StaatstrojanerBundesregierung verweigert Antwort zu NSO Pegasus

Die Ampel-Regierung will nicht sagen, ob Polizei und Geheimdienste den Staatstrojaner Pegasus einsetzen. Das Bundesinnenministerium weigert sich, dem Bundestag zu antworten. FDP und Grüne hatten genau diese Auskunft vehement eingefordert – als sie noch in der Opposition waren.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf Bühne
Spricht auf Internet-Konferenz, aber verweigert Auskunft: Bundesinnenministerin Nancy Faeser. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / foto2press

Die Ampel-Regierung verweigert jede Auskunft, ob Polizei und Geheimdienste den Staatstrojaner Pegasus einsetzen. Nach den Enthüllungen über den Einsatz der Überwachungstechnologie gegen Journalisten, Menschenrechtler und Politiker hatte das Bundeskriminalamt im Bundestag zugegeben, den Staatstrojaner der Firma NSO zu nutzen. Das war noch vor der Bundestagswahl, die Grünen nannten Pegasus einen „Albtraum für den Rechtsstaat“, die FDP forderte die „Überwachung durch Staatstrojaner“ zu stoppen.

Jetzt hat die linke Bundestagsabgeordnete Martina Renner die Ampel-Regierung gefragt, ob die mit Pegasus überwachten Daten vor dem Zugriff durch Dritte im Ausland geschützt sind. Das SPD-geführte Bundesinnenministerium verweigert die Antwort. Die Begründung: „Aus den im Rahmen einer Beantwortung der Frage erteilten Auskünften ließe sich ableiten, ob oder ob nicht die Software ‚Pegasus‘ der Firma NSO Group Technologies durch Sicherheitsbehörden des Bundes eingesetzt wird.“ Wir veröffentlichen die Antwort in Volltext.

Die Ampel-Regierung begründet ihre Informationsverweigerung auch damit, dass die Staatstrojaner-Firmen nicht wollen, dass ihre Geschäfte bekannt werden. Erst vorgestern sagte NSO im Europaparlament das Gegenteil: NSO würde ihre Kunden schon bestätigen, dürfe aber nicht – das könnten nur die Staaten selbst.

FDP und Grüne wollten Maulkorb nicht hinnehmen

In der letzten Legislaturperiode kritisierten FDP und Grüne diesen „Maulkorb“. Der liberale Abgeordnete Konstantin Kuhle sagte: „Dieses Verhalten kann nicht hingenommen werden.“ Der grüne Abgeordnete Konstantin von Notz sagte: „Das werden wir uns gewiss nicht gefallen lassen, sondern auch weiterhin mit Hochdruck und allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln auf die Beantwortung unserer Fragen drängen.“ Sowohl FDP und Grüne drohten damit, die Bundesregierung zu verklagen.

Jetzt sind FDP und Grüne in der Regierung. Zwar wird das Innenministerium von SPD-Ministerin Nancy Faeser geführt. Doch die Koalitionspartner und Ampel-Minister:innen können in der Regierung und am Kabinettstisch auf die Beantwortung dieser Fragen drängen. Wir haben Konstantin von Notz und Konstantin Kuhle an ihre früheren Aussagen erinnert und gefragt, welche Schritte sie unternehmen, Antworten zu erhalten.

Der liberale Konstantin Kuhle kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Der mögliche Einsatz von Spähsoftware durch deutsche Sicherheitsbehörden erreicht eine Relevanz für die Grundrechte, die eine parlamentarische Befassung erforderlich macht. Der Missbrauch der Software Pegasus in zahlreichen Staaten zulasten von Oppositionellen, Journalisten und weiteren Personen zeigt, dass ein Einsatz durch deutsche Behörden keine Lappalie wäre. Deswegen muss die Bundesregierung einen geeigneten Weg finden, das Parlament über entsprechende Vorgänge zu unterrichten. Der gänzliche Verzicht auf eine Antwort ist nicht akzeptabel.

Der grüne Konstantin von Notz hat unsere Anfrage nicht innerhalb eines Tages beantwortet. Falls wir eine Antwort bekommen, werden wir sie ergänzen.

Die Oppositionelle Martina Renner kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Datenschutz ist kein Staatsgeheimnis. Die Ampel-Koalition hat aber kein Interesse daran, eine transparente Kontrolle der Sicherheitsbehörden zu ermöglichen. Die Vorgängerregierung hatte behauptet, man habe eine Sonderausfertigung von Pegasus nach deutschem Recht erhalten. Ob das gelieferte Produkt das auch einhält, wird zum Staatsgeheimnis erklärt. Der Einsatz dieser und anderer Spähsoftware muss sofort beendet werden, denn sie wurde bereits überall auf der Welt rechtswidrig gegen Journalisten und Oppositionelle eingesetzt.

