Recht auf schnelles Internet
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Recht auf Internet: Bundesnetzagentur legt Grundsätze für bezahlbares Internet fest
Die Grundversorgung mit Internet soll nicht zu teuer werden. Recht auf Internet: Bundesnetzagentur legt Grundsätze für bezahlbares Internet fest Seit vergangenem Jahr gibt es hierzulande das Recht auf einen erschwinglichen Internetzugang. Die Bundesnetzagentur hat jetzt festgelegt, was das genau bedeutet. Verbraucherschützer*innen und Glasfaserunternehmen sind unzufrieden und fordern Nachbesserungen.
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Vorschlag der Bundesnetzagentur: Ein Recht auf „lahmes Internet“
Deutschlands Internet hängt an einem seidenen Faden. (Symbolbild) Vorschlag der Bundesnetzagentur: Ein Recht auf „lahmes Internet“ Schon der erste Entwurf für ein Recht auf schnelles Internet musste viel Kritik einstecken. Nun legen die Regulier:innen einen praktisch unveränderten Vorschlag vor – zum Ärger der Opposition, Bürger:innen und mancher Bundesländer.
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Recht auf schnelles Internet: Abgeordnete pochen auf ambitioniertere Grundversorgung
Vor allem in ländlichen Bereichen könnte ein starkes Recht auf schnelles Internet die Lage verbessern. Recht auf schnelles Internet: Abgeordnete pochen auf ambitioniertere Grundversorgung Ab dem Sommer soll es ein Recht auf schnelles Internet geben. Aber was heißt „schnell“? Die Bundesnetzagentur versteht darunter offenbar Geschwindigkeiten, die schon lange nicht mehr zeitgemäß sind. Der Digitalausschuss des Bundestags will nachjustieren.
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TKG-Novelle: Neues Gesetz, alter Ärger
Eigentlich hätte die TKG-Novelle bereits letztes Jahr beschlossen werden sollen. Noch liegt sie im Bundestag. (Symbolbild) TKG-Novelle: Neues Gesetz, alter Ärger Das Recht auf schnelles Internet bleibt weiter umstritten. Bei einer Anhörung im Bundestag warfen Sachverständige der großen Koalition vor, mit ihrer Novelle des Telekommunikationsgesetzes nur EU-Mindestvorgaben umzusetzen. In der Kritik standen auch geplante Regelungen zur Überwachung.