KRITIS-DachgesetzInnenministerin Faeser will kritische Infrastruktur physisch besser schützen

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe soll für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen verantwortlich werden. Das geht aus Eckpunkten für ein KRITIS-Dachgesetz hervor, die wir veröffentlichen. Die Arbeitsgemeinschaft KRITIS kritisiert, dass die Zivilgesellschaft bisher nicht beteiligt ist.

Loch in Zaun und Aktivisten mit Polizei.
Kritische Infrastruktur ist angreifbar: Aufstand der „Letzten Generation“ auf Flughafen BER. CC-BY-NC 2.0 Stefan Müller

Kritische Infrastrukturen können gestört und angegriffen werden. Das zeigen die jüngsten Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines oder den Betriebsfunk der Deutschen Bahn. Um den „physischen Schutz kritischer Infrastrukturen“ zu bündeln, hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag ein KRITIS-Dachgesetz angekündigt.

Das Bundesinnenministerium hat Eckpunkte dazu entworfen, die sich laut Ministerium „seit der letzten Woche in der Ressortabstimmung befinden“. Zunächst berichtete das Handelsblatt. Wir veröffentlichen die Eckpunkte für das KRITIS-Dachgesetz in Volltext.

Resilienzmaßnahmen in allen Sektoren

Bisher gibt es ein IT-Sicherheitsgesetz von 2015 und eine zweite Version von 2021, dazu eine KRITIS-Verordnung. Letzte Woche hat das Europaparlament eine Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen beschlossen.

Das neue KRITIS-Dachgesetz regelt neben IT-Sicherheit auch den „physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen“ gesetzlich. Das Gesetz will kritische Infrastrukturen erstmals „systematisch und umfassend“ identifizieren und „Mindestvorgaben im Bereich der physischen Sicherheit“ vorschreiben. Staat und Betreiber sollen regelmäßig Risiken bewerten und ein zentrales Monitoring einführen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wird für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen zuständig.

Sicherheitslücken konsequent schließen

Die Ampel-Parteien im Bundestag begrüßen den Entwurf. Irene Mihalic, Parlamentarische Geschäftsführerin der grünen Fraktion, will Geld investieren: „Es ist gut und wichtig, dass das Kritis-Dachgesetz nun klare Konturen annimmt, so dass endlich verbindliche Standards gesetzlich definiert werden. Wichtig ist jetzt, dass auch entsprechende Förderinstrumente entwickelt werden, damit der Um- und Ausbau schnell umgesetzt werden kann.“

Manuel Höferlin, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, kritisiert einen wichtigen Punkt: „Die Pläne von Bundesinnenministerin Faeser für ein einheitliches Schutzniveau kritischer Infrastruktur gehen in die richtige Richtung, sie vergisst aber einen wesentlichen Aspekt des Schutzes digitaler Infrastruktur. Um die Cybersicherheit zu stärken, müssen wir die IT-Sicherheitslücken konsequent schließen, statt diese für Überwachungszwecke offen zu lassen und externe Überprüfungen auf Schwachstellen einführen.“

Das Innenministerium arbeitet daran, das Geheimhalten und Ausnutzen von Sicherheitslücken zu erlauben, obwohl im Koalitionsvertrag das Gegenteil steht.

Unterwerfung öffentlicher Daseinsvorsorge unter Profitlogik

Der Opposition reicht das nicht. Martina Renner, Obfrau der linken Fraktion im Innenausschuss, ordnet ein: „30 Jahre nach Beginn der Privatisierung großer Teile der Kritischen Infrastrukturen wird es endlich verbindliche Vorgaben zu ihrem Schutz geben. Das KRITIS-Dachgesetz ist die mühselige Reparatur der Unterwerfung öffentlicher Daseinsvorsorge unter die Profitlogik. Den Preis werden die Verbraucher:innen zahlen müssen.“

Die Zivilgesellschaft kritisiert, dass sie bisher nicht beteiligt ist. Manuel Atug: „Wir als AG KRITIS begrüßen ausdrücklich, dass endlich auch die physische Sicherheit von kritischen Infrastrukturen angegangen werden soll, die so wie die Cybersicherheit viel zu lange ignoriert und unzureichend adressiert wird. Ob das Gesetz die richtige Wirkung entfalten wird, hängt von den Details ab, wobei die Zivilgesellschaft offenbar entgegen dem Koalitionsvertrag weiterhin nicht eingebunden wird, was wir bedauernd zur Kenntnis nehmen.“

Das Bundesinnenministerium will die Eckpunkte „noch in diesem Jahr dem Kabinett zur Beschlussfassung vorlegen“, wie ein Sprecher mitteilt. Dann soll aus den Eckpunkten ein Gesetzentwurf werden.