Update: Der grüne Konstantin von Notz kommentiert gegenüber netzpolitik.org: „Die Bundesregierung muss dem Parlament Auskunft über den Einsatz von Pegasus geben.“


Hier die Antwort in Volltext:


  • Datum: 23. Juni 2022
  • Von: Johann Saathoff, Bundesministerium des Innern und für Heimat
  • An: Martina Renner, Mitglied des Deutschen Bundestages
  • Dokumententyp: Schriftliche Frage
  • Arbeitsnummer: 6/176
  • Drucksache: 20/2445

Frage

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib bzw. die Speicherung der anlässlich von Maßnahmen der informationstechnischen Überwachung (Quellen-TKÜ) durch deutsche Behörden unter Einsatz der Software „Pegasus“ der Firma NSO Group Technologies erhobenen und an der Firma NSO Group zugehörigen Cloud- bzw. sonstigen Speichern ausgeleiteten Daten und inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Verarbeitung und Speicherung dieser Daten durch Dritte im Ausland über vertragliche Vereinbarungen und Zusagen hinaus technisch oder tatsächlich ausgeschlossen (https://www.washingtonpost.com/national-security/2022/06/14/l3harris-nso-sale-pegasus/; Drs. 20/321, Antwort zu Nr. 14)?

Antwort

Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Prüfung unter Abwägung der im Staatswohl begründeten Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung mit dem parlamentarischen Informationsanspruch zu der Einschätzung gelangt, dass eine Beantwortung dieser Frage nicht erfolgen kann. Aus den im Rahmen einer Beantwortung der Frage erteilten Auskünften ließe sich ableiten, ob oder ob nicht die Software „Pegasus“ der Firma NSO Group Technologies durch Sicherheitsbehörden des Bundes eingesetzt wird. Einem öffentlichen Bekanntwerden dieser Informationen stehen überwiegende Belange des Staatswohls entgegen. Mit den aus diesen Auskünften ableitbaren Informationen über gegebenenfalls zur Verfügung oder nicht zur Verfügung stehende kriminaltaktische bzw. nachrichtendienstliche Vorgehensweisen und damit zu konkreten Maßnahmen oder Ermittlungs-/Analysefähigkeiten würde die Bundesregierung polizeiliche bzw. nachrichtendienstliche Vorgehensweisen zur Gefahrenabwehr oder zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten offenlegen oder Rückschlüsse darauf ermöglichen und damit die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden bzw. Nachrichtendienste gefährden, weil Täter oder potentielle Zielpersonen ihr Verhalten anpassen und künftige Maßnahmen dadurch erschweren oder gar vereiteln könnten. Eine Preisgabe solcher sensiblen Informationen würde sich auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich wie auch auf die Durchsetzung des Strafverfolgungsanspruchs und die nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung außerordentlich nachteilig auswirken.

Einzelne Kooperationspartner arbeiten mit den Nachrichtendiensten des Bundes nur unter der Voraussetzung zusammen, dass die konkrete Kooperation mit ihnen – auch nicht mittelbar – preisgegeben, sondern absolut vertraulich behandelt wird. Dies bedeutet, dass die geheimhaltungsbedürftigen Informationen zu und aus der Kooperation nicht außerhalb der betroffenen Stellen weitergegeben werden dürfen. Eine Offenlegung der Kooperationspartner würde das Ansehen von deutschen Nachrichtendiensten und das Vertrauen in diese daher weltweit erheblich schädigen. Dementsprechend bestünde die ernstzunehmende Gefahr eines weitreichenden Wegfalls von Kooperationsmöglichkeiten nicht nur bei zivilen Firmen. Würde die Bundesregierung die Informationen freigeben, so wäre zudem zu befürchten, dass Kooperationspartner ihrerseits die Vertraulichkeit nicht oder nur noch eingeschränkt wahren würden. In der Konsequenz könnte es künftig zu einem Rückgang oder zum Wegfall zukünftiger Vertragspartner und in der Folge zu einem Wegfall der Erkenntnisgewinnung der deutschen Nachrichtendienste kommen. Dies alles würde dem deutschen Staatswohl zuwiderlaufen. Dies hätte signifikante Informationslücken und negative Folgewirkungen für die Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland zur Folge.

Eine VS-Einstufung und Weiterleitung der angefragten Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages kommt angesichts ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der technischen Aufklärung bzw. Ermittlungsunterstützung für die Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden bzw. Nachrichtendienste des Bundes nicht in Betracht. Auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens derart sensibler Informationen kann unter keinen Umständen hingenommen werden. Die angefragten Inhalte beschreiben die technischen Fähigkeiten der betroffenen Sicherheitsbehörden bzw. Nachrichtendienste des Bundes in einem durch den Bezug auf bestimmte Produkte derartigen Detaillierungsgrad, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Informationen wäre der Einsatzerfolg der betroffenen Ermittlungs- bzw. Aufklärungsinstrumente stark gefährdet, da Abwehrstrategien dagegen entwickelt werden könnten. Dies würde einen erheblichen Nachteil für die wirksame Aufgabenerfüllung der betroffenen Sicherheitsbehörden bzw. Nachrichtendienste des Bundes bedeuten, und es wäre kein Ersatz durch andere Instrumente möglich.

