht, weil sich der Ausbau für die Firmen wirtschaftlich nicht lohnt. Zudem muss der Anschluss für Kund*innen laut Gesetz auch in diesen Fällen “erschwinglich“ sein. Was das genau heißt, hat die Bundesnetzagentur jetzt festgelegt.
Monatlich darf die Nutzung der Dienste demnach nicht mehr kosten, als der bundesweite Durchschnitt vergleichbarer Angebote. Wenn für den Betrieb zusätzliche Kosten entstehen, die „über das übliche Maß hinausgehen“, sollen diese ebenfalls berücksichtigt werden. Das betrifft beispielsweise den Stromverbrauch einer Satellitenschüssel. So sollen für die Endnutzer*innen keine finanziellen Nachteile entstehen, gleich welche Technologie sie verwenden.
Kritik von Verbraucherschützer*innen und Branchenverband
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Orientierung an Durchschnittspreisen. Allerdings müsse die Breitband-Grundversorgung auch Menschen mit niedrigen Einkommen zugute kommen. „Vermieden werden sollte in jedem Fall, dass Bürger:innen den Anspruch auf Grundversorgung nicht wahrnehmen können, weil die Kosten schlichtweg nicht bezahlbar sind“, schreibt der vzbv an netzpolitik.org.
Wie viel der Internetzugang maximal konkret kosten darf, konnte die Bundesnetzagentur auf Anfrage von netzpolitik.org nicht beantworten. Das werde im Einzelfall geklärt.
Der Unternehmensverband „Bundesverband Glasfaseranschluss e. V.“ kritisiert hingegen, die marktüblichen Preise drohten auch „erheblich unter dem erschwinglichen Niveau“ zu liegen. Teile der Kund*innen wären in der Lage, deutlich mehr zu zahlen, als es die Grundsätze vorsehen. Der Verband bedauert, dass die Bundesnetzagentur das vor Ort herrschende Einkommensniveau nicht berücksichtigt. Dies würde es erlauben, die Preise nach oben anzupassen.
Auch die einmaligen Kosten für den Anschluss ans Netz begrenzen die neuen Grundsätze. Hier will die Bundesnetzagentur nicht nur den Bundesdurchschnitt heranziehen, sondern in Einzelfällen auch den durchschnittlichen Preis im Landkreis berücksichtigen. Auf diese Weise können „regionale Besonderheiten“ einbezogen werden, etwa dass es in ländlichen Gebieten mitunter aufwendiger ist, einen Anschluss zur Verfügung zu stellen.
Wie die Bundesnetzagentur mit der Kritik beider Seiten umgeht, bleibt abzuwarten. Positiv bewertet der vzbv, dass die Bundesnetzagentur die Grundsätze jährlich überprüfen möchte. Das würde Änderungen ermöglichen.
Neues Recht auf Internet
Die Grundsätze zur Erschwinglichkeit gelten ab sofort für all jene Fälle, in denen Unternehmen dazu verpflichtet werden, Versorgungslücken zu schließen. Das betrifft indes nur Internet und Telefon an einem „festen Standort“, nicht aber den Mobilfunk.
Das zugrunde liegende Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten ist im 2021 novellierten Telekommunikationsgesetz festgeschrieben. Seit Juni dieses Jahres gelten dafür verbindliche Mindestvoraussetzungen. demnach müssen jedem Haushalt 10 MBit/s im Download und 1,7 MBit/s im Upload bei einer Latenz von höchstens 150 Millisekunden zur Verfügung stehen. Wer schlechter oder gar nicht versorgt ist, kann sich an die Bundesnetzagentur wenden. Sie verpflichtet die Unternehmen dann, eine Anbindung zu schaffen, die den Mindestanforderungen genügt.
Kritiker*innen reichen diese Standards für den Universaldienst nicht aus. So hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Mindestbandbreite von 30 Mbit/s im Download gefordert.