Hier das Dokument aus dem PDF befreit:


  • Datum: 21.11.2022
  • Behörde: Bundesministerium des Innern und für Heimat
  • Status: Entwurf

Eckpunkte für ein KRITIS-Dachgesetz

Von der Alarmierung von Rettungskräften über die Stromversorgung bis zum Zahlungsverkehr – Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Jede und jeder Einzelne ist im Alltag auf sie angewiesen. Ihre Verfügbarkeit sichert die Handlungsfähigkeit staatlicher Institutionen und ist Voraussetzung für wirtschaftliche und gesellschaftliche Aktivitäten. Die Bandbreite der Kritischen Infrastrukturen ist groß, die Gefahren sind vielfältig und reichen von Naturkatastrophen, über Terrorismus und Sabotage bis hin zu menschlichem Versagen. Ausfälle und Störungen der Kritischen Infrastrukturen können zu Versorgungsengpässen und erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit führen. Die aktuellen Krisen wie die Covid-19-Pandemie oder die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und Sabotageakte wie jüngst bei der Deutschen Bahn und den Gaspipelines Nord Stream haben die Bedeutung und die Verwundbarkeit der Kritischen Infrastrukturen verdeutlicht. Die Resilienz von KRITIS ist für den Schutz von Bevölkerung, Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland essentiell.

Im Bereich der Cybersicherheit Kritischer Infrastrukturen gibt es mit dem BSI-Gesetz sowie der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) bereits umfassende Regelungen. Jenseits der Regulierung im Bereich Cybersicherheit gibt es jedoch in Deutschland bislang kein sektor- und gefahrenübergreifendes „Gesetz zum Schutz Kritischer Infrastrukturen“. Gesetzliche Regelungen mit explizitem Bezug zum physischen Schutz spezifischer Kritischer Infrastrukturen finden sich vereinzelt und in unterschiedlicher Qualität in Fachgesetzen. Teilweise werden dabei abstrakte Zielsetzungen formuliert, Befugnisse von Behörden festgeschrieben oder konkrete Vorgaben für Betreiber gemacht. Darüber hinaus fördern eine Vielzahl weiterer gesetzlicher Regelungen, Normen und Standards mittelbar auch den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen, wie etwa bautechnische Vorschriften. Aufgrund vielfältiger sektorübergreifender Verflechtungen ergeben sich darüber hinaus aber Fragestellungen, die über Ressort- und Sektorengrenzen hinweg diskutiert und bearbeitet werden müssen. Die Abhängigkeiten der Sektoren stellen komplexe Herausforderungen dar. Gibt es Ausfälle in einem Sektor, etwa Energie, IT oder Logistik, kann dies schwere Auswirkungen auch auf andere Sektoren haben.

Vor dem Hintergrund uneinheitlicher Regelungen für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen und angesichts sektorübergreifender Abhängigkeiten wird mit dem KRITIS-Dachgesetz zum ersten Mal das Gesamtsystem zum physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen in den Blick genommen und gesetzlich geregelt. Das KRITIS-Dachgesetz ergänzt damit auch die bestehenden Regelungen zum Cyberschutz von Kritischen Infrastrukturen und wird für ein kohärentes und resilientes System sorgen.