Daraus folgt, dass die erbetenen Informationen derartig schutzbedürftige evidente Geheimhaltungsinteressen berühren, dass auch das geringfügige Risiko eines Bekanntwerdens, wie es auch bei einer Übermittlung dieser Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags nicht ausgeschlossen werden kann, aus Staatswohlgründen vermieden werden muss. In der Abwägung des parlamentarischen Informationsrechts der Abgeordneten einerseits und der im Staatswohl begründeten Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung andererseits muss das parlamentarische Informationsrecht daher ausnahmsweise zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung o. g. Sachverhalts hinsichtlich einer Nutzungs- oder Nichtnutzungsmöglichkeit der in Bezug genommenen Software zu werten.

9 Ergänzungen

  1. „Bundesregierung verweigert Antwort zu NSO Pegasus“

    Das ist ihr gutes Recht. Man muss sich nicht selbst belasten.
    Die ausgeführte Begründung ist natürlich totaler Blödsinn. Jeder Verbrecher/Staatsfeind/Terrorist/Feindagent/etc wird sowieso prinzipiell davon ausgehen, dass auch die BRD mit Pegasus arbeitet.

    1. Nee, das sehe ich anders. Irgendwer muss im Zweifel die Bundesregierung belasten, und wenn sie es selbst ist, sofern etwas zu belasten ist.

      Das ist ja keine Privatveranstaltung. Die sind u.a. der Verfassung verpflichtet.

  2. Ich bin mir nicht so sicher, ob sich die Bundesregierung als Verfassungsorgan überhaupt auf § 136 und § 163a der Strafprozessordnung (StPO) beziehen darf – unabhängig von der Stichhaltigkeit der Begründung.
    Zumal es bei der politischen Debatte ja nicht (nur) darum geht, dass „Verbrecher“ durch Pegasus ausgespäht werden, sondern Dutzende, wenn nicht bereits Hunderte Fälle bekannt sind, bei denen Angehörige von Regierungen, Oppositionsparteien, Presse, NGOs und Zivilgesellschaft ausspioniert wurden. Was ja auch irgendwie… nicht erlaubt wäre?
    => Das wäre m.E. eine eingehende journalistische Betrachtung wert: Was ist falsch am Einsatz von Trojanern gegen z.B. Presse-Vertreter*innen? Also, nicht ethisch/demokratietheoretisch, sondern ganz konkret strafrechtlich/verfassungstechnisch, wer könnte wie belangt werden, wer wäre verantwortlich?
    Das die Regierung mauert, ist ja irgendwie leider nicht überraschend.
    Vielleicht ist ja das Innenministerium verflucht, so dass Menschen beim Amtsantritt dort auf magische Weise das Gewissen entzogen wird. Fände ich eine sympatischere Idee als die Annahme, dass Staatsräson spontan und schwerwiegend allergisch gegen politische Grundwerte macht.

  3. Anfang Juni fand in Frankfurt/Main die Polizeimesse GPEC statt; eine wiederkehrende Fachmesse, welche für ihre Intransparenz öffentlich kritisiert wird und unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Dort klüngelt die Polizei mit der Wirtschaft hinter veschossenen Türen.
    Die NSO Group war ebenso auf dieser Messe vertreten wie das CIA-nahe Unternehmen Palantir, welches vor einigen Jahren der Hessischen Polizei die Rasterfahndungssoftware „Hessendata“ (basierend auf „Palantir-Gotham“) verkaufte und nun – nach der NRW-Polizei – auch die Bayerische Polizei mit dieser Software beglücken möchte. Partnerschaften (police private partnership) und Geschäftsbeziehungen mit der Wirtschaft werden immer wichtiger für die Sicherheitsbehörden.

    Polizeimesse in Frankfurt: Toxische Männlichkeit, Panzerfahrt und Lobbyismus im „vertraulichen Rahmen“ (FR, 14.6.22)

    https://www.fr.de/frankfurt/waffen-militaer-polizei-news-frankfurt-polizei-messe-gpec-reportage-91595212.html

  4. Ich möchte einfach nur melden: vielen vielen Dank dafür, dass Andre Meister prüft und nachfragt ! Sollten wir es hier noch jemals schaffen durchzusetzen, dass Geheimdienste der Regierung natürlich nicht Staatstrojaner gegen Journalisten und ihre Quellen einsetzen dürfen, dann werden wir das in großen Teilen Andre Meister und Martina Renner zu verdanken haben. – Und wir müssen genau das ja irgendwie schaffen!

    1. … wenn wir es schaffen: dann Andre Meister, Martina Renner & Konstantin von Notz.
      Wäre ungerecht, wenn ich das jetzt nicht noch ergänzt hätte.

  5. Also wird sie diese Software eingesetzt haben, davon kann man ausgehend. Verheimlichen braucht man dies nicht mehr, man wird Spuren dieser Software auf Geräten finden. Wenn die Bundesregierung ihr Gesicht wahren möchte, sollte sie antworten. Wenn der Einsatz aufgrund gültiger Rechtslage beruht kann sie darauf auch antworten. Man kann nur vermuten das im Nachhinein wieder etwas legitimiert werden soll, was hinterher durch Gerichte gekippt würde. Zur Demokratie gehört es alles rechtsstaatliche Verfahren offen zu legen! Bitte Klagen!!!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.