Es ist schon erbärmlich in welchem Zustand die deutschen Netze nach 16 Jahren „Neuland“-Merkel (noch immer) sind. Mir kommt es so vor als ob sich seit 2003 praktich nichts getan hat (und wenn ich genau bin: in meinem Heimatdorf ist die höchste Datenrate der Telekom 16Mbit/s – das hat sich als in fast 20 Jahren kaum verdreifacht, denn als ich 2002 Zuhause ausgezogen bin gab es DSL mit 5 Mbit/s).
Die angepeilte Mindestbandbreite sollten 50 Mbit/s betragen.
Und bei unter 10 Mbit/s sollte das Internet gleich ganz umsonst sein!
Die Koppelung von Kosten stellt eine direkte Anleitung dar, wie man unter Verweis auf den Anderen seine eigenen Einnahmen erhöhen kann: „Monatlich darf die Nutzung der Dienste demnach nicht mehr kosten, als der bundesweite Durchschnitt vergleichbarer Angebote.“ Dabei spielt es keine Rolle ob Gas vs Öl, Beamte vs Richter oder Vergleichsmiete lt. Mietspiegel.
Besser wäre es, bei einer Minderleistung (Mangel) auch ein Recht auf Minderung der Kosten (analog zur Mietminderung) gesetzlich zu regeln. Noch besser wäre, Infrastuktur als Staatsaufgabe zu begreifen, in die sich Provider einmieten können.
Ein Architekturbüro mit mehreren Angestellten und hohem Datentransferbedarf am Ortsrande hat seit Jahrzehnten kaum Bandbreite. Ein paar Häuser vorher ist Schluss. Letztes Jahr hat die Telekom angeboten, gegen Erstattung der Kosten >10k€ ein Kabel bis vors Haus zu ziehen. Durch einen kostenintensiven Umzug hat man das Problem jetzt notgedrungen gelöst.
Jedes Gewerbe zahlt Umsatzsteuer, unterliegt der Gewerbesteuerpflicht, Berufshaftpflicht, zusätzlich winken noch die Gebäude-/Feuerversicherung und ist Zwangsmitglied in irgendeiner Zunft (neudt. Handelskammer). Auf alle Versicherungen und Beiträge kommen dann noch die Versicherungssteuer.
Das Problem ist systemisch: jeder wurschtel flächendeckend vor sich hin und verweist auf den anderen.
Ich muss mich korrigieren: 2002 waren es nur 1,5 Mbit/s. 5 Mbit/s wurden es erst einige Jahre später. Das macht es auch nicht besser: seit 2004 hatte die Telekom ADSL2+ mit 16 Mbit/s im Angebot – und 18 Jahre später ist das immer noch das beste was man in vielen ländlichen Bereichen bekommen kann.
„Wie viel der Internetzugang maximal konkret kosten darf, konnte die Bundesnetzagentur auf Anfrage von netzpolitik.org nicht beantworten. Das werde im Einzelfall geklärt.“
Was ist denn das für’n Schmarrn! Ich lege fest, wie ich einen erschwinglichen Preis für alle ermittle, und komme dann um die Ecke und mach’s dann doch für jeden einzeln.
Aber mal abwarten. Wenn ich das mit dem Bezugswert auf Landkreisebene lese, dann werden die Städte teurer, damit die Fläche finanzierbar ist.
Oder es werden ganz einfach bisherige Flatrate-Leistungen gestrichen.
„dass die Bundesnetzagentur das Ort herrschende Einkommensniveau“
fehlt da ein “ vor „?
Danke, ist nun korrigiert.
Es wäre ganz einfach „erschwinglich“ ist wie bei Medikamenten 1% vom Einkommen. Der Durchschnitt in der Nachbarschaft als Parameter nützt Betroffenen gar nichts.
Wenn es ein Recht auf Internet mit ausreichendem Tempo gibt, dann muss es auch bezahlbar sein.