Mit dem KRITIS-Dachgesetz wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag realisiert. Außerdem soll das Gesetz die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (Critical Entities Resilience / CER-Richtlinie) umsetzen, die voraussichtlich Ende 2022 verabschiedet wird. Der deutsche Rahmen für den Schutz Kritischer Infrastrukturen wird somit in ein europäisches Gesamtsystem eingebettet. Durch europaweit einheitliche Mindestvorgaben und verstärkte grenzüberschreitende Kooperation wird die Versorgungssicherheit in Deutschland und in Europa gestärkt. Das sektor- und gefahrenübergreifende KRITIS-Dachgesetz ergänzt sektorspezifische gesetzliche und nicht-gesetzliche Regelungen. Auf Grundlage des KRITIS-Dachgesetzes werden wertvolle Erkenntnisse zur Lage in den KRITIS-Sektoren gewonnen. Hierauf basierend können weitergehende sektorspezifische Regelungen getroffen werden, um etwaige Regelungslücken zu schließen.

Zudem soll mit dem KRITIS-Dachgesetz die Zusammenarbeit der zahlreichen am Schutz Kritischer Infrastrukturen beteiligten Akteure auf staatlicher Seite und bei den Betreibern verbessert und klarer strukturiert werden.

Ziele des KRITIS-Dachgesetzes:

Die Resilienz des Gesamtsystems der Kritischen Infrastrukturen wird durch einheitliche Mindestvorgaben für Resilienzmaßnahmen in allen Sektoren gestärkt.

– Der Schutz Kritischer Infrastrukturen ist eine akteursübergreifende und gesamtstaatliche Aufgabe. In erster Linie müssen die Betreiber der Kritischen Infrastrukturen – ob private Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen – für ihre Funktionsfähigkeit sorgen. Der bislang verfolgte kooperative Ansatz wird mit dem KRITIS-Dachgesetz durch verpflichtende Schutzstandards für die physische Sicherheit erweitert. Damit wird den Betreibern mehr Orientierung und Handlungssicherheit gegeben. Auch durch die Schaffung eines staatlichen Rahmens mit dem einzuführenden Meldewesen für Sicherheitsvorfälle und Kontrollen übernimmt der Staat eine größere Verantwortung beim Schutz Kritischer Infrastrukturen. Das neu einzuführende Meldewesen im Bereich der physischen Sicherheit ergänzt hierbei das bereits bestehende Meldewesen im Bereich der Cybersicherheit Kritischer Infrastrukturen. Der Staat wird die Betreiber zudem weiterhin durch Analysen sowie Leitfäden, Beratung, Übungen und Schulungen unterstützen.

Das Gesamtsystem beim physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen muss im Vordergrund stehen. Sektor- und grenzübergreifende Verflechtungen und die Abhängigkeiten der Sektoren untereinander werden stärker berücksichtigt. Der Schutz von Kritischen Infrastrukturen ist neben der fachspezifischen auch eine Querschnittsaufgabe, die alle Ressorts in die Verantwortung nimmt und deren zielgerichtetes Zusammenwirken erfordert. Gibt es Ausfälle in einem Sektor, etwa Energie oder Verkehr, kann dies schwere Auswirkungen auch auf andere Sektoren haben.

– Den Verflechtungen und Abhängigkeiten von Kritischen Infrastrukturen wird auch auf administrativer Ebene Rechnung getragen. In einem neuen Ansatz wird der Schutz Kritischer Infrastrukturen mit dem KRITIS-Dachgesetz als eigenständiges Thema in den Blick genommen und durch eine übergreifende Zuständige Behörde koordiniert. Auch grenzüberschreitende Auswirkungen werden durch eine noch engere Kooperation in einem europäischen Rahmen berücksichtigt.

Regelungsinhalte:

1. KRITIS klar identifizieren

Mit der BSI-Kritisverordnung besteht bereits eine etablierte Bestimmung Kritischer Infrastrukturen im Sinne des BSI-Gesetzes mit dem Fokus auf mögliche Beeinträchtigungen der Versorgungssicherheit durch Bedrohungen aus dem Cyberraum. Mit dem KRITIS-Dachgesetz soll diese bestehende Bestimmung ergänzt werden durch eine systematische und umfassende Identifizierung aller besonders schützenswerten Kritischen Infrastrukturen. Die Festlegung von Definitionen, Sektoren, kritischen Dienstleistungen sowie Schwellenwerten dient diesem Ziel. Gemäß den Vorgaben aus der CER-Richtlinie werden Kritische Infrastrukturen mindestens in 11 Sektoren (Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung, Weltraum, Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln) identifiziert. Bei der Ermittlung der Kritischen Infrastrukturen werden quantitative als auch qualitative Kriterien wie die Zahl der Nutzer aber auch die Bedeutung der Kritischen Infrastruktur für die Aufrechterhaltung der kritischen Dienstleistung berücksichtigt. Darüber hinaus werden Kritische Infrastrukturen identifiziert, die von besonderer Bedeutung für Europa sind. Diese erbringen in sechs oder mehr Mitgliedstaaten der Europäischen Union dieselben oder ähnliche kritische Dienstleistungen und unterliegen daher nach der CER-Richtlinie einer verstärkten Aufsicht auf europäischer Ebene.

2. Risiken besser erkennen

Die Gefahren für die kritischen Dienstleistungen werden einer regelmäßigen Bewertung unterzogen. Staatliche Risikobewertungen für die kritischen Dienstleistungen werden den Betreibern eine Grundlage für ihre eigenen regelmäßig vorzunehmenden spezifischen Risikobewertungen und den darauf basierenden Maßnahmen geben. Mit diesen Risikobewertungen werden die Gefahren systematisch bewusstgemacht. Dabei werden alle relevanten natürlichen und vom Menschen verursachten Risiken (All-Gefahren-Ansatz) sowie sektorübergreifende und grenzüberschreitende Risiken berücksichtigt. Die Risikobewertungen werden regelmäßig mindestens alle vier Jahre durchgeführt und ermöglichen so einen dynamischen Lernprozess, der zu angepassten Maßnahmen und somit einer stetigen Erhöhung der Resilienz führt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat bereits Methoden für derartige Risikobewertungen erarbeitet und erfolgreich verwendet und kann die Ressorts und Betreiber hiermit unterstützen.

3. Schutzniveau verbindlich erhöhen

Den Betreibern der Kritischen Infrastrukturen in allen Sektoren werden die gleichen Mindestvorgaben im Bereich der physischen Sicherheit auferlegt, um sich umfassend gegenüber Gefahren zu schützen und als Teil des Gesamtsystems resilienter zu werden. Damit wird den Betreibern Orientierung für ihr Handeln und den Aufsichtsbehörden der Auftrag gegeben, Maßnahmen zum Schutz Kritischer Infrastrukturen explizit in den Blick zu nehmen. Diese Regelungen sollen die bereits bestehenden Vorgaben im Bereich der Cybersicherheit Kritischer Infrastrukturen somit ergänzen.

Dazu zählt

  • die Einrichtung eines betrieblichen Risiko- und Krisenmanagements;
  • die Durchführung von Risikoanalysen und -bewertungen;
  • die Erstellung von Resilienzplänen und
  • die Umsetzung geeigneter und verhältnismäßiger technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie von Sicherheitsmaßnahmen für die jeweilige Einrichtung. Derartige Maßnahmen können beispielsweise die Errichtung von Zäunen und Sperren, der Einsatz von Detektionsgeräten, Zugangskontrollen, Sicherheitsüberprüfungen, aber auch das Vorhalten von Redundanzen und die Diversifizierung von Lieferketten sein.

Die KRITIS-Betreiber müssen ihre spezifischen Schutzmaßnahmen an den Risikobewertungen und die Mindestvorgaben ausrichten.

4. Störungen des Gesamtsystems erkennen und beheben

Mit der Einführung eines zentralen Störungs-Monitorings als Ergänzung zum bestehenden Meldewesen im Bereich der Cybersicherheit wird ein Gesamtüberblick über mögliche Schwachstellen beim physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen ermöglicht. Durch die Meldung von Sicherheitsvorfällen können andere von dem Sicherheitsvorfall betroffene Kritische Infrastrukturen, auch in anderen Mitgliedstaaten, gewarnt werden. Eine erste Meldung muss der Zuständigen Behörde zeitnah erstattet werden. Mit der Meldung soll die Zuständige Behörde Art und mutmaßliche Ursache sowie mögliche Folgen des Sicherheitsvorfalls nachvollziehen und ermitteln können. Die Zuständige Behörde soll sektorübergreifende Auswertungen vornehmen können, damit mit den aus Sicherheitsvorfällen gewonnen Erfahrungen Anpassungen für den Schutz Kritischer Infrastrukturen vorgenommen werden können. Diesem Zweck dient auch die Erstellung eines alle zwei Jahre zu erstellenden Berichts über Sicherheitsvorfälle durch die Zuständige Behörde. Dieser Bericht wird auch an die Europäische Kommission übermittelt.

