Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe soll für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen verantwortlich werden. Das geht aus Eckpunkten für ein KRITIS-Dachgesetz hervor, die wir veröffentlichen. Die Arbeitsgemeinschaft KRITIS kritisiert, dass die Zivilgesellschaft bisher nicht beteiligt ist.