1% vom Familieneinkommen wäre dann ein belastbarer Wert als obere Grenze.
Deutschland war wirklich mal eine Vorzeige-Nation, Preisstabilität, Technologischer Fortschritt, Weltwirtschaftsmacht (zwischen USA & China & Japan und England (mittlerweile auf Platz 4 gerutscht). Die USA haben ein um ca. 5x höheres Bruttoinlandsprodukt, gefolgt von China mit 4x höherem BIP als Deutschland.
Deutschland hat absolut den Anschluss verloren. Wenn ich mir die Niederlande anschaue, oder nehmen wir Schweden, Finnland, Dänemark. Das sind mittlerweile echte High-Tech-Länder. Straßenausbau par Excellence, Multimedia-Terminals überall, technologische Infrastrukturen… Deutschland? Deutschlaaaaaaaand? Deutschland hat den Anschluss verloren…Internet? In allen Haushalten? Haha :-) Lustig… ich kenne hier ländliche Regionen, in denen noch nicht mal „Light DSL“ angekommen ist. Surfen via LTE….mehr schlecht als Recht, mehr Teilnehmer => weniger Leistung… tagsüber oftmals Abbrüche, Home Office oft nicht realisierbar…
Bezahlbares Internet…
Nun die Anbieter von Internet und Kommunikation verbrauchen auch Unmengen an Strom…. Strom ist der Faktor (übrigens neben Wasser, Luft (was noch nichts kostet) und Gas / Oil) der wohl überall vorhanden ist und gebraucht wird, der Bauer für seine Lager und Maschinen, der Metzger, Bäcker, Lebensmittelhändler, der Handwerker, Schreiner, der Toilettenpapierhersteller, der Getränkehersteller….letztlich wird alles teurer und teurer – eben auch das Internet….
wir werden uns alle noch umschauen, was die Preisteuerungsrate mit uns allen noch so machen wird und die Internetanbieter werden auch ihre Preise nach oben treiben… „Energiepreis-Umlage“ wird sich das dann nennen…“
Bezahlbares Internet wäre für mich ein Preis von 16 Mbit für 10 Euro. Oder sollen die Provider halt wieder ihre Volumentarife einführen, da kann dann jeder das zahlen, was er bereit ist zu zahlen aufgrund seines Verbrauchs.
Warum soll 1 Person im Haushalt mit 1 Smartphone 1 Computer und 1 Tablet mit einem Verbrauch von – sagen wir – 5 GB im Monat an Daten, das Gleiche zahlen, wie eine Familie mit 5 Menschen, wovon der Sohn ein Powersauger ist mit Filmen und Spielen und Mords Traffic und die gesamte Familie inkl. Netflix, Sky, Videospielkonsolen Downloads (mittlerweile hat nen größeres Spiel um die 60-110 GB). Das finde ich halt nicht fair…
Wenn ich nen Auto habe und fahre damit im jahr 25000 km dann zahle ich auch für 25000 km Sprit, sonst fährt das Auto nicht.
Jemand der nur 5000 km fährt, zahlt auch nur für 5000 km Sprit.
Oder wie beim Strom, Wasser, Gas…jeder zahlt das, was er/sie/x verbraucht.
Das könnte man beim Internet auch so machen. Tarife bis 5 GB kosten X Euro, Tarife 5,00001 – 9,9999 kosten XX Euro usw… alles darüber hinaus wird mit Tariferweiterungen bezahlt.
Beim mobilen Internet isses doch genauso. Nicht jeder hat eine Full Flat 5G von Anbieter T und zahlt 40 im Monat… es gibt auch leute die verbrauchen nur 1 gb im monat und zahlen dann halt deutlich weniger…oder leute mit überhaupt keinem internetfähigen Smartphone (ältere Leute) die zahlen dann nur Telefon.
bezahlbares Internet geht…..
An R. Techow
Frage 1% im Monat?, wäre bei Brutto 2200,– 220,–€
Jo