5. Schaffung eines institutionellen Rahmens

Die Zusammenarbeit der Vielzahl der am Schutz Kritischer Infrastrukturen beteiligter Akteure auf staatlicher Seite und bei den Betreibern Kritischer Infrastrukturen wird klarer herausgearbeitet. Durch klare Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner für alle Fragestellungen im Zusammenhang mit dem physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen wird eine bessere Zusammenarbeit erreicht.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wird zu der übergreifenden Zuständigen Behörde für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen ausgebaut. Das BBK verfügt hier bereits über umfangreiche methodische und sektorübergreifende Expertise. Dem BBK werden die entsprechenden Ansprechpartner sowie die Sicherheitsvorfälle gemeldet. Zudem wird das BBK, gegebenenfalls gemeinsam mit weiteren fachlichen Aufsichtsbehörden, die Einhaltung der nach dem KRITIS-Dachgesetz vorgesehenen Mindestvorgaben für Resilienzmaßnahmen beaufsichtigen und durchsetzen. Das BBK wird die Aufsichtsbehörden vernetzen und insoweit bestehende Strukturen ergänzen. Eine derartige übergreifende Behörde ist für das mit dem KRITIS-Dachgesetz verfolgten Ziel der Betrachtung des Gesamtsystems erforderlich. Hierdurch werden außerdem eine schnelle Informationsweitergabe sowie die Bündelung von Wissen und Kompetenzen ermöglicht. Das BBK wird insbesondere mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eng zusammenarbeiten, um Kohärenz beim Cyberschutz und beim physischen Schutz von Kritischen Infrastrukturen zu erreichen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) wird seine Koordinierungsrolle in Deutschland und im europäischen System verstärken und als Verbindungsstelle zu anderen Mitgliedstaaten, Drittstaaten und der Europäischen Kommission fungieren.

3 Ergänzungen

  1. Warum denn ausgerechnet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe?

    Das war erstens ein Totalausfall bei der Flutkatastrophe. Und bei der Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall. Das ist zwar seit 2 Jahren bekannt, seit dem Bundeswarntag 2021, hat aber zu keinerlei Konsequenzen beim verantwortlichen Bundesinnenministerium oder beim BKK geführt. Als Feigenblättchen wird jetzt – mit zwei Jahren Verzögerung – zwar endlich auch in Deutschland Cell Broadcasting aktiviert. Das BKK war und ist aber unfähig, lokale, Landes- und Bundesinstitutionen selbst im Schneckentempo zu aktivieren, geschweige denn im Katastrophenfall, wenn Eile geboten ist.

    Weshalb man offiziell auch nur im Kriegsfall zuständig ist.

    Wenn das BKK also weder in der Lage ist, uns zu schützen, noch den Auftrag hat, aktiv zu werden, solange wir nicht im Krieg sind: Weshalb soll es dann die kritische Infrastruktur schützen (können)?

    1. Der Ansatz, etwas prinzipiell vorhandenes aber fehlerhaftes nicht zu reparieren sondern etwas neues daneben zu stellen, ist idR nicht zielfuehrend.

      In der IT ist business continuity uebrigens auch ein Teil von security: Verfuegbarkeit & Integritaet.

  2. Ein Bagger zerstört Glasfaserkabel. Banaler kann es kaum kommen. Die Folge ist ein Totalausfall bei der Lufthansa mit desaströsen Folgen am Frankfurter Flughafen und weit darüber hinaus. Die Flugsicherheit muss eingreifen, auch andere Airlines werden betroffen.

    War ist daraus zu lernen?

    Es muss Redundanz bei Glasfaser- und sonstigen Versorgungsleitungen geben.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.