Justizstatistik 2020Polizei setzt Staatstrojaner alle zwei Wochen ein

Die Polizei in Deutschland durfte 2020 fast 50 Geräte mit Staatstrojanern hacken und abhören, 22 Mal war sie damit erfolgreich. Das geht aus der offiziellen Justizstatistik hervor. Anlass sind auch weiterhin vor allem Drogendelikte.

Cannabis-Pflanzen in Polizei-Auto
Polizei ermittelt wegen Drogen. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten Polizei Herrsching

Im Jahr 2020 durften Polizei und Ermittlungsbehörden in Deutschland insgesamt 121 48 Mal IT-Geräte mit Staatstrojanern hacken und haben es 23 22 Mal getan, wie das Bundesjustizamt heute mitteilt. Das ist ein Anstieg von 14 Einsätzen gegenüber dem Jahr 2019. Das Bundesjustizamt veröffentlicht jedes Jahr Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung, die wir regelmäßig aufbereiten.

Laut den offiziellen Angaben gab es 98 25 Anordnungen, den kleinen Staatstrojaner „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ einzusetzen, um laufende Kommunikation abzuhören. Davon „wurden 15 14 Überwachungen tatsächlich durchgeführt“. Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat neun Mal gehackt, die Polizei Brandenburg viermal, der Generalbundesanwalt dreimal, Hessen und Niedersachsen je einmal.

Drogen statt Terror, Mord und Missbrauch

Anlass für den Einsatz von Staatstrojanern waren wie immer vor allem Drogen, so das Justizamt in der Pressemitteilung: „Wie in den vergangenen Jahren war es vor allem der Tatverdacht bezüglich Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, der den Anlass für die Überwachungsmaßnahmen lieferte.“

Der große Staatstrojaner „Online-Durchsuchung“ wurde 23 Mal angeordnet, um alle Daten auf dem gehackten Gerät auszuleiten. Achtmal wurde der Einsatz „tatsächlich durchgeführt“. Die Polizei Sachsen hat dreimal gehackt, jeweils wegen Betäubungsmittelgesetz. Die Polizei Nordrhein-Westfalen wollte vor allem wegen räuberischer Erpressung hacken und hat es dreimal getan. Bayern und Berlin haben je einmal gehackt, ebenfalls wegen Betäubungsmittelgesetz.

Politisch werden Staatstrojaner meist mit Terrorismus, Mord und Totschlag oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begründet. In der Praxis wurde Online-Durchsuchung kein einziges Mal wegen dieser schweren Delikte eingesetzt. Stattdessen verhindert der Staat, dass Sicherheitslücken geschlossen werden, um ein paar Drogen-Dealer zu bekämpfen.

Dilemma: IT-Sicherheit gegen innere Sicherheit

Die Polizeibehörden besitzen mehrere Staatstrojaner, die sie einsetzen können. Das BKA hat selbst einen Trojaner „Remote Communication Interception Software“ (RCIS) programmiert. Seit 2013 hat das BKA den Trojaner FinSpy von FinFisher. Seit einem Jahr ist bekannt, dass das BKA auch Pegasus von NSO gekauft hat. Welche weiteren Trojaner-Produkte Polizei und Geheimdienste besitzen, will auch die Ampel-Regierung nicht öffentlich zugeben.

Doch nicht nur Polizei und Geheimdienste dürfen hacken. In Baden-Württemberg erhält die Steuerfahndung eigene Technik zur Telekommunikationsüberwachung. Auf Anfrage von netzpolitik.org bestätigt ein Sprecher des Finanzministeriums, dass seit Juni 2021 auch die Landesfinanzbehörden Staatstrojaner einsetzen dürfen, gegen „Steuerhinterziehung in großem Ausmaß“.

Update (23.08.): Die offiziellen Zahlen sind wohl schon wieder falsch. Wir haben das Bundesamt für Justiz angefragt und werden die Antwort ergänzen.

Update (24.08.): Das Bundesamt für Justiz antwortet:

Das Justizministerium des Landes Brandenburg hat die Generalstaatsanwaltschaft in Brandenburg um Überprüfung der für das Jahr 2020 zu den Maßnahmen nach § 100a Abs. 1 Sätze 2 und 3 StPO angegebenen Daten gebeten.

Die Überprüfung hat ergeben, dass die dem Bundesamt für Justiz zugeleiteten Fallzahlen nicht korrekt sind. Die übermittelten Angaben beruhten auf einer fehlerhaften Abfrage im staatsanwaltschaftlichen Datensystem. Der Hintergrund des zugrundeliegenden Abfragefehlers wird in Brandenburg derzeit weiter geprüft.

Im Rahmen der Überprüfung hat sich ergeben, dass im Land Brandenburg im Jahr 2020 weder Anordnungen noch Durchführungen von Maßnahmen nach § 100a Abs. 1 Sätze 2 und 3 StPO erfolgt sind.

Die entsprechende Statistik wird korrigiert.

Noch ist die Statistik nicht korrigiert.

Update (09.09.): Das Bundesamt für Justiz hat die Zahlen der Quellen-TKÜ in Brandenburg auf 0 korrigiert. Wir haben die Zahlen in unserem Artikel angepasst.

3 Ergänzungen

  1. @andre „setzt“ -Du sprichts von 2020.
    Glaubst Du dran, das im Bericht 2022 das gleiche drin steht?
    Optimist ;